Simplex Finanz Service AG

Eschenweg 5, 52249 Eschweiler, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Aachen HRB 16692
Eingetragen
14.7.2010
Branche
Vermittlung von KreditenBeteiligungsgesellschaftenKauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist - die Vermittlung des Abschlusses von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume oder Wohnräume und der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge; - die Vermittlung des Abschlusses von Darlehensverträgen und der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge ( 34 c Abs. 1 Nr. 1 a GewO); - die Vermittlung des Abschlusses von Verträgen über den Erwerb von Anteilscheinen einer Kapitalanlagengesellschaft oder lnvestmentaktiengesellschaft, von ausländischen Investmentanteilen, die im Geltungsbereich des lnvestmentgesetzes öffentlich vertrieben werden dürfen, von sonstigen öffentlich angebotenen Vermögensanlagen, die für gemeinsame Rechnung der Anleger verwaltet werden, oder von öffentlich angebotenen Anteilen an einer und von verbrieften Forderungen gegen eine Kapitalgesellschaft oder Kommanditgesellschaft, soweit diese Tätigkeiten nicht erlaubnispflichtig nach § 32 KWG sind ( 34 c Abs. 1 Nr. 2 GewO); - Anlageberatung im Sinne der Bereichsausnahme des § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 des Kreditwesengesetzes betreiben ( 34 c Abs. 1 Nr. 3 GewO); - die Vermittlung des Abschlusses von Versicherungsverträgen als Versicherungsmakler und/oder Versicherungsvertreter (Versicherungsvermittler) i.S.d. § 34 d GewO. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an anderen Unternehmen, die dem vorgenannten Zweck dienen, zu beteiligen und deren Geschäftsführung zu übernehmen, sowie alle Maßnahmen durchzuführen, die unmittelbar oder mittelbar geeignet sind, den Gegenstand des Unternehmens zu fördern. Die Gesellschaft ist ferner berechtigt, Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten.

Historie

Keine Bekanntmachungen für diesen Filter verfügbar

Management

NameRolle
Daniel Otten
seit 10.6.2026
Prokura
Birgit Puhl
seit 4.2.2011
Vorstandsmitglied

Konzern- und Jahresabschlüsse

Simplex Finanz Service AG

Eschweiler

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012

Bilanz

Aktiva

31.12.2012
EUR
31.12.2011
EUR
A. Anlagevermögen 5.118,00 7.989,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1.508,00 2.769,00
II. Sachanlagen 3.610,00 5.220,00
B. Umlaufvermögen 26.877,79 28.186,30
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 13.539,91 4.214,64
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 13.337,88 23.971,66
C. Rechnungsabgrenzungsposten 488,69 299,13
Bilanzsumme, Summe Aktiva 32.484,48 36.474,43

Passiva

31.12.2012
EUR
31.12.2011
EUR
A. Eigenkapital 26.645,24 30.995,10
I. gezeichnetes Kapital 50.000,00 50.000,00
II. Verlustvortrag 19.004,90 0,00
III. Jahresfehlbetrag 4.349,86 0,00
IV. Bilanzgewinn / Bilanzverlust 0,00 -19.004,90
davon Gewinn- /Verlustvortrag 0,00 -9.329,64
B. Rückstellungen 860,00 860,00
C. Verbindlichkeiten 4.979,24 4.619,33
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 4.979,24 4.619,33
Bilanzsumme, Summe Passiva 32.484,48 36.474,43


Bericht über die Erstellung des Jahresabschlusses
zum 31. Dezember 2012
der
Simplex Finanz-Service AG
Eschenweg 5
52249 Eschweiler
durch
Wolfgang Peschkin
Steuerberatungsgesellschaft mbH
Eschweiler • Köln


Inhaltsverzeichnis

1. Auftrag und Auftragsdurchführung
1.1 Auftraggeber und Auftragsabgrenzung
1.2 Allgemeine Auftragsbedingungen
1.3 Auftragsdurchführung
1.4 Vollständigkeitserklärung

2. Grundlagen des Jahresabschlusses
2.1 Buchführung und Inventar, erteilte Auskünfte
2.2 Festlegungen über die Ausübung von Wahlrechten
2.3 Feststellungen zu den Grundlagen des Jahresabschlusses

3. Rechtliche und wirtschaftliche Grundlagen
3.1 Rechtliche Verhältnisse
3.2 Steuerliche Verhältnisse

4. Art und Umfang der Erstellungsarbeiten
5. Ausführungen zu den vorgelegten Belegen, Büchern und Bestandsnachweisen
6. Ergebnis der Arbeiten und Bescheinigung
7. Wiedergabe der Bescheinigung
8. Anlagen 
Bilanz zum 31. Dezember 2012
Brutto-Anlagenspiegel zum 31. Dezember 2012
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01.01.2012 bis 31.12.2012
Kontennachweis zur Bilanz zum 31.12.2012
Kontennachweis zur Gewinn- und Verlustrechnung zum 31.12.2012
Anhang
Entwurf Protokoll zur Hauptversammlung über den Jahresabschluss zum 31.12.2012
Allgemeine Auftragsbedingungen für Steuerberater und Steuerberatungsgesellschaften


1. Auftrag und Auftragsdurchführung
1.1 Auftraggeber und Auftragsabgrenzung
Die Geschäftsführung0 der
Simplex Finanz-Service AG,
Eschweiler

- nachfolgend auch kurz "Simplex AG" oder "Gesellschaft" genannt -
beauftragte uns, den handelsrechtlichen Jahresabschluss zum 31. Dezember 2011 aus den von uns geführten Büchern und den uns darüber hinaus vorgelegten Belegen und Bestandsnachweisen, die wir auftragsgemäß nicht geprüft haben, unter Berücksichtigung der erteilten Auskünfte nach gesetzlichen Vorgaben und nach den innerhalb dieses Rahmens liegenden Anweisungen des Auftraggebers zur Ausübung bestehender Wahlrechte zu entwickeln. Diesen Auftrag zur Erstellung ohne Beurteilungen haben wir in der Zeit vom Februar bis März 2013  in unseren Geschäftsräumen in Eschweiler und in den Räumen der Gesellschaft in Eschweiler durchgeführt.
Unser Auftrag zur Erstellung des Jahresabschlusses umfasste keine über die Auftragsart hinausgehenden Tätigkeiten und damit auch keine erweiterten Verantwortlichkeiten als Steuerberater.
Die Pflicht zur Aufstellung des Jahresabschlusses oblag der uns mit dessen Erstellung beauftragenden ge­setzlichen Vertretung der Gesellschaft, die über die Ausübung aller mit der Aufstellung verbundener Gestal­tungsmöglichkeiten und Rechtsakte zu entscheiden hatte.
Wir haben unseren Auftraggeber über solche Sachverhalte, die zu Wahlrechten führten, in Kenntnis gesetzt und von ihm Entscheidungsvorgaben zur Ausübung von materiellen und formellen Gestaltungsmöglichkeiten (Ansatz-, Bewertungs- und Ausweiswahlrechten) sowie Ermessensentscheidungen eingeholt.
Dies galt in gleicher Weise für die von unserem Auftraggeber zu treffenden Entscheidungen über die Anwen­dung von Aufstellungs- und Offenlegungserleichterungen des Jahresabschlusses für kleine und mittelgroße Gesellschaften.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.
 

Betrag in Euro
2012
2011
2010
Bilanzsumme
32.484,48 ,29
36.474,43
55.338,29
Umsatzerlöse
68.495,49
92.747,36
35.456,37
Anzahl der Arbeitnehmer
2
4
2


Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurde von den größenabhängigen Erleichterungen der §§ 267, 276, 288 HGB Gebrauch gemacht.
Eine Offenlegung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013  sowie der anderen notwendigen Unterla­gen ist erfolgt.
Der uns erteilte Auftrag zur Erstellung des Jahresabschlusses umfasste alle Tätigkeiten, die erforderlich wa­ren, um auf der Grundlage der Buchführung und der Inventur sowie der eingeholten Auskünfte zu Ansatz-, Ausweis- und Bewertungsfragen und der Vorgaben zu den anzuwendenden Bilanzierungs- und Bewer­tungsmethoden unter Vornahme der Abschlussbuchungen den handelsrechtlich vorgeschriebenen Jahresab­schluss, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang, zu erstellen.
Da die Anfertigung eines Erstellungsberichts vereinbart, jedoch konkrete Festlegungen zu Art und Umfang unserer Berichterstattung in den Auftragsvereinbarungen nicht ausdrücklich getroffen wurden, berichten wir in berufsüblicher Form im Sinne der Verlautbarung der Bundessteuerberaterkammer zu den Grundsätzen für die Erstellung von Jahresabschlüssen vom 12./13. April 2010 über Umfang und Ergebnis unserer Tätigkeit.
Unsere Auftragsvereinbarungen sehen vor, dass eine Bezugnahme auf die Erstellung durch uns nur in Ver­bindung mit dem vollständigen von uns erstellten Jahresabschluss erfolgen darf.
Bei der Auftragsannahme haben wir von unserem Auftraggeber ausbedungen, dass uns die für die Auftrags­durchführung benötigten Unterlagen und Aufklärungen vollständig gegeben werden.
1.2 Allgemeine Auftragsbedingungen
Für die Durchführung des Auftrags und unsere Verantwortlichkeit sind, auch im Verhältnis zu Dritten, die die­sem Bericht als Anlage beigefügten "Allgemeinen Auftragsbedingungen für Steuerberater und Steuerbera­tungsgesellschaften" in der Fassung vom August 2010 maßgebend.

1.3 Auftragsdurchführung
Im Rahmen der Erstellung des Jahresabschlusses und bei unserer Berichterstattung hierüber haben wir die einschlägigen Normen unserer Berufsordnung und unsere Berufspflichten beachtet, darunter die Grundsätze der Unabhängigkeit, Gewissenhaftigkeit, Verschwiegenheit und Eigenverantwortlichkeit (§ 57 StBerG).
Die Erstellung des Jahresabschlusses umfasst unabhängig von der Art unseres Auftrags die Tätigkeiten, die erforderlich sind, um auf Grundlage der Buchführung und des Inventars sowie der eingeholten Vorgaben zu den anzuwendenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden unter Vornahme der Abschlussbuchungen die gesetzlich vorgeschriebene Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung sowie einen Anhang und weitere Ab­schlussbestandteile zu erstellen.
Nicht zur Erstellung des Jahresabschlusses gehören die erforderlichen Entscheidungen über die Ausübung materieller und formeller Gestaltungsmöglichkeiten (Ansatz-, Bewertungs- und Ausweiswahlrechte sowie Er­messensentscheidungen). Bestehende Gestaltungsmöglichkeiten wurden von uns im Rahmen der Erstellung nach den Vorgaben des Kaufmanns bzw. der gesetzlichen Vertreter ausgeübt.
Entsprechendes gilt für Entscheidungen über die Anwendung von Aufstellungs- und Offenlegungserleichte­rungen des Jahresabschlusses für kleine und mittelgroße Gesellschaften.
Wir haben unseren Auftraggeber darüber hinaus über gesetzliche Fristen zur Aufstellung, Feststellung und Offenlegung des Jahresabschlusses aufgeklärt.
Wir haben in unserer Praxis Regelungen eingeführt, die mit hinreichender Sicherheit gewährleisten, dass bei der Auftragsabwicklung zur Erstellung eines Jahresabschlusses einschließlich der Berichterstattung die ge­setzlichen Vorschriften und fachlichen Regeln beachtet werden.
Bei der Erstellung des Jahresabschlusses haben wir die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Wesentlichkeit beachtet.
Die Erstellung des Jahresabschlusses erforderte von uns die Kenntnis und Beachtung der hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften einschließlich der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, einschlägiger Be­stimmungen des Gesellschaftsvertrags sowie der einschlägigen fachlichen Verlautbarungen.

Zur Durchführung des Auftrags hatten wir uns die für die vorliegende Auftragsart erforderlichen Kenntnisse über die Branche, den Rechtsrahmen und die Geschäftstätigkeit des Unternehmens unseres Auftraggebers anzueignen.
Geschäftsbücher, Belege, Bestandsnachweise, sonstige Unterlagen und Schriften haben wir in dem uns notwendig erscheinenden Umfang eingesehen.
An erkannten unzulässigen Wertansätzen und Darstellungen im Jahresabschluss dürfen wir nicht mitwirken. Sofern entsprechende Wertansätze und Darstellungen verlangt oder erforderliche Korrekturen verweigert würden, hätten wir dies in geeigneter Weise in unserer Bescheinigung sowie in unserem Erstellungsbericht zu würdigen oder unseren Auftrag niederzulegen, falls Vermögensgegenstände oder Schulden unter Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit bewertet wären, obwohl dem tatsächliche oder rechtliche Gege­benheiten offensichtlich entgegenstünden.
Zweifel an der Ordnungsmäßigkeit der vorgelegten Unterlagen wären von uns zu klären. Falls sich diese be­stätigten und die Mängel nicht beseitigt würden, brächten wir sich daraus ergebende Einwendungen, soweit sie wesentlich für den Jahresabschluss wären, in unserer Bescheinigung zum Ausdruck. Würden Aufklärun­gen oder die Vorlage von Unterlagen, die zur Klärung erforderlich sind, oder die Durchführung entsprechen­der Beurteilungen verweigert, hätten wir unseren Auftrag niederzulegen.
Bei schwerwiegenden, in ihren Auswirkungen nicht abgrenzbaren Mängeln in der Buchführung, den Inven­turen oder anderen, nicht in den Auftrag eingeschlossenen Teilbereichen des Rechnungswesens, die unser Auftraggeber nicht beheben wollte oder könnte, darf eine Bescheinigung von uns nicht erteilt werden. Wir hät­ten unserem Auftraggeber in Fällen dieser Art die Mängel schriftlich mitzuteilen und zu entscheiden, ob eine Kündigung des Auftrags angezeigt wäre.
Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften des Handels-und Steuerrechts, des Aktien-Gesetzes, der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags.
Im Rahmen des erteilten Auftrags haben wir die gesetzlichen Vorschriften für die Aufstellung von Jahresab­schlüssen sowie die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung beachtet. Die Beachtung anderer gesetzli­cher Vorschriften sowie die Aufdeckung und Aufklärung von Straftaten und außerhalb der Rechnungslegung begangener Ordnungswidrigkeiten waren nicht Gegenstand unseres Auftrags.


1.4 Vollständigkeitserklärung
Von der Geschäftsführung wurde uns in einer berufsüblichen Vollständigkeitserklärung versichert, dass in der Bilanz alle bilanzierungspflichtigen Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und Wagnisse der Gesellschaft voll­ständig und richtig enthalten sind.
Die Einholung der Vollständigkeitserklärung im Zusammenhang mit der Erstellung eines Jahresabschlusses erfolgte in der Weise, dass wir dem zuständigen Organ des Unternehmens als Grundlage seiner Erklärung den Entwurf des Jahresabschlusses, die Abschlussunterlagen und einen Entwurf dieses Erstellungsberichts vorgelegt haben.


2. Grundlagen des Jahresabschlusses
2.1 Buchführung und Inventar, erteilte Auskünfte Für das Unternehmen besteht nach § 238 HGB Buchführungspflicht.
Die Buchführung wurde auf unseren EDV-Systemen vom uns selbst erstellt. Die dabei eingesetzte Software Kanzlei-Rechnungswesen der DATEV e.G. erfüllt nach einer Bescheinigung der Ernst & Young AG vom 04.08.2010 die Voraussetzungen für eine ordnungsmäßige Finanzbuchführung und Entwicklung des Jahresabschlusses.
Die Anlagenbuchführung wurde ebenfalls auf unseren EDV-Systemen erstellt. Die dabei eingesetzte Software ANLAG der DATEV e.G. erfüllt nach einer Bescheinigung der Ernst & Young AG vom 08.11.2004 die Vor­aussetzungen für eine ordnungsmäßige Anlagenbuchführung.
Die Lohn- und Gehaltsbuchführung wurde auf unseren EDV-Systemen erstellt. Die dabei eingesetzte Software Lohn im RZ mit Lohn und Gehalt der DATEV e.G. erfüllt nach einer Bescheinigung der Ernst & Young AG vom 14.12.2009 die Voraussetzungen für eine ordnungsmäßige Lohn- und Gehaltsbuchführung.
Die Verfahrensabläufe in der Buchführung haben keine nennenswerten organisatorischen Änderungen erfahren.
Alle erbetenen Auskünfte, Aufklärungen und Nachweise wurden von der Geschäftsführung und von den zur Auskunft benannten Mitarbeitern bereitwillig erbracht.
2.2 Festlegungen über die Ausübung von Wahlrechten
Erforderliche Entscheidungen über die Ausübung materieller und formeller Gestaltungsmöglichkeiten (Ansatz-, Bewertungs- und Ausweiswahlrechte sowie Ermessensentscheidungen) gehören nicht zur Erstel­lung des Jahresabschlusses. Wir haben unseren Auftraggeber jedoch über die Ausübung materieller und for­meller Gestaltungsmöglichkeiten (Ansatz-, Bewertungs- und Ausweiswahlrechte sowie Ermessensentschei­dungen) in Kenntnis gesetzt, Entscheidungsvorgaben unseres Auftragsgebers hierzu eingeholt und diese im


Rahmen der Erstellung exakt nach den Vorgaben des Kaufmanns bzw. der gesetzlichen Vertreter ausgeübt.
Entsprechendes galt für Entscheidungen über die Anwendung von Aufstellungs- und Offenlegungserleichte­rungen des Jahresabschlusses für kleine und mittelgroße Gesellschaften.
Wir haben unseren Auftraggeber darüber hinaus über gesetzliche Fristen zur Aufstellung, Feststellung und Offenlegung des Jahresabschlusses aufgeklärt.
2.3 Feststellungen zu den Grundlagen des Jahresabschlusses
Die Buchführung entspricht nach unseren Feststellungen den gesetzlichen Vorschriften.
Der Jahresabschluss wurde auf unseren EDV-Systemen unter Zuhilfenahme der Software Kanzlei-Rechnungswesen der DATEV e.G. erstellt.
Soweit sich im Rahmen unserer Jahresabschlusserstellung Buchungen ergaben, haben wir diese mit der Ge­schäftsführung unseres Auftraggebers abgestimmt. Die Abschlussbuchungen wurden bis zum Abschluss un­serer Tätigkeit vorgenommen.
Die Gliederung des Jahresabschlusses entspricht den Vorschriften des HGB unter besonderer Beachtung der §§ 266 und 275 HGB. Das Anlagevermögen ist in einem Bestandsnachweis ordnungsgemäß entwickelt.
Die geltenden handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften wurden unter Berücksichtigung der Fortführung der Unternehmenstätigkeit beachtet. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bewertungs­methoden wurden beibehalten.
Allen am Bilanzstichtag bestehenden Risiken - soweit sie bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses er­kennbar waren - ist durch die Bildung ausreichender Rückstellungen und Wertberichtigungen Rechnung ge­tragen. Soweit solche Risiken nach dem Bilanzstichtag entstanden sind, wird auf sie im Anhang verwiesen.
Der Anhang enthält die vorgeschriebenen Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Gewinn- und Verlust­rechnung - soweit sie nicht bereits dort gemacht wurden - und er gibt die sonstigen Pflichtangaben richtig und vollständig wieder.


3. Rechtliche und wirtschaftliche Grundlagen
3.1 Rechtliche Verhältnisse
Firma: Simplex Finanz-Service AG
Rechtsform: AG
Gründung am: 01.04.2010
Sitz: Eschweiler
Anschrift: Eschenweg 5
 52249 Eschweiler
Eintragung ins Handelsregister: Amtsgericht Aachen unter HRB 16692 am 04.02.2011
 Vorher (Amtgericht Köln HRB 69808 am 14.07.2010
Gesellschaftssatzung: Gültig in der Fassung vom 01.04.2010
Geschäftsjahr: 1. Januar bis 31. Dezember
Gegenstand des Unternehmens: Vermittlung des Abschlusses von Grundstücks-, Darlehens-
 und Versicherungsverträgen sowie Anlagenberatung
Gezeichnetes Kapital: 50.000,00 Euro
Vorstand: Frau Birgit Puhl
von 50.000,00 EUR
  

Geschäftsführung, Vertretung: Frau Birgit Puhl

Der Vorstand ist einzelvertretungsberechtigt und von den Bestimmungen des § 181 BGB befreit.
Prokura: nicht erteilt
Entlastung Geschäftsführung für Vorjahr: wurde erteilt
Wesentliche Änderungen der rechtlichen
Verhältnisse nach dem Abschlussstichtag: keine
 

3.2 Steuerliche Verhältnisse
Zuständiges Finanzamt: Aachen-Kreis
Steuernummer: 202'/5761/0847
Das Unternehmen unterliegt gemäß § 1 KStG der Körperschaftsteuer.
Das Unternehmen unterliegt der Regelbesteuerung gemäß den §§ 16 - 18 des UStG. Der Gewerbebetrieb unterliegt der Gewerbesteuerpflicht gemäß § 2 Abs. 1 GewStG. Im Rahmen der Abschlusserstellung wurde die Berechnung der Gewerbesteuer vorgenommen.


4. Art und Umfang der Erstellungsarbeiten
Art, Umfang und Ergebnis der während unserer Auftragsdurchführung im Einzelnen vorgenommenen Er­stellungshandlungen haben wir, soweit sie nicht in diesem Erstellungsbericht dokumentiert sind, in unseren Arbeitspapieren festgehalten.
Gegenstand der Erstellung ohne Beurteilungen ist die Entwicklung der Bilanz und der Gewinn- und Verlust­rechnung sowie die Erstellung des Anhangs und weiterer Abschlussbestandteile auf Grundlage der Buchfüh­rung und des Inventars sowie der Vorgaben zu den anzuwendenden Bilanzierungs- und Bewertungsmetho­den.
Unser Auftrag zur normentsprechenden Entwicklung des Jahresabschlusses aus den vorgelegten Unterlagen unter Berücksichtigung der erhaltenen Informationen und der vorgenommenen Abschlussbuchungen er­streckte sich nicht auf die Beurteilung der Angemessenheit und Funktion interner Kontrollen sowie der Ord­nungsmäßigkeit der Buchführung. Insbesondere gehörte die Beurteilung der Inventuren, der Periodenabgren­zung sowie von Ansatz und Bewertung nicht zum Umfang unseres Auftrags.
Auch wenn bei der Erstellung ohne Beurteilungen auftragsgemäß keine Beurteilungen der Belege, Bücher und Bestandsnachweise vorgenommen werden, weisen wir unseren Auftraggeber auf offensichtliche Unrich­tigkeiten in den vorgelegten Unterlagen hin, die uns als Sachverständige bei der Durchführung des Auftrags unmittelbar auffallen, unterbreiten Vorschläge zur Korrektur und achten auf die entsprechende Umsetzung im Jahresabschluss.


5. Ausführungen zu den vorgelegten Belegen, Büchern und Bestandsnachweisen
Beim erteilten Auftrag zur Erstellung ohne Beurteilungen sind Ausführungen zu den von uns geführten Bü­chern und den uns darüber hinaus vorgelegten Belegen und Bestandsnachweisen nicht erforderlich, weil kei­ne Besonderheiten festgestellt wurden.

6. Ergebnis der Arbeiten und Bescheinigung
Die unter Punkt 7 wiedergegebene Bescheinigung zu dem von uns erstellten Jahresabschluss enthält keine Ergänzungen.
Wesentliche Einwendungen gegen einzelne vom Auftraggeber vertretene Wertansätze bzw. gegen die Buch­führung waren von uns nicht zu erheben.


7.    Wiedergabe der Bescheinigung

Wir haben auftragsgemäß den nachstehenden Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Ver­lustrechnung sowie Anhang - der Simplex AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2011 bis 31. Dezember 2012 unter Beachtung der deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und der ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags erstellt.

Grundlage für die Erstellung waren die von uns geführten Bücher und die uns darüber hinaus vorgelegten Belege und Bestandsnachweise, die wir auftragsgemäß nicht geprüft haben, sowie die uns erteilten Auskünfte.
Die Buchführung sowie die Aufstellung des Inventars und des Jahresabschlusses nach den deutschen han­delsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft.
Wir haben unseren Auftrag unter Beachtung der Verlautbarung der Bundessteuerberaterkammer zu den Grundsätzen für die Erstellung von Jahresabschlüssen durchgeführt. Dieser umfasst die Entwicklung der Bi­lanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sowie des Anhangs auf Grundlage der Buchführung und des Inventars sowie der Vorgaben zu den anzuwendenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden.

Eschweiler, den 30. Juni 2013

Dipl. Finanzwirt Wolfgang Peschkin
 - Steuerberater -
 
8. Anlagen
Wolfgang Peschkin
Steuerberatungsgesellschaft mbH

Simplex AG

Anhang


Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Simplex Finanz-Service AG wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften und der Gliederungsvorschriften der §§ 266 ff. des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BiIMoG) wurden die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des AG-Gesetzes zu beachten.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung gewählt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnut­zung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutz­bar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.
In die Herstellungskosten wurden neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige Gemein­kosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensge­genstände linear und degressiv vorgenommen.
Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt.


Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken angesetzt.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten und erkennbaren Risiken gebildet und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 Abs. 1 HGB).
Verbindlichkeiten werden mit ihren Rückzahlungsbeträgen bilanziert. Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt (§ 253 Abs. 1 HGB).
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im We­sentlichen übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung Angabe zu Verbindlichkeiten
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt Euro 4.979,24 (Vorjahr: 4.619,33).
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt Euro 0,00 (Vorjahr: 0,).

Verlustvortrag
Der Jahresabschluss wurde vor Verlustverwendung aufgestellt.
Sonstige Pflichtangaben
Im Geschäftjahr wurden durchschnittlich 4 (Vorjahr: 2 ) Arbeitnehmer beschäftigt.
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Perso­nen geführt:
Vorstand: Frau Birgit Puhl
Die Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Von den Erleichterungen der §§ 274a, 288 HGB wurde Gebrauch gemacht.
Eschweiler, 30. Juni 2012

Birgit Puhl - Vorstand


Wolfgang Peschkin
Steuerberatungsgesellschaft mbH
Simplex AG

Allgemeine Auftragsbedingungen für Steuerberater und Steuerberatungsgesellschaften
  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 14.06.2013 festgestellt.

Nachrichten & Medien

Insolvenzbekanntmachungen

Aktuelle Insolvenzverfahren

Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen

Handelsregister Dokumente

Gesellschafterliste
Aktueller Abdruck
Chronologischer Abdruck
Die Informationen auf dieser Seite stammen aus öffentlichen Quellen, offiziellen Registern oder werden von Drittanbietern bereitgestellt. Fusionbase übernimmt keine Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Daten. Melde dich bei Fragen oder Anregungen über unser Kontaktformular.