Stammdaten

Register
Amtsgericht Stuttgart HRB 737694
Vorher
setus 1. GmbH
Eingetragen
6.6.2011
Branche
Großhandel mit WerkzeugmaschinenHerstellung von Werkzeugmaschinen für die MetallbearbeitungHerstellung von Werkzeugmaschinen zur Bearbeitung von sonstigen harten Stoffen
Gegenstand
Gegenstand geändert; nun: Verkauf, die Herstellung, die Reparatur und die Wartung von Werkzeugmaschinen. Darüberhinaus kann die Gesellschaft alle gesetzlich zulässigen Geschäfte betreiben, die ihr förderlich sind oder sein können, insbesondere die Gründung oder Beteiligung an Unternehmen im Rahmen des Unternehmensgegenstands.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Philipp Steimle
seit 11.11.2011
Geschäftsführer
Anthony Fettig
seit 11.11.2011
Geschäftsführer
Tanya Palmer
seit 11.11.2011
Geschäftsführer

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

UNISIG GmbH

Reutlingen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Bilanz

Aktiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Anlagevermögen 3.879,00 1.113,00
I. Sachanlagen 3.879,00 1.113,00
B. Umlaufvermögen 766.650,09 3.800.861,13
I. Vorräte 360.199,36 3.285.167,30
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 51.981,19 127.375,07
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 354.469,54 388.318,76
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.575,00 1.575,00
Aktiva 772.104,09 3.803.549,13

Passiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Eigenkapital 419.412,63 1.029.688,85
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Kapitalrücklage 1.458.421,84 1.458.421,84
III. Verlustvortrag 453.732,99 561.900,32
IV. Jahresfehlbetrag 610.276,22 -108.167,33
B. Rückstellungen 7.000,00 7.000,00
C. Verbindlichkeiten 345.691,46 2.766.860,28
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 345.691,46 2.766.860,28
Passiva 772.104,09 3.803.549,13

Anhang

Allgemeine Angaben

Die UNISIG GmbH hat ihren Sitz in Reutlingen. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 737694 eingetragen.

Der Jahresabschluss der UNISIG GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.

Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurde teilweise von den größenabhängigen Erleichterungen der §§ 267, 274a, 276, 288 HGB Gebrauch gemacht.

Angaben zu Bilanzierung- und Bewertungsmethoden

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden mit den Anschaffungskosten vermindert um die planmäßigen Abschreibungen bewertet. Als Nutzungsdauer wird bei Software drei Jahre unterstellt.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen.

Anschaffungs- und Herstellungskosten für geringwertige Wirtschaftsgüter wurden analog § 6 Abs. 2 EStG im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben.

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu durchschnittlichen Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet. Fertige und unfertige Erzeugnisse werden zu durchschnittlichen Herstellungskosten angesetzt.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

Grundlagen für die Umrechnung von Fremdwährungsposten in Euro

Geschäftsvorfälle in fremder Währung wurden zum jeweiligen Tageskurs eingebucht. Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährung, deren Restlaufzeit nicht mehr als ein Jahr beträgt, wurden mit dem Euroreferenzkurs am Bilanzstichtag bewertet (§ 256a HGB). Beträgt die Restlaufzeit mehr als ein Jahr, wurden (nur) eventuelle Kursverluste am Bilanzstichtag berücksichtigt.

Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden.

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

Angaben zu den Restlaufzeiten von Verbindlichkeiten

Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt EUR 345.691,46 (Vorjahr: EUR 2.766.860,28).

Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr beträgt EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 0,00).

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten bestehen in Höhe von EUR 14.816,80 sonstige finanzielle Verpflichtungen.

Erträge und Aufwendungen aus Währungsumrechnung

Der Posten Sonstige betriebliche Erträge enthält Erträge aus Währungsumrechnung in Höhe von EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 37.101,58).

Der Posten Sonstige betriebliche Aufwendungen enthält Aufwendungen aus Währungsumrechnung in Höhe von EUR 42.258,35 (Vorjahr: EUR 24.184,30).

Konzernzugehörigkeit

Die UNISIG GmbH wurde in den Konzernabschluss der Entrust Manufacturing Technologies, Inc. einbezogen.

Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer

Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer hat 1 betragen.

 

Bad Urach, den 11. September 2023

gez. Anthony Fettig, Geschäftsführer

gez. Tanya Palmer, Geschäftsführerin

gez. Philipp Steimle, Geschäftsführer

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 11.09.2023 festgestellt.

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