ROTUS Rohrtechnik u. Service GmbH
Selbe AdresseRohrleitungstiefbau, Brunnenbau und Kläranlagenbau
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Swen Haar seit 3.2.2023 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
HERMANNS AktiengesellschaftKasselKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2021I. Grundlage des Unternehmens Bei der HERMANNS AG handelt es sich um eine nicht börsennotierte Holding-Aktiengesellschaft ohne eigenen operativen Unternehmensbereich. Die Aktien befinden sich im Familienbesitz. Ein going public ist in absehbarer Zeit nicht geplant. Die Schwerpunkte der dem Vorstand der HERMANNS AG obliegenden Verantwortlichkeiten beziehen sich insbesondere auf die Bereiche:
Hierbei wird der Vorstand qualifiziert durch den Aufsichtsrat unterstützt. Unternehmensgegenstand ist der Hoch-, Tief- und Ingenieurbau, Bauen im Bestand sowie Rohrleitungsbau, insbesondere die Leitung der Bauunternehmen der HERMANNS-Gruppe. Die HERMANNS AG wurde 1994 mit der Zielsetzung gegründet, das ehemalige oberste Mutterunternehmen Hermanns Karl Holzapfel GmbH u. Co. KG, Kassel unter Fortführung bewährter Strukturen zu entflechten. Die Verantwortungsbereiche wurden so neu geordnet. Hierbei wurde die rechtliche Selbständigkeit der vorhandenen Beteiligungsgesellschaften beibehalten und in der Folgezeit auch unter Nachfolgegesichtspunkten in überschaubare Profit-Center mit weit reichenden eigenen Entscheidungsbefugnissen ausgebaut. Die Beteiligungsgesellschaften sind so in die Lage versetzt, selbständig zu agieren und sich auf Dauer am Markt zu behaupten und weiterzuentwickeln. Die Konzeption findet ihre Bestätigung in der trotz seit Jahren schwierigsten Marktverhältnisse zufrieden stellenden Betriebsergebnissen aller Beteiligungsgesellschaften. II. Wirtschaftsbericht 1. Gesamtwirtschaftliche und brachenbezogene Rahmenbedingungen 1.1. Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen Im Jahr 2021 war die weltweite Konjunktur davon geprägt, die durch die Pandemie verursachten Verluste wieder aufzuholen. In Summe konnte ein Anstieg des Bruttoinlandsproduktes von 5,8 % verzeichnet werden. Der Einfluss der Pandemie auf die wirtschaftliche Tätigkeit im Jahr 2021 war zwar noch hoch, doch konnten aufgrund von gestiegenen Impfquoten und schwächeren Krankheitsverläufen der Omikron-Variante höhere Inzidenzen toleriert werden. Gegen Ende des Jahres 2021 zeigte sich jedoch ein differenzierteres Bild. In den USA konnte der kräftige Produktionsanstieg noch leicht zulegen und in Japan nahm die Wirtschaft nach einem schwachen Sommer an Fahrt auf, was sich deutlich im angestiegenen Konsum und in einer erfreulichen Exportentwicklung widerspiegelte. China zeigte ein indifferentes Bild. Der bedeutende Immobiliensektor scheint in einer Konsolidierungsphase zu stecken. Die Produktion konnte aufgrund der nicht mehr vorhandenen Energieproblematik im zweiten Halbjahr zunächst anziehen, flaute dann aber, ebenso wie der Konsum, durch die Maßnahmen zur Eindämmung der Omikron-Variante, wieder ab. In Europa wurden aufgrund wieder stark steigender Infektionszahlen Einschränkungsmaßnahmen verhängt, die den Dienstleistungssektor nahezu zum Erliegen brachten. Die Industrieproduktion hingegen konnte deutlich zulegen, woran die Autoproduktion einen wesentlichen Beitrag leistete. Die in vielen Ländern gelebte expansive Geld- und Finanzpolitik hat die Nachfrage nach Konsumgütern, Rohstoffen, und in einigen Volkswirtschaften auch die Nachfrage nach Arbeitskräften sprunghaft ansteigen lassen. Diese Ursachen führten seit dem Frühjahr 2021 zu einem merklichen Anstieg der Inflationsraten. Vor allem Energie und Rohstoffe verteuerten sich auf breiter Front. Mit einer kurzfristigen Entspannung ist nicht zu rechnen, da die Invasion Russlands in die Ukraine einen weiteren Anstieg der Preise für Rohstoffe, Energie und landwirtschaftliche Produkte zur Folge hat. Durch den Krieg verursachte Ausfälle der Industrieproduktion in der Ukraine führen zu Problemen der internationalen Lieferketten. Die umfangreichen internationalen Sanktionen gegen Russland führen dazu, dass sich der wirtschaftliche Ausblick merklich eintrübt. Während die Kaufkraft der Konsumenten sinkt, führen geopolitische Verunsicherungen zu einer Belastung des Investitionsverhaltens der Unternehmen. Waren es im vergangenen Jahr noch die pandemiebedingten Risiken, die eine verlässliche Prognose für die wirtschaftliche Entwicklung nicht zuließen, so hängt in diesem Jahr alles von der weiteren Entwicklung des Krieges in der Ukraine ab. Vor diesem Hintergrund haben die Wirtschaftsforschungsinstitute ihre Prognose für das weltweite Wachstum für das Jahr 2022 von 4,2 % auf 3,5 % gesenkt. Voraussetzung ist jedoch, dass die Situation in der Ukraine nicht weiter eskaliert. Für Deutschland zeichnet sich ein ähnliches Bild. Die Nachwehen der Corona-Pandemie und der Angriffskrieg auf die Ukraine bremsen die konjunkturelle Entwicklung. Beide Aspekte haben wesentlichen Einfluss auf die Teuerungsrate. Das Abflauen der Pandemie führt dazu, dass die privaten Haushalte eine erhebliche Nachfrage generieren, denn während der Pandemie wurden Ersparnisse von ca. 200 Mrd. Euro angehäuft. Da sich der Arbeitsmarkt aufgrund des Fachkräftemangels als sehr stabil erweist, sind die Verbraucher bereit, dieses Geld in den Konsum zu tragen. Weiterer Preistreiber sind die gestörten Lieferketten weltweit, die bei nach wie vor hoher Nachfrage diese nicht in gewohnter Weise bedienen können. Im März betrug die Inflationsrate 7,3 %. Ein Wert, den es zuletzt vor 40 Jahren gab. Damals verursachte der Falkland-Krieg den extremen Anstieg der Erdölpreise. Vor diesem Hintergrund wurde die Wachstumsprognose auch für Deutschland revidiert. Man geht für das Jahr 2022 von einem Anstieg des Bruttoinlandsproduktes von 2,7 % aus. Unterstellt wird dabei, dass es zu keinem Erdöl- und Erdgas-Embargo gegenüber Russland kommt. Anderenfalls läge die Entwicklung deutlich im negativen Bereich. 1.2. Branchenbezogene Rahmenbedingungen Die Umsätze des Bauhauptgewerbes legten im Jahr 2021 um nominal 1,2 % zu, was real einem Umsatzrückgang von 5,8 % entspricht. Im Laufe des Jahres legten die Auftragseingänge deutlich zu, parallel wurde die Bauproduktion durch die Corona-Pandemie und zunehmende Probleme bei der Lieferung von Baumaterialien gehemmt. Dennoch ist die deutsche Bauwirtschaft gut durch die Pandemie gekommen. Der Wirtschaftsbau zeigte sich im Jahr 2021 sehr robust und konnte bei den Baugenehmigungen ein Plus von 5,1 % verzeichnen. Da die Stimmung im Einzelhandel stark eingetrübt war, gingen die Baugenehmigungen bei Handels- und Lagerräumen um 6,3 % zurück, während bei den Büro- und Verwaltungsgebäuden eine Steigerung von 17,0 % zu Buche schlug. Im Wohnungsbau nahm der Auftragseingang um 8,5 % zu, der Bauumsatz legte jedoch nur um 2,0 % zu. In dieser Sparte zeigt sich sehr deutlich, dass die Bauproduktion aufgrund fehlenden Baumaterials stark hinterherhinkt. Dies führt, zusammen mit den steigenden Energiepreisen zu einem deutlichen Anstieg der Baupreise. Allein im Wohnungsbau lag das Preisniveau im November 2021 um nahezu 15 % über dem des Vorjahres. Im Straßenbau setzte sich der negative Trend des Jahres 2020 im darauffolgenden Jahr fort. Die Baugenehmigungen gingen um 1,4 % zurück. Hauptgrund ist nach wie vor die schleppende Übertragung der Länderverwaltung auf die Autobahn GmbH des Bundes. Auch der Umsatz ging nominal um 0,7 % zurück. Inflationsbereinigt bedeutet dies einen erheblichen Rückgang. Im öffentlichen Bau gab es einen Anstieg im Auftragseingang um nominal 2,7 %, der Umsatz ging jedoch um nominal 1,2 % zurück, nach einem Anstieg von 6,2 % im Vorjahr. Im Jahr 2020 kompensierten Bund und Länder den Ausfall der durch die Corona-Pandemie verursachten Ausfälle bei der Gewerbesteuer. Diese Unterstützung fand in 2021 nicht statt. Durch den Einmarsch Russlands in die Ukraine wurde auch die Bauindustrie in Mitleidenschaft gezogen und die bereits vorhandenen Probleme wurden verstärkt. Die Baumaterialien sind nicht in ausreichendem Maße vorhanden, was zu steigenden Preisen führt. Materiallieferanten geben keine Preiszusagen mehr, was die Kalkulationstätigkeit nahezu unmöglich macht. Innerhalb eins Jahres, bis zum Februar 2022, stiegen die Preise für Betonstahlmatten um 73 %, Bauholz um 56 %, Bitumen um 56 % Dämmmaterial bis zu 42 %. Vor diesem Hintergrund wird es schwierig sein, das vom Hauptverband der Deutschen Bauindustrie erwartete reale Umsatzplus von 1,5 % im Jahr 2022 zu halten. Wie schon in den Vorjahren wird der Wohnungsbau im Jahr 2022 das stärkste Umsatzwachstum aufweisen. Der Koalitionsvertrag der Bundesregierung weist einen jährlichen Bau von 400.000 Wohnungen auf. Die Voraussetzungen sind nach wie vor günstig, denn Kapitalanleger setzen vermehrt auf Sachwerte wie z.B. Immobilien und die Lage am Kapitalmarkt ist ebenfalls vorteilhaft. Allerdings dürfte es ein schwieriges Unterfangen sein, das vorgegebene Ziel zu erreichen, denn neben den enormen Preissteigerungen und Lieferschwierigkeiten bereitet der Fachkräftemangel die größten Probleme. Es wird mit einem Umsatzplus von real 2,0 % gerechnet. Die grundsätzliche Stimmung im Wirtschaftsbau ist gut. Für das produzierende Gewerbe wird in 2022 vieles davon abhängen, ob die Omikron-Variante eingedämmt werden kann und keine weitere Virus-Variante ihr Unwesen treibt. Darüber hinaus ist es sehr wichtig, dass sich die derzeitigen Produktionsprobleme aufgrund der Lieferschwierigkeiten von Material nicht weiter verschärfen. Für den Wirtschaftstiefbau sind die Weichen positiv gestellt. Die Bundesregierung hat die Investitionszuschüsse für die Deutsche Bahn um 1,8 auf 9,3 Milliarden Euro angehoben, um das Schienennetz zu verbessern und stillgelegte Strecken zu reaktivieren. Unter der Voraussetzung, dass eine Rezession vermieden wird, rechnet man mit einer realen Umsatzsteigerung von 1,0 % für den Wirtschaftsbau. Der Haushaltsplan der Bundesregierung sieht Investitionen in den Verkehrswegebau in Höhe von 19,2 Milliarden Euro vor, was immerhin ein Plus von mehr als 10 % gegenüber dem Vorjahr darstellt. Problematisch ist, dass die neue Autobahn GmbH nicht in Tritt kommt und so Baugenehmigungen zum Teil erheblich verzögert werden. Für den kommunalen Bereich hat sich trotz der deutlichen Steigerung der Bauausgaben in den Jahren 2016 bis 2020 ein Investitionsstau von ca. 150 Milliarden Euro angehäuft. Die Bauwirtschaft kann hier mittelfristig von den Baumaßnahmen für den Umbau der Infrastruktur und der Klimaschutzmaßnahmen profitieren. Die Frage bleibt, wie die Finanzierung vor dem Hintergrund der durch die Corona-Pandemie stark angestiegenen Staatsverschuldung gelingen soll. Für das Jahr 2022 wird für den öffentlichen Bau mit einem Umsatzrückgang von real 4,0 % gerechnet. (Quelle: Hauptverband der Deutschen Bauindustrie: Datenbank ELVIRA; Verbandsinformationen; Projektgruppe Gemeinschaftsdiagnose: Gemeinschaftsdiagnose #1-2022; Institut für Weltwirtschaft, Kieler Konjunkturberichte: Weltwirtschaft im Frühjahr 2022, Deutsche Wirtschaft im Frühjahr 2022; Institut der Deutschen Wirtschaft: Wirtschaftliche Effekte des Krieges in er Ukraine, IW-Report 14/2022; Hauptverband der Deutschen Bauindustrie: Pressemitteilungen) 2. Geschäftsverlauf 2021 2.1. Auslastung und Nachfrage Wir sind mit einem sehr guten Auftragsbestand in das Jahr 2021 gestartet. Im Vergleich zum Vorjahr kamen wir etwas später in Tritt, haben aber die geplante Bauleistung für das gesamte Jahr übertroffen. Maschinen und Personal waren vollständig ausgelastet, Kurzarbeit wurde nicht angemeldet. 2.2. Betriebliche Rahmenbedingungen und Veränderungen Betriebliche Rahmenbedingungen haben einen großen Einfluss auf die Motivation der Erwerbstätigen bezüglich des Arbeitseinsatzes. Obwohl das Thema Home-Office schon seit Jahren diskutiert wird, so hat die Bedeutung seit der Corona-Pandemie deutlich zugenommen. Software-Lösungen schaffen die Möglichkeit, unabhängig vom Arbeitsort die Aufgaben in Eigenverantwortung und selbst organisierten Abläufen zu erledigen. Mit Beginn der Pandemie wurde von uns die Möglichkeit des Home-Office gegeben, um die Ansteckungsgefahr unter den Mitarbeitern so gut wie auszuschließen. Mittlerweile, aufgrund der gemachten Erfahrungen, bieten wir diese Möglichkeit weiterhin an, da viele Mitarbeiter darum gebeten haben. 3. Lage des Unternehmens 3.1. Vermögenslage Das im Konzern gebundene Vermögen nach Saldierung der erhaltenen Anzahlungen vom Bestandswert der teilfertigen Bauten von TEUR 51.123,7 lag um TEUR 1.899,7 unter dem des Vorjahres. Das Vermögen betrifft das Anlagevermögen mit 34,6 % (i.V. 32,7 %), Vorräte mit 0,7 % (i.V. 0,0 %), Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände mit 29,8 % (i.V. 24,3 %) sowie liquide Mittel und Wertpapiere mit 34,5 % (i.V. 40,4 %) und Rechnungsabgrenzungsposten mit 0,4 % (i.V. 2,6 %) jeweils bezogen auf die Bilanzsumme. Das Anlagevermögen des Konzerns wird zu 100,0 % (i.V. 100,0 %) durch Eigenkapital finanziert, Umlaufvermögen zu 14,6 % (i.V. 8,2 %) durch Eigenkapital, zu 15,0 % (i.V. 15,2 %) durch mittel- und langfristiges Fremdkapital sowie zu 70,4 % (i.V. 76,6 %) durch kurzfristiges Fremdkapital. 3.2. Finanzlage 3.2.1. Liquidität Die Liquidität des Unternehmens war jederzeit gegeben und ist als gut zu bezeichnen. Zahlungen erfolgen unter Ausnutzung von Skonto. Die zur Verfügung stehenden Mittel sind gegenüber dem Vorjahr gesunken. Der operative Cash-Flow (Ergebnis vor Steuern und Abschreibungen) ist im Geschäftsjahr mit TEUR 6.923,6 um TEUR 1.002,7 geringer als im Vorjahr. Er reichte aus, um die Investitionen des Geschäftsjahres zu finanzieren. Neben nicht in Anspruch genommenen Kreditlinien bestehen stichtagsbedingt liquide Mittel in Höhe von TEUR 13.827,0 (i.V. TEUR 21.429,3). 3.2.2. Forderungen Da viele Auftraggeber dem öffentlichen Bereich/Versorgungsunternehmen zuzurechnen sind, besteht nahezu kein Ausfallrisiko auf der Forderungsseite. Bei privaten Auftraggebern sind wir bestrebt, als Sicherheit eine Vorauszahlung zu erhalten, die zum Ende des Projektes verrechnet wird. 3.2.3. Kapitalstruktur Der statische Verschuldungsgrad (das Verhältnis von Fremdkapital zu Eigenkapital) hat sich von 1,62 im Jahr 2020 auf 1,27 im Berichtsjahr entwickelt. Der dynamische Verschuldungsgrad ((Fremdkapital - liquide Mittel) / Cash Flow x 100) entwickelte sich von 143,1 % im Vorjahr auf 213,0 %. Somit besteht eine sehr gute Bonität. Die Eigenkapitalrendite beträgt im Berichtsjahr 20,8 % und kann als sehr gut bezeichnet werden. 3.2.4. Investitionen Es erfolgten ausschließlich Ersatzbeschaffungen für Geräte und Betriebsausstattung. Die Finanzierung erfolgte zum Teil über Kredite bei verschiedenen Instituten, zum andern Teil über Eigenmittel. Im Berichtsjahr wurden Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände von insgesamt TEUR 2.584,2 (i.V. TEUR 3.133,5) vorgenommen. Deren Höhe liegt mit TEUR 394,0 über dem Abschreibungsvolumen von TEUR 2.190,2 (i.V. TEUR 2.037,5). Es handelt sich hierbei um Ersatz- und Modernisierungsinvestitionen zur Erhaltung eines leistungsfähigen Equipments. 3.3. Ertragslage Die Ertragslage für das Geschäftsjahr 2021 ist, verglichen mit der durchschnittlichen Rendite der Bauindustrie, als sehr gut zu bezeichnen. Im Berichtsjahr wurde, bezogen auf Umsatzerlöse einschließlich der Bestandsveränderungen, der aktivierten Eigenleistungen und sonstigen betrieblichen Erträgen, einer Materialeinstandsquote von 62,6 % (i.V. 60,0 %) und einer Personalquote von 22,1 % (i.V. 21,6 %), ein Jahresüberschuss von TEUR 3.144,3 (i.V. TEUR 3.654,5) erzielt. Für das Jahr 2022 rechnen wir mit einem Umsatz und einem Ergebnis unterhalb Vorjahresniveau. Voraussetzung ist, dass es zu keinen zusätzlichen Problemen bei den Materiallieferungen und Nachunternehmern kommt. 4. Nicht finanzielle Leistungsindikatoren Neben den klassischen wirtschaftlichen Indikatoren gibt es eine Vielzahl von nicht finanziellen Leistungsindikatoren, die dazu beitragen, dass der Kunde die gewünschte Qualität von uns bekommt. Dazu ist es zwingend notwendig, dass die Qualität der Arbeit stimmt und durch moderne Technik unterstützt wird. Junge Mitarbeiter gewinnt man nur, wenn man ihnen die Möglichkeit gibt, diese neuen Technologien anzuwenden. Die Digitalisierung bietet diese Möglichkeiten. Verwaltungs- und Planungsprozesse werden vereinfacht, aber auch auf der Baustelle und beim Thema Arbeitssicherheit schafft die Digitalisierung einen Mehrwert. BIM (Building Information Modeling) ermöglicht eine neue Arbeitswelt. Die Digitalisierung der Baustelle ist unser mittelfristiges Ziel. Drohnen nehmen Gelände auf, Zeiterfassungssysteme liefern in Echt-Zeit Daten für das Personalbüro, die (Foto-) Dokumentation für den Auftraggeber wird erleichtert, der Einsatz der Maschinen kann transparenter überwacht werden. III. Prognose, Chancen- und Risikobericht 1. Prognosebericht 1.1. Allgemeine Prognose Die im Laufe des Jahres 2021 schwieriger gewordene Lage der Bauindustrie hat sich in 2022 nicht verbessert. Im Gegenteil. Preissteigerungen und Materialengpässe werden von nahezu allen Firmen beklagt. Gaben zu Beginn des Jahres die Materiallieferanten noch tagesaktuelle Preise an, ist es mittlerweile so, dass man überhaupt keine Preiszusagen mehr bekommt. Kalkulationen werden dadurch unmöglich oder führen zu einem nicht absehbaren wirtschaftlichen Risiko. Für eine Entspannung würde sorgen, wenn die Unternehmen mit den Auftraggebern sogenannte Preisgleitklauseln vereinbaren könnten, um das Risiko von Preissteigerungen nicht allein tragen zu müssen. Laut Hauptverband der Deutschen Bauindustrie geben über 30 % der Bauunternehmen keine Angebote mehr ohne Preisgleitklausel ab. Darüber hinaus steigt für die Bauindustrie das Nachfragerisiko. Von den Auftraggebern stellen ca. 40 % geplante Vorhaben zurück, 30 % stornieren sogar ihre Projekte. Der Verband der Wohnungswirtschaft erwartet, dass der Neubau von Wohnungen deutlich zurückgeht, was die Bauwirtschaft vor ernste Probleme stellen würde. Zudem geriete das von der Bundesregierung vorgegeben Ziel der Wohnungsneubauten in Gefahr. Der weitere Verlauf des Jahres ist abhängig von der Eindämmung der Corona-Pandemie sowie der Entwicklung des Krieges in der Ukraine. Die allgemeine Geschäftsentwicklung wird derzeit schlechter eingeschätzt als noch zu Beginn des Jahres. Der Hauptverband hat seine Prognose für das Jahr 2022 revidiert und geht mittlerweile von einer realen Steigerung des Umsatzes der Bauindustrie von 0,0 % aus. 1.2. Betriebliche Prognose Der derzeitige Auftragsbestand stimmt uns für das laufende Jahr positiv. Erhebliche Ausreißer aufgrund der derzeitigen Probleme von Materiallieferungen halten sich in Grenzen, so dass keine gravierenden Ergebnissprünge zu erkennen sind. 2. Chancen- und Risikobericht 2.1. Marktrisiken Der Beschaffungsmarkt stellt im laufenden Geschäftsjahr die größte Herausforderung dar. Steigende Preise für nahezu alle Materialien und Nachunternehmer prägen derzeit das Geschehen. Bei bereits verhandelten Verträgen wird es schwierig werden, die erhöhten Kosten an den Auftraggeber weiterzureichen. Dies wird einen direkten Einfluss auf die Ertragslage der Baufirmen haben. 2.2. Finanzrisiken Finanzrisiken im eigenen Haus bestehen derzeit nicht. Es kann aber aufgrund der allgemeinen wirtschaftlichen Situation nicht ausgeschlossen werden, dass Materiallieferanten oder Nachunternehmer insolvent werden und wir dadurch gezwungen werden, das Gewerk zu höheren Preisen einzukaufen. 2.3. Personalrisiken Wie in jedem Dienstleistungssektor, wird der Erfolg bei den Kunden sehr stark von der Qualität der erbrachten Dienste bestimmt. Diese Qualität wurde auch im vergangenen Geschäftsjahr wiederum durch motivierte Mitarbeiter erbracht. Durch regelmäßige Schulungen für unsere Mitarbeiter sind wir bestrebt, diese Qualität permanent zu verbessern. Der vorhandene Fachkräftemangel führt dazu, dass es immer schwieriger wird, gutes Personal zu finden. Um Bauingenieure an unser Unternehmen zu binden, bieten wir einer hohen Zahl von Studierenden die Möglichkeit, ein Praktikum zu absolvieren oder auch bei der Examensarbeit zu unterstützen. Im gewerblichen Bereich setzen wir weiterhin darauf, Land- und Baumaschinentechniker und Baugeräteführer auszubilden. Nach wie vor setzen wir darauf, unseren Nachwuchs selbst auszubilden. Risiken bestehen insbesondere bei Bauleitungspersonal, dass dieses abgeworben wird. Gerade Wohnungsbauunternehmen waren hier in der Vergangenheit erfolgreich. 2.4. Partnerrisiken Zur Bearbeitung und Fertigstellung von Bauprojekten sind eine Vielzahl von Partnern notwendig. Angefangen bei Architektur- und Ingenieurbüros über Materiallieferanten und Nachunternehmern bis hin zu Arbeitsgemeinschaftspartnern sind diese Beteiligten in unterschiedlichen Phasen des Bauprozesses beteiligt. Bei Arbeitsgemeinschaften greifen wir immer auf die gleichen Partner zurück, mit denen wir bereits seit Jahren zusammenarbeiten. Qualitativ gute Nachunternehmer versuchen wir an uns zu binden und sie auch in Folgeprojekten einzusetzen. Von bisher nicht bekannten Nachunternehmern werden Auskünfte z.B. über Creditreform eingeholt. Diese Vorsicht hat uns in der Vergangenheit weitestgehend davor bewahrt, Ausfälle hinnehmen zu müssen. Die derzeitige wirtschaftliche Entwicklung zwingt uns, unsere Partner noch genauer unter die Lupe zu nehmen. 2.5. Projektrisiken Jedes unserer Projekte ist ein Unikat. Um diese Projekte als Aufträge zu gewinnen, gehen wir immer wieder Risiken ein. Diese Risiken sind vom unternehmerischen Handeln nicht zu trennen, sie bedingen einander. Um Projektrisiken bereits in der Kalkulationsphase zu erkennen, werden z.B. Baugrundrisiken einer genauen Analyse unterzogen. Im weiteren Verlauf werden Vertrags- oder Terminrisiken untersucht und bewertet, um bei der Angebotsabgabe ein fundiertes Bild über die möglichen Risiken, aber auch Chancen, zu haben. Wird das Projekt Auftrag, so wird es innerhalb des Controllings permanent auf Effizienz hin überprüft, um gegebenenfalls sofort gegensteuern zu können, falls Abweichungen erkennbar sind. 2.6. Beschaffungsrisiken Zur Bearbeitung der Projekte sind Materialien und Nachunternehmer notwendig. Für Material werden derzeit nur noch Tagespreise oder überhaupt keine Preiszusagen mehr gemacht. Auch Nachunternehmer tun sich schwer mit der Abgabe von Angeboten, da deren Einkauf den gleichen Problemen unterliegt. 2.7. IT-Risiken Unser Handeln ist in einem hohen Maße abhängig von einem funktionierenden IT-System, dass sich weitestgehend auf dem neuesten Stand der Technik bewegt. Wir legen großen Wert auf eine umfassende und laufende Datensicherung sowie die Vermeidung von unberechtigten Zugriffen von außen.
Kassel, 29. April 2022 HERMANNS AG gez. Hans-Ulrich Hujer gez. Dr. Anne Fenge gez. Swen Haar KONZERN-BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2021AKTIVA
KONZERN-GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2021
Konzern-Anhang für das Geschäftsjahr 20211. Allgemeine Angaben Der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2021 der HERMANNS AG, Kassel, wurde nach den Vorschriften des HGB auf den Stichtag des Jahresabschlusses des Mutterunternehmens aufgestellt. Das Mutterunternehmen ist im Handelsregister des Amtsgerichtes Kassel unter HRB 6097 eingetragen. Die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2021 ist nach dem Gesamtkostenverfahren des § 275 Abs. 2 HGB gegliedert. 2. Angaben zum Konsolidierungskreis In den Konzernabschluss wurden die folgenden Unternehmen einbezogen (vollkonsolidiert):
3. Erläuterungen zu den Konsolidierungsmethoden Die Kapitalkonsolidierung erfolgte einheitlich nach der Buchwertmethode gemäß § 301 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 HGB i.d.F. vor BilMoG. Sie wurde in Übereinstimmung mit § 301 Abs. 2 HGB i.d.F. vor BilMoG auf den Zeitpunkt der erstmaligen Einbeziehung der Tochterunternehmen in den Konzernabschluss vorgenommen. Im Konzernabschluss für das Jahr 2006 wurden die Unterschiedsbeträge aus der Kapitalkonsolidierung erfolgsneutral in die Gewinnrücklagen umgegliedert und seitdem nicht mehr gesondert ausgewiesen. 4. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Das Anlagevermögen wird zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Der Umfang der Anschaffungskosten entspricht § 255 Abs. 1 HGB. Die planmäßigen Abschreibungen werden nach der linearen Methode ermittelt. Die Nutzungsdauern orientieren sich an den von der Finanzverwaltung veröffentlichten AfA-Tabellen. Ab dem Jahr 2010 werden die abnutzbaren Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten bis EUR 800,00 im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben. Die Beteiligungen wurden zu Anschaffungskosten bewertet. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind mit den Anschaffungskosten bewertet. Die Bewertung der unfertigen Erzeugnisse und unfertigen Leistungen sowie der fertigen Erzeugnisse erfolgt zu Herstellungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert. Neben den direkt zurechenbaren Kosten werden Fertigungs- und Materialgemeinkostenzuschläge sowie angemessene Teile des Werteverzehrs des Anlagevermögens berücksichtigt. Die erhaltenen Anzahlungen werden offen von den Vorräten abgesetzt (§ 268 Abs. 5 Satz 2 HGB). Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt soweit kein niedrigerer Wert beizulegen war. Spezielle Ausfallrisiken werden durch entsprechende Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Dem allgemeinen Kreditrisiko wird durch eine Pauschalwertberichtigung zu Forderungen ausreichend Rechnung getragen. Die Wertpapiere des Umlaufvermögens werden zum niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt, der sich aufgrund des Verkaufs im Jahr 2022 ergibt. Die Bewertung der flüssigen Mittel erfolgte zum Nennwert. Die Ermittlung der Pensionsrückstellungen erfolgt nach versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Verwendung der "Projected-Unit-Credit-Methode" unter Verwendung eines Zinssatzes von 1,87 % (10-Jahres-Durchschnittszinssatz), einem erwarteten Gehalts- und Rententrend von 0,00 % sowie einer angenommenen Fluktuation von 5,00 %. Dabei wurden die Richttafeln von Heubeck in der Fassung von 2018 G verwendet. Der Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 HGB ermittelt sich im Vergleich unter Verwendung eines Zinssatzes von 1,35 % (7-Jahres-Durchschnittszinssatz) und beträgt im Berichtsjahr EUR 44.003,00. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Der Ansatz erfolgt in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags. Langfristige Rückstellungen werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre, welcher von der Deutschen Bundesbank veröffentlicht wird, abgezinst. Die Aufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen werden gesondert unter dem Posten "Zinsen und ähnliche Aufwendungen" ausgewiesen. Die Verbindlichkeiten sind mit Ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt. 5. Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung Die Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2021 ist dem Konzern-Anlagenspiegel auf Seite A 3. 8 zu entnehmen. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände enthalten Ansprüche mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr in Höhe von EUR 475.131,93 (i.Vj. TEUR 484,5). Latente Steuern Im Berichtsjahr ergeben sich im Rahmen einer Gesamtbetrachtung Differenzen zwischen den Ansätzen der Vermögensgegenstände und Schulden zwischen Handels- und Steuerbilanz. Die Berechnung der latenten Steuern beruht auf temporären und quasi-permanenten Differenzen zwischen den beiden Wertansätzen. Die sich ergebenden Steuerbelastungen und Steuerentlastungen werden grundsätzlich saldiert angesetzt. Im Berichtsjahr ergeben sich Differenzen im Bereich des Anlagevermögens (TEUR 543,8), im Bereich der Pensionsrückstellungen (TEUR 233,1) sowie den sonstigen Rückstellungen für Gewährleistungsverpflichtungen, Archivierungskosten und drohenden Verlusten (TEUR 219,2). Die bei einzelnen Gesellschaften des Konzerns bestehenden Verlustvorträge mindern die passiven Latenzen. Die Bewertung der Differenzen zwischen Handels- und Steuerbilanz erfolgt mit einem Steuersatz von 30 %. Die Gesamtdifferenzbetrachtung für die latenten Steuern nach § 274 HGB erfolgt dabei auf Basis der Summe aller in der Summenbilanz zusammengefassten Bilanzen der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Die entsprechende Angabe nach § 314 Abs. 1 Nr. 22 HGB lautet:
Das Grundkapital in Höhe von EUR 5.000.000,00 setzt sich aus 2.556.460 nennbetragslosen Stückaktien und 2.443.540 nennbetragslosen Vorzugsaktien ohne Stimmrecht zusammen. Die Bilanz ist unter Berücksichtigung der teilweisen Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt worden. Es erfolgt somit gemäß § 268 Abs. 1 HGB der Ausweis eines Bilanzgewinns. In den Bilanzgewinn ist ein Gewinnvortrag von EUR 12.967.812,30 einbezogen worden. Für die bestehenden Pensionsverpflichtungen der Gesellschaft wurde gemäß dem Wahlrecht des Art. 67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB ein Betrag von EUR 18.854,00 nicht passiviert. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind in Höhe von EUR 1.047.256,95 (i.Vj. TEUR 1.093,7) innerhalb eines Jahres und in Höhe von EUR 2.568.698,90 (i.Vj. TEUR 2.913,3) in mehr als einem Jahr fällig. Es bestehen Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren in Höhe von EUR 399.600,00 (i.Vj. TEUR 689,3). Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind in Höhe von EUR 4.848.933,24 (i.Vj. TEUR 5.492,3) innerhalb eines Jahres und in Höhe von EUR 1.436.405,66 (i.Vj. TEUR 1.398,9) in mehr als einem Jahr fällig. Es bestehen keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren. Die sonstigen Verbindlichkeiten sind in Höhe von EUR 6.926.565,56 (i.Vj. TEUR 6.286,9) innerhalb eines Jahres und in Höhe von EUR 0,00 (i.Vj. TEUR 0,0) in mehr als einem Jahr fällig. Es bestehen keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren. Die Verbindlichkeiten sind in Höhe von TEUR 5.974,6 (i.Vj. TEUR 6.242,8) durch Grundpfandrechte, Forderungszessionen, Sicherungsübereignungen und Eigentumsvorbehalte gesichert. Eine Aufteilung der Umsatzerlöse erübrigt sich, da alle Konzernunternehmen fast ausschließlich Umsätze aus Bautätigkeit erzielen. Sonstige finanzielle Verpflichtungen sowie Haftungsverhältnisse Es bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Mietverhältnissen in Höhe von jährlich TEUR 294,2 und aus Leasingverträgen in Höhe von jährlich TEUR 718,4. Der Konzern haftet gesamtschuldnerisch für alle Arbeitsgemeinschaften, an denen er beteiligt ist. Auf Grund der finanziellen Situation der nahestehenden Unternehmen sowie der Arbeitsgemeinschaften und den bislang nicht bekannten und auch in der Vergangenheit nicht erfolgten Inanspruchnahmen aus diesen Bürgschaften erfolgt keine Passivierung der Verpflichtungen. 6. Sonstige Angaben Die im Jahr 2020 begonnene Corona-Pandemie beeinträchtigt die gesamtwirtschaftliche Lage. Für die Jahre 2020, 2021 und soweit ersichtlich für das Geschäftsjahr 2022 haben sich hierdurch keine wesentlichen negativen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft ergeben. Ob und inwieweit die Corona-Pandemie und der im Februar 2022 begonnene Krieg in der Ukraine im Jahr 2022 Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft haben werden, ist derzeit nicht zuverlässig abzuschätzen und zu quantifizieren. Es bestehen aktuell keine Hinweise auf eine Bestandsgefährdung der Gesellschaft. Auf die Aussagen im Risiko- und Prognosebericht des Lageberichts 2021 wird verwiesen. Der HERMANNS AG ist durch die Fenge Vermögensverwaltung GmbH das Bestehen einer unmittelbaren Beteiligung von mehr als einem Viertel der Aktien ab dem 20.08.2003 nach § 20 Abs. 1 AktG mitgeteilt worden. Vom Konzernabschlussprüfer wurden für das laufende Geschäftsjahr folgende Honorare berechnet (Angabe gemäß § 314 Nr. 9 HGB):
Die durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen stellt sich im Geschäftsjahr folgendermaßen dar:
Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrates der HERMANNS AG betragen TEUR 243,8. Die Gesamtbezüge des Vorstandes betragen TEUR 1.225,3. Für frühere Mitglieder des Vorstandes wurden Gesamtbezüge von TEUR 51,3 gezahlt. Die zum Stichtag gebildeten Pensionsrückstellungen für diese Personen betragen TEUR 172,0, die nicht gebildeten Pensionsrückstellungen betragen TEUR 6,5. Den Mitgliedern des Vorstandes wurden im Berichtsjahr die folgenden Vorschüsse und Kredite gewährt (Angabe gemäß § 285 Nr. 9 c) HGB):
Bei dem gewährten Darlehen wurde ein Zinssatz von 1,1% vereinbart. Das Darlehen ist befristet bis zum 31.12.2024, die jährliche Mindesttilgung beträgt TEUR 10. Es wurden keine Sicherheiten bestellt. Der Konzern ist an folgenden Unternehmen im Sinne des § 271 Abs. 1 HGB beteiligt:
Die folgenden in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen haben von der Vorschrift des § 264 Abs. 3 HGB in Bezug auf die Befreiung von der Verpflichtung zur Offenlegung des Jahresabschlusses 2021 Gebrauch gemacht: - HERMANNS HTI-Bau und Geschäftsführungs GmbH, Kassel - ROTUS Rohrtechnik und Service GmbH, Kassel - HERMANNS RTE-Rohrleitungs- und Tiefbau Erfurt GmbH, Erfurt - HERMANNS HIG mbH, Kassel - HERMANNS HMS-Bau GmbH, Kassel Die HERMANNS HTI-Bau GmbH & Co. KG nimmt das Wahlrecht der Befreiung von der Offenlegung des Jahresabschlusses nach § 264 b HGB in Anspruch. Ergebnisverwendung Der Vorstand schlägt vor, den Bilanzgewinn des Mutterunternehmens wie folgt zu verwenden:
Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr 2021
Konzerneigenkapitalspiegel für das Geschäftsjahr 2021
Das erwirtschaftete Konzerneigenkapital unterliegt in Höhe von EUR 364.098,40 gesetzlichen Ausschüttungssperren und in Höhe von EUR 280.000,00 einer satzungsmäßigen Ausschüttungssperre. Es stehen EUR 8.510.809,28 für Ausschüttungen an die Gesellschafter der Muttergesellschaft zur Verfügung. Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die HERMANNS AG, Kassel Prüfungsurteile Wir haben den Konzernabschluss der HERMANNS AG, Kassel, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31.12.2021, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, dem Konzerneigenkapitalspiegel und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021 sowie dem Konzernanhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der HERMANNS AG, Kassel, für das Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Kassel, den 20. Juni 2022 Prof.
Dr. Ludewig u. Partner GmbH
Prof. Dr. Thomas Olbrich, Wirtschaftsprüfer Dipl.-Kfm. Burkhard Muster, Wirtschaftsprüfer Bericht des Aufsichtsrats 2021Der Aufsichtsrat hat sich während des Berichtsjahres durch den Vorstand schriftlich und mündlich über die Lage der Gesellschaft und den Gang der Geschäfte berichten lassen, sowie dessen Geschäftsführung überwacht. Gegenstand der Berichterstattung waren dabei insbesondere Informationen über die Umsatz-, Ergebnis-, Liquiditäts- und Personalentwicklung sowie strategische Entwicklungen der HERMANNS-Gruppe auf der Grundlage der internen Ergebnisrechnung. Der Aufsichtsrat hat sich in der AR-Sitzung am 25. Juni 2021 im Haus der HERMANNS AG getroffen und wesentliche Fragen der Unternehmensstruktur sowie der strategischen Unternehmensentwicklung erörtert. Der Vorstand hat an der Sitzung teilgenommen. Pandemiebedingt wurde lediglich eine AR-Sitzung abgehalten. Der Aufsichtsratsvorsitzende hat sporadisch an den monatlich sattfindenden Geschäftsleitungssitzungen teilgenommen und sich bei den Geschäftsführern / Prokuristen der einzelnen Gesellschaften über den Geschäftsverlauf erkundigt. Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung und wesentliche Geschäftsvorfälle hat der Aufsichtsrat mit dem Vorstand erörtert und - soweit nach Gesetz oder Satzung die Zustimmung des Aufsichtsrats erforderlich war - hierüber beschlossen. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats hat sich darüber hinaus regelmäßig mit dem Vorstand über den Verlauf der Geschäfte ausgetauscht. Der Aufsichtsratsvorsitzende wurde über Aufträge mit einer besonderen Bedeutung für das Unternehmen informiert und half bei Bedarf bei der Klärung von Problemen. Der Aufsichtsrat hat sich mit der Erteilung des Auftrages an den Abschlussprüfer befasst und hierüber den erforderlichen Beschluss gefasst. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 und den Lagebericht sowie den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht der Gesellschaft aufgrund der vorgelegten Unterlagen ausführlich erörtert und geprüft und sich hierzu, soweit erforderlich, ergänzende Erläuterungen durch den Vorstand geben lassen. Der von der Hauptversammlung am 25. Juni 2021 gewählte und vom Aufsichtsrat beauftragte Abschlussprüfer, Prof. Dr. Ludewig und Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, hat den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 und den Lagebericht sowie den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers haben allen Mitgliedern des Aufsichtsrats vorgelegen. Der Aufsichtsrat hat von den Prüfungsberichten und dem Ergebnis der Abschlussprüfung zustimmend Kenntnis genommen. Nach dem abschließenden Ergebnis der eigenen Prüfung durch den Aufsichtsrat sind Einwendungen gegen den Jahresabschluss, den Lagebericht, den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht nicht zu erheben. Demgemäß hat der Aufsichtsrat den vom Vorstand vorgelegten Jahresabschluss sowie den Konzernabschluss zu 31. Dezember 2021 gebilligt. Der Aufsichtsrat stimmt dem Vorschlag des Vorstandes über die Verwendung des Bilanzgewinnes zu.
Kassel, 20. Juni 2022 Der Aufsichtsrat Vorsitzender Unterzeichnung und Billigung des Konzernabschlusses Der vorstehende Konzernabschluss wurde am 20.06.2022 durch den Vorstand von Frau Dr. Fenge, Herrn Haar und Herrn Hujer unterzeichnet und durch die Hauptversammlung gebilligt. |
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