Autohaus
Hilpert GmbH
Treuchtlingen-Wettelsheim
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
75.612,00 |
73.253,00 |
| I.
Sachanlagen |
72.512,00 |
70.153,00 |
| II.
Finanzanlagen |
3.100,00 |
3.100,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
8.098.857,54 |
7.045.564,16 |
| I.
Vorräte |
5.389.232,28 |
3.777.217,14 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
2.496.319,99 |
2.455.671,65 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
213.305,27 |
812.675,37 |
| Aktiva |
8.174.469,54 |
7.118.817,16 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
6.077.509,18 |
5.446.312,64 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
5.421.312,64 |
4.586.446,38 |
| III.
Jahresüberschuss |
631.196,54 |
834.866,26 |
| B.
Rückstellungen |
370.402,48 |
263.501,84 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.726.557,88 |
1.409.002,68 |
| Summe
Passiva |
8.174.469,54 |
7.118.817,16 |
Anhang
zum Jahresabschluss per 31. Dezember 2023
1.
Allgemeine Angaben zur Gliederung, Bilanzierung und
Bewertung
Allgemeine Angaben
Die Autohaus Hilpert GmbH hat ihren Sitz in
Treuchtlingen-Wettelsheim und ist einge-tragen in das
Handelsregister beim Amtsgericht Ansbach (Reg.Nr. HRB
4280).
Gliederung
Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung sind
nach den Bestimmungen des HGB in der Fassung des BilRUG
gegliedert. Größenabhängige Erleichterungen
wurden in Anspruch genommen.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt, wobei Ausgangswert das
Rohergebnis ist.
Bilanzierung und Bewertung
Gegenstände des Anlagevermögens wurden zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungs-kosten angesetzt und soweit
abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen
vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen
wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände nach handelsrechtlichen
Vorschriften vorgenommen.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von 800,00 EUR wurden im Jahr des Zugangs
voll abgeschrieben.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind unter
Berücksichtigung aller er-kennbaren Risiken bewertet
worden. Forderungen sind mit dem Nennwert, sonstige
Vermögensgegenstände mit den Anschaffungskosten
berücksichtigt worden.
Das übrige Umlaufvermögen wird mit dem
Nennwert angesetzt.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Durch die Bildung von Rückstellungen wurde
möglichen Einzelrisiken angemessen und ausreichend
Rechnung getragen.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
2. Erläuterungen und Angaben zu einzelnen Posten in
der Bilanz
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit
größer einem Jahr beträgt 214.477,24 EUR
(Vorjahr 309.833,90 EUR).
Verbindlichkeiten
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt
1.700.749,63 EUR (Vorjahr 1.409.002,68 EUR).
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt 0,00 EUR
(Vorjahr 0,00 EUR).
3. Sonstige Angaben
Geschäftsführung
Geschäftsführer der Gesellschaft sind
Herr Stefan Hilpert, Kfz-Meister
Herr Dieter Hilpert, Kfz-Meister
Mitarbeiter
Durchschnittlich waren im Geschäftsjahr 30
Arbeitnehmer beschäftigt.
Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG
Unter sonstige Vermögensgegenstände sind
Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von
140.109,54 EUR (Vorjahr 88.209,31 EUR) ausgewiesen.
Unter Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegen
Gesellschafter in Höhe von 101.830,32 EUR (Vorjahr
31.192,84 EUR) ausgewiesen.
Haftungsverhältnisse
Am Bilanzstichtag bestanden keine
Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB.
Treuchtlingen, den 15. März 2025
Dieter
Hilpert
Stefan Hilpert
Geschäftsführer
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 15.03.2025
festgestellt.
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