Stammdaten

Register
Amtsgericht Iserlohn HRB 5390
Eingetragen
7.12.1994
Branche
Ingenieurbüros für Fachplanung von technischer GebäudeausrüstungIngenieurbüros für TragwerksplanungGroßhandel mit Anstrichmitteln
Gegenstand
Die Erstellung von digitalen Stadtkartenwerken und anderen Ingenierleistungen sowie der Handel mit und der Vertrieb von ingenieurtechnischer Software.

Historie

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Management

NameRolle
Reiner Lockemann
seit 6.12.2004
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

Dipl.-Ing. Lockemann GmbH

Werdohl

Jahresabschluss zum 30. Juni 2011

BILANZ zum 30. Juni 2011

AKTIVA

Jun 2011
EUR
Jun 2010
EUR
A. Anlagevermögen
I. Sachanlagen 44.977,00 59.970,00
II. Finanzanlagen 1,00 1,00
44.978,00 59.971,00
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte 438,96 374,49
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 102.988,49 133.395,31
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 7.706,28 5.921,62
111.133,73 139.691,42
C. Rechnungsabgrenzungsposten 6.362,18 5.162,66
AKTIVA 162.473,91 204.825,08

PASSIVA

Jun 2011
EUR
Jun 2010
EUR
A. Eigenkapital
I. Eingefordertes gezeichnetes Kapital 12.782,30 12.782,30
II. Gewinnvortrag 77.138,75 64.506,20
III. Jahresfehlbetrag/-Jahresüberschuss -24.157,16 12.632,55
65.763,89 89.921,05
B. Rückstellungen 82.518,26 69.886,28
C. Verbindlichkeiten 14.191,76 41.158,75
D. Passive latente Steuern 0,00 3.859,00
PASSIVA 162.473,91 204.825,08
nachrichtlich:
E. Haftungsverhältnisse 0,00 0,00

ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2010/2011

I. Allgemeine Angaben

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft i. S. d. § 267 Abs. 1 HGB.

Der Jahresabschluss wurde nach handelsrechtlichen Vorschriften (§§ 238 - 288 HGB in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes - BilMoG) aufgestellt. Steuerrechtliche Abweichungen erfolgen - sofern zwingend erforderlich bzw. in Ausübung eines steuerrechtlichen Wahlrechts - in einer Überleitung zum steuerrechtlichen Jahresergebnis.

Da der Ausweis der Rückstellung für Pensionen und des zugehörigen Rückdeckunqsaktivwertes gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 1 HGB saldiert vorzunehmen ist, wurde der Vorjahresausweis angepasst (§ 265 Abs. 1 und 2 HGB). Dasselbe gilt für die mit diesen Bilanzpositionen im Zusammenhang stehenden Aufwendungen und Erträge.

Der Ausweis des eingeforderten gezeichneten Kapitals erfolgte gemäß § 272 HGB durch Absetzung der nicht eingeforderten ausstehenden Einlagen vom gezeichneten Kapital. Der Vorjahresausweis wurde angepasst (§ 265 Abs. 1 und 2 HGB).

II. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Für die Erstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung waren die nachfolgenden, wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB):

a)

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-/Herstellungskosten bzw. im Fall abnutzbarer Vermögensgegenstände zu fortgeführten Anschaffungs-/Herstellungskosten unter Beachtung der Niederstwertvorschrift angesetzt. Die fortgeführten Anschaffungskosten sind die um planmäßige Abschreibungen verminderten Anschaffungskosten. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der degressiven Methode berechnet, im Jahr des Zugangs zeitanteilig.

b)

Das Finanzanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten bzw. unter Beachtung der Niederstwertvorschrift mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.

c)

Die Bewertung der Vorräte erfolgte mit den Anschaffungskosten nach der Durchschnittsmethode bzw. mit den Herstellungskosten unter Berücksichtigung angemessener Teile der notwendigen Material- und Fertigungsgemeinkosten und des Werteverzehrs des Anlagevermögens, jeweils unter Beachtung der Niederstwertvorschrift.

d)

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens wurden zum Nennwert, d. h. mit den Anschaffungskosten, unter Beachtung der Niederstwertvorschrift bilanziert. Der Niederstwertvorschrift wurde bei der Bewertung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen durch die Bildung einer Pauschalwertberichtigung für das allgemeine Kreditrisiko Rechnung getragen.

e)

Die Bewertung der Rückstellungen erfolgte mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden den gesetzlichen Vorschriften entsprechend abgezinst.

f)

Die Bewertung der Verbindlichkeiten erfolgte zu ihrem Erfüllungsbetrag.

g)

Steuerabgrenzungen (§ 274 HGB) wurden im Abschlussjahr gemäß (§ 274a Nr. 5 HGB) nicht vorgenommen.

III. Angaben zu den Eröffnungsbilanzwerten gemäß BilMoG

Folgende Bilanzierungs- bzw. Bewertungsänderungen waren aufgrund der Übergangsvorschriften der Art. 66 und 67 EGHGB (Einführungsgesetz zum Handelsgesetzbuch) zum 01.07.2010 verpflichtend oder in Ausübung eines Wahlrechts vorzunehmen:

IV. Angaben zur Bilanz

a)

Die Rückstellung für Pensionen wurde neu bewertet. Die Differenz zum Bilanzansatz zum 30.06.2010 in Höhe von € 11.210,00 wurde der Rückstellung zum 01.07.2010 als außerordentlicher Aufwand zugeführt.

b)

Steuerabgrenzungen (§ 274 HGB) wurden zum 01.07.2010 gemäß (§ 274a Nr. 5 HGB) nicht berücksichtigt.

IV. Angaben zur Bilanz

Restlaufzeiten und Besicherungen der Verbindlichkeiten zeigt der folgende verkürzte Verbindlichkeitenspiegel (§ 285 Nr. 1 HGB):

30.06.2011 30.06.2010
EUR Gesamtbetrag
EUR
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr
EUR
EUR Gesamtbetrag
EUR
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr
EUR
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 438,64 438,64 11.038,38 11.038,38
2. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 10.620,63 5.507,71 15.901,73 10.788,81
3. Sonstige Verbindlichkeiten 3.132,49 3.132,49 14.218,64 14.218,64
davon aus Steuern:
EUR 575,49 8.607,68
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit: EUR 0,00 14.191,76 9.078,84 0,00 41.158,75 36.045,83

Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren beträgt EUR 5.112,92 (Vorjahr: EUR 5.112,92). Der Gesamtbetrag der besicherten Verbindlichkeiten beträgt EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 0,00).

V. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

(nicht offenlegungspflichtig)

VI. Sonstige Angaben

Geschäftsführer ist Herr Reiner Lockemann, Kierspe (§ 285 Nr. 10 HGB).

Gegenüber dem Gesellschafter-Geschäftsführer Herrn Reiner Lockemann besteht zum Bilanzstichtag eine Forderung aufgrund eines Verrechnungskontos in Höhe von EUR 90.386,09, das mit 2,12 % per anno vom durchschnittlich gebundenen Kapital im Soll und im Haben verzinst wurde (§ 285 Satz 1Nr. 9 Buchst. c) HGB). Haftungsverhältnisse zu Gunsten des Geschäftsführers bestehen nicht.

Hinsichtlich der Angabe des Anteilsbesitzes (§ 285 Nr. 11 u. 11a HGB) berufen wir uns auf § 286 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 HGB (Schutzklausel) (§ 286 Abs. 3 Satz 3 HGB).

 

Werdohl, den 30. August 2012

Dipl.-Ing. Lockemann GmbH:

Dipl.-Ing. Reiner Lockemann, Geschäftsführer

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