PCS-GmbH
Witten
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2009
EUR |
31.12.2008
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
38.708,00 |
31.668,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
7.964,00 |
5.250,00 |
| II.
Sachanlagen |
30.744,00 |
26.418,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
5.345.812,60 |
1.993.706,75 |
| I.
Vorräte |
4.231.121,29 |
1.586.396,66 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.001.420,53 |
400.624,45 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
113.270,78 |
6.685,64 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
4.955,25 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
5.389.475,85 |
2.025.374,75 |
Passiva
|
|
31.12.2009
EUR |
31.12.2008
EUR |
| A.
Eigenkapital |
2.258,14 |
3.456,12 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.200,00 |
25.200,00 |
| II.
Verlustvortrag |
22.941,86 |
11.182,33 |
| III.
Jahresüberschuss/-fehlbetrag |
0,00 |
-10.561,55 |
| B.
Rückstellungen |
6.904,00 |
3.904,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
5.380.313,71 |
2.018.014,63 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
5.380.313,71 |
2.018.014,63 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
5.389.475,85 |
2.025.374,75 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes
beachtet.
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Erstellung (§§ 266 Abs. 1, 276, 288 HGB) und
bei der Offenlegung (§ 326 bzw. § 327 HGB) des
Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.
Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und
Methoden:
1. Gliederungsgrundsätze
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung änderte sich nicht gegenüber dem
Vorjahr. Der Buchungskontenrahmen wurde von SKR 04 zu SKR
03 gewechselt.
Eine Anpassung der Posten der Bilanz und der Gewinn-
und Verlustrechnung des Vorjahres zur Vergleichbarkeit mit
denen des Geschäftsjahres war nicht erforderlich.
Eine Mitzugehörigkeit von
Vermögensgegenständen und Schulden zu anderen
Posten der Bilanz bestand nicht.
2. Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen,
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden sowie die
Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert
ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd
zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des
Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals
sowie für immaterielle Vermögensgegenstände,
die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht
bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des
§ 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach
den Vorschriften des § 250 HGB gebildet.
Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB sind
nachfolgend gesondert angegeben.
3. Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorhergehenden Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich
sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen dem
Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses
bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtig
worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert
wurden. Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der
Zahlung berücksichtigt worden.
Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten oder
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibungen bewertet.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung war
die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes. Die Abschreibungen wurden beim
beweglichen Anlagevermögen linear vorgenommen.
Die Abschreibungen wurden beim beweglichen
Anlagevermögen linear vorgenommen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter (Anschaffungs-
oder Herstellungskosten bis 150,00 Euro) wurden im
Erwerbsjahr voll abgeschrieben, wobei aus
Vereinfachungsgründen im Anlagespiegel im Jahr des
Zugangs ein Abgang unterstellt wurde. Wirtschaftsgüter
zwischen 150,00 Euro und 1.000,00 Euro wurden dem
Sammelposten für Geringwertige Wirtschaftsgüter
zugeschrieben und werden über einen Zeitraum von
fünf Jahren abgeschrieben.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender
Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und
Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein
Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden
sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.
Die Forderungen, sonstige
Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden
grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare
Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen
berücksichtigt.
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte
über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden
die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Die Rückstellungen wurden nach üblicher
kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
4. Währungsumrechnung
Im Jahresabschluss sind keine Posten enthalten, die
auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf
fremde Währung gelautet haben.
II. Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz
Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten
des Anlagevermögens ist aus dem Anlagenspiegel
ersichtlich; ebenso wie die Abschreibungen des
Geschäftsjahres.
In die Herstellungskosten von
Vermögensgegenständen des Anlagevermögens
wurden keine Fremdkapitalzinsen einbezogen.
Die sonstigen Verbindlichkeiten betragen
insgesamt EUR 74.632,56
davon entfallen auf:
a) Steuern EUR 70.059,46
b) Verbindlichkeiten soziale Sicherheit EUR 1.580,94
c) Kreditkartenabrechnungen EUR 2.295,21
d) Kreditorische Forderungen aus L+L EUR 696,75
Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in
der Bilanz auszuweisen und auf keine
Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB sind,
die aber für die Beurteilung der der Lage des
Unternehmens von Bedeutung sind, sind nachfolgend gesondert
erläutert:
III. Zusatzangaben zur Bilanz
Zusatzangaben zur Bilanz nach § 327 Ziff. 1 HGB
sind nicht erforderlich, da es sich um eine sog. kleine
Kapitalgesellschaft handelt.
IV. Sonstige Angaben
1) Angaben über Mitglieder der
Unternehmensorgane
Geschäftsführer:
Familienname
|
Vorname
|
Funktion
|
Umfang der
Vertretungsbefugnis
|
Boog
|
Martina
|
Geschäftsführerin
|
Alleinvertretung
|
2) Arbeitnehmer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
waren durchschnittlich beschäftigt:
(ohne Organmitglieder)
Anzahl
Angestellte 2
Aushilfen 2
V. Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung schlägt in
Übereinstimmung mit den Gesellschaftern vor,
das Jahresergebnis auf neue Rechnung vorzutragen.
Martina Boog
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 03.08.2011 festgestellt.
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