Kleine
Freiheit 80 GmbH
Hamburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
348,00 |
815,00 |
| I.
Sachanlagen |
348,00 |
815,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.005.845,86 |
23.716,22 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
992.598,62 |
725,59 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
13.247,24 |
22.990,63 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.893,00 |
7.885,09 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
429.705,14 |
1.334.580,33 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
1.439.792,00 |
1.366.996,64 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
1.359.580,33 |
250.272,93 |
| III.
Jahresüberschuss |
904.875,19 |
-1.109.307,40 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
429.705,14 |
1.334.580,33 |
| B.
Rückstellungen |
3.238,00 |
4.138,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.436.554,00 |
1.359.939,00 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
38.630,93 |
65.999,42 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
2.919,64 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
1.439.792,00 |
1.366.996,64 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 der Kleine
Freiheit 80 GmbH wurde auf der Grundlage der
handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften unter
Beachtung der ergänzenden Vorschriften des Gesetzes
betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung
(GmbHG) erstellt. Die Gesellschaft ist eine
kleine Kapitalgesellschaft im Sinne
des § 267 Abs. 1 HGB.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden
die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des
Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Die Gliederung der Bilanz erfolgte gemäß
§ 266 Abs. 2 und 3 HGB.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2
HGB aufgestellt.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Das Anlagevermögen wurde gem. § 253 Abs. 1
und 2 HGB zu Anschaffungskosten, vermindert um
planmäßige Abschreibungen, bewertet.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
3. Angaben zu den einzelnen Posten des
Jahresabschlusses
Zur Entwicklung des Anlagevermögens wird auf den
separat dargestellten Anlagespiegel verwiesen.
Von den sonstigen Verbindlichkeiten entfallen €
468.374,47 auf Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern. Die Verzinsung erfolgte
vertragsgemäß.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
fünf Jahren bestanden am Bilanzstichtag nicht.
4. Sonstige Angaben
Am 6. Februar 2006 hat die Gesellschaft einen
notariellen Kaufvertrag über das Grundstück
Kleine Freiheit 80 in Hamburg geschlossen. Die Umschreibung
des Eigentums auf die Gesellschaft als Erwerberin im
Grundbuch ist bisher noch nicht erfolgt. Zur Zeit ist ein
Rechtsstreit über die Wirksamkeit des vorgenannten
Kaufvertrages anhängig.
Die Gesellschaft hat im Wirtschaftsjahr 2009 zur
Kenntnis nehmen müssen, dass eine Umschreibung des
Eigentums im Grundbuch nicht mehr wahrscheinlich ist. Aus
dem genannten Grund ist die in den Vorjahren vorgenommene
Bilanzierung des Eigentums im Anlagevermögen
gemäß § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO nicht mehr
gegeben. Das Anlagevermögen wurde entsprechend
berichtigt.
Gegenüber dem Verkäufer hat die
Gesellschaft nunmehr entsprechende Forderung auf
Rückzahlung des Kaufpreises in Höhe von
840.000,-- €. Der Verkäufer hat zwischenzeitlich
Insolvenz angemeldet, so dass die Forderung zum
Abschlussstichtag 2009 in voller Höhe abgewertet
werden musste.
Die Gesellschaft hat den mit der Beurkundung und
Abwicklung beauftragten Notar in Regress genommen. Die
Ansprüche wurden in einem Rechtstreit beim Landgericht
geltend gemacht, das Verfahren ist noch anhängig.
Seitens des beklagten Notars liegt kein Anerkenntnis
hinsichtlich des Schadens vor, so dass die geltend
gemachten Schadensersatzansprüche in Höhe von
rund 995.000,-- € zzgl. Zinsen nicht bilanziert werden
konnten.
5. Angaben zum Geschäftsführungsorgan der
Gesellschaft
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurde die Geschäftsführung durch Herrn Lars
Klingsten, Kaufmann, wahrgenommen.
Außer dem Geschäftsführer waren im
Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt.
Unterzeichnung des Jahresabschlusses gemäß
§ 245 HGB.
Hamburg, den 16. Juli 2012
Der Geschäftsführer
Gez. Lars Klingsten
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 16.07.2012
festgestellt.
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