DALOG
Diagnosesysteme GmbH
Neusäß
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
234.386,00 |
284.635,54 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
19.725,00 |
38.997,00 |
| II.
Sachanlagen |
174.635,46 |
205.613,00 |
| III.
Finanzanlagen |
40.025,54 |
40.025,54 |
| B.
Umlaufvermögen |
5.649.030,38 |
5.698.801,18 |
| I.
Vorräte |
632.018,30 |
873.734,96 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
4.468.775,80 |
3.161.356,84 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
548.236,28 |
1.663.709,38 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
20.648,65 |
29.813,51 |
| Aktiva |
5.904.065,03 |
6.013.250,23 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
2.509.687,75 |
3.103.837,79 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Bilanzgewinn |
2.484.123,16 |
3.078.273,20 |
| B.
Rückstellungen |
357.304,97 |
970.039,69 |
| C.
Verbindlichkeiten |
2.217.531,15 |
1.207.936,79 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
0,00 |
60.000,00 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
819.541,16 |
731.435,96 |
| Summe
Passiva |
5.904.065,03 |
6.013.250,23 |
Anhang
A.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Firma DALOG Diagnosesysteme GmbH hat ihren Sitz
in Neusäß. Sie ist im Handelsregister des
Amtsgerichts Augsburg unter HRB 16349 eingetragen.
B.
Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des
Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der
§§ 242 ff. HGB unter der Beachtung der
ergänzenden Bestimmungen für kleine
Kapitalgesellschaften aufgestellt.
Der Jahresabschluss der Firma DALOG Diagnosesysteme
GmbH wurde für das Geschäftsjahr 2023
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Bewertungs- und
Gliederungsgrundsätze nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
C.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Das
Anlagevermögen wird zu Anschaffungskosten
einschließlich Nebenkosten oder Herstellungskosten
(§ 255 Abs. 2 und 3 HGB) bilanziert.
Die
immateriellen Vermögensgegenstände werden
zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen
(bei einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von bis
zu 6 Jahren), bewertet.
Selbst erstellte immaterielle
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
werden nicht aktiviert.
Das
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibungen, entsprechend der jeweiligen
voraussichtlichen Nutzungsdauer zwischen 3 und 19 Jahren,
angesetzt. Geringwertige Anlagegüter werden im
Zugangsjahr voll abgeschrieben.
Die
Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten bewertet.
Soweit die Stichtagskurse am Bilanzstichtag niedriger
waren, wurden diese angesetzt.
Die
Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips
bewertet.
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert
bewertet. Erkennbaren und latenten Ausfallrisiken wurde
durch die Bildung von Wertberichtigungen Rechnung getragen.
Kassenbestände und Bankguthaben werden jeweils
zum Nennwert angesetzt.
Rückstellungen werden i. H. des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungs- betrags passiviert, erkennbare
Risiken wurden angemessen und ausreichend
berücksichtigt.
Die
Verbindlichkeiten wurden grundsätzlich mit
ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt.
D.
Erläuterungen und Angaben zu einzelnen Positionen
des Jahresabschlusses
1.
Bilanz zum 31. Dezember 2023
Angabe zu Forderungen
Sämtliche
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind im laufenden und im
Vorjahr innerhalb eines Jahres fällig.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände in Höhe von 25 TEUR
(i. VJ. 27 TEUR) haben eine Restlaufzeit von über
einem Jahr.
Angabe zu Restlaufzeitvermerken
Verbindlichkeiten in Höhe von 1.667 TEUR
sind innerhalb eines Jahres fällig (i.VJ. 558 TEUR).
Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von mehr als
einem Jahr bestehen in Höhe von 550 TEUR (i.VJ.
650 TEUR).
Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von mehr als
fünf Jahren bestehen in Höhe von 150 TEUR
(i.VJ. 250 TEUR).
Nicht bilanzierte sonstige finanzielle
Verpflichtungen
Neben den in der Bilanz ausgewiesenen
Verbindlichkeiten bestehen in Höhe von 998 TEUR
(i.VJ. 1.122 TEUR) sonstige finanzielle Verpflichtungen.
E.
Sonstige Angaben
Angabe der beschäftigten Arbeitnehmer im
Jahresdurchschnitt
Durchschnittlich waren während des
Geschäftsjahres 34 Arbeitnehmer im Unternehmen
beschäftigt.
Gesamtbezüge der Geschäftsführung
Von der Regelung nach § 286 Abs. 4 HGB wird
Gebrauch gemacht.
Unterschrift der Geschäftsführung
Neusäß, den ........................
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.01.2025
festgestellt.
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