Astrofon Media GmbHLiquidiert

40670 Meerbusch, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Neuss HRB 12485
Eingetragen
7.5.2003
Branche
Tätigkeiten von WerbeagenturenVermarktung und Vermittlung von Werbezeiten und WerbeflächenTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Möbeln
Gegenstand
wird als Werbe- und Promotionagentur für Unternehmen im Bereich der Astrologie tätig und wird eigene telefonische und schriftliche astrologische Beratung organisieren und sämtliche im Zusammenhang hiermit stehenden Tätigkeiten durchführen.

Historie

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Management

NameRolle
Fatna Bahbahi
seit 10.12.2018
Liquidator

Konzern- und Jahresabschlüsse

Astrofon Media GmbH

Meerbusch

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2009

AKTIVA

31.12.2009
EUR
31.12.2008
EUR
A. ANLAGEVERMÖGEN
Sachanlagen 9.183,00 16.794,00
B. UMLAUFVERMÖGEN
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
- davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr: EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 0,00) 234.394,50 188.062,96
II. Guthaben bei Kreditinstituten 58.076,89 69.324,42
292.471,39 257.387,38
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 612,25 609,30
302.266,64 274.790,68

PASSIVA

31.12.2009
EUR
31.12.2008
EUR
A. EIGENKAPITAL
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Bilanzgewinn 75.997,80 50.735,84
100.997,80 75.735,84
B. RÜCKSTELLUNGEN 139.238,00 139.629,00
C. VERBINDLICHKEITEN
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: EUR 62.030,84 (Vorjahr: EUR 59.425,86)
- davon aus Steuern: EUR 33.121,40 (Vorjahr: EUR 35.941,23) 62.030,84 59.425,84
302.266,64 274.790,68

ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2010

1. Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

1.1. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss ist nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes vom 25. September 2010 (BilMoG) und des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Die Bilanz wird nach Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt.

Von der Möglichkeit der verkürzten Bilanzdarstellung gemäß § 266 Abs. 1 HGB und den Erleichterungen gemäß § 274 a HGB wird kein Gebrauch gemacht.

Von den Erleichterungen bezüglich der Aufstellung des Anhangs gemäß § 288 S. 1 HGB macht die Gesellschaft Gebrauch.

Die Gesellschaft verzichtet gemäß § 264 Abs. 1 HGB auf die Aufstellung eines Lageberichtes.

Gemäß Art. 67 Abs. 8 EGHGB wurden die Vorjahreszahlen nicht an die neuen Bewertungsmethoden des BilMoG angepasst.

1.2. Angabe der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden für die einzelnen Bilanzposten

Die Gegenstände des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen angesetzt.

Die Abschreibungen werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer festgelegt und linear über einen Zeitraum von 3 bis 6 Jahren vorgenommen.

Gegenstände des beweglichen Anlagevermögens mit Anschaffungskosten bis EUR 410,00 werden im Jahr der Anschaffung analog zu § 6 Abs. 2 EStG in voller Höhe abgeschrieben und als Abgang berücksichtigt. Gegenstände des beweglichen Anlagevermögens mit Anschaffungskosten über EUR 150,00, aber nicht mehr als EUR 1.000,00 werden im Jahr der Anschaffung und in den vier folgenden Jahren analog zu § 6 Abs. 2a EStG abgeschrieben (sog. Sammelposten).

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert angesetzt.

Für ungewisse Verbindlichkeiten werden Rückstellungen in dem Umfang gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

2. Erläuterungen zur Bilanz

Die Entwicklung des Anlagevermögens sowie die Abschreibungen sind in Anlage 1 zu diesem Anhang dargestellt.

Die Forderungen gegen die Gesellschafterin in Höhe von EUR 176.550,14 haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr und werden mit 6 % p.a. verzinst.

Die Rückstellung für Pensionen wird mit dem beizulegenden Zeitwert angesetzt (§ 253 Abs. 1 Satz 3 HGB). Von der Übergangsregelung gem. Art 67 Abs. 1 EGHGB wurde Gebrauch gemacht.

Die zugunsten der Berechtigten verpfändeten Rückdeckungsversicherungsansprüche, die dem Zugriff der übrigen Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Schulden gegenüber den Arbeitnehmern aus Altersversorgungsverpflichtungen dienen, werden gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB seit dem 1. Januar 2010 mit den Pensionsverpflichtungen saldiert ausgewiesen.

Die sonstigen Rückstellungen beinhalten Tantieme- und Urlaubsverpflichtungen.

3. Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Geschäftsführerin war im Geschäftsjahr 2010 Frau Fatna Bahbahi, Meerbusch. Sie ist alleinvertretungsbefugt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

4. Gewinnverwendungsvorschlag

Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresüberschuss in Höhe von EUR 65.935,99 auf neue Rechnung vorzutragen.

 

Meerbusch, 26. Mai 2011

Fatna Bahbahi

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