Marmor Ströhmann GmbH
Selbe AdresseGroßhandel mit sonstigen Baustoffen und Bauelementen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Uwe Ströhmann seit 24.5.2013 | Prokura |
Jörg Ströhmann seit 15.12.2004 | Prokura |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Michael Strößmann | 33.33% |
Uwe Strößmann | 33.33% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
3 Gesellschafter
GmbH-Struktur
2 von 3 angezeigt
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Ströhmann Steinkult GmbHHofheim am TaunusJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014BILANZ
ANHANGI. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die Ströhmann Steinkult GmbH, Hofheim ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014 wurde nach den Vorschriften der §§ 266, 267 und 275 Abs. 2 HGB gegliedert. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde gemäß § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt. Von den gemäß § 288 HGB bestehenden Erleichterungsvorschriften sowie der Möglichkeit zur Unterlassung von Angaben entsprechend § 286 HGB wurde Gebrauch gemacht. Der Jahresabschluss wurde unter der Annahme der Unternehmensfortführung (Going-Concern) aufgestellt. Die im Vorjahr angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden beibehalten. Die Zahlen des aktuellen Abschlusses sind mit den Vorjahreszahlen vergleichbar. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten erfolgt unter Beachtung der handelsrechtlichen Vorschriften entsprechend den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung. Im Einzelnen werden folgende Bewertungsgrundsätze angewandt: Die entgeltlich erworbenen immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungs- kosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Das übrige Anlagevermögen ist zu Anschaffungskosten, vermindert um die zulässige lineare Abschreibung, angesetzt. Die Geringwertigen Vermögensgegenstände werden entsprechend den steuerlichen Vorschriften abgeschrieben. Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten angesetzt und - soweit erforderlich - unter Berücksichtigung außerplanmäßiger Abschreibungen bilanziert. Das Vorratsvermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten ohne den Ansatz von Fremdkapitalzinsen angesetzt. Aufnahme und Bewertung erfolgte durch die Gesellschaft. Das Niederstwertprinzip wurde beachtet. Die Forderun gen aus Lieferungen und Leistungen werden zum Nennbetrag, vermindert um angemessene Pauschal- und Einzelwertberichtigungen angesetzt. Die übrigen Forderungen und liquiden Mittel werden zum Nennwert bilanziert. Die sonstigen Rückstellungen werden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten und erkennbaren Risiken in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Betrachtungsweise notwendigen Erfüllungsbetrages gebildet. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden, soweit vorhanden, abgezinst. Alle übrigen Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert. III. Angaben zu einzelnen Posten des Jahresabschlusses Angaben gem. § 268 Abs. 4, § 285 Nr. 1 und 2 HGB/Vermerkposten der Bilanz Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr: 5.970,14 Euro (im Vorjahr: 5.740,52 Euro) Forderungen gegenüber Gesellschaftern: 3.909.290,25 Euro (im Vorjahr: 2.867.171,10 Euro) davon Darlehensforderungen: 5.970,14 Euro (im Vorjahr: 5.740,52 Euro) davon sonstige Forderungen: 3.903.320,11 Euro (im Vorjahr: 2.861.430,58 Euro) Die nach § 285 Nr.1 und Nr.2 HGB erforderlichen Zusatzangaben zu den Verbindlichkeiten zu der Bilanz zum 31. Dezember 2014 ergeben sich aus der nachfolgenden Übersicht:
IV. Sonstige Angaben Sonstige Pflichtangaben Das Ergebnis der Ströhmann Steinkult GmbH wird gemäß Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 18. Februar 2010 mit letzter Änderung vom 12. Dezember 2014 an die Gesellschafterin Steinkult Holding GmbH & Co. KG, Hofheim (Amtgericht Frankfurt am Main HRA 45677) im Ganzen abgeführt. Mit der Steinkult Holding GmbH & Co. KG besteht körperschaftsteuerliche, gewerbesteuerliche und umsatzsteuerliche Organschaft. Außerordentliches Ergebnis (§ 277 Abs. 4 HGB) Das außerordentliche Ergebnis beinhaltet im Wesentlichen Effekte aus der EDV-Umstellung von DATEV auf SAP, die nicht unmittelbar mit der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft im Zusammenhang stehen. Geschäftsführung (§ 285 Nr. 10 HGB) Die Gesellschaft wird im Berichtsjahr durch den Geschäftsführer Herr Michael Ströhmann, Hofheim/Taunus, Kaufmann vertreten. Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 HGB befreit. Auf die Angabe der Organbezüge wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Anteilsbesitz (§ 285 Nr. 11 HGB) Das Unternehmen ist an der Ströhmann Steinkult Projekt GmbH & Co. KG i.L., Hofheim am Taunus als Kommanditistin beteiligt. Der Jahresüberschuss der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2014 beträgt 42.073,35 Euro. Das Eigenkapital beträgt danach 300,00 Euro. Haftungsverhältnisse (§ 285 Nr. 27 HGB in Verb. mit § 251 HBG oder § 268 Abs. 7 HGB) Mit einer Inanspruchnahme aus Haftungsverhältnissen ist nicht zu rechnen. WEITERE DATENSonstige Berichtsbestandteile Angaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung offengelegt.
Hofheim, den 13. April 2016 gez. Michael Ströhmann |
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