BWH Bremische Warenhandels Aktiengesellschaft
Selbe AdresseGroßhandel mit Holz, Baustoffen, Anstrichmitteln und Sanitärkeramik, ohne Spezialisierung auf eine der Produktgruppen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Melanie Moayyeedi Toussi seit 16.5.2025 | Prokura |
Melanie Moayyeedi Toussi seit 25.7.2024 | Prokura |
Gunnar Neumahr seit 5.9.2022 | Vorstandsmitglied |
Christoph Harms seit 6.6.2016 | Vorstandsmitglied |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 5.56% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
RHD Rechnungsstelle AGBremenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz zum 31. Dezember 2023AKTIVA
PASSIVA
Gewinn- und Verlustrechnung vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023
Anhang 2023I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die RHD Rechnungsstelle AG hat ihren Sitz in Bremen. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Bremen unter der Registernummer 31416 HB eingetragen. Die RHD AG ist durch eine formwechselnde Umwandlung der RHD Rechnungsstelle GmbH (Amtsgericht Bremen, HRB 29998 HB) gegründet worden (Urkunde Nr. 118/2016 des Notars Eckhard Strohkirch, Bremen, vom 13. April 2016). Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 2 HGB auf, die gemäß § 340a HGB die Vorschriften für große Kapitalgesellschaften anwenden muss. Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) sowie nach der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) aufgestellt. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden haben sich im Geschäftsjahr gegenüber dem Vorjahr im Wesentlichen nicht geändert. II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Gesellschaft rechnet für ihre Kunden Leistungen im Rahmen eines sog. "unechten Factorings" ab und lässt sich die Forderungen der angeschlossenen Mandanten offen abtreten, falls der Kunde einen Vorschuss für die eingereichten Abrechnungen bekommen möchte. Die geleisteten Vorschüsse werden als "Forderungen an Kunden" im vorliegenden Abschluss entsprechend der herrschenden Meinung zur Bilanzierung beim "unechten Factoring" ausgewiesen. Darüber hinaus werden seit Mitte 2018 Leistungen in Rahmen des sog. "echten Factorings" angeboten. Hierfür kauft die RHD AG vom Kunden die abgerechneten Rechnungsbeträge an. Der Ausweis erfolgt ebenfalls als "Forderungen an Kunden". Die Geschäftstätigkeit wird ausschließlich im Inland ausgeführt. Bei der Bewertung ist von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB ausgegangen worden, da weder tatsächliche noch rechtliche Gegebenheiten dem entgegenstehen. Es sind keine Bewertungseinheiten gemäß § 254 HGB gebildet worden. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Die immateriellen Anlagewerte und das Sachanlagevermögen sind zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibung bewertet. Die Abschreibungen erfolgen gemäß der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer unter Anwendung der linearen Methode. Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Steuerrückstellungen und andere Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Sie sind mit dem voraussichtlichen Erfüllungsbetrag angesetzt. Derivative Finanzinstrumente bestehen nicht. Forderungen oder Verbindlichkeiten in Fremdwährungen werden mit dem Devisenkassamittelkurs zum Bilanzstichtag angesetzt. Fremdwährungsforderungen bestehen in Höhe von T€ 8 (Vorjahr: T€ 1). III. Angaben zur Bilanz Die Sachanlagen enthalten Betriebs- und Geschäftsausstattung in Höhe von T€ 3 (Vorjahr: T€ 3). Die Forderungen gegen Kreditinstitute sind täglich fällig. Die Forderungen an Kunden in Höhe von T€ 8.150 (Vorjahr: T€ 6.126) haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu drei Monaten. Im Geschäftsjahr wurden Wertberichtigungen auf einzelne Forderungen in Höhe von T€ 134 (Vorjahr: T€ 69) vorgenommen. Die sonstigen Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu drei Monaten. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von T€ 3.746 (Vorjahr: T€ 2.286) sind täglich fällig. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden beinhalten im Wesentlichen zum Bilanzstichtag nicht unterzubringende Zahlungen aufgrund noch nicht vorliegender Zahlungsavise in Höhe von T€ 1.631 (Vorjahr: T€ 1.025) und haben eine Restlaufzeit von bis zu drei Monaten. Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten im Wesentliche Steuerverbindlichkeiten in Höhe von T€ 13 (Vorjahr: T€ 391) und haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu drei Monaten. Die anderen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Tantieme und Abschlusskosten. Das gezeichnete Kapital beträgt T€ 900 (Vorjahr: T€ 900). Es ist eingeteilt in 900.000 nennwertlose Stückaktien (Stammaktien). Die Stammaktien lauten auf den Namen. Die "ELCH" Harms Besitzgesellschaft mbH hält 37,67%. Die gesetzliche Rücklage wurde gemäß § 150 Abs. 1 und 2 AktG gebildet. Die Hauptversammlung hat am 10. Mai 2023 beschlossen, T€ 180 aus dem Bilanzgewinn an die Aktionäre auszuschütten und T€ 400 in andere Gewinnrücklagen einzustellen. Der verbleibende Bilanzgewinn des Vorjahres (T€ 97) wurde auf neue Rechnungen vorgetragen. IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Provisionserträge betreffen Verwaltungsgebühren für die Abrechnung der von den Kunden erbrachten Leistungen. Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag betreffen in Höhe von T€ 305 das Geschäftsjahr 2023. Aus dem Bilanzgewinn soll auf Vorschlag des Vorstandes eine Dividende in Höhe von € 140.000,00 ausgeschüttet werden und € 560.000,00 in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt werden. Der verbleibende Betrag in Höhe von € 41.730,07 soll auf neue Rechnung vorgetragen werden. V. Sonstige Angaben Die Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr 10 Mitarbeiter. Folgende Personen sind zum Vorstand der RHD AG bestellt:
Folgende Personen sind seit dem 13. April 2016 zum Aufsichtsrat der RHD AG bestellt:
Folgende Personen sind zum 10. Mai 2023 vom Aufsichtsrat der RHD AG ausgeschieden:
Folgende Personen sind seit dem 10. Mai 2023 zum Aufsichtsrat der RHD AG bestellt:
Im Geschäftsjahr 2023 wurden Aufsichtsratsvergütungen in Höhe von T€ 9.600 aufgewendet. Die Aufwendungen für das Gesamthonorar des Abschlussprüfers betragen im Berichtsjahr insgesamt T€ 10, welche sich allein aus Abschlussprüfungsleistungen zusammensetzen. Die Gesellschaft nimmt die Schutzvorschrift gemäß § 286 Abs. 4 HGB in Anspruch. Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach Schluss des Geschäftsjahres eingetreten sind und über die gemäß § 285 Nr. 33 HGB zu berichten wäre, haben sich nicht ergeben.
Bremen, 24. April 2024 gez. Christoph Harms gez. Gunnar Neumahr Anlagenspiegel zum 31. Dezember 2023
Lagebericht 2023I. Grundlagen unseres Unternehmens Die RHD Rechnungsstelle AG ist ein mittelständisch orientierter, unabhängiger Anbieter von Abrechnungsleistungen für Handwerker, Handelsunternehmen und Freiberufler. Sitz der Gesellschaft ist Bremen. Für unsere Kunden rechnen wir die von ihnen erbrachten Leistungen mit ihren Kunden ab und finanzieren deren zu erwartende Auszahlungen vor (Factoring). II. Darstellung des Geschäftsverlaufes 1. Branchensituation Mit dem individuellen, auf den einzelnen Kunden zugeschnittenen Produktangebot, genießt die RHD AG nahezu ein Alleinstellungsmerkmal. Als Wettbewerber der RHD AG treten klassische Factoring-Gesellschaften auf, die allerdings bei den angesprochenen Kundengruppen nur einen geringen Marktanteil aufweisen. Insofern besteht für die RHD AG die Herausforderung in der Erschließung dieser Märkte. Die Zinsentwicklung betrifft die RHD AG wie auch alle ihre Marktbegleiter, deshalb wird der Vorstand die Thesaurierung von Gewinnen weiter fokussieren, um über eine gute Eigenkapitalausstattung in Zukunft Wettbewerbsvorteile zu erzielen. 2. Entwicklung der RHD AG Die RHD AG konnte sich durch Prozessoptimierungen, Neukunden, IT- Weiterentwicklung und die Routine im Umgang mit Herausforderungen des Alltags strukturell und operativ weiterentwickeln. Die Transformation, um das Geschäft deutlich hochskalieren und weiter auszubauen, ist noch lange nicht abgeschlossen, aber die Entwicklung geht in die richtige Richtung. Trotz dieser Weiterentwicklung und einer risikobasierten Kundenselektion, auf deren Basis sich aus Risikogesichtspunkten proaktiv von einigen Geschäftsbeziehungen getrennt wurde, hat die RHD AG mit 645 T€ einen fast identischen Jahresüberschuss wie im Vorjahr erzielen können, wodurch ein Wachstum innerhalb der Planzahlen nicht erreicht werden konnte. 3. Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage Ertragslage Das Abrechnungsvolumen konnte 2023 um ca. 31 % auf 91,4 Mio. € gesteigert werden. Die aus dem gesamten Abrechnungsvolumen generierten Erträge konnten ebenfalls um ca. 41 % erhöht werden. Folglich hat die RHD AG Erträge im Berichtsjahr in Höhe von 2.529 T€ erzielt (Vorjahr: 1.787 T€). Der Verwaltungsaufwand belief sich auf ca. 1.279 T€ (Vorjahr: 826 T€). Dieses ist ein Anstieg um ca. 55 % zum Vorjahr und ist unter anderem auf die Besetzung des Vorstandes mit einem 2. Vorstandsmitglied zurückzuführen, da dieser das volle Jahr 2023 im Amt war, sowie der Festigung der Personalstruktur. Die Provisionen der Handelsvertreter sind ebenfalls in den Verwaltungsaufwendungen enthalten und überproportional angestiegen. In dem Jahr 2023 haben wir im normalen Ausmaß Forderungsausfälle zu verzeichnen gehabt. Die ausgebuchten Forderungen betrugen ca. 148 T€, was bezogen auf das Abrechnungsvolumen einer Ausfallquote von 0,16 % entspricht (Vorjahr: 0,003%) Der Jahresüberschuss ist mit 645 T€ (Vorjahr 620 T€) fast identisch geblieben und ist wie auch in den Vorjahren auf einem soliden guten Niveau, gleichwohl ist eine Steigerung des Abrechnungsvolumens um 1/3 bei ähnlichen Jahresergebnis nicht erstrebenswert. Die Vorstandsmitglieder werden in 2024 versuchen Abrechnungsvolumen und Ergebnis wieder in Parallelität zueinander wachsen zu lassen. Vermögenslage Die Bilanzsumme ist von 6.235 T€ auf 8.343 T€ gestiegen. Grund hierfür ist das stark gestiegene Geschäftsvolumen. Die Forderungen an Kunden machen ca. 98% der Bilanzsumme wie in den Vorjahren aus. Zum Bilanzstichtag verfügen wir über eine Eigenkapitalquote von rd. 31 % (Vorjahr rd. 35 %). Die darüber hinaus gehende Finanzierung unseres Umlaufvermögens erfolgt im Wesentlichen über kurzfristige Darlehen. Hier haben wir mit unserer Hausbank und einer weiteren Bank eine Refinanzierungslinie vereinbart, die die Schwankungen im Liquiditätsbedarf auch bei einem weiteren Wachstum des Geschäftsvolumens in ausreichendem Umfang abdeckt. Finanzlage Die Finanzlage ist geordnet und durch einen Kreditvertrag mit unseren betreuenden Banken abgesichert. Über die Gewinnverwendung entscheidet die Hauptversammlung der RHD AG. 4. Finanzielle Leistungsindikatoren Bei den finanziellen Steuerungskennzahlen liegt unser Fokus auf der kontinuierlichen Überwachung und Optimierung von
Die Entwicklung der wesentlichen, einzelnen Leistungsindikatoren erfolgt über die Darstellung der Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage. 5. Gesamtaussage Unter Berücksichtigung der vorherrschenden Verwerfungen aufgrund der Spätfolgen der Corona Pandemie und des Krieges in der Ukraine mit der einhergehenden Inflation sind wir mit der Entwicklung der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2023 zufrieden. III. Chancen und Risiken bei der zukünftigen Entwicklung Chancen der zukünftigen Entwicklung Unser Know-how und unser individuelles Produktangebot geben uns die Chance, einen Marktanteil aufzubauen. Die sehr gute Eigenkapitalausstattung und unsere gesicherte Refinanzierung sichern das weitere Wachstum unseres Geschäftsvolumens. Risiken der zukünftigen Entwicklung Wir haben im Unternehmen eine Risikotragfähigkeitsbeurteilung eingerichtet, um den Anforderungen der Risikosteuerung gerecht zu werden. Die Risikotragfähigkeit wird regelmäßig beurteilt. Unser definiertes Risikokapital basiert auf dem substantiellen Eigenkapital. Nachrangige Verbindlichkeiten oder Genussrechtskapital bestehen nicht. Die nachfolgend beschriebenen Risikokategorien fließen in die kontinuierliche Überwachung der Risikotragfähigkeit ein. Für das Geschäftsfeld des Factorings mit Übernahme des Ausfallsrisikos haben wir eine Kreditausfallversicherung abgeschlossen, die die sich ergebenden Risiken absichert. Durch die stets angepasste Finanzausstattung durch unsere Hausbank ist sichergestellt, dass kein Liquiditätsrisiko entsteht. Aufgrund der breiten Streuung unseres Kundenkreises besteht keinerlei Abhängigkeit von einzelnen Kunden. Weitere Marktpreisrisiken bestehen aufgrund unseres Geschäftsmodells nach unserer Einschätzung nicht. Unsere operationalen Risiken insbesondere im IT-Bereich sichern wir durch die enge Anbindung in diesem Bereich an die SEfA GmbH, welche über umfassende und langjährige Abrechnungserfahrungen verfügt. Retrospektiv werden die Risiken als gut händelbar eingeschätzt, sofern eine ähnliche Entwicklung in den kommenden Monaten wie in 2023 vorherrschend ist. Weitere neue Risiken, die einem positiven Geschäftsverlauf entgegensprechen, sind zum heutigen Stand nicht bekannt. IV. Erwartung für das Geschäftsjahr 2024 Durch weitere Kooperationen und eine innovative Produktgestaltung gehen wir in 2024 von einem konstantem Geschäftsumfang sowie einem Ergebnis in vergleichbarer Größenordnung des Geschäftsjahres 2023 aus. In 2024 wird ein wesentlicher Schwerpunkt in der Festigung der internen Struktur und in dem Aufbau des Vertriebes der RHD AG liegen. Die Vorstandsmitglieder werden den im Jahr 2023 eingeschlagenen Weg im Jahr 2024 weiter fortsetzen und vornehmlich die internen Prozesse optimieren und den Vertrieb weiter ausbauen. Zusätzlich soll weiter in die IT-Strukturen und Cybersicherheit investiert werden. V. Beziehungen zu verbundenen Unternehmen Diese bestanden im Geschäftsjahr nicht.
Bremen, 24. April 2024 gez. Christoph Harms, Vorstandsvorsitzender gez. Gunnar Neumahr, Vorstand BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die RHD Rechnungsstelle AG, Bremen Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der RHD Rechnungsstelle AG, Bremen, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der RHD Rechnungsstelle AG, Bremen, für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Bremen, den 24. April 2024 Willer,
Kettenburg & Heyduck GmbH
gez. André Heyduck, Wirtschaftsprüfer gez. Philipp Stürken, Wirtschaftsprüfer Der Jahresabschluss wurde am 25. Juni 2024 festgestellt. GewinnverwendungsvorschlagDer Bilanzgewinn beträgt 741.730,07 €. Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor 140.000,00 € an die Aktionäre auszuschütten. 560.000,00 € sollen in andere Gewinnrücklagen eingestellt werden. Der dann verbleibende Restbetrag i.H.v. 41.730,07 € soll auf neue Rechnung vorgetragen werden. Gewinnverwendung Dem Vorschlag des Vorstandes über die Gewinnverwendung wurde einstimmig von den Aktionären zugestimmt.
Bremen, den 25.06.2024 gez. Dr. Klaus Niederländer, Vorsitzender des Aufsichtsrates Bericht des Aufsichtsrates1. Vorlage und Prüfung des Jahresabschlusses Der Vorstand hat dem Aufsichtsrat den Jahresabschluss und den Bericht des Wirtschaftsprüfers unverzüglich nach der Aufstellung vorzulegen. Der Jahresabschluss 2023, der Lagebericht und der Bericht des Wirtschaftsprüfers Willer, Kettenburg, Heyduck GmbH wurden dem Aufsichtsrat zugeleitet. Ebenso hat der Vorstand dem Aufsichtsrat den Vorschlag zur Gewinnverwendung für die Hauptversammlung übermittelt. 2. Bericht über das Ergebnis der Prüfung Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Prüfbericht des Wirtschaftsprüfers geprüft und eingehend erörtert. Der Aufsichtsrat hat im abgelaufenen Geschäftsjahr dreimal persönlich getagt. Zusätzlich hat der Vorstand den Aufsichtsrat regelmäßig -sowohl telefonisch, als auch schriftlich- ausführlich über den Geschäftsverlauf unterrichtet. Der Aufsichtsratsvorsitzende hat den Vorstand mehrmals im Monat aufgesucht und die grundsätzlichen Fragen zur Unternehmensentwicklung erörtert. Sowohl bei den Gesprächen mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden, als auch im schriftlichen Bericht an den Aufsichtsrat, wurde die allgemeine Geschäftsentwicklung, die Gewinnerwartung, die Personenentwicklung und die Finanz- und Ertragslage umfassend dargestellt. 3. Stellungnahme zum Jahresabschluss und zum Prüfbericht des Abschlussprüfers Der Jahresabschluss 2023 wurde von der Wirtschaftsprüfgesellschaft Willer, Kettenburg, Heyduck GmbH Bremen geprüft. Zuständig für die Prüfung war der Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Herr Philipp Stürken. Es wurde der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt. Die Prüfung des Jahresabschlusses und des Prüfberichtes des Abschlussprüfers durch den Aufsichtsrat führte zu keinen Einwendungen. Gegen den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss mit den vorgelegten Ergebnissen werden keine Einwendungen erhoben. 4. Zuleitung an den Vorstand Der Bericht des Aufsichtsrates zu dem Jahresabschluss und dem Lagebericht ist dem Vorstand innerhalb eines Monats bekannt gemacht worden und somit rechtzeitig zugegangen. 5. Feststellung Der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss wurde vom Aufsichtsrat am 25.06.2024 gebilligt und somit festgestellt. Gegen den Vorschlag des Vorstandes zur Verwendung des Jahresüberschusses gab es keine Einwände, so dass dieser gleichfalls gebilligt wird.
gez. Dr. Klaus Niederländer, Vorsitzender des Aufsichtsrates |
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