MVZ Warendorf gGmbH
Selbe AdresseErbringung von ergotherapeutischen Dienstleistungen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Dietmar Specht seit 25.4.2025 | Geschäftsführer |
Ansgar Dr. Klemann seit 11.6.2018 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
St. Josef-Stift Sendenhorst | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
St. Elisabeth-Stift gGmbHSendenhorstJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 20231 Geschäftsmodell der Gesellschaft Die Arbeit für ältere Menschen in unseren vier Einrichtungen der St. Elisabeth-Stift gGmbH umfasst die stationäre Pflege mit 287 stationären Plätzen, 12 Kurzzeitpflegeplätzen, die Tagespflege mit 66 Plätzen und das Betreute Wohnen mit insgesamt 103 Wohneinheiten. Alle Angebote werden sehr gut angenommen, was sich in einer Auslastung von regelhaft um die 100% zeigt. Ebenfalls sind die Ergebnisse der Prüfungen durch die Heimaufsicht und den Medizinischen Dienst durchweg positiv. Unsere qualitativ guten Pflege- und Betreuungsleistungen werden anerkannt. Die konsequente Umsetzung des Hausgruppenkonzeptes hat sich in allen Einrichtungen der St. Elisabeth Stift gGmbH bewährt. Mit dem Ziel einer weiteren Qualitätssteigerung im Pflege- und Betreuungsnetzwerk wurde in allen Einrichtungen das Thema der Digitalisierung vorangetrieben, u. a. durch den Ausbau des WLAN-Netzes sowie den Echtbetrieb der elektronischen Bewohnerakte in allen Einrichtungen. 2 Wirtschaftsbericht 2.1 Rahmenbedingungen des Geschäftsbetriebes Entwicklung Bruttoinlandsprodukt Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt verringerte sich nach vorläufigen Berechnungen im Jahr 2023 gegenüber dem Vorjahr um 0,3 % bzw. kalenderbereinigt um 0,1 %. Dabei verlief die Entwicklung in den einzelnen Wirtschaftsbereichen sehr unterschiedlich. Die Wirtschaftsleistung im Produzierenden Gewerbe (ohne Baugewerbe) ging insgesamt deutlich um 2,0 % zurück. Die meisten Dienstleistungsbereiche konnten ihre wirtschaftlichen Aktivitäten im Vorjahresvergleich erneut ausweiten und stützen die Wirtschaft im Jahr 2023. Im Vergleich zum Jahr 2019, dem Jahr vor Beginn der Corona-Pandemie, war das BIP 2023 um 0,7 % höher. Lage der öffentlichen Haushalte und Sozialkassen Die staatlichen Haushalte beendeten das Jahr 2023 nach vorläufigen Berechnungen mit einem Finanzierungsdefizit von 82,7 Milliarden EUR. Im Vergleich zum Vorjahr verringerte sich das Defizit um 14,2 Milliarden EUR. Im Jahr 2022 hatten die Entlastungspakete der Bundesregierung zur Abmilderung der Energiekrise und Stabilisierung der Wirtschaft zu hohen Ausgaben geführt. Im Jahr 2023 erfolgten zwar ebenfalls umfangreiche Zahlungen für Gas- und Strompreisbremse, es entfielen aber größtenteils die Ausgaben zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. Der Finanzierungsüberschuss der Sozialversicherungen verringerte sich um 3,03 Milliarden EUR auf 4,97 Milliarden EUR. Gemessen am nominalen BIP errechnet sich für den Staat im Jahr 2023 eine Defizitquote von 2,0 %, die damit unterhalb des europäischen Referenzwertes des europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakts von 3 % liegt. Arbeitsmarkt Die Berechnungen des statistischen Bundesamtes zeigen einen robusten Arbeitsmarkt. Mit 45,9 Millionen Erwerbstätigen waren im Jahr 2023 im Vergleich zum Vorjahr 0,7 % mehr Menschen beschäftigt und so viele wie noch nie in Deutschland. Der Beschäftigungsaufbau fand 2023 fast ausschließlich in den Dienstleistungsbereichen statt. Branchenbezogene Rahmenbedingungen Die Pflegebranche wurde in den zurückliegenden Geschäftsjahren stark durch die Pandemie beeinflusst. Aufgrund von Quarantänemaßnahmen, dem Verbleib in der Häuslichkeit, angeordneten Besuchsverboten und ähnlichen Einschränkungen konnte die positive Entwicklung der Auslastung in den Vorjahren nicht fortgesetzt werden. Im Geschäftsjahr 2023 ist vor dem Hintergrund der abflauenden Pandemie indes eine grundsätzlich positive Entwicklung der Auslastung in der Branche zu beobachten. Es musste eine Reihe von zusätzlichen Aufgaben zur Versorgung der Bewohner und zum Schutze der Bewohner vor möglichen Ansteckungen und zur Abwehr weiterer Infizierungen geleistet werden. Die Bewältigung dieser zusätzlichen Aufgaben stellte die Branche vor neue finanzielle und personelle Herausforderungen. Es ist davon auszugehen, dass die Auslastung der Pflegeheime und die Nachfrage nach professioneller Pflege branchenweit ansteigen wird. Langfristig bleibt die Altenpflege aufgrund der Demographie in Deutschland ein Wachstumsmarkt. Laut den Pflegevorausberechnungen des Statistischen Bundesamtes wird die Anzahl der pflegebedürftigen Menschen von 5,0 Millionen Ende 2021 auf etwa 6,8 Millionen im Jahr 2055 steigen. Mit dem Anstieg der Pflegebedürftigen wird der Bedarf an Pflegekräften weiter steigen. Dies wird die ohnehin angespannte Lage des Personalmangels weiter verschärfen und somit zu der großen Herausforderung der Pflegewirtschaft für die künftigen Jahre. Zu beobachten ist der Trend, dass die Kostenträger in den Vergütungsverhandlungen die Pflegesätze nicht ausreichend anheben, um die wesentlichen tariflichen Steigerungen im Personalaufwand und Preisanpassungen im Sachaufwand zu refinanzieren. Rechtliche Rahmenbedingungen Die rechtlichen Rahmenbedingungen ergeben sich aus Bundes- und Landesgesetzgebung. Die Bundesgesetze finden ihre Berücksichtigung im SGB XI. Pflegeeinrichtungen sind vom Anstieg der Gas-, Fernwärme- und Strompreise in Folge des Ukraine-Kriegs besonders getroffen. Der Gesetzgeber unterstützt die stationären Pflegeeinrichtungen zum Ausgleich der gestiegen Energiekosten daher für den Zeitraum Oktober 2022 bis April 2024 mit einem Hilfspaket (Härtefallfonds). Darüber hinaus werden Pflegeeinrichtungen durch die Strom-, Wärmepreis- und Gaspreisbremse entlastet. Die Preisbremse trat am 1. März 2023 rückwirkend zum 1. Januar 2023 in Kraft und war bis zum 31. Dezember 2023 befristet. Bereits vor dem Inkrafttreten des Hilfsprogramms bestand für Pflegeeinrichtungen die Möglichkeit nach § 85 Abs. 7 XI bei unvorhersehbaren wesentlichen Veränderungen der Annahmen, die der Vereinbarung oder Festsetzung der Pflegesätze zugrunde lagen, die Pflegesätze auf Verlangen einer Vertragspartei für den laufenden Pflegesatzzeitraum neu zu verhandeln. Zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Alten- und Langzeitpflege ist zum 1. Juli 2023 das neue Personalbemessungsverfahren nach § 113c Abs. 1 SGB XI mit bundeseinheitlichen Personalanhaltswerten für drei Qualifikationsstufen in Kraft getreten. Dieser qualifikationsorientierte Personaleinsatz soll perspektivisch die bisher länderspezifisch geltenden Fachkraftquoten ablösen. Ansonsten wirken weiterhin die Änderungen des Alten- und Pflegegesetzes Nordrhein-Westfalen durch das Gesetz zum Abbau unnötiger und belastender Vorschriften im Land Nordrhein-Westfalen - Entfesselungspaket nach § 8a SGB XI (APG DVO NRW) insoweit, als der kameralistische Ansatz und vor allem die strenge Zweckbindung von Anteilen des Investitionskostensatzes aufgegeben wurden. Es wird klargestellt, dass der handels- und steuerrechtliche Aufwandsbegriff zur Anwendung kommt. Die "virtuellen Konten" sind zum Nachweis der Angemessenheit der Pauschalen zu führen. Infolge des Wegfalls der Zweckbindung der Anteile des Investitionskostensatzes, die auf die Instandhaltung, Wartung und Ersatzbeschaffung sonstiger Anlagegüter (§ 4 APG DVO NRW) sowie auf die Instandhaltung und Wartung langfristiger Anlagegüter (§ 6 APG DVO NRW) entfallen, sind auch im Jahresabschluss zum 31.12.2023 keine Verbindlichkeiten aus noch nicht zweckentsprechend verwendeten Mitteln einzustellen. Die in Vorjahren gebildeten Sonderposten sind vor dem Hintergrund der Bewertungsstetigkeit des § 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB und zur Vermeidung einer Doppelfinanzierung planmäßig fortzuführen. 2.2 Geschäftsverlauf und Lage der Gesellschaft 2023 Im Berichtsjahr 2023 wurden in unseren Pflegeeinrichtungen 116.893 Pflegetage (Vorjahr 114.133 Pflegetage) abgerechnet. Hiervon entfielen 99,08 % (Vorjahr 98,69 %) auf Anwesenheits- und 0,92 % (Vorjahr: 1,31 %) auf Abwesenheitstage. Gegenüber dem Vorjahr entspricht dies insgesamt einer Steigerung um 2.760 Tage (+2,42 %). Durch Leistungssteigerungen im Berichtsjahr in den vier Tagespflegen der St. Elisabeth-Stift gGmbH in Höhe von 569 Pflegetagen sowie durch 19 zusätzliche Plätze ab dem 1.7.2023 im St. Magnus-Haus in Everswinkel als auch durch Leistungssteigerungen im vollstationären Bereich und der Kurzzeitpflege in Höhe von 2.191 Pflegetagen befinden sich die Auslastungsgrade wieder auf dem Niveau, wie in der Zeit vor der Corona-Pandemie. Die Abweichung des prognostizierten Jahresüberschusses im Jahr 2023 hängt im Wesentlichen mit der Auflösung von Altersteilzeitrückstellungen und sonstigen Rückstellungen im St. Elisabeth-Stift in Sendenhorst, im St. Josefs-Haus in Albersloh, im St. Magnus-Haus in Everswinkel und im St. Josef-Haus in Ennigerloh zusammen. Die Umsetzung einer neuen Pflegesatzvereinbarung für das St. Josefs-Haus in Albersloh mit einer Steigungsrate von 7,2% konnte erst im August 2023 erfolgen. Die neuen Pflegesätze waren fristgerecht zum 1.10.2022 bei den Kostenträgern beantragt worden, jedoch führte der Verhandlungsstau bei den Kostenträgern erst zu einer Umsetzung nach 11 Monaten. Auch die aus dem Vorjahr nachberechneten Beträge wirkten positiv auf das Jahresergebnis 2023. Insgesamt beurteilt die Geschäftsleitung die Geschäftsentwicklung im Jahr 2023 trotz der beschriebenen Herausforderungen als gut. 2.3 Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Die Vermögens- und Kapitalstruktur hat sich im Wesentlichen vor dem Hintergrund der Erhöhung des Sachanlagevermögens bei planmäßigen Abschreibungen, der Erhöhung der Forderungen und der liquiden Mittel sowie der Verringerung der Rückstellungen und Verbindlichkeiten verändert. Die Eigenkapitalquote (Eigenkapital zzgl. Sonderposten) beträgt 29,23 % (Vorjahr: 27,83 %). Die Liquidität ist branchenüblich. Die Gesellschaft konnte jederzeit fristgerecht den finanziellen Verpflichtungen nachkommen. Die Erträge belaufen sich insgesamt auf 20.373 TEUR (Vorjahr: 18.723 TEUR), davon entfallen 86,81 % (Vorjahr: 89,04 %) auf Erlöse aus dem Bereich der ambulanten und stationären Alten- und Krankenhilfe, 0,14 % (Vorjahr 0,16 %) auf Erträge aus der Auflösung von Sonderposten zur Finanzierung des Anlagevermögens und 13,05 % (Vorjahr: 10,80 %) auf sonstige betriebliche Erträge. Den Gesamterträgen stehen Aufwendungen in Höhe von 19.721 TEUR (Vorjahr: 18.053 TEUR) gegenüber. Das Jahresergebnis beläuft sich auf 652 TEUR (Vorjahr: 671 TEUR). 3 Nachtragsbericht Die Belegung im vollstationären Bereich, in den vier Tagespflege sowie der Kurzzeitpflege liegen auch in den ersten Monaten 2024 stabil auf sehr hohem Niveau. Einschränkungen in der Versorgung durch fehlende Fachkräfte sind nicht festzustellen. Ein gravierendes Problem besteht in der Verhandlungssituation in der voll- und teilstationären Altenhilfe. Die Situation hinsichtlich des Verhandlungsstaus hat sich in keinster Weise verbessert. Noch immer warten zahlreiche Einrichtungen seit Monaten auf Vergütungsangebote und die Verhandlungen ziehen sich über einen unverhältnismäßig langen Zeitraum hin. Seit dem Spätsommer 2022 zeichnete sich bereits ab, dass Vergütungsvereinbarungen zunehmend nicht mehr fristgerecht abgeschlossen werden konnten, obwohl die Einrichtungen ihre Vergütungsnachweise fristgerecht eingereicht hatten. Mit dieser Situation konfrontiert, haben die Verbände der Kostenträger (Pflegekassen und Landschaftsverbände) in der Grundsatzausschusssitzung vom 21.09.2022 ausgeführt, dass die Verzögerungen insb. durch die Umsetzung der Tariftreueregelungen zum 01.09.2022 verursacht seien, die zu einem einmaligen Verhandlungsmehraufwand bei allen Kostenträgern geführt hätten. Es wurde zugesagt, dass bei Verzögerungen aufgrund von Arbeitsüberlastung der ursprüngliche Termin des Laufzeitbeginns eingehalten würde, auch wenn die Verhandlungen nicht fristgerecht abgeschlossen worden seien. Die Verbände der Leistungserbringer haben dieses Versprechen entgegengenommen in dem Bewusstsein, dass es objektiv eine temporäre Mehrbelastung auf Kostenträgerseite gab und in der Hoffnung, dass diese kurzfristig abgebaut werden könnte. Zu den Sitzungen des Grundsatzausschusses für die stationäre Pflege in dem Monaten April und Juni 2023 wurde eine Auswertung erstellt, nach der mindestens 280 Einrichtungen nicht fristgerecht verhandelt werden konnten. In der Grundsatzausschusssitzung im Juni 2023 wurde von Seiten der Kostenträgervertreter bestätigt, dass die Zahl noch viel höher läge. Die Verbände der Leistungserbringer haben daraufhin die Landesdirektoren sowie die Vorstände der Pflegekassen in Nordrhein-Westfalen angeschrieben. Diese haben auf die bedrohlichen wirtschaftlichen Folgen infolge von Liquiditätsengpässen und Forderungsausfällen verwiesen und eine schnellere Bearbeitung angemahnt. Darüber hinaus wurde angeregt, ein vereinfachtes Verfahren zu etablieren, um die Verhandlungen zu beschleunigen. In dem Antwortschreiben der Landschaftsverbände, das auch von den Vorständen der Landesverbände der Pflegekassen übersandt wurde, wurde die gemeinsame Verantwortung für den Abbau des Verhandlungsstaus betont und ein vereinfachtes Verfahren in Aussicht gestellt. Die Eckpunkte eines solchen Verfahrens wurden den Einrichtungen im September 2023 zur Verfügung gestellt. Nachdem sich der Eindruck verfestigte, dass viele Einrichtungen von der Anwendung des Vereinfachten Verfahrens ausgeschlossen wurden und sich der Verhandlungsstau eher noch verschärfte, haben die Verbände der Leistungserbringer erneut eine Auswertung durchgeführt und erhoben, dass mittlerweile mindestens 451 (!) Einrichtungen zum Teil seit über einem Dreivierteljahr auf eine fristgerechte Vergütungsvereinbarung warten. Erneut wurde in der Sitzung des Grundsatzausschusses am 14.02.2024 bestätigt, dass die Zahl in Wirklichkeit deutlich höher sei. Festzustellen ist, dass sich der Verhandlungsstau in keiner Weise abgebaut hat. Er ist vielmehr noch deutlich größer geworden. Der Verhandlungsstau findet v.a. im Bereich des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe statt. Gleichzeitig wurden den Verbänden der Leistungserbringer in der Sitzung des Grundsatzausschusses Eckpunkte für ein Vereinfachtes Verfahren ab Laufzeitbeginn 01.04.2024 präsentiert, mit dem nachweislich die Personalkostensteigerungen in maßgeblichen Tarifen (TVöD, AVR Caritas, BAT-KF) nicht refinanziert werden können. Daher ist sogar noch mit einer Zunahme von erforderlichen Einzelverhandlungen zu rechnen. Diese Entwicklung stellt die aktuell größte Herausforderung dar, die auch zu zahlungswirksamen Verlusten in unseren Einrichtungen führen und die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage im Jahr 2024 belasten können. Die konkreten Auswirkungen für das Jahr 2024 sind zurzeit noch nicht hinreichend verlässlich vorauszusagen. 4 Prognose-, Chancen- und Risikobericht 4.1 Prognosebericht Für das kommende Geschäftsjahr 2024 streben wir im Leistungsbereich (ohne Investitionskostenbereich) aufgrund neuer Pflegesatzvereinbarungen ein Ergebnis auf Vorjahresniveau an. Die zu erwartenden deutlich steigenden Lohnkosten mit Steigerungsraten von deutlich über 5% werden eine besondere Herausforderung im Rahmen der Budget- und Pflegesatzverhandlungen im Jahr 2024 sein. Die Umsetzung neuer Budgetvereinbarungen wird voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2024 erfolgen und gilt für die Einrichtungen in Sendenhorst, Albersloh, Everswinkel und Ennigerloh. Die Personalaufwendungen werden sich analog der Tarifabschlüsse im öffentlichen Dienst entwickeln. Für das Geschäftsjahr 2024 wird angesichts der beschriebenen Herausforderungen mit einem ausgeglichenen Jahresergebnis gerechnet. Eine besondere Unsicherheit besteht hinsichtlich des Verhandlungsstaus sowie der allgemeinen Kostenentwicklung für alle Verbrauchsgüter. Die konkreten Auswirkungen daraus sind zurzeit nicht hinreichend verlässlich vorauszusagen. 4.2 Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung Alle Angebote unserer Altenhilfeeinrichtungen an den vier Standorten sind nach Fertigstellung der Erweiterungsmaßnahmen in Everswinkel und Ennigerloh bedarfsgerecht und weiterhin gut ausgelastet. Am Standort in Ennigerloh laufen die baulichen Aktivitäten zum Ausbau der Tagespflegeplätze von 12 auf 24 Plätze. Die Fertigstellung der Baumaßnahme ist zu August 2024 geplant, so dass die zusätzlichen Plätze spätestens ab September 2024 zur Verfügung stehen. Chancen sehen wir auch durch die Qualifikation unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Ihrer ausgeprägten Bewohnerorientierung und Leistungsmotivation ist es zu verdanken, dass trotz immer schwieriger werdender Rahmenbedingungen in der Altenhilfe das Geschäftsjahr 2023 erfolgreich verlaufen ist. Ob und inwieweit sich die Umsetzung der generalistischen Ausbildung sowie die geänderte Qualitätsprüfung des medizinischen Dienstes nachteilig auf die zukünftige Situation der Altenhilfeeinrichtungen auswirken, bleibt weiterhin abzuwarten. Die Entwicklung in diesen Bereichen ist in den kommenden Jahren eng zu begleiten.
Sendenhorst, 28. Februar 2024 Dr. A. Klemann, Geschäftsführer Bilanz zum 31. Dezember 2023AKTIVA
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2023
Anhang für das Geschäftsjahr 20231. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die St. Elisabeth Stift gGmbH hat ihren Sitz in Sendenhorst und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Münster unter der Nummer HRB 8209. Gegenstand und Zweck der St. Elisabeth Stift gGmbH ist die Förderung der Altenhilfe durch den Betrieb von Alten-, Altenwohn- und Pflegeheimen sowie durch die Erbringung von Mahlzeitendiensten und anderen ambulanten und stationären Diensten. Die Gesellschaft unterhält vier Pflegeeinrichtungen mit 287 vollstationären Pflegeplätzen, 12 Kurzzeitpflegeplätzen und 66 Tagespflegeplätzen. Die Gesellschaft dient ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO und ist von der Körperschaft- und Gewerbesteuer befreit. Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgte nach den Vorschriften des HGB. Die Gliederung des Jahresabschlusses erfolgt gemäß § 266 und § 275 HGB in Anlehnung an die Anlagen 1 und 3 zur Verordnung über die Rechnungs- und Buchführungspflichten der Pflegeeinrichtungen (Pflege-Buchführungsverordnung - PBV). Die Gliederungen der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurden nach § 265 HGB erweitert. Bei der Bewertung wurde von der Fortsetzung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Die St. Elisabeth Stift gGmbH, Sendenhorst, ist eine große Kapitalgesellschaft i. S. d. § 267 Abs. 3 HGB. 2. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände (Software) und das Sachanlagevermögen sind zu Anschaffungskosten abzüglich der bisher aufgelaufenen und im Geschäftsjahr planmäßig fortgeführten Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen erfolgen nach Maßgabe der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer linear. Geringwertige Anlagegüter im Wert von mehr als 250,00 EUR und bis zu 1.000,00 EUR netto werden im Jahr des Zugangs in einen Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG eingestellt, der über fünf Jahre gleichbleibend aufgelöst wird. Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten. Gründe für Abschreibungen auf den (dauerhaft) niedrigeren beizulegenden Wert lagen nicht vor. Die Vorräte betreffend Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu Anschaffungskosten bei Anwendung zulässiger Bewertungsvereinfachungsverfahren unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Wertberichtigungen waren nicht notwendig. Die Kassenbestände und die Guthaben bei Kreditinstituten sind zu ihren Nominalbeträgen angesetzt. Die Sonderposten aus Zuwendungen zur Finanzierung des Sachanlagevermögens werden in Übereinstimmung mit dem Anlagevermögen gebildet und entsprechend den Abschreibungen aufgelöst. Die KZVK gewährt für Beschäftigte des kirchlichen und kirchlich-caritativen Dienstes in den Diözesen der Bundesrepublik Deutschland eine zusätzliche Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenversorgung. In seiner Sitzung am 6. September 2016 hat der Verwaltungsrat der KZVK zur Ausfinanzierung von Versorgungszusagen aus der Zeit vor 2002 einen Finanzierungsplan beschlossen, der so ausgestaltet war, dass ab 2016 jährlich zu erhebende Finanzierungsbeiträge über einen Zeitraum von 25 Jahren in ausreichendem Umfang erhoben werden sollten, um die zukünftigen Verpflichtungen der KZVK gegenüber den Anspruchsberechtigten dauerhaft erfüllen zu können. Ab dem Jahr 2020 hat der Verwaltungsrat der KZVK erneut eine Anpassung des Finanzierungssystems beschlossen. Ziel des neuen Finanzierungssystems ist die Erhebung einer einheitlichen Umlage zur ca. 90 %igen Ausfinanzierung von Versorgungszusagen aus der Zeit vor dem Jahr 2002 und aus der Zeit danach. Hierfür erhebt die KZVK in den Jahren 2020 bis 2027 einen Angleichungsbeitrag, bevor ab dem Jahr 2027 die einheitliche Umlage erhoben werden soll. Die auf die Gesellschaft entfallende finanzökonomische Deckungslücke für die Versorgungszusagen aus der Zeit vor 2002 (ehemals Abrechnungsverband S), die durch die Erhebung der Finanzierungsbeiträge geschlossen werden sollte, betrug am 31. Dezember 2019 1.287 TEUR. Es ist auf Basis der Erläuterungen und Ausführungen der KZVK davon auszugehen, dass diese Deckungslücke auch im neuen Finanzierungssystem nur langfristig geschlossen werden wird. Unter der Annahme einer linearen Schließung der Deckungslücke bis zum Jahr 2040 beträgt der Barwert dieser Lücke am 31. Dezember 2023 1.253 TEUR. Für die Gesellschaft besteht nach Art. 28 Abs. 1 Satz 2 EGHGB ein Bilanzierungswahlrecht, um die aus der dargestellten Deckungslücke resultierende mittelbare Pensionsverpflichtung im Jahresabschluss zu passivieren. Die gesetzlichen Vertreter haben im Jahresabschluss von dem Wahlrecht dahingehend Gebrauch gemacht, dass keine Rückstellung für diese mittelbaren Pensionsverpflichtungen gebildet wurde. Der Barwert der nicht bilanzierten Rückstellung entspricht dem Barwert der oben dargestellten Deckungslücke. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen, die das abgelaufene Geschäftsjahr betreffen. Sie sind mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Unter den Rechnungsabgrenzungsposten sind nur Zahlungen vor dem Bilanzstichtag, die Ertrag bzw. Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen, ausgewiesen. 3. Angaben zu den Posten der Bilanz Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist dem Anlagennachweis zu entnehmen. Die Forderungen gegenüber Gesellschaftern betreffen im Wesentlichen Forderungen aus der Weiterleitung eines Investitionsdarlehens und sind somit auch sonstige Vermögensgegenstände. Sämtliche Forderungen haben - wie im Vorjahr - eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die sonstigen Rückstellungen setzen sich im Einzelnen wie folgt zusammen:
Die Aufgliederung der Verbindlichkeiten nach Restlaufzeiten geht aus dem Verbindlichkeitenspiegel hervor.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind in Höhe von 6.682 TEUR auch Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und in Höhe von 1.790 TEUR auch sonstige Verbindlichkeiten. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind durch Grundschulden besichert. 4. Angaben zu den Posten der Gewinn- und Verlustrechnung Die Umsatzerlöse teilen sich wie folgt auf die einzelnen Einrichtungen auf:
Folgende GuV-Posten enthalten Erträge oder Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung:
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag haben das Jahresergebnis nicht belastet. 5. Sonstige Angaben 5.1. Mitglieder der Geschäftsführung 2023 Dipl.-Kaufmann Dr. rer. pol. Ansgar Klemann, Münster Anja Heeger, Coesfeld (seit 9. März 2024) Bezüglich der Angaben der Vergütung der Geschäftsführung wurden die Ausnahmeregelungen des § 286 Abs. 4 HGB angewendet. 5.2. Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat setzt sich wie folgt zusammen: Dipl.-Kaufmann Werner Strotmeier, Vorsitzender (bis 31. Mai 2023) Diplom-Verwaltungswirt Joachim Fahnemann, Vorsitzender der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Ahlen-Münster (seit 1. Juni 2023) Rechtsanwalt Rolf Niedergerke, Stellvertretender Vorsitzender Steuerberater Antonius Breul Pfarrer Fritz Hesselmann Bürgermeister a. D. Werner Dufhues (bis 23. November 2023) Gesundheits- und Krankenpflegerin Anke Witte (seit 26. November 2023) Prokurist Markus Haufen Sozialdezernentin a. D. Brigitte Klausmeier (seit 1. Januar 2024) Finanzbeamter a. D. Ludger Klaverkamp (bis 31. Dezember 2023) Leitender Mitarbeiter Kolping Akademie Manfred Hendker Vertriebsmitarbeiter a. D. Manfred Pälmke Die Mitglieder des Aufsichtsrats haben für ihre Tätigkeit keine Vergütung erhalten. 5.3. Haftungsverhältnisse Mittelbare Versorgungszusagen gegenüber den Arbeitnehmern aus Altersversorgungsverpflichtungen bestehen bei der Kirchlichen Zusatzversorgungskasse Köln. Diese Zusagen werden durch entsprechendes Deckungsvermögen der KZVK, laufende Beiträge und zusätzliche Mehr-/Finanzierungsbeiträge der beteiligten Unternehmen vollständig finanziert. Ein Risiko der Inanspruchnahme besteht in Höhe einer eventuellen Deckungslücke. Bezüglich der mittelbaren Pensionsverpflichtungen bei der KZVK verweisen wir auf unsere Ausführungen unter den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zu den Rückstellungen. 5.4. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Sonstige finanzielle Verpflichtungen im Sinne von § 285 Nr. 3 HGB, die für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind, bestehen bis zum Zeitpunkt der Jahresabschlussaufstellung nicht. 5.5. Honorar des Abschlussprüfers Das von dem Abschlussprüfer des Jahresabschlusses für das Jahr 2023 kalkulierte Gesamthonorar beläuft sich auf 24 TEUR (ohne Umsatzsteuer) und schlüsselt sich wie folgt auf:
5.6. Mitarbeiter der Gesellschaft Im Jahr 2023 waren durchschnittlich 382 Mitarbeiter beschäftigt. Sie verteilen sich wie folgt:
5.7. ErgebnisverwendungsvorschlagDie Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresüberschuss in die Gewinnrücklagen einzustellen.
Sendenhorst, 28. Februar 2024 Dr. Ansgar Klemann, Geschäftsführer, Vorsitzender Anja Heeger, Geschäftsführerin Anlagennachweis für das Geschäftsjahr 2023
Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die St. Elisabeth Stift gGmbH, Sendenhorst Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der St. Elisabeth Stift gGmbH, Sendenhorst - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der St. Elisabeth Stift gGmbH, Sendenhorst, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Münster, 7. Mai 2024 Solidaris
Revisions-GmbH
Stefan Lödding, Wirtschaftsprüfer Alexander Schmidt, Wirtschaftsprüfer Beschluss über die Ergebnisverwendung 2023Der Jahresabschluss ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 1. Juli 2024 festgestellt worden. Mit Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 1. Juli 2024 wird der Jahresüberschuss in Höhe von 651.870,60 EUR in die Gewinnrücklagen eingestellt. |
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