MOTOREN AG
Feuer
Overath
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
869.540,84 |
430.651,84 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
3,00 |
3,00 |
| II.
Sachanlagen |
868.537,84 |
429.648,84 |
| III.
Finanzanlagen |
1.000,00 |
1.000,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
4.516.671,65 |
3.820.859,65 |
| I.
Vorräte |
1.785.717,39 |
1.872.825,37 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.643.706,63 |
680.301,86 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.087.247,63 |
1.267.732,42 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
5.386.212,49 |
4.251.511,49 |
Passiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Eigenkapital |
4.061.697,02 |
3.149.628,52 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
52.000,00 |
52.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
550.000,00 |
550.000,00 |
| III.
Bilanzgewinn |
3.459.697,02 |
2.547.628,52 |
| davon
Gewinnvortrag |
2.547.628,52 |
2.003.725,15 |
| B.
Rückstellungen |
695.350,44 |
603.220,48 |
| C.
Verbindlichkeiten |
629.165,03 |
498.662,49 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
629.165,03 |
498.662,49 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
5.386.212,49 |
4.251.511,49 |
Anhang
ZUM JAHRESABSCHLUSS
der Motoren AG Feuer mit Sitz in Overath
zum 31. Dezember 2020
A. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS
Der Jahresabschluss zum 31.12.2020 der Motoren AG
Feuer, Am Weidenbach 4, 51491 Overath, eingetragen im
Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter 47522,
wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB
unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für
Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) sowie der
Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Auf die für kleine
Kapitalgesellschaften bestehende Möglichkeit der
Aufstellung einer verkürzten Bilanz gem. § 266
Abs. 1 Satz 3 HGB wurde verzichtet.
Die Bilanz wurde gemäß § 268 Abs. 1
Satz 1 HGB unter Berücksichtigung der teilweisen
Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde gem. § 275
Abs. 1 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Auf
die größenabhängigen Erleichterungen gem.
§ 276 HGB wurde im Sinne eines besseren Einblicks
verzichtet. Das Gliederungsschema der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den Vorschriften des BilRUG.
B. ALLGEMEINE ANGABEN ZU DEN BILANZIERUNGS- UND
BEWERTUNGSMETHODEN
Die Bewertung der Aktiva und Passiva erfolgte nach
den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter
Berücksichtigung des Realisations- und
Imparitätsprinzips (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB). Die
Grundsätze der Bilanzidentität (§ 252 Abs. 1
Nr. 1 HGB), der Bewertungsstetigkeit (§ 252 Abs. 1
Nr. 6 HGB), des Going Concern (§ 252 Abs. 1 Nr.
2 HGB) sowie der Einzelbewertung (§ 252 Abs.
1 Nr. 3 HGB) wurden eingehalten.
1. Anlagevermögen
Die abnutzbaren immateriellen
Vermögensgegenstände und die Sachanlagen sind zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter
Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und
Anschaffungskostenminderungen, vermindert um
planmäßige Abschreibungen (bei einer
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von bis zu vier
Jahren bei immateriellen Vermögensgegenständen
und von 6 bis 14 Jahren bei Sachanlagen) bewertet.
Soweit in den Vorjahren die degressive
Abschreibungsmethode in Ansatz gebracht worden ist, wurde
diese Methode gem. Art. 67 Abs.4 EGHGB fortgeführt.
Soweit eine dauernde Wertminderung besteht, werden
außerplanmäßige Abschreibungen
vorgenommen, um die Vermögensgegenstände
gemäß § 253 Abs. 3 Satz 3 HGB mit dem ihnen
am Abschlussstichtag niedrigeren beizulegenden Wert
anzusetzen.
Die planmäßigen Abschreibungen auf das
Sachanlagevermögen bemessen sich nach der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände unter Heranziehung der
amtlichen AfA-Tabellen.
Außerplanmäßige Abschreibungen
werden bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung
vorgenommen.
Für Anschaffungen im Berichtsjahr wurde aus
Vereinfachungsgründen bei selbständig nutzbaren,
beweglichen Gegenständen des Anlagevermögens mit
Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis Euro 800,00, die
der Abnutzung unterliegen, von dem Wahlrecht der
Sofortabschreibung gemäß § 6
Abs. 2 EStG Gebrauch gemacht, da diese bezüglich ihrer
Größenordnung unwesentlich sind.
2. Umlaufvermögen
Bewertung von
Forderungen/Rückstellungen/Verbindlichkeiten
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zum
Nennwert bilanziert. Allen erkennbaren Risiken ist durch
angemessene Wertberichtigung Rechnung getragen worden.
Uneinbringliche Forderungen werden
abgeschrieben.Forderungen gegenüber Gesellschaftern
wurden vertragsgemäß verzinst. Die liquiden
Mittel sind zu Nennwerten bilanziert.
Die Rückstellungen sind so bemessen, dass alle
Verpflichtungen und erkennbare Risiken ausreichend
berücksichtigt sind. Die Rückstellungen sind in
Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt.
Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem
Jahr wurden abgezinst.
Bei den Verbindlichkeiten erfolgt die Passivierung zu
ihrem Erfüllungsbetrag.
C. ANGABEN ZUR BILANZ / GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
1. Anlagevermögen
Die Entwicklung der einzelnen Posten des
Anlagevermögens ist dem beigefügten
Anlagenspiegel zu entnehmen.
2. Sonstige Vermögensgegenstände
Im Gesamtbetrag sind Forderungen gegen Gesellschafter
in Höhe von Euro 176.100,87 (VJ: Euro 115.824,92)
enthalten.
3. Eigenkapital
Im Bilanzgewinn von Euro 3.456.971,53 ist ein
Gewinnvortrag aus dem Vorjahr von Euro 2.547.628,52
enthalten.
4. Rückstellungen
Die Rückstellungen sind so bemessen, dass alle
Verpflichtungen und erkennbaren Risiken ausreichend
berücksichtigt sind. Die Rückstellungen sind gem.
§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt.
5. Verbindlichkeiten
Die Altersstruktur der Verbindlichkeiten in Abschnitt
C. der Bilanz ergibt sich aus nachstehendem
Verbindlichkeitenspiegel:
(Vorjahreswerte mager)
|
Betrag
|
Restlaufzeit
|
gesicherter
|
|
Euro
|
bis 1 Jahr
|
1-5 Jahre
|
über 5 Jahre
|
Betrag
|
aus Lieferungen und
Leistungen
|
242.740,14
|
242.740,14
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
|
167.053,63
|
167.053,63
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
sonstige
Verbindlichkeiten
|
386.424,89
|
386.424,89
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
|
331.608,86
|
331.608,86
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
|
629.165,03
|
629.165,03
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
|
498.662,49
|
498.662,49
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem
Jahr bestanden zum Stichtag in Höhe von Euro
629.165,03 (VJ: Euro 498.662,49), mit einer Restlaufzeit
über 5 Jahren Euro 0,00 (VJ: Euro 0,00).
Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten
Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von Euro
155.137,35 (VJ: Euro 81.572,25).
D. SONSTIGE PFLICHTANGABEN
1. Anzahl der Mitarbeiter
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer
beträgt 43,25.
2. Vorstand
Dem Vorstand gehörten im Jahr 2020 an:
Herr Thomas Berger (Vorstandsvorsitzender),
Engelskirchen
Herr Andreas Probst, Engelskirchen
3. Aufsichtsrat
Dem Aufsichtsrat gehörten im Geschäftsjahr
2020 an:
Frau Natalie Berger
Herr Hans-Otto Hess
Herr Klaus Herrmann
Herr Theodor Salzburger
Herr Robin Berger
4. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Nicht in der Bilanz ausgewiesene sonstige finanzielle
Verpflichtungen bestehen in Höhe von 162.000,00
€, die sich aus den mietvertraglichen Verpflichtungen
für die Firmenräumlichkeiten ergeben.
Von der Schutzklausel des § 286 Abs. 4 HGB wird
im Hinblick auf die Angabe der Höhe der
Vorstandsbezüge Gebrauch gemacht.
Das Grundkapital ist in voller Höhe eingezahlt.
5. Haftungsverhältnisse
Es bestehen Haftungsverhältnisse in Höhe
von 168.520,40 € (VJ: 242.918,56 €). Die Motoren
AG Feuer hat Bürgschaften für
Bankverbindlichkeiten der Gesellschafterin übernommen.
Zu den Gründen der Einschätzung des Risikos der
Inanspruchnahme der ausgewiesenen Haftungsverhältnisse
wird ausgeführt, dass dieses Risiko als vertretbar
einzuschätzen ist, da die bestehenden Kredite durch
werthaltige Sicherheiten (Grundschulden) unterlegt sind.
Overath, den 12.01.2022
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Thomas
Berger
Andreas Probst
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 12.01.2022 festgestellt.
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