Stammdaten

Register
Amtsgericht Bad Oeynhausen HRB 14657
Eingetragen
9.9.2015
Branche
Großhandel mit lebenden TierenGroßhandel mit Fisch und FischerzeugnissenTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Möbeln
Gegenstand
Das Betreiben von Märkten im Franchise System und der Handel mit Waren für Haus, Tier und Garten.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Matthias Lübker
seit 9.9.2015
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Matthias Lübker
32469 Petershagen
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

LFM GmbH

Petershagen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

BILANZ

AKTIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesam
Vorjahr
EUR

A. Anlagevermögen

36.688,00

28.590,00

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

II. Sachanlagen

III. Finanzanlagen

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

138.960,00

155.312,00

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

10.744,06

9.508,47

III. Wertpapiere

IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

320.829,49

294.615,21

C. Rechnungsabgrenzungsposten

1.074,35

0,00

Summe Aktiva

508.295,90

488.025,68



PASSIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

25.000,00

25.000,00

II. Kapitalrücklage

III. Gewinnrücklagen

IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

355.392,35

250.821,61

V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

91.643,22

104.570,74

B. Rückstellungen

2.997,00

10.384,49

C. Verbindlichkeiten

33.263,33

97.248,84

D. Rechnungsabgrenzungsposten

Summe Passiva

508.295,90

488.025,68

Anhang für das Geschäftsjahr 2023

I. Allgemeine Angaben

Die LFM GmbH, Petershagen, - Amtsgericht Bad Oeynhausen, HRB 14657 - wurde zum 26. August 2015 gegründet und ist zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 eine Kleinstkapitalgesellschaft im Sinne des § 267a HGB.

Der Jahresabschluss wird nach den Rechnungslegungsvorschriften für kleine Kapitalgesellschaften des Handelsgesetzbuches (HGB) unter Berücksichtigung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die größenabhängigen Erleichterungen des § 288 Abs. 2 HGB in Anspruch.

Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung anzubringen sind, teilweise im Anhang aufgeführt.

II. Angaben zu den Bilanzierungs-, Bewertungs- und Ausweismethoden

1. Allgemeine Angaben

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt.

Der Jahresabschluss wurde unter Annahme der Unternehmensfortführung (Going-Concern) aufgestellt.

2. Bilanzierung und Bewertung der Aktivposten

Entgeltlich von Dritten erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten aktiviert und ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer entsprechend linear, im Zugangsjahr zeitanteilig, abgeschrieben. Soweit die beizulegenden Werte einzelner immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens ihren Buchwert unterschreiten, werden zusätzlich außerplanmäßige Abschreibungen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen.

Sachanlagen sind mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen unter Zugrundelegung der in den steuerlichen Abschreibungstabellen vorgegebenen Nutzungsdauern bewertet. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig. Soweit die beizulegenden Werte einzelner Vermögensgegenstände ihren Buchwert unterschreiten, werden zusätzlich außerplanmäßige Abschreibungen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen.

In Bezug auf die Bilanzierung geringwertiger Vermögensgegenstände wird handelsrechtlich die steuerrechtliche Regelung des § 6 Abs. 2 EStG angewendet. Anschaffungskosten von abnutzbaren beweglichen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind, werden im Geschäftsjahr der Anschaffung in voller Höhe als Aufwand (Sofortabschreibung) und im Folgejahr als Abgang erfasst, wenn die Anschaffungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag für den einzelnen Vermögensgegenstand zwischen 150 Euro und 800 Euro betragen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene Wertabschläge vorgenommen; uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Zur Abdeckung des allgemeinen Kreditrisikos wird keine Pauschalwertberichtigung gebildet.

Die flüssigen Mittel sind zum Nennwert am Bilanzstichtag angesetzt.

Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen.

3. Bilanzierung und Bewertung der Passivposten

Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert.

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Latente Steuern werden auf die Unterschiede in den Bilanzansätzen der Handelsbilanz und der Steuerbilanz angesetzt, sofern sich diese in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen. Aktive und passive latente Steuern werden saldiert ausgewiesen.

III. Erläuterungen zu Bilanzposten

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagenspiegel dargestellt. Der Anlagenspiegel ist dem Anhang als Anlage beigefügt.

Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind wie im Vorjahr innerhalb eines Jahres fällig.

Das im Handelsregister eingetragene und voll eingezahlte gezeichnete Kapital beträgt 25.000 Euro.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern bestanden nicht.

IV. Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Matthias Lübker, Petershagen

Derivative Finanzinstrumente/Sonstige finanzielle Verpflichtungen/Haftungs­verhältnisse

Es sind keine derivativen Finanzinstrumente und Haftungsverhältnisse vorhanden und es bestehen keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen, die für die Finanzlage der Gesellschaft von Bedeutung wären.

Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten sind

Es gibt bis heute keine Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten sind und die weder in der Gewinn- und Verlustrechnung noch in der Bilanz berücksichtigt sind.

Gewinnverwendung/Verlustausgleich

Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresüberschuss von 104.570,74 Euro mit dem Gewinnvortrag zu verrechnen und auf neue Rechnung vorzutragen.

 

Petershagen, den 07. Dezember 2024

gez. Lübker

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 07. Dezember 2024

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