Theo Lang
GmbH (vormals: Langro-Chemie Theo Lang GmbH)
Stuttgart
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
2.110.193,15 |
2.181.635,60 |
| I.
Sachanlagen |
1.941.180,65 |
2.017.658,54 |
| II.
Finanzanlagen |
169.012,50 |
163.977,06 |
| B.
Umlaufvermögen |
3.135.748,52 |
4.760.904,26 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
729.070,84 |
3.852.781,00 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
2.406.677,68 |
908.123,26 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
5.245.941,67 |
6.942.539,86 |
Passiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Eigenkapital |
2.402.966,20 |
3.684.975,46 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
511.291,87 |
511.291,87 |
| II.
Gewinnvortrag |
2.173.683,59 |
6.128.768,56 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
282.009,26 |
2.955.084,97 |
| B.
Rückstellungen |
2.263.600,09 |
2.195.398,45 |
| C.
Verbindlichkeiten |
579.375,38 |
1.062.165,95 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
579.375,38 |
1.062.165,95 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
5.245.941,67 |
6.942.539,86 |
Anhang
ALLGEMEINE ANGABEN ZUM UNTERNEHMEN
Die Theo Lang GmbH hat ihren Sitz in Stuttgart. Sie
ist im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter der
Nr. HRB 8401 eingetragen.
ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS
Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der
§§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform,
die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Die Zahlen des Berichtsjahres sind mit den
Vorjahrezahlen im Wesentlichen nicht vergleichbar, da die
Geschäftstätigkeit der Gesellschaft von
einer Produktionstätigkeit zur
Vermögensverwaltung geändert wurde.
Der Jahresabschluss vermittelt ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
BILANZIERUNGSMETHODEN
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und
§ 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.
Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249
Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der
Rückstellungen erfolgte nach
bestimmungsgemäßem Verbrauch.
Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der
Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.
Die auf den Jahresabschluss angewandten
Ansatzmethoden sind beibehalten worden (§ 246 Abs. 3
Satz 1 HGB).
BEWERTUNGSMETHODEN
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.
Bei der Bewertung wird von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder
tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.
Die Vermögensgegenstände und Schulden sind
einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden.
Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste,
die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind,
berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen
Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese
am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und
Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der
entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.
Die auf den Jahresabschluss angewendeten
Bewertungsmethoden sind, mit Ausnahme der Berechnung des
durchschnittlichen Marktzinssatzes für die Abzinsung
der Pensionsrückstellungen, beibehalten worden.
Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten vermindert um planmäßige
Abschreibungen und unter Beachtung des Niederstwertprinzips
angesetzt.
Bei der Bemessung der planmäßigen
Abschreibungen wurde von der voraussichtlichen
Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der betrieblichen
Nutzungsverhältnisse ausgegangen. Es wurde
ausschließlich von der linearen Abschreibungsmethode
Gebrauch gemacht.
Vermögensgegenstände im Einzelwert bis
800,00 EUR werden im Zugangsjahr entsprechend § 6 Abs.
2 EStG sofort in voller Höhe abgeschrieben und
gleichzeitig im Anlagenspiegel als Abgang behandelt.
Die nicht verpfändeten Ansprüche aus
Rückdeckungsversicherungen wurden mit dem Aktivwert
bewertet.
Die Leistungsforderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind grundsätzlich mit
dem Nennbetrag angesetzt. Erforderliche
Einzelwertberichtigungen wurden durchgeführt. Das
allgemeine Kreditrisiko wurde durch eine ausreichende
Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.
Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten
wurden unter Berücksichtigung der Vorschriften des
§ 256a HGB bewertet.
Die Bewertung der Pensionsrückstellung erfolgte
entsprechend den Vorschriften des § 253 Abs. 2 HGB.
Die Höhe der Pensionsrückstellung ergibt sich aus
versicherungsmathematischen Gutachten.
Die sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe
des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
ANGABEN ZUR BILANZ
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Sämtliche Forderungen haben eine Restlaufzeit
von bis zu einem Jahr.
Eigenkapital
Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.
Pensionsrückstellungen
Den Pensionsrückstellungen liegen
versicherungsmathematische Berechnungen auf Basis der
"Richttafeln 2018 G" (Prof. Dr. Klaus Heubeck) zugrunde.
Verpflichtungen aus Pensionsanwartschaften werden mittels
PUC-Verfahren angesetzt. Eine Anpassung der laufenden
Renten ist vereinbart; die Rentensteigerungen betragen je
nach Vereinbarung 1% oder 4%.
Für die Abzinsung der
Pensionsrückstellungen wurde ein Zinssatz von 2,71 %
zugrunde gelegt. Dieser beruht auf einem
Rechnungszinsfuß gemäß
Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV),
berechnet aus dem durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen zehn Geschäftsjahre (bisher sieben).
Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der
Rückstellungen für Altersvorsorgeverpflichtungen
nach Maßgabe des durchschnittlichen Marktzinssatzes
aus den vergangenen zehn Jahren und dem Ansatz der
Rückstellungen nach Maßgabe des
durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen
sieben Geschäftsjahren beträgt 217.987,00 EUR.
Der Unterschiedsbetrag unterliegt der
Ausschüttungssperre nach § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB.
Zur Rückdeckung der Ansprüche aus den
Altersvorsorgeverpflichtungen hat die Gesellschaft
Lebensversicherungen abgeschlossen. Diese sind zur
Absicherung an die Pensionsberechtigten abgetreten. Die
Voraussetzungen des § 7e Abs. 2 SGB IV liegen vor.
Daher waren die Aktivwerte der bestehenden
Lebensversicherungen in Höhe von insgesamt
264.860,91 EUR nach § 246 Abs. 2 HGB mit den
Pensionsverpflichtungen zu saldieren.
Verbindlichkeiten
Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Forderungen und Verbindlichkeiten i. S. d. § 42
Abs. 3 GmbHG bzw. § 285 Nr. 9c HGB
Die Gesellschaft hatte gegen Gesellschafter
Darlehensforderungen in Höhe von 196.190,71 EUR.
Ein gesonderter Bilanzausweis dieser Posten erfolgte nicht.
Sie sind in den "sonstigen Vermögensgegenständen"
enthalten.
Die Gesellschaft hatte gegenüber Gesellschaftern
Darlehensverbindlichkeiten in Höhe von
313.174,37 EUR. Ein gesonderter Bilanzausweis dieser
Posten erfolgte nicht. Sie sind in den "sonstigen
Verbindlichkeiten" enthalten.
HAFTUNGSVERHÄLTNISSE
Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB
bestanden am Bilanzstichtag nicht.
SONSTIGE ANGABEN
Arbeitnehmer
Im abgelaufenen Geschäftsjahr war
durchschnittlich 2 Arbeitnehmer beschäftigt.
Unterzeichnung des Jahresabschlusses zum
31. Dezember 2019
Stuttgart, 30.10.2020
gez. Marco Lang, Geschäftsführer
gez. Tilo Schumacher, Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 10.12.2020 festgestellt.
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