Unternehmensberatung
EW - Moden GmbHLiquidiert
61476 Kronberg im Taunus, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Elfi Wagner-Spitzenberg seit 8.1.2015 | Liquidator |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
EW-Moden GmbH i.L.Kronberg im TaunusJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015BilanzAktiva
AnhangI. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne der §§ 264, 267 I HGB auf. Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 I 2,266 ff. HGB), jedoch unter Beachtung der Sonderregelungen für die Liquidationsrechnungslegung. Der Jahresabschluss 2015 wurde erstellt unter Inanspruchnahme aller größenabhängigen Erleichterungen aus den Regelungen zu den §§ 274a, 276, 288 HGB für kleine Kapitalgesellschaften. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bilanzierung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes (§ 253 I 1,III HGB). Bei den beweglichen Anlagegütern erfolgt die Abschreibung teils linear, teils degressiv. Abweichungen können sich durch die Anwendung des strengen Niederstwertprinzips im Rahmen der Liquidation ergeben. Geringwertige Vermögensgegenstände mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis EUR 150,00 wurden aus Vereinfachungs-gründen entsprechend § 6 IIa EStG im Erwerbsjahr voll abgeschrieben. Sammelposten wurden in den Vorjahren nicht gebildet. Ab dem Kalenderjahr 2010 wird die Regelung zur Sofortabschreibung bis zu einem Betrag von 410,00 Euro in Anspruch genommen. Die Bewertung des Warenbestandes erfolgte zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, soweit nicht ein niedrigerer Wert beizulegen war (§ 253 IV HGB). Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen. Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 I 2 HGB). Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 II 1 HGB). Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 I 2 HGB). Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt (§ 253 I HGB). Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, die ursprünglich auf fremde Währung lauteten, wurden zum Devisenkassakurs am Abschlussstichtag gem. § 256a II HGB bewertet (§ 284 II Nr.2 HGB). III . Angaben zur Bilanz Die Entwicklung des Anlagevermögens (Anlagespiegel) ist dem Anhang als Anlage beigefügt. Hieraus ergeben sich auch die Abschreibungen des Geschäftsjahres (§ 268 II HGB). Die Summe aller Forderungen mit einer Restlaufzeit grösser als ein Jahr (§ 268 IV 1 HGB) beträgt EUR 99,70 (EUR 198,63). Die Forderungen gegenüber Gesellschaftern (§ 42 III GmbHG) betragen EUR 97.331,93 (EUR 14.337,38). Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten (§ 268 V 1 HGB, § 285 Nr. 1 HGB) ergeben sich wie folgt: Summe aller Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR 42.728,95 (EUR 58.193,03) Summe aller Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem bis zu fünf Jahren EUR 0,00 (EUR0,00) Summe aller Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren EUR0,00 (EUR0,00) Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 III GmbHG) betragen EUR0,00 (EUR 0,00). Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten, der durch Pfandrechte gesichert ist, beläuft sich auf EUR 0,00 (EUR 0,00). Zum Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB (§ 268 VII HGB). IV. Sonstige Pflichtangaben Während des abgelaufenen Liquidationsjahres wurde die Abwicklung des Unternehmens vorgenommen durch Frau Elfi Wagner-Spitzenberg, Kauffrau. Die Liquidatorin ist alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten, Rechtsgeschäfte vorzunehmen. sonstige Berichtsbestandteile
Königstein i.Ts., den 24.Juni 2016 gez. Elfi Wagner-Spitzenberg Angaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 29.07.2016 festgestellt. |
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