INWAVE
GMBH
Teltow
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2009
EUR |
31.12.2008
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
4.542,00 |
45.273,51 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
0,00 |
6.574,00 |
| II.
Sachanlagen |
4.542,00 |
38.699,51 |
| B.
Umlaufvermögen |
146.210,71 |
125.673,13 |
| I.
Vorräte |
0,00 |
76.275,66 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
86.628,59 |
49.300,30 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
59.582,12 |
97,17 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
21.850,00 |
22.344,00 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
393.238,81 |
197.600,97 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
565.841,52 |
390.891,61 |
Passiva
|
|
31.12.2009
EUR |
31.12.2008
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
200.000,00 |
200.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
397.600,97 |
258.495,26 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
195.637,84 |
139.105,71 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
393.238,81 |
197.600,97 |
| B.
Rückstellungen |
4.500,00 |
4.500,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
561.341,52 |
386.391,61 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
325.836,44 |
297.341,89 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
565.841,52 |
390.891,61 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Inwave GmbH wurde auf der
Grundlage der neuen Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Die Bilanzgliederung erfolgte nach dem
differenzierten Schema des § 266 Abs. 2 HGB.
Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses
Angabe und Begründung der gegenüber dem
Vorjahr abweichenden Form der
Darstellung des Jahresabschlusses
Die Form des Jahresabschlusses ist gegenüber dem
Vorjahr geändert. Für den Darstellungswechsel
sind folgende Gründe anzuführen:
- die Erfordernisse einer klaren und
übersichtlichen Gliederung,
- die in Zukunft weit gehend im Anhang erfolgende
Darstellung der Ausweiswahlrechte.
Die angewandten Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden, sowie alle geforderten Einzelangaben
sind dem
Erläuterungsbericht zur Bilanz und der Gewinn-
und Verlustrechnung zu entnehmen.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich der Vornahme steuerrechtlicher
Maßnahmen
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Der Jahresabschluss der Inwave GmbH wurde auf der
Grundlage der neuen Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Die Saldenvorträge zum 01. Januar 2006
entsprechen den Ansätzen in der Bilanz zum 31.Dezember
2005, so dass die
Bilanzidentität gemäß § 252
Abs. 1 Nr. 1 HGB gewahrt ist.
Die Bewertung der Vermögensgegenstände und
Schulden erfolgte nach dem Grundsatz der
Unternehmensfortführung (Going-Concern-Prinzip)
gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB.
Die in der Bilanz ausgewiesenen
Vermögensgegenstände und Schulden wurden
einzeln bewertet (§ 252 Abs. 1 Nr. HGB)
Das Realisationsprinzip bzw. das
Imparitätsprinzip sowie der Grundsatz der Vorsicht
wurden beachtet (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB).
Erworbene
immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen.
Bewegliche Gegenstände des
Anlagevermögens bis zu einem Wert von Euro
410,-- wurden im Jahr des Zugangs aktiviert und
planmäßig abgeschrieben.
Die
Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden zu Nennwerten
bilanziert. Die Forderungen wurden nach sorgfältiger
Würdigung der Bonität vorsichtig bewertet. Zur
Deckung allgemeiner Forderungs-
risiken für Zinsverluste infolge
verspäteter Zahlungen sowie für Mahn- und
Beitreibungskosten wurde eine Pauschalwertberichtigung in
Höhe von 3 % der Nettoforderungen gebildet.
Bei den
aktiven Rechnungsabgrenzungsposten handelt es sich
um kurzfristige Abgrenzungen.
Für ungewisse Verbindlichkeiten aus
Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen
gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde auf der Basis
versicherungsmathematischer Berechnungen entsprechend den
steuerlichen Regelungen nach dem Teilwertverfahren
durchgeführt.
Die
Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr bzw. die im Rahmen der steuerlichen
Betriebsprüfung für die Jahre 2003 bis 2005
betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern.
Die
sonstigen Rückstellungen wurden für alle
weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt. Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Die
Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer bzw. Vorsteuer) ist in
den Erträgen und Aufwendungen der Gewinn- und
Verlustrechnung grundsätzlich nicht enthalten.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Die bisher üblichen Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden wurden in den folgenden Fällen
geändert:
Der Methodenwechsel war mit Blick auf die
geänderten wirtschaftlichen und technischen
Gegebenheiten notwendig. Die neuen Gegebenheiten werden
voraussichtlich auch in den Folgejahren vorliegen. Ohne den
vorgenommenen Methodenwechsel würde der
Jahresabschluss zu falschen Aussagen über die Lage des
Unternehmens führen.
Die Methodenänderungen beeinflussen die für
einen Leser des Jahresabschlusses typischen Kennzahlen. Im
Einzelnen sind zu nennen:
- der Erfolg bzw. die Rendite
- die Erfolgsquellen
- die Eigenkapitalquote
Grundlagen für die Umrechnung von
Fremdwährungsposten in Euro
Der Jahresabschluss enthält auf fremde
Währung lautende Sachverhalte, die in Euro umgerechnet
wurden.
Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder
Währung sind mit dem Kurs am Bilanzstichtag bewertet.
Soweit der Kurs am Tage des Geschäftsvorfalles bei
Forderungen darunter bzw. bei Verbindlichkeiten
darüber lag, ist dieser angesetzt.
Zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung waren die
Rückzahlungsbeträge bereits bekannt, so dass eine
verlustfreie Bewertung sichergestellt war.
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