RICH
Germany GmbH i. I.
Nürnberg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2007
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
550.944,13 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
309.163,00 |
| II.
Sachanlagen |
241.781,13 |
| B.
Umlaufvermögen |
469.767,06 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
97.832,47 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
11.745,30 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
371.934,59 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
4.237.413,48 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
5.258.124,67 |
Passiva
|
|
31.12.2007
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
50.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
6.711,72 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
4.280.701,76 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
4.237.413,48 |
| B.
Rückstellungen |
18.804,68 |
| C.
Verbindlichkeiten |
5.239.319,99 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
1.209.318,99 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
5.258.124,67 |
Anhang
A. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS
Der Jahresabschluss der Firma RICH Germany GmbH
wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften
des Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der
§§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform,
die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Der Jahresabschluss vermittelt ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
Die auf den Jahresabschluss angewendeten
Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.
Mit Beschluss des Amtsgerichtes Nürnberg vom
30.01.2008 wurde über das Vermögen der
Berichtsfirma das Insolvenzverfahren eröffnet. Zum
Insolvenzverwalter wurde Herr Rechtsanwalt Ulrich Pfeifer,
Nürnberg, ernannt.
B. ANGABEN ZU BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN
Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Posten der Aktivseite wurden nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen,
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten
sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend
gegliedert.
Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände
zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen
geeignet und be-stimmt sind.
Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und
2 HGB wurden beachtet.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des §
249 HGB gebildet. Die Auflösung der
Rückstellungen erfolgte nach
bestimmungsgemäßem Verbrauch.
Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der
Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.
Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.
Bei der Bewertung wird von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder
tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.
Die Vermögensgegenstände und Schulden
wurden einzeln bewertet.
Bei der Bewertung ist das Vorsichtsprinzip zu Grunde
gelegt worden. Alle bis zum Abschlussstichtag entstandenen
vorhersehbaren Risiken und Verluste wurden
berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen dem
Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Bei den Gewinnen
wurde das Realisationsprinzip angewendet.
Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig von den
Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss
berücksichtigt worden.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind
gegenüber dem Vorjahr unverändert geblieben.
Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet:
Erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände wurden mit den
Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen, bewertet.
Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten, abzüglich planmäßiger
Abschreibungen, bewertet.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden
nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen.
Der Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgte in den Fällen, in denen dies zu
einer höheren Jahresabschreibung geführt
hätte.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von 410,00 Euro wurden im Jahr der
Anschaffung aktiviert und gleichzeitig in voller Höhe
abgeschrieben.
Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen
ermittelte Wert von Gegenständen des
Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am
Abschlussstichtag beizulegen war, wurde dem durch
außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung
getragen. Die in den Vorjahren vorgenommenen
außerplanmäßigen Abschreibungen wurden
rückgängig gemacht, soweit die Gründe
hierfür nicht mehr bestanden.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken angesetzt.
Erforderliche Einzelwertberichtigungen wegen zweifelhafter
Forderungen wurden durchgeführt.
Das gezeichnete Kapital wurde zum Nennbetrag
angesetzt.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt. Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Grundlagen für die Umrechnung von
Fremdwährungsposten in Euro
Der Jahresabschluss enthält auf fremde
Währung lautende Sachverhalte, die in Euro umgerechnet
wurden.
Geschäftsführung
Geschäftsführer sind:
| • |
Herr Christian Gelthenpoth
|
| • |
Herr Ulrich Pfeifer als
Insolvenzverwalter
|
Nürnberg, den
31.01.2009
Ulrich
Pfeifer
Rechtsanwalt
Fachanwalt
für Insolvenzrecht
-
Insolvenzverwalter -
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