Bode Vermögensverwaltung GmbH
Selbe AdresseVerwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Stefan Bode seit 14.12.2005 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Stefan BodeBode Vermögensverwaltung GmbH | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Bode Systemlösungen GmbH Wartung von SicherheitsanlagenHildesheimJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010Bilanz
AnhangAllgemeine Angaben Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) und den Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.
Durch die erstmalige Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) haben sich Veränderungen bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ergeben. Auf die Anpassung der Vorjahreszahlen wurde gem. Art. 67 Abs. 8 EGHGB verzichtet.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz bzw. der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde grundsätzlich der Vermerk in der Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewählt.
Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.
Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt.Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear bzw. degressiv abgeschrieben.
Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu € 150,00 werden im Zugangsjahr voll als Aufwand behandelt.
Die Anschaffungskosten der Zugänge an beweglichen geringwertigen Anlagegegenständen mit Anschaffungskosten im Einzelnen von mehr als € 150,00 bis € 1.000,00 werden in den Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG einbezogen und im Jahr des Zugangs und den folgenden vier Jahren linear aufgelöst.
Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und -preisminderungen bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken ist durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen, dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen worden.
Unverzinsliche Forderungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr werden abgezinst.
Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.
Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt.
Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem von der Deutschen Bundesbank für den Abschlusstag bekannt gegebenen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre ab gezinst.
Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.
Die Umrechnung der Geschäftsvorfälle in fremder Währung erfolgt für Vermögensgegenstände mit dem Geldkurs am Entstehungstag bzw. bei Fremdwährungsforderungen mit dem am Entstehungstage an der Börse ermittelten Briefkurs. Die Folgebewertung von auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und bei Fremdwährungsverbindlichkeiten mit einer Laufzeit von einem Jahr oder weniger als einem Jahr am Abschlussstichtag erfolgt zum Devisenkassakurs.
Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr sind zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag bewertet. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz
Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahrs im Anlagenspiegel dargestellt Es bestehen keine Ausleihungen an Gesellschafter.
Umlaufvermögen Bezüglich der Zusammensetzung und Fristigkeit der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wird auf den Kontennachweis zur Bilanz verwiesen.
Unter den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie unter den sonstigen Vermögensgegenständen werden keine Forderungen gegen Gesellschafter ausgewiesen.
Rechnungsabgrenzungsposten Im Rechnungsabgrenzungsposten ist kein Disagio enthalten. Eigenkapital
Das Stammkapital von € 50.000,00 ist mit dem Nennbetrag angesetzt.
Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Rückstellungen für Gewährleistungsverpflichtungen,Geschäftsführertantieme und Jahresabschlusskosten.
Verbindlichkeiten Bezüglich der Zusammensetzung und Fristigkeit der Verbindlichkeiten wird auf den Kontennachweis zur Bilanz verwiesen.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren bestehen nicht.
Erhaltene Anzahlungen waren nicht zu bilanzieren.
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern bestehen nicht.
Haftungsverhältnisse Zum Bilanzstichtag bestehen keine Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB.
Sonstige Angaben Geschäftsführung
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Herrn Stefan Bode.
Es wird von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Geschäftsführerbezüge nicht offen zu legen.
Sonstiges Besondere Sachverhalte, deren Einfluss gemäß § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage darzustellen wären, liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor. Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.
Ergebnisverwendung Der Geschäftsführer schlägt folgende Gewinnverwendung vor: Jahresüberschuss 2.764,85 € Gewinnvortrag 107.144,66 € 109.909.51 € davon Gewinnvortrag auf neue Rechnung 109.909,51 €
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag ein Eigenkapital von 159.909,51 € aus. Der Jahresabschluss wurde vor Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt.
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 18.10.2011. |
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