Bauzentrum Scheelk GmbHLiquidiert
25421 Pinneberg, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Helmut Scheelk seit 10.1.2013 | Liquidator |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Bauzentrum Scheelk GmbHPinnebergJahresabschluss zum 31. Dezember 2011Bilanz zum 31. Dezember 2011A K T I V A
A N H A N GI. Erläuterungen der Bilanz und der Gewinn- und VerlustrechnungDie Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgte auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (in der ab 2010 durch das BiIMoG geänderten Fassung) unter Beachtung der ergänzenden Regelungen des GmbH-Gesetzes, wie sie für die Gesellschaft als sog. "kleine" GmbH im Sinne der Größenklasse gemäß § 267 HGB maßgeblich sind. Erleichternde Ausweis- und Gliederungswahlrechte wurden in der Bilanz und der GuV nicht vollumfänglich bzw. nicht wahrgenommen; insoweit folgte die Aufstellung den Regelungen für (mittel)große Kapitalgesellschaften. Die Bilanzierung beachtete nahezu ausschließlich die Pflichtregelungen des Gesetzes, da Ansatzwahlrechte grds. nicht zum Tragen kamen; Ausnahmen davon sind in den wenigen Fällen nachfolgend miterläutert. Bei der Bewertung wurden nach dem Grundsatz des § 252 Abs. 1 Ziff. 6 HGB die auf den Vorjahresabschluss angewandten Methoden beibehalten; von der Fortführung des Geschäftsbetriebs geht die Geschäftsführung - auch angesichts der Geschäftsveräußerung zum Ende Februar 2012 - für die Auslegung der noch zum Stichtag maßgeblichen Bilanzierungsgrundsätze nach HGB, insbesondere auch auf der Grundlage unverändert bestehen gebliebener Stützungen seitens der Gesellschafterseite aus; eine Relevanz für die Stichtagsbewertung hatte dieser Umstand des Folgejahres auch in der Rückschau nicht. Soweit sonstige Pflichtangaben gem. § 285 HGB einschließlich der erstmals durch die BilMoG-Neuerungen erlaubten Saldierungen und Ausweiswahlrechte in der Bilanz sich auf Bilanz- oder GuV-Positionen beziehen, werden sie in den nachfolgenden Erläuterungen mit aufgeführt. A K T I V AA. Anlagevermögen Zur Wahrung der Übersichtlichkeit werden im nur intern dokumentierten Anlagenspiegel die Entwicklung des Anlagevermögens und die auf die einzelnen Anlageposten entfallenden Abschreibungen im Geschäftsjahr in einer gesonderten Anlage zur aufgestellten Bilanz dargestellt. Der Nachweis der historischen Anschaffungskosten erfolgte anhand des intern geführten Anlagenverzeichnisses. Die Bewertung erfolgte zu Anschaffungskosten, bei abnutzbaren Anlagen vermindert um Abschreibungen, bei den Finanzanlagen zu Nominalwerten geleisteter Einlagen in das Kapital bzw. gutgeschriebener Ergebnisanteile als GmbH-Mit-Gesellschafterin und/oder als Mit-Kommanditistin bei diversen bzw. - vor Vornahme der Saldierung nach BilMoG-Regelung - zum versicherungsmathematischen Deckungskapitalwert eines Rentenversicherungsvertrages, dessen jährliche Veränderung intern als Anschaffungskosten-Zugang - aus einer Sparguthaben-Zuführung einerseits und einer Verzinsungs-/Ertrags-Gutschrift andererseits - aufgefasst und dargestellt wird. Die Abschreibungen des Geschäftsjahres auf das Sachanlagevermögen erfolgten linear, teilweise fortentwickelnd betr. Alt-Fälle degressiv nach Maßgabe der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer der einzelnen Vermögensgegenstände. Hinsichtlich der ausweismäßigen Behandlung der Geringwertigen Wirtschaftsgüter im Anlagenspiegel wurde bis Ende 2007 fingiert, dass den Anschaffungen ein entsprechender Abgang in gleicher Höhe gegenübersteht. Der Stand an historischen Anschaffungskosten dieser Anlagegüter wird daher im Anlagenspiegel nur in Höhe eines Erinnerungswertes ausgewiesen. Im Berichtsjahr wurden die geringwertigen Wirtschaftsgüter (150,01 bis 1.000,00 EUR) in einen Sammelposten eingestellt und wie schon in der Vergangenheit über fünf Jahre abgeschrieben. Die Finanzanlagen umfassen zum Einen Beteiligungen an anderen Unternehmen, welche zum Nominalwert ausgewiesen sind, und die Gewinnbeteiligungen an diesen Unternehmen. Zum Anderen war hier mit in Buchwerthöhe als historische Anschaffungskosten erfasstem Ansatz - vor seiner betragsmäßigen Saldierung/Umgliederung - ein sicherungsverpfändetes Rentenversicherungskapital ("Deckungsvermögen" im Sinne des § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB) betr. bestehende Pensionszahlungsverpflichtungen enthalten; der Überhang an Zinserträgen dazu betrug EUR 2.340. B. Umlaufvermögen Der durch körperliche Inventur zum Bilanzstichtag ermittelte Vorratsbestand an Waren wurde unter Beachtung des Niederstwertprinzips grds. zu Anschaffungskosten abzüglich notwendiger Wertabschläge für Skonti und Boni bewertet; die Aufnahme zu einem vorverlegten Zeitpunkt ergab unter edv-gestützt durchgeführter Fortschreibung der Bestandsbewegungen bis zum Jahresende den Ansatz zum 31. Dezember des Jahres. Ein im Vorjahr vorgenommener, einmaliger Sonderabwertungsbedarf (TEUR 100,0) hatte einen sich eher sehr schleppend umschlagenden Teilbestand an teilweise älteren Warenbestandsgruppen und -Artikelbereichen betroffen; dieser Abschlag wurde auch zum Berichtsstichtag unverändert pauschalisierend beibehalten. Der Wertansatz blieb plausibel in Relation zu den Abgangsbuchwerten des auf den Februar-Stichtag mittels Inventur ermittelten Vorräteverkaufsvolumens. Auf die zu Nominalwerten angesetzten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gemäß Debitorensaldenliste wurden Einzel- und Pauschalwertberichtigungen in angemessenem Umfang gebildet. Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen die Positionen gegenüber der Alleingesellschafterin - im Wesentlichen aus dem laufenden Verrechnungsverkehr - ; bis Ende des dritten Quartals noch kreditorischen, wandelten sie sich danach - infolge einer einmaligen Ausgleichsverrechnung - zu einem nahezu durchgehend debitorischen Verrechnungssaldo für die Pacht- und die USt-Organschaftsverrechnung zur Alleingesellschafterin; er führte jahressaldiert zu einem fremdüblich nach Monatsstaffel ermittelten Zinsaufwandsüberhang. Die Forderungen gegenüber Beteiligungsunternehmen weisen in einem der Fälle den Saldo aus (kleineren) Eingangsrechnungspositionen und (größeren) Warenrückvergütungs- und Boni-Abrechnungen - jeweils in Bruttohöhe - aus. Auch die übrigen Forderungen wurden zum Nominalwert angesetzt. C. Rechnungsabgrenzungsposten Er betraf ausschließlich auf das Folgejahr entfallende Kfz-Steuern sowie Leasinggebühren. Auf eine nach BilMoG seit dem Übergang im Vorjahr mögliche, aktive latente Steuerabgrenzung für allgemeine und für Steuerverlustvortrags-veranlasste Unterschiede zwischen handelsbilanziellem Ergebnis und steuerlichen Einkommens-/Ertrags-Größen wurde unverändert verzichtet. P A S S I V AA. Eigenkapital Im Vorjahr noch hatte die Alleingesellschafterin erhebliche Einlagen im Wege von Bar- und Sachmittel-/Forderungsübertragungen geleistet, größtenteils im Wege von damaligen Verrechnungen über die dadurch getilgten Verpflichtungen gegenüber nahestehenden Gläubigern. BilMoG-bedingt erfolgte nach Art. 67 EGHGB zudem in 2010 eine Einstellung in die Gewinnrücklage in Höhe der Überdotierung (EUR 8.014,00) von Pensionsverpflichtungen nach Maßgabe einer Anpassungsermittlung auf den 01.01. des Vorjahres 2010. Das Rest-Bilanzergebnis wurde im Dezember 2011 vorschlagsgemäß auf das Berichtsjahr vorgetragen. Hinsichtlich der Ergebnisverwendung vgl. die Erläuterungen unten unter "II. Sonstige Angaben". B. Rückstellungen Die Pensionsrückstellungen waren bis letztmals Vorjahr 2009 grds. in der ertragsteuerlich zulässigen Barwert-Höhe gemäß Gutachten des Rückversicherers für eine noch bestehende Zahlungsverpflichtung gebildet worden; eine erste Anpassung führte zu einer allein handelsrechtlich zulässigen Zuführung zusätzlich in 2008/2009, die zweite Anpassung für die erwartbar rechnerische Deckungslücke fiel dann abschließend in 2010 in endgültig letzter Risikotranche innerhalb der BilMoG-Anpassung auf den 01.01. - d.h. unter Beachtung der geltenden neuen Fassung des HGB-Bilanzierungsrechts (Ansatz seitdem nach sog. PUC-Methode, Verwendung des pauschaliert nach § 253 Abs. 2 Satz 2 und 3 HGB maßgeblich vorgegebenen Zinssatzes zu 5,14%, Festbetragsrente ohne Trendparameter, biometrische Richttafel Heubeck 2005 G) - an. Seit Einsetzen der monatlichen Pensionsleistungen (2002) wird die Rückstellung laufend verbraucht. Zum Stichtag erfolgte erneut eine Saldierung mit dem (wiederum betragshöheren) Deckungsvermögen im Umfang des vollen Verpflichtungsvolumens, womit ein PASSIVA-Ansatz zum 31.12. rechnerisch entfiel. In den sonstigen Rückstellungen sind im Wesentlichen solche für die Jahresabschlussarbeiten, für die Erstellung der Steuererklärungen und für die Archivierung mit ihren Erfüllungsbeträgen enthalten. C. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten wurden zu ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt. Bei den sonstigen Verbindlichkeiten handelt es sich im Wesentlichen um Darlehen nahestehender Personen. Anzugebende Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestanden formell am Bilanzstichtag nicht. Sicherungen von Verbindlichkeiten über die üblichen Eigentümervorbehalte bei Lieferantenschulden hinaus waren zum Bilanzstichtag nicht gegeben. II. Sonstige Angaben1. Geschäftsführung Die Geschäftsführung erfolgte im Berichtsjahr durch:
Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. 2. Ergebnisverwendung Es ist vorgeschlagen, den - um eine vom damaligen Vorschlag abweichende Rücklagenverwendung unter Wahrung der auszuweisenden Rücklagensperren abweichenden - Gewinnvortrag aus dem Vorjahr um eine Teilauflösung der Kapitalrücklage und eine Teilauflösung der Gewinnrücklagen zu erhöhen, folglich die Summe zwecks Verrechnung des Ausgleiches des Jahresergebnisses und einer schon durchgeführten Vorabausschüttung zu verwenden, d.h. als restlich positiven Saldo einen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 2.249,80 auf das Geschäftsjahr 2012 vorzutragen.
Pinneberg, den 02. November 2012 Die Geschäftsführung (Dierk Thomas Scheelk) Der Jahresabschluss 2011 wurde am 08. November 2012 festgestellt. |
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