Personenbeförderung im Linienverkehr auf der Straße
Schilder-Stehle GmbH
Thyrsusstraße 4, 54292 Trier, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Dominik Leo Felix Stehle seit 7.2.2020 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Schilder-Stehle GmbHTrierJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BilanzAktiva
AnhangI. Allgemeine Angaben 1. Die GmbH weist zum Abschlußstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Gesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. 2. Der Jahresabschluß wurde auf der Grundlage der bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. 3. Die Angaben zur Erläuterung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurden soweit wie erforderlich in den Anhang übernommen. 4. Das Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts, sogenanntes "Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz" (im Nachfolgenden BilMoG) ist am 29. Mai 2009 in Kraft getreten. In Bezug auf Ansatz- und Bewertungsvorschriften zu den Vermögens- und Schuldposten wurde das BilMoG erstmals auf den Jahresabschluß für das Geschäftsjahr 2010 der Gesellschaft angewandt (Art. 66 abs. 3 Satz 1 EGHGB). Von der Möglichkeit einer vorzeitigen Anwendung auf den Jahresabschluß für das vorangegangene Geschäftsjahr 2009 gemäß Art. 66 Abs. 3 Satz 6 EGHGB war nicht Gebrauch gemacht worden. II. Angaben zur Bilanz und zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 1. Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden trägt allen erkennbaren Risiken Rechnung. 2. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. 3. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit einem Anschaffungswert von 150 € bis 1.000 € werden gem. § 6 Abs. 2 EStG ab dem Jahr des Zugangs auf 5 Jahre verteilt. 4. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von 150 € werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. 5. Die Bewertung der Gegenstände des Vorratsvermögens erfolgte grundsätzlich zu Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips. 6. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Von § 246 Abs.2 Satz 2 HGB wurde Gebrauch gemacht. 7. Dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko wurde durch eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1 v.H. auf die Nettoforderungen ausreichend Rechnung getragen.. 8. Die sonstigen Vermögensgegenstände und die liquiden Mittel (Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten) wurden mit den Nennbeträgen bilanziert. 9. Die sonstigen Rückstellungen und Steuerrückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die Bewertung der Rückstellungen erfolgte mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag. Die Bewertung der Pensionsverpflichtung und der Ausweis der Erträge (Verluste) aus der Abzinsung erfolgte nach den Vorschriften des § 253 (1) bis (3) HGB. Als versicherungsmathematische Bewertungsmethode wurde die "projected unit credit method" angewandt. Grundsätzlich müssen zu erwartende Renten- und Gehaltssteigerungen sowie eventuelle Fluktuationswahrscheinlichkeiten berücksichtigt werden. Der Rechnungszins beruht auf dem von der deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungssatz. Die biometrischen Wahrscheinlichkeiten stammen aus den "Richttafeln 2005 G" von Prof. Dr. Klaus Heubeck mit einem Rechnungszinsfuß von 5,15 % ohne Kosten und Sicherheitszuschläge. Der Rententrend wurde mit 0 % berücksichtigt 10. Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. III. Angaben zur Bilanz 1. Die Bilanz zum 31. Dezember 2010 wurde gem. § 266 HGB in Kontoform aufgestellt. 2. Die Tilgungen der in der Bilanz angegebenen Verbindlichkeiten entsprechen dem Plan. IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung 1. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach § 275 Abs. 1 HGB in Staffelform unter Anwendung des Gesamtkostenverfahrens aufgestellt. 2. Die Steuern von Einkommen und Ertrag resultieren ausschließlich aus dem Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit. V. Sonstige Angaben Im Geschäftsjahr 2010 erfolgte die Geschäftsführung der Gesellschaft durch den Geschäftsführer:
Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. VI. Ergebnis Verwendung Die Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung vor, den Jahresüberschuß 2010 von auf neue Rechnung vorzutragen.
54290 Trier, den 30. November 2011 Schilder Stehle GmbH Geschäftsführung sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 30.11.2011 festgestellt. |
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