Trampolini
GmbH
Merzig
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.10.2010 bis zum 30.09.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
30.9.2011
EUR |
30.9.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
63.571,00 |
96.982,00 |
| I.
Sachanlagen |
63.571,00 |
96.982,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
17.853,35 |
23.534,03 |
| I.
Vorräte |
5.052,17 |
5.603,23 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
6.067,04 |
6.087,99 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
6.734,14 |
11.842,81 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
870,28 |
1.981,35 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
197.370,55 |
154.176,12 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
279.665,18 |
276.673,50 |
Passiva
|
|
30.9.2011
EUR |
30.9.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
45.000,00 |
45.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
199.176,12 |
163.298,21 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
43.194,43 |
35.877,91 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
197.370,55 |
154.176,12 |
| B.
Rückstellungen |
10.205,40 |
4.582,51 |
| C.
Verbindlichkeiten |
269.459,78 |
272.090,99 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
174.827,62 |
163.842,56 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
279.665,18 |
276.673,50 |
Anhang
für das Wirtschaftsjahr 2010/2011
gemäß § 264 Abs. 1 HGB
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag
die Größenmerkmale einer kleinen
Kapitalgesellschaft im Sinne der § 267 Abs. 1
HGB auf.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 I 2, 266
ff. HGB).
Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den
Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
(BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung
und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden
insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt
insoweit nicht vor (Art. 67 VIII 1 HGB).
Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67
VIII 2 EGHGB nicht angepasst.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierung der
Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten unter Berücksichtigung der
nutzungsbedingten planmäßigen
Abschreibungen.
Grundlage der planmäßigen
Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des
jeweiligen Vermögensgegenstandes (§ 253 I 1, III
HGB). Die beweglichen Anlagegüter werden linear
abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis € 410 wurden
aus Vereinfachungsgründen entsprechend
§ 6 IIa EStG im Erwerbsjahr 2011 voll
abgeschrieben
Die Bewertung der
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgte zu den
Anschaffungskosten.
Forderungen und
sonstige Vermögensgegenstände werden zum
Nominalwert angesetzt.
Die
sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten
und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendig ist
(§ 253 I 2 HGB).
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 I 2 HGB).
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt (§ 253 I HGB).
III. Angaben zur Bilanz
Forderungen gegen Gesellschafter (§ 42
III GmbHG) bestehen am Abschlussstichtag in Höhe von
0,00 Euro (Vorjahr: 205,44 Euro).
Der Gesamtbetrag der
Verbindlichkeiten (§ 285 Nr. 1 HGB) mit einer
Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt zum
Bilanzstichtag 30.591,62 Euro (Vorjahr:48.029,18 Euro).
Diese sind durch Grundpfandrechte und
Sicherungsübereignung gesichert.
Die
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
(§ 42 III GmbHG) betragen 114.990,08 Euro
(Vorjahr: 78.478,59 Euro). Der Gesellschafter
hat eine Rangrücktrittserklärung abgegeben
(§ 264 HGB).
IV. Sonstige Pflichtangaben
1. Geschäftsführerin der Gesellschaft
ist Frau Jacquine Josee Renee Munhowen-Logelin.
2. Von den Erleichterungen des § 288 HGB
wurde Gebrauch gemacht.
Außerdem wurde die
Erleichterung des § 274a Nr. 5 HGB in Anspruch
genommen.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich
vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung
offengelegt.
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