RMG
Grundstücksgesellschaft mbH
Mainz
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
3,00 |
3,00 |
| I.
Sachanlagen |
3,00 |
3,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
543.434,67 |
993.600,49 |
| I.
Vorräte |
478.193,35 |
990.611,10 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
60.913,07 |
2.989,39 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
59.709,18 |
2.103,47 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
4.328,25 |
0,00 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
392,13 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
543.437,67 |
993.995,62 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
90.839,56 |
92.639,10 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
155.000,00 |
155.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
62.360,90 |
47.992,07 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
1.799,54 |
14.368,83 |
| B.
Rückstellungen |
2.000,00 |
2.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
449.223,11 |
897.981,52 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
54.413,18 |
219.981,52 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.375,00 |
1.375,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
543.437,67 |
993.995,62 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben
Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine
Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen.
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu
beachten.
Größenabhängige Erleichterungen
wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des
Jahresabschlusses in Anspruch genommen.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.
Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen.
Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter
immaterieller Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht.
Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu
Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei
der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens
vermindert um planmäßige lineare oder degressive
Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der
Abschreibungen wurde die betriebsgewöhnliche
Nutzungsdauer in Anlehnung an die von der Finanzverwaltung
veröffentlichten Abschreibungstabellen zugrunde
gelegt. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde
der tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens
beachtet.
Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens
erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.
Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten
angesetzt.
Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Soweit am
Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag,
wurde dieser angesetzt.
Bei der Bewertung der Forderungen wurden
sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Aufgrund fortlaufender Forderungsbereinigungen waren daher
keine Wertberichtigungen vorzunehmen.
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem
Jahr liegen vor.
Die sonstigen Vermögensgegenstände, der
Kassenbestand, die Guthaben bei Kreditinstituten und die
Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB
angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen
Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag
berücksichtigt.
Soweit die Restlaufzeit von Rückstellung am
Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine
Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die
Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der
Deutschen Bundesbank veröffentlichten
Abzinsungszinssätze verwendet.
Die Steuerrückstellungen betreffen die Steuern
für das laufende Geschäftsjahr.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Auf fremde Währung lautende
Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden
zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag
umgerechnet.
Latente Steuern
Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB
über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch
genommen.
III. Abweichung von bisherigen
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
beibehalten werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
IV. Erläuterungen zu einzelnen Posten
der Bilanz
Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten
des Anlagevermögens ist aus dem Anlagenverzeichnis
ersichtlich.
Es bestehen im Übrigen die branchenüblichen
Eigentumsvorbehalte aus der Lieferung von Waren.
V. Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Gewinn- und Verlustrechnung
Die Aufstellung der Gewinn- und Verlustrechnung
erfolgte nach den Grundsätzen des
Gesamtkostenverfahrens (§ 275 Abs. 2 HGB).
VI. Steuern vom Einkommen und Ertrag
Das Jahresergebnis stammt aus dem Ergebnis der
gewöhnlichen Geschäftstätigkeit. Eine
Aufteilung des Steuerertrages auf die Teilergebnisse der
gewöhnlichen und außergewöhnlichen
Geschäftstätigkeit erübrigt sich daher.
VII. Ergebnisverwendungsvorschlag
Der Jahresabschluss wurde ohne Ergebnisverwendung
aufgestellt. In den Bilanzgewinn 2010 wurde ein
Verlustvortrag von € 62.360,90 einbezogen.
Die Geschäftsführung schlägt vor,
den Jahresfehlbetrag in Höhe von 1.099,54
€
zusammen mit dem Verlustvortrag in Höhe von
62.360,90 €
auf neue Rechnung vorzutragen.
VIII. Sonstige Angaben
Der Geschäftsführung gehörten im
Berichtsjahr an:
Familienname
Vorname
Umfang der Vertretungsbefugnis
Noll
Günter
Alleinvertretungsrecht;
Noll
Dagmar
Alleinvertretungsrecht;
Schneider
Christian
Alleinvertretungsrecht;
IX. Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG
Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern:
Theresia Schneider € 30.000,00
Die Restlaufzeit beträgt 1 Jahr, es wurde
eine Verzinsung vereinbart
Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern:
Günter Noll € 30.000,00
Die Restlaufzeit beträgt über 1 Jahr, es
wurde eine Verzinsung vereinbart
Mainz, 14. November 2011
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RMG GmbH
Geschäftsführung
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 15.11.2011 festgestellt.
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