RMG Grundstücksgesellschaft mbHLiquidiert

55118 Mainz, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Mainz HRB 3278
Eingetragen
5.5.1986
Branche
Managementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenBeteiligungsgesellschaftenVerwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Gegenstand
Die Verwaltung und Verwertung von Anlagen und Beteiligungen, insbesondere von Grundstücken, mit Ausnahme solcher Tätigkeiten, die nach dem Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften genehmigungspflichtig sind. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte vorzunehmen, die ihrem Geschäftszweck unmittelbar oder mittelbar förderlich sein können. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, solche vertreten und sich an solchen Unternehmen beteiligen, insbesondere auch als persönlich haftende Gesellschafterin. Sie darf auch Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten.

Historie

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Management

NameRolle
Dagmar Noll
seit 23.12.2013
Liquidator
Günter Noll
seit 23.12.2013
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.

Gesellschafter

4 Gesellschafter

GmbH-Struktur

1 von 4 angezeigt

Beteiligungen

NameAnteil
40.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

RMG Grundstücksgesellschaft mbH

Mainz

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 3,00 3,00
I. Sachanlagen 3,00 3,00
B. Umlaufvermögen 543.434,67 993.600,49
I. Vorräte 478.193,35 990.611,10
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 60.913,07 2.989,39
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 59.709,18 2.103,47
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 4.328,25 0,00
C. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 392,13
Bilanzsumme, Summe Aktiva 543.437,67 993.995,62

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 90.839,56 92.639,10
I. gezeichnetes Kapital 155.000,00 155.000,00
II. Verlustvortrag 62.360,90 47.992,07
III. Jahresfehlbetrag 1.799,54 14.368,83
B. Rückstellungen 2.000,00 2.000,00
C. Verbindlichkeiten 449.223,11 897.981,52
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 54.413,18 219.981,52
D. Rechnungsabgrenzungsposten 1.375,00 1.375,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 543.437,67 993.995,62

Anhang



  

I. Allgemeine Angaben

Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen.

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Größenabhängige Erleichterungen wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen.

  

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.

Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen.

Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht.

Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens vermindert um planmäßige lineare oder degressive Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der Abschreibungen wurde die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer in Anlehnung an die von der Finanzverwaltung veröffentlichten Abschreibungstabellen zugrunde gelegt. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet.

Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.

Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten angesetzt.

Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Soweit am Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag, wurde dieser angesetzt.

Bei der Bewertung der Forderungen wurden sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt. Aufgrund fortlaufender Forderungsbereinigungen waren daher keine Wertberichtigungen vorzunehmen.

Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr liegen vor.

Die sonstigen Vermögensgegenstände, der Kassenbestand, die Guthaben bei Kreditinstituten und die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt.
       
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt.

Soweit die Restlaufzeit von Rückstellung am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet.

Die Steuerrückstellungen betreffen die Steuern für das laufende Geschäftsjahr.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet.

Latente Steuern
Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch genommen.


III.     Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen beibehalten werden.

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

IV.   Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist aus dem Anlagenverzeichnis ersichtlich.

Es bestehen im Übrigen die branchenüblichen Eigentumsvorbehalte aus der Lieferung von Waren.


V.  Erläuterungen zu einzelnen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung

Die Aufstellung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte nach den Grundsätzen des Gesamtkostenverfahrens (§ 275 Abs. 2 HGB).


VI. Steuern vom Einkommen und Ertrag

Das Jahresergebnis stammt aus dem Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit. Eine Aufteilung des Steuerertrages auf die Teilergebnisse der gewöhnlichen und außergewöhnlichen Geschäftstätigkeit erübrigt sich daher.
         

VII.  Ergebnisverwendungsvorschlag

Der Jahresabschluss wurde ohne Ergebnisverwendung aufgestellt. In den Bilanzgewinn 2010 wurde ein Verlustvortrag von  € 62.360,90 einbezogen.

Die Geschäftsführung schlägt vor,
 
den Jahresfehlbetrag in Höhe von  1.099,54 €
zusammen mit dem Verlustvortrag in Höhe von 62.360,90 €
auf neue Rechnung vorzutragen.




VIII.  Sonstige Angaben

Der Geschäftsführung gehörten im Berichtsjahr an:

Familienname        Vorname         Umfang der Vertretungsbefugnis

Noll                       Günter                     Alleinvertretungsrecht;
Noll                       Dagmar                    Alleinvertretungsrecht;

Schneider              Christian                   Alleinvertretungsrecht;



IX.  Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG


 Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern:
 Theresia Schneider  € 30.000,00


 Die Restlaufzeit beträgt 1 Jahr, es wurde eine Verzinsung vereinbart


 Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern:
Günter Noll  € 30.000,00

Die Restlaufzeit beträgt über 1 Jahr, es wurde eine Verzinsung vereinbart




Mainz, 14. November 2011



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 RMG GmbH
 Geschäftsführung














  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 15.11.2011 festgestellt.

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