SEPP
GmbH
Jettingen-Scheppach
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2009
EUR |
| A.
Aufwendungen für die Ingangsetzung und
Erweiterung des Geschäftsbetriebs |
4.980,00 |
| B.
Anlagevermögen |
24.412,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
779,00 |
| II.
Sachanlagen |
23.633,00 |
| C.
Umlaufvermögen |
34.245,01 |
| I.
Vorräte |
2.001,05 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
21.196,10 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
11.047,86 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
11.618,60 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
75.255,61 |
Passiva
|
|
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.500,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
12.500,00 |
| II.
Jahresfehlbetrag |
24.118,60 |
| III.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
11.618,60 |
| B.
Rückstellungen |
1.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
74.255,61 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
75.255,61 |
Anhang
zur
BILANZ ZUM 31.12.2009
der Firma
SEPP GmbH, Groß- u. EH Gebiet Garten usw,
Dienstleistungen,
89343 Jettingen-Scheppach
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1. Abschnitt
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Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Erstellung der Bilanz zum 31.12.2009 und der
Gewinn- und Verlustrechnung 2009 der Firma SEPP GmbH,
Groß- u. EH Gebiet Garten usw, Dienstleistungen,
89343 Jettingen-Scheppach, erfolgte nach den Vorschriften
des Handelsgesetzbuches.
Die Firma wurde zum 09.03.2009 gegründet.
Vorjahreswerte waren somit nicht anzugeben.
Bei der Firma SEPP GmbH, Groß- u. EH Gebiet
Garten usw, Dienstleistungen, 89343 Jettingen-Scheppach,
handelt es sich um eine sogenannte kleine
Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Von
der Möglichkeit der Aufstellung einer verkürzten
Bilanz im Sinne des § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB wurde
Gebrauch gemacht. Ebenso wurden die
größenabhängigen Erleichterungen des §
274a HGB beansprucht.
Von der Möglichkeit des § 326 Abs. 1 Satz 2
HGB, die Gewinn- und Verlustrechnung nicht zu
veröffentlichen, wird Gebrauch gemacht. Ebenso wird
auf die Erstellung und Offenlegung des Lageberichtes
verzichtet (§ 326 Abs. 1 Satz 1 HGB).
2. Abschnitt
=========
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Grundlage des vorliegenden Jahresabschlusses
sind die handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften
des HGB. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden
durchweg an den ertragsteuerlichen Vorschriften
ausgerichtet.
- das Deckungsverhältnis von langfristigem
Kapital zu Anlagevermögen
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Bei Forderungen waren keine erkennbaren Einzelrisiken
vorhanden, so dass eine Einzelwertberichtigung nicht
veranlasst war.
Die Verbindlichkeiten wurden zum
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
3. Abschnitt
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Angaben zur Bilanz
Von der Möglichkeit, Aufwendungen für die
Ingangsetzung zu aktivieren, wurde Gebrauch gemacht.
Die Entwicklung der Aufwendungen für die
Ingangsetzung des Geschäftsbetriebes ergibt sich aus
dem Anlagenspiegel.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Gegenüber den Gesellschaftern liegt eine
Darlehensverbindlichkeit in Höhe von insgesamt €
50.000,00 vor.
Außerdem besteht gegenüber den
Gesellschaftern eine Verbindlichkeit aus dem
Verrechnungskonto in Höhe von € 2.732,68.
4. Abschnitt
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Sonstige Angaben
Geschäftsführer der Gesellschaft ist
Herr Jürgen Sepp, Offingen, Gärtner
Die Geschäftsführer ist von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Jettingen-Scheppach, den 16.11.2010
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Jürgen Sepp
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