MOTOREN AG FeuerLiquidiert

51491 Overath, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Köln HRB 47522
Eingetragen
28.6.2000
Branche
Herstellung von Elektromotoren und GeneratorenHerstellung von handgeführten Werkzeugen mit MotorantriebHerstellung von Krafträdern
Gegenstand
die Instandsetzung und Herstellung von Austausch- und anderen Aggregaten sowie der Handel mit solchen Teilen und Ersatzteilen und die Erbringung von Serviceleistungen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Thomas Berger
seit 5.8.2013
Vorsitzender des Vorstands
Andreas Probst
seit 23.11.2011
Vorstandsmitglied

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

MOTOREN AG Feuer

Overath

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020

Bilanz

Aktiva

31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
A. Anlagevermögen 869.540,84 430.651,84
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 3,00 3,00
II. Sachanlagen 868.537,84 429.648,84
III. Finanzanlagen 1.000,00 1.000,00
B. Umlaufvermögen 4.516.671,65 3.820.859,65
I. Vorräte 1.785.717,39 1.872.825,37
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.643.706,63 680.301,86
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 1.087.247,63 1.267.732,42
Bilanzsumme, Summe Aktiva 5.386.212,49 4.251.511,49

Passiva

31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
A. Eigenkapital 4.061.697,02 3.149.628,52
I. gezeichnetes Kapital 52.000,00 52.000,00
II. Kapitalrücklage 550.000,00 550.000,00
III. Bilanzgewinn 3.459.697,02 2.547.628,52
davon Gewinnvortrag 2.547.628,52 2.003.725,15
B. Rückstellungen 695.350,44 603.220,48
C. Verbindlichkeiten 629.165,03 498.662,49
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 629.165,03 498.662,49
Bilanzsumme, Summe Passiva 5.386.212,49 4.251.511,49

Anhang

ZUM JAHRESABSCHLUSS
der Motoren AG Feuer mit Sitz in Overath
zum  31. Dezember 2020

A. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS

Der Jahresabschluss zum 31.12.2020 der Motoren AG Feuer, Am Weidenbach 4, 51491 Overath, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter 47522, wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) sowie der Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Auf die für kleine Kapitalgesellschaften bestehende Möglichkeit der Aufstellung einer verkürzten Bilanz gem. § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB wurde verzichtet.

Die Bilanz wurde gemäß § 268 Abs. 1 Satz 1 HGB unter Berücksichtigung der teilweisen Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde gem. § 275 Abs. 1 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Auf die größenabhängigen Erleichterungen gem. § 276 HGB wurde im Sinne eines besseren Einblicks verzichtet. Das Gliederungsschema der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Vorschriften des BilRUG.

B. ALLGEMEINE ANGABEN ZU DEN BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

Die Bewertung der Aktiva und Passiva erfolgte nach den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung des Realisations- und Imparitätsprinzips (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB). Die Grundsätze der Bilanzidentität (§ 252 Abs. 1 Nr. 1 HGB), der Bewertungsstetigkeit (§ 252 Abs. 1
Nr. 6 HGB), des Going Concern (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) sowie der Einzelbewertung (§ 252 Abs.
1 Nr. 3 HGB) wurden eingehalten.

1. Anlagevermögen

Die abnutzbaren immateriellen Vermögensgegenstände und die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und Anschaffungskostenminderungen, vermindert um planmäßige Abschreibungen (bei einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von bis zu vier Jahren bei immateriellen Vermögensgegenständen und von 6 bis 14 Jahren bei Sachanlagen) bewertet.

Soweit in den Vorjahren die degressive Abschreibungsmethode in Ansatz gebracht worden ist, wurde diese Methode gem. Art. 67 Abs.4 EGHGB fortgeführt.

Soweit eine dauernde Wertminderung besteht, werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen, um die Vermögensgegenstände gemäß § 253 Abs. 3 Satz 3 HGB mit dem ihnen am Abschlussstichtag niedrigeren beizulegenden Wert anzusetzen.

Die planmäßigen Abschreibungen auf das Sachanlagevermögen bemessen sich nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände unter Heranziehung der amtlichen AfA-Tabellen.

Außerplanmäßige Abschreibungen werden bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung vorgenommen.

Für Anschaffungen im Berichtsjahr wurde aus Vereinfachungsgründen bei selbständig nutzbaren, beweglichen Gegenständen des Anlagevermögens mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis Euro 800,00, die der Abnutzung unterliegen, von dem Wahlrecht der Sofortabschreibung gemäß   § 6 Abs. 2 EStG Gebrauch gemacht, da diese bezüglich ihrer Größenordnung unwesentlich sind.

2. Umlaufvermögen

Bewertung von Forderungen/Rückstellungen/Verbindlichkeiten

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zum Nennwert bilanziert. Allen erkennbaren Risiken ist durch angemessene Wertberichtigung Rechnung getragen worden. Uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben.Forderungen gegenüber Gesellschaftern wurden vertragsgemäß verzinst. Die liquiden Mittel sind zu Nennwerten bilanziert.

Die Rückstellungen sind so bemessen, dass alle Verpflichtungen und erkennbare Risiken ausreichend berücksichtigt sind. Die Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr wurden abgezinst.

Bei den Verbindlichkeiten erfolgt die Passivierung zu ihrem Erfüllungsbetrag.

C. ANGABEN ZUR BILANZ / GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

1. Anlagevermögen
Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist dem beigefügten Anlagenspiegel zu entnehmen.

2. Sonstige Vermögensgegenstände
Im Gesamtbetrag sind Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von Euro 176.100,87 (VJ: Euro 115.824,92) enthalten.
 
3. Eigenkapital
Im Bilanzgewinn von Euro 3.456.971,53 ist ein Gewinnvortrag aus dem Vorjahr von Euro 2.547.628,52 enthalten.

4. Rückstellungen
Die Rückstellungen sind so bemessen, dass alle Verpflichtungen und erkennbaren Risiken ausreichend berücksichtigt sind. Die Rückstellungen sind gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt.

5. Verbindlichkeiten
Die Altersstruktur der Verbindlichkeiten in Abschnitt C. der Bilanz ergibt sich aus nachstehendem Verbindlichkeitenspiegel:
                                                                                                                     (Vorjahreswerte mager)
  

 
Betrag
Restlaufzeit
gesicherter
 
 Euro 
bis 1 Jahr
1-5 Jahre
über 5 Jahre
Betrag
aus Lieferungen und Leistungen
242.740,14
242.740,14
0,00
0,00
0,00
 
167.053,63
167.053,63
0,00
0,00
0,00
sonstige
Verbindlichkeiten
386.424,89
386.424,89
0,00
0,00
0,00
 
331.608,86
331.608,86
0,00
0,00
0,00
 
629.165,03
629.165,03
0,00
0,00
0,00
 
498.662,49
498.662,49
0,00
0,00
0,00


Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr bestanden zum Stichtag in Höhe von Euro 629.165,03 (VJ: Euro 498.662,49), mit einer Restlaufzeit über 5 Jahren Euro 0,00 (VJ: Euro 0,00).

Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von Euro 155.137,35 (VJ: Euro 81.572,25).

D. SONSTIGE PFLICHTANGABEN

1. Anzahl der Mitarbeiter
Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer beträgt 43,25.

2. Vorstand
Dem Vorstand gehörten im Jahr 2020 an:

Herr Thomas Berger (Vorstandsvorsitzender), Engelskirchen
Herr Andreas Probst, Engelskirchen

3. Aufsichtsrat
Dem Aufsichtsrat gehörten im Geschäftsjahr 2020 an:

 Frau Natalie Berger
Herr Hans-Otto Hess
Herr Klaus Herrmann
Herr Theodor Salzburger
Herr Robin Berger

4. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Nicht in der Bilanz ausgewiesene sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen in Höhe von 162.000,00 €, die sich aus den mietvertraglichen Verpflichtungen für die Firmenräumlichkeiten ergeben.

Von der Schutzklausel des § 286 Abs. 4 HGB wird im Hinblick auf die Angabe der Höhe der
Vorstandsbezüge Gebrauch gemacht.

Das Grundkapital ist in voller Höhe eingezahlt.

5. Haftungsverhältnisse

Es bestehen Haftungsverhältnisse in Höhe von 168.520,40 € (VJ: 242.918,56 €). Die Motoren AG Feuer hat Bürgschaften für Bankverbindlichkeiten der Gesellschafterin übernommen. Zu den Gründen der Einschätzung des Risikos der Inanspruchnahme der ausgewiesenen Haftungsverhältnisse wird ausgeführt, dass dieses Risiko als vertretbar einzuschätzen ist, da die bestehenden Kredite durch werthaltige Sicherheiten (Grundschulden) unterlegt sind.

Overath, den 12.01.2022

___________________                                                                 _____________________
    Thomas Berger                                                                                                        Andreas Probst

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 12.01.2022 festgestellt.

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