Strobl
Landtechnik GmbH
Lauterhofen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
164.473,00 |
66.688,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2,00 |
2,00 |
| II.
Sachanlagen |
131.971,00 |
34.186,00 |
| III.
Finanzanlagen |
32.500,00 |
32.500,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.065.481,79 |
838.071,44 |
| I.
Vorräte |
552.317,16 |
382.469,56 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
506.623,00 |
381.091,63 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
6.541,63 |
74.510,25 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
250,00 |
250,00 |
| Aktiva |
1.230.204,79 |
905.009,44 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
641.588,81 |
572.771,71 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
616.588,81 |
547.771,71 |
| davon
Gewinnvortrag |
547.771,71 |
524.867,06 |
| B.
Rückstellungen |
152.023,00 |
141.852,45 |
| C.
Verbindlichkeiten |
436.592,98 |
190.385,28 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
384.398,03 |
133.881,06 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
52.194,95 |
56.504,22 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
52.194,95 |
56.504,22 |
| Summe
Passiva |
1.230.204,79 |
905.009,44 |
Anhang
I.
Allgemeine Angaben
Die Strobl Landtechnik GmbH hat ihren Sitz in
Lauterhofen und ist eingetragen in das
Handelsregister beim Amtsgericht Nürnberg
(Reg.Nr. 24553).
Die Gesellschaft ist als kleine Kapitalgesellschaft
gemäß § 267 HGB einzustufen. Der
vorliegende Jahresabschluss wurde
gemäß den §§ 242 ff. und
264 ff. HGB in der Fassung des
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG)
sowie den einschlägigen Vorschriften des GmbHG
aufgestellt.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz oder im Anhang
gemacht werden können, wurden grundsätzlich im
Anhang gemacht.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
II.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Erläuterungen
zur Bilanz und zur
GuV
Die Bewertung wurde nach den allgemeinen Bestimmungen
der §§ 252 bis 256a HGB vorgenommen.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Anlagevermögen
Die Entwicklung des Anlagevermögens
gemäß § 268 Abs. 2 HGB ist ausgehend von den
historischen Anschaffungskosten dargestellt.
Die erworbenen immateriellen
Vermögensgegenstände und die Sachanlagen sind mit
den um planmäßige Abschreibungen verminderten
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei
immateriellen Vermögensgegenständen werden die
Abschreibungen linear und zeitanteilig ermittelt. Bei
den Sachanlagen erfolgen die Abschreibungen ebenfalls nach
der linearen Methode und zeitanteilig.
Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten
bis 250,00 EUR werden jeweils im Jahr der Anschaffung
voll abgeschrieben. Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungskosten zwischen 250,01 EUR und 1.000,00 EUR
werden linear über eine Nutzungsdauer von fünf
Jahren abgeschrieben.
Finanzanlagen
Die Finanzanlagen sind mit den Anschaffungskosten oder
dem niedrigeren beizulegenden Wert aktiviert.
Vorräte
Vorräte werden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten unter Beachtung des
Niederstwertprinzips angesetzt. In den
Herstellungskosten werden auch angemessene Teile der
notwendigen Material- und Fertigungsgemeinkosten
einbezogen.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert oder dem am
Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.
Erkennbaren Ausfallrisiken wird durch die Bildung
von Einzelwertberichtigungen ausreichend Rechnung getragen.
Die übrigen Forderungen werden wegen des
Ausfallwagnisses, des Zinsverlustes, des
Skontoabzuges und der Kosten der Beitreibung
der Außenstände um 1,0 v.H. ihres
Nettobetrages wertberichtigt.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände enthalten keine Posten mit
einer Restlaufzeit über einem Jahr (Vorjahr
ebenso).
Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen
betragen EUR 5.438,05 (Vorjahr EUR 2.059,12).
Rechnungsabgrenzungsposten
In den auf der Aktivseite ausgewiesenen
Rechnungsabgrenzungsposten sind keine Beträge
gemäß § 250 Abs. 3 HGB (Disagio)
enthalten (Vorjahr ebenso).
Bilanzgewinn
Die Bilanz wurde gemäß Wahlrecht des §
268 Abs. 1 HGB unter teilweiser Verwendung des
Jahresergebnisses aufgestellt.
Steuerrückstellungen
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Passive latente Steuern
Der sich nach der Steuerbilanz ergebende Steueraufwand
entspricht nicht dem Ergebnis der Handelsbilanz. Da in
den Folgejahren die Steuerbilanz entsprechend einen
höheren Gewinn ausweisen wird, wurden latente
Steuerrückstellungen in Höhe von EUR 520,00
(Vorjahr EUR 2.030,00) gebildet.
Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen werden in Höhe
des nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages
passiviert. Sie berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen
Verpflichtungen.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten werden mit ihren
Erfüllungsbeträgen angesetzt.
Es bestehen Verbindlichkeiten in Höhe von EUR
384.398,03 (Vorjahr: EUR 133.881,06) mit
Restlaufzeit kleiner ein Jahr.
Es bestehen Verbindlichkeiten in Höhe von EUR
52.194,95 (Vorjahr: EUR 56.504,22) mit Restlaufzeit
größer ein Jahr.
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit
einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt
EUR 52.194,95 (Vorjahr: EUR 56.504,22).
Die Verbindlichkeiten sind durch die üblichen
Eigentumsvorbehalte abgesichert.
In den Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern in Höhe von EUR 52.194,95
(Vorjahr EUR 56.504,22) enthalten.
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen betragen EUR 42.492,34 (Vorjahr:
EUR 49.035,06).
III.
Sonstige Angaben
Haftungsverhältnisse
|
31.12.2023 |
Vorjahr |
|
TEUR |
TEUR |
| Begebung und
Übertragung von Wechseln |
254,1 |
199,3 |
Angaben zu Geschäftsführungsorganen
Alleiniger Geschäftsführer der Gesellschaft
war im Berichtsjahr Herr Leonhard Eichenseer.
Entsprechend § 288 i.V.m. § 285 Satz 1 Nr. 9a
HGB wird auf die Bekanntgabe der Bezüge der
Geschäftsführung verzichtet.
Vorschlag zur Verwendung des Ergebnisses
Der Gesellschafterversammlung wird vorgeschlagen, den
Jahresüberschuss 2023 und den Gewinn- /
Verlustvortrag aus dem Vorjahr auf neue Rechnung
vorzutragen.
Lauterhofen, den 13. März
2025
gez.
Leonhard Eichenseer, Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 13.03.2025
festgestellt. |