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GmbH
Mechernich
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2007
EUR |
31.12.2006
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
25.876,00 |
1.081,00 |
| I.
Sachanlagen |
25.876,00 |
1.081,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
47.537,11 |
53.600,65 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
40.545,57 |
11.995,81 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
6.991,54 |
41.604,84 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
6.112,00 |
749,76 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
79.525,11 |
55.431,41 |
Passiva
|
|
31.12.2007
EUR |
31.12.2006
EUR |
| A.
Eigenkapital |
19.241,35 |
18.975,56 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Verlustvortrag |
6.589,03 |
-4.084,80 |
| III.
Jahresüberschuss |
265,79 |
-10.673,83 |
| B.
Rückstellungen |
2.000,00 |
2.483,93 |
| C.
Verbindlichkeiten |
58.283,76 |
33.971,92 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
58.283,76 |
33.971,92 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
79.525,11 |
55.431,41 |
Anhang
Durch das Bilanzrichtliniengesetz vom 19.12.1985 ist
für alle Kapitalgesellschaften spätestens ab dem
Kalenderjahr 1987 der Jahresabschluss gemäß
§ 264 (1 ) HGB um einen
ANHANG zu erweitern, der mit der Bilanz und der
Gewinn- und Verlustrechnung eine Einheit bildet.
Die wesentlichen Bestimmungen über den Inhalt
des Anhangs finden sich insbesondere in den Vorschriften
der §§ 284 - 288 HGB. Über diese hinaus sind
aber zahlreiche einschlägige Vorschriften in anderen
Paragraphen zu beachten.
ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ
UND DER GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
1. Angaben von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierung und Bewertung der Posten in der
Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte
gemäß § 255 HGB. Hiernach wurden alle
Vermögensgegenstände mit den Anschaffungs-
(§ 255 (1) HGB bzw. Herstellungskosten (§
255 (2) HGB) bewertet. Die Wertansätze erfolgten
gemäß § 253 (1) HGB unter
Berücksichtigung der zulässigen Abschreibungen
gemäß § 255 Absätze 2 - 4 HGB. Den
steuerlichen Erfordernissen wurde Rechnung getragen.
Sofern von steuerlichen
Sonderabschreibungsmöglichkeiten Gebrauch gemacht
worden ist, wurde dieser Ansatz auch handelsrechtlich
gemäß § 254 HGB in Verbindung mit §
279 HGB beibehalten. Die Bewertungsgrundsätze des
§ 252 HGB wurden beachtet. Im Übrigen sind alle
Bewertungs- und Bilanzierungsgebote und Wahlrechte nach den
handelsrechtlichen Normierungen berücksichtigt worden.
In den Rückstellungen sind alle im Zeitpunkt
der Bilanzer-stellung erkennbaren Risiken und ungewissen
Verbindlich-keiten mit den Beträgen
berücksichtigt, wie sie nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung erforderlich sind.
Insbesondere wurden die Vorschriften des § 249 HGB
beachtet.
2. Angaben zu den Verbindlichkeiten - § 285 Nr. 1 a
HGB
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt €
0,00.
3.
Geschäftsführer - § 285 Nr. 10 HGB
Alleinvertretungsberechtigte
Geschäftsführerin ist
Frau Jutta Missal. Die Geschäftsführerin
ist von den Beschränkungen des § 181 HGB befreit.
4.
Vorschüsse an Geschäftsführer und
verbundene Unternehmen § 285 c HGB
Forderung Jutta Missal = € 14.787,00; Forderung
Missal lingk + partner SA = € 14.180,02, somit
insgesamt € 28.967,02.
5.
Anlagegitter - § 268 (2) HGB
Das Anlagegitter ist in der Anlage
beigefügt.
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