Stammdaten

Register
Amtsgericht Gütersloh HRB 8362
Vorher
Projektentwicklung Ruschestraße GmbH
Eingetragen
26.11.2009
Branche
Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Gewerbegrundstücken und NichtwohngebäudenVermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Wohngrundstücken, Wohngebäuden und WohnungenBauträger für Wohngebäude
Gegenstand
- Revitalisierung von Konversionsflächen, - Sanierung von Bauwerken und Grundstücken, - Baureifmachung von Grundstücken, -Flächenrecycling, - Sanierung eigener und fremder Bauwerke als Bauträger, - Erwerb, Veräußerung, Vermietung und Verpachtung von Immobilien aller Art sowie - Investorenbeteiligung

Historie

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Management

NameRolle
Christian Schulte
seit 22.10.2025
Geschäftsführer
Ulrich Schröder
seit 4.4.2025
Prokura
Jörg Dr. Rieger
seit 31.3.2025
Prokura
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

85.00% identifiziert15.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
Thomas HagedornThomas Hagedorn Holding GmbH+1
85.00%

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
C.H. Holding GmbHEigenbeteiligung
15.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Kattenstrother Weg 154, 33332 Gütersloh
25.000 €
100.00%

Beteiligungen

Konzern- und Jahresabschlüsse

Projektentwicklung Ruschestr. GmbH

Gütersloh

Jahresabschluss zum 31.12.2012

Bilanz zum 31.12.2012

Projektentwicklung Ruschestr. GmbH, Gütersloh

Aktiva

31.12.2012
EUR
31.12.2011
EUR
A. Umlaufvermögen
I. Vorräte 82.761,54 82.761,54
II. Ford.u.sonst.Vermögensgegenst. 25.003,50 30.831,57
- davon RLZ mehr als 1 Jahr 25.000,00 25.000,00
III. Kassenbestand, Bundesbankguth. 28.401,91 118.145,55
136.166,95 231.738,66
Summe Aktiva 136.166,95 231.738,66

Passiva

31.12.2012
EUR
31.12.2011
EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 113.041,89
III. Verlustvortrag -96.635,36
IV. Jahresfehlbetrag -3.140,94 209.677,25
Summe Eigenkapital 134.900,95 138.041,89
B. Rückstellungen 1.266,00 91.790,00
C. Verbindlichkeiten 1.906,77
Summe Passiva 136.166,95 231.738,66

ANGABEN ZUR BUCHFÜHRUNG

Für das Unternehmen besteht nach § 238 HGB die Verpflichtung eine ordnungsgemäße Buchführung zu erstellen.

Die Erfassung der anfallenden Geschäftsvorfälle erfolgte durch die Berichtsfirma selbst mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung und wurde in das Programm STOTAX übernommen und dort ausgewertet.

Grundlage für die Kontierung bildet der STOTAX - Kontenrahmen 01.

Die Anlagenbuchführung wurde über das STOTAX - Anlagenprogramm erstellt und in den Abschlussbericht übernommen.

Die Lohn- und Gehaltsbuchführung erfolgte durch die Berichtsfirma selbst mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung.

Die im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten anfallenden Um- und Abschlussbuchungen sind über das Programm STOTAX in die Finanzbuchhaltung eingeflossen.

Die tägliche Erfassung der Bareinnahmen und -ausgaben erfolgte in einem Kassenbuch.

BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des Dritten Buches des HGB (§§ 238 ff.) unter Beachtung der Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) vom 25.05.2009 und der Übergangsvorschriften der Artikel 66 und 67 des Einführungsgesetzes zum Han- delsgesetzbuch (EGHGB) in der Fassung vom 25.05.2009 aufgestellt worden.

Bei der Berichtsfirma handelt es sich um eine kleine Gesellschaft nach § 267 Abs. 1 HGB.

Der Jahresabschluss wurde nach den für kleine Kapitalgesellschaften nach § 267 Abs. 1 HGB geltenden Gliederungsvorschriften gemäß § 266 Abs. 1 Satz 3 i. V. m. Abs. 2 HGB erstellt.

Soweit Positionen der Bilanz- und Gewinn- und Verlustrechnung im Berichtsjahr von Positionen des Vorjahres abweichen, wurde auf die Anpassung der Vorjahreswerte nach Artikel 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB verzichtet.

Das Sachanlagevermögen wurde gem. § 247 Abs. 2 HGB i. V. m. § 6 Abs. 1 Nr. 1 EStG zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten nach § 253 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 255 Abs. 1, bzw. Abs. 2 HGB aktiviert. Die Aufnahme und Bewertung des Anlagevermögens erfolgte durch mich anhand der vorgelegten Unterlagen.

Bei Vermögensgegenständen des Anlagevermögens, welche vor dem 01.01.2010 angeschafft wurden, sind die Bilanzansätze gem. Artikel 67 Abs. 4 Satz 1 EGHGB übernommen worden und die Bewertungsmethoden wurden gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB weitergeführt.

Bei Vermögensgegenständen des Anlagevermögens, welche nach dem 01.01.2010 angeschafft wurden, ist die Abschreibung planmäßig aufgrund der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer ermittelt worden. Für geringwertige Vermögensgegenstände wurde gem. § 252 Abs. 2 HGB die steuerliche Bewertung gem. § 6 Abs. 2a EStG als planmäßige Abschreibung nach § 253 Abs. 3 HGB über- nommen.  

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Vermögensgegenstände werden nach § 253 Abs. 4 HGB zum Nennwert vermindert um Wertberichtigungen und unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips angesetzt. 

Die Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens wurden bei der Zugangsbewertung mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten nach § 247 Abs. 2 i. V. m. § 253 Abs. 1 HGB aktiviert. Die Folgebewertung erfolgte gemäß § 253 Abs. 4 HGB. Es wurde der zum Abschlussstichtag ermittelte Börsen- oder Marktpreis zugrunde gelegt. War dieser zum Abschlussstichtag nicht zu ermitteln und überstiegen die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten den am Abschlussstichtag beizulegenden Wert, so wurde unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips auf diesen Wert abgeschrieben.

 

Flüssige Mittel wurden zu Nominalwerten angesetzt.

Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt.

Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr wurden gem. § 253 Abs. 2 HGB mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst. 

Alle noch nicht veranlagten Steuern wurden gem. §  253 Abs. 1 Satz 2 HGB unter Steuerrückstellun- gen ausgewiesen. Eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB war nicht vorzunehmen, da die Lauf- zeit weniger als ein Jahr beträgt.

Aufgrund der Erleichterungsvorschrift gem. § 274a Nr. 5 HGB wurde auf den Ausweis latenter Steuern nach § 274 Abs. 1 HGB verzichtet.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Die Summe der Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von über fünf Jahren, ist gemäß § 285 Nr. 1 Buch- stabe a HGB im Anhang angegeben.

ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ

Bewertungseinheiten

Es wurden im Berichtsjahr keine Bewertungseinheiten nach § 254 HGB gebildet.

Verrechnung von Vermögensgegenständen und Schulden

Nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB wurden keine Vermögensgegenstände und Schulden miteinander verrechnet:

AKTIVSEITE

Anlagespiegel

Es wurde von der Erleichterungsvorschrift nach § 274a HGB kein Gebrauch gemacht und die Aufgliederung, Bewegung und Abschreibung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist dem Anlagespiegel gemäß § 268 Abs. 2 Satz 3 HGB zu entnehmen. 

Geschäfts-/ Firmenwert

Ein aktivierter Geschäfts-/Firmenwert ist nicht vorhanden.

Aktiviertes Disagio

Zum 31.12. des Berichtsjahres besteht kein aktiviertes Disagio.

PASSIVSEITE

Haftungsverhältnisse/Eventualverbindlichkeiten

Nach den uns vom Geschäftsführer der Berichtsfirma überreichten Unterlagen sind für das Berichtsjahr keine Eventualverbindlichkeiten nach § 251 i. V. m. § 268 Abs. 7 HGB vorhanden. Sicherheiten sowie Pfandrechte wurden keine gewährt.

Ebenfalls liegen keine Risiken aus der Inanspruchnahme von Haftungsverhältnissen nach § 251 i. V. m. § 268 Abs. 7 HGB vor.

Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen betreffen die Kosten für die Erstellung des Jahresabschlusses und für die Erstellung der Steuererklärungen.

ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

Gesamtkostenverfahren

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren zugrunde gelegt. Die

Gliederung entspricht § 275 Abs. 2 HGB.

Außerplanmäßige Abschreibungen

Im Bereich der Sach- und Finanzanlagen sind im Berichtsjahr keine außerplanmäßigen Abschreibungen vorgenommen worden.

Periodenfremde Aufwendungen und Erträge

In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von 5,40 € enthalten.

Forschungs- und Entwicklungskosten

Im Berichtsjahr wurden keine selbstgeschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens gemäß § 248 Abs. 2 HGB aktiviert.

Für die Ausschüttung gesperrte Beträge

Die Ausschüttungssperre nach § 268 Abs. 8 HGB findet für das Berichtsjahr keine Anwendung.

SONSTIGE ANGABEN

Für 2012 wurde keine Gewinnausschüttung beschlossen. Der ausgewiesene handelsrechtliche Gewinn wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Geschäftsführer im Geschäftsjahr 2012 war:

· Herr Thomas Hagedorn

Beteiligungen

Es bestanden keine mittelbaren oder unmittelbaren Beteiligungen von 20% und mehr an anderen Unternehmen.

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 25.07.2013

 

Gütersloh, den 25.07.2013

Projektentwicklung Ruschestr. GmbH

Herr Thomas Hagedorn

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