Stammdaten

Register
Amtsgericht Schwerin HRB 7139
Eingetragen
29.1.2001
Branche
Betrieb von Datenverarbeitungseinrichtungen für DritteErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieBereitstellung von Datenverarbeitungsdiensten
Gegenstand
Die Erbringung von Dienstleistungen u.a. auf den Gebieten des Datenmanagements, des Messstellenbetriebes sowie der Messdienstleistungen, der Abrechnung, der Gebührenerhebung und des Kundenservice.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Cornelia Meissner
seit 2.10.2020
Prokura
Detlef Repper
seit 5.8.2011
Prokura
Frank Heinkel
seit 17.3.2010
Prokura
Ralf Borchert
seit 18.3.2009
Geschäftsführer

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

e.dat GmbH

Schwerin

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020

Lagebericht

1. Grundlagen der Gesellschaft

1.1. Geschäftsmodell der Gesellschaft

Seit dem Gründungsjahr 2000 hat sich die e.dat GmbH (e.dat) auf Dienstleistungen für Stadtwerke, Energievertriebe sowie Ver- und Entsorger im Wasser-/Abwasserbereich und Telekommunikationsanbieter spezialisiert. Das Zielkundensegment der e.dat setzt sich vorrangig aus kleinen und mittleren Stadtwerken zusammen. Dabei steht eine zuverlässige und effiziente Abwicklung der kunden- und marktbezogenen Prozesse im Vordergrund.

Die Dienstleistungspalette umfasst derzeit Abrechnungs-, Mess- und Kundenservicedienstleistungen, Marktkommunikation, GIS-Erfassung sowie IT-Leistungen wie z.B. Layout-Programmierung und Web-Portal.

Die e.dat ist ein hundertprozentiges Tochterunternehmen der WEMAG AG. Sie ist für Unternehmen der WEMAG-Gruppe und weitere Dritte im bundesweiten Geschäft tätig.

1.2. Ziele und Strategien

Das strategische Ziel, den Umsatz am Drittmarkt bis 2024 zu verdoppeln und bis 2030 50 % des Gesamtumsatzes am Drittmarkt zu erzielen, wird stetig weiterverfolgt.

Des Weiteren soll eine systematische Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter erfolgen. Ziel ist es, dass bis Ende 2022 mindestens 50 % der Mitarbeiter über die Abteilung hinausreichende Aufgaben übernehmen können.

1.3. Steuerungssystem

Die e.dat GmbH hat die Unternehmenssteuerung auf die beschriebene strategische Zielstellung ausgerichtet. Die wesentlichen Steuerungsgrößen hierzu sind das EBIT und die Umsatzerlöse. Als Tochterunternehmen der WEMAG AG stellt die Gesellschafterversammlung das oberste Steuerungsinstrument dar. Es besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der WEMAG AG und der e.dat GmbH. Die einzelnen Bereiche der e.dat GmbH werden anhand von strategischen und operativen Vorgaben gesteuert. Die Prüfung erfolgt regelmäßig durch ein eigenes dezentrales Controlling, welches in das zentrale Controlling-System der WEMAG-Gruppe integriert ist.

1.4. Forschung und Entwicklung

Die allgemeine Ausrichtung der Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten der e.dat GmbH beruhen im Kern auf den bereits beschriebenen strategischen Vorgaben. Dies findet seinen Ausdruck in der kontinuierlichen Weiterentwicklung des bestehenden Produktportfolios sowie in der Entwicklung neuer Geschäftsfelder und Produkte.

2. Wirtschaftsbericht

2.1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

Politisches Umfeld

Von der Vielzahl der aufgrund der Corona-Pandemie in Kraft getretenen Maßnahmen betrafen die e.dat GmbH im Wesentlichen das Zahlungsmoratorium und die zeitlich befristete Umsatzsteuersenkung, die wir für unsere Auftraggeber berücksichtigen bzw. umsetzen mussten.

Durch Änderungen des Art. 240 EGBGB wurde Verbrauchern und Kleinstunternehmern im Rahmen der Bekämpfung der Folgen der Corona-Pandemie ein zeitlich befristetes außerordentliches Leistungsverweigerungsrecht für Verpflichtungen aus einigen wesentlichen Dauerschuldverhältnissen eingeräumt, wenn sie aufgrund der Folgen der Covid-19-Pandemie außerstande waren, ihre vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen. Betroffen waren vor allem Leistungen der Grundversorgung wie Strom, Gas und Telekommunikation. Dieses galt für Schulden, die im Zeitraum vom 01. April 2020 bis 30. Juni 2020 pandemiebedingt entstanden sind.

Mit dem zweiten Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Zweites Corona-Steuerhilfegesetz) vom 29. Juni 2020 wurde die Absenkung des Umsatzsteuer-Regelsatzes von 19 % auf 16 % und die Absenkung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes von 7 % auf 5 % für Umsätze, die in der Zeit vom 01. Juli 2020 bis 31. Dezember 2020 ausgeführt werden, beschlossen.

Einen zentralen Meilenstein in der Umsetzung des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende stellte die Markterklärung des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik dar, welche am 31. Januar 2020 veröffentlicht wurde. Dies markierte zeitgleich den Start der 10-Prozent-Einbauverpflichtung für bestimmte Verbrauchskategorien und damit den Rollout-Beginn von intelligenten Messsystemen.

Eben jene 10-Prozent-Einbauverpflichtung war für die grundzuständigen Messstellenbetreiber für moderne Messeinrichtungen bereits zum Stichtag 30. Juni 2020 zu erfüllen. Bei der Überprüfung der BNetzA fand allerdings die COVID-19-Pandemie Berücksichtigung, da aufgrund der Krisensituation in diesem Zeitraum der Einbau von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen zum Schutz der Gesundheit der Monteure nicht möglich war. Aus diesem Grund wurde durch die Eichaufsichtsbehörde eine Verlängerung der Eichfristen 2020 sowie der Abschluss der Stichprobenverfahren gewährt. Die 10-Prozent-Einbauverpflichtung zum 30. Juni 2020 wurde erreicht und sogar übererfüllt.

Weiterhin wurde zum Ende des Jahres die Marktanalyse zur Feststellung der technischen Möglichkeit zum Einbau intelligenter Messsysteme nach § 30 MsbG veröffentlicht. Diese beinhaltete die Nennung der vier zertifizierten Smart Meter Gateway Hersteller, sowie Änderungen und Ergänzungen zum Beispiel für die Sparte Gas.

Im Jahr 2020 waren auch die Anforderungen der EU-Richtlinie 2014/55/EU, welche in nationales Recht ("Verordnung über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen des Bundes (E-Rechnungsverordnung - ERechV)") überführt wurde, umzusetzen.

Dies ist Teil der Digitalisierungsstrategie der öffentlichen Verwaltung. Ziel ist es, Rechnungen an öffentliche Auftraggeber zukünftig nicht mehr in Papierform sondern in einem strukturierten elektronischen Format, welches eine automatische und elektronische Verarbeitung ermöglicht, zur Verfügung zu stellen.

Mit dem Klimaschutzprogramm 2030 wurde auch ein CO 2 -Preis für u. a. Gas beschlossen. Aufgrund dessen muss ab dem 01. Januar 2021 auf Energierechnungen ein Preis für die Emissionen von Kohlenstoffdioxid ausgewiesen werden.

Die gesetzlichen Vorgaben zur Umsetzung der Energiewende stellen weiterhin hohe Anforderungen an die gesamte Energiewirtschaft.

Branchenbezogene Rahmenbedingungen

Ein verstärkter Preisdruck zwischen den Energievertrieben und der damit steigende Wettbewerb wird von den Vertrieben an die Dienstleister weitergegeben. Die e.dat GmbH reagiert auf diese Anforderung durch weitere Automatisierungs- und Optimierungsmaßnahmen, um die Wettbewerbsfähigkeit zu steigern. Aus Sicht der e.dat GmbH wird der Preisdruck weiterhin bestehen bleiben und tendenziell eine Konsolidierung des Dienstleistermarktes mit sich bringen.

2.2. Geschäftsverlauf

Das Jahr 2020 war dadurch gekennzeichnet, die Dienstleistungserbringung im Wesentlichen mobil durchführen zu können und dabei einen stabilen, leistungsfähigen Betrieb sicherzustellen. So waren wir zum Jahresende in der Lage, ca. ¾ der Tätigkeiten mobil realisieren zu können.

Aus der Zugehörigkeit zu den Thüga-Plus-Gesellschaften ergeben sich Ansätze für eine Kooperation mit den anderen Thüga-Gesellschaften. Durch einen gemeinsamen Markenauftritt der Thüga-Plus-Gesellschaften und durch die Nutzung der Thüga-Kommunikationskanäle entstehen weitere Geschäftsbeziehungen.

Um die Eigenerbringung von Dienstleistungen zu vervollständigen, wurde gemeinsam mit der E-MAKS GmbH & Co. KG und der Thüga SmartService GmbH ein gemeinsames Inkasso-Unternehmen gegründet, welches in 2021 den Produktionsbetrieb aufnehmen soll.

Im Jahr 2020 wurden weitere Verträge mit Kunden innerhalb und außerhalb der Thüga-Gruppe über Dienstleistungen im Shared-Service-Bereich beauftragt. Die Strategie zum weiteren Ausbau des Drittgeschäfts wird somit stetig weiterverfolgt. Ziel ist es, diese Unterstützungsleistungen in langfristigen Verträgen zu festigen.

Die Gesellschaft bietet als Dienstleister für aktuell 42 Mandanten eine effiziente und zuverlässige Abwicklung von kunden- und marktbezogenen Prozessen an.

2.3. Lage

2.3.1. Ertragslage

Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit im Jahr 2020 war das Erbringen von Dienstleistungen für Unternehmen der Energieversorgung und -entsorgung sowie der Telekommunikation. Im Jahr 2020 betrugen die Umsatzerlöse insgesamt 19.119,8 TEUR. Im Vergleich zum Jahr 2019 ergibt sich eine Erhöhung von 1.044,3 TEUR (5,8 %). Die sonstigen betrieblichen Erträge betrugen im Geschäftsjahr 475,6 TEUR. Hierin sind Erträge aus der Auflösung von Personal- und sonstigen Rückstellungen, Sachbezugsleistungen sowie Erstattungen nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz enthalten.

Der Personalaufwand stieg gegenüber dem Vorjahr um 832,3 TEUR (9,6 %) auf 9.489,6 TEUR. Dies resultiert im Wesentlichen aus höheren Gehalts- und Altersteilzeitaufwendungen. Am 31. Dezember 2020 beschäftigte die Gesellschaft 194 Mitarbeiter (Vorjahr 188).

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen haben sich gegenüber dem Vorjahr um 579,6 TEUR auf 6.978,2 TEUR erhöht. Die Veränderung resultiert hauptsächlich aus 253,4 TEUR geringeren Aufwendungen für IT-Dienstleistungen, 170,2 TEUR geringeren Aufwendungen für kaufmännische Dienste sowie 43,7 TEUR geringeren Aufwendungen für Dienstreisen und Bewirtung. Demgegenüber stehen 479,7 TEUR höhere Arbeitnehmerüberlassungskosten, 242,4 TEUR höhere Aufwendungen für Personal-Dienste und sonstige Personalaufwendungen, 147,1 TEUR höhere Aufwendungen für Mieten und Pachten, 79,2 TEUR höhere sonstige konzerninterne Dienstleistungen sowie 72,9 TEUR höhere Rechts-/Beratungs- und Wirtschaftsprüfungskosten.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten insgesamt 1.566,1 TEUR aus Verträgen mit der Gesellschafterin (Vorjahr 4.514,6 TEUR). Aufgrund eines Dienstleisterwechsels wurden im Jahr 2020 weniger Dienstleistungen von der Gesellschafterin bezogen.

Für das abgelaufene Geschäftsjahr weist die e.dat GmbH einen Jahresüberschuss vor Ergebnisabführung in Höhe von 1.444,1 TEUR aus (Vorjahr 2.012,3 TEUR).

Das EBIT als wesentliche Steuerungsgröße des Unternehmens liegt mit 1.499,5 TEUR ca. 718,8 TEUR über dem Planniveau. Dies liegt im Wesentlichen an höheren Erlösen (150,3 TEUR) und geringeren Kosten (568,5 TEUR).

2.3.2. Finanzlage

2020
TEUR
2019
TEUR
Mittelzufluss / Mittelabfluss aus laufender Geschäftstätigkeit 1.012,0 2.483,9
Mittelabfluss aus Investitionstätigkeit (inkl. Finanzanlagen und geleistete Anzahlungen) -299,9 -126,8
Mittelzufluss / Mittelabfluss aus der Finanzierungstätigkeit -2.068,8 -673,0
Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds -1.356,7 -1.684,2
Finanzmittelfonds am 1. Januar 4.100,5 2.416,3
Finanzmittelfonds am 31. Dezember 2.743,8 4.100,5

Der Mittelzufluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit in Höhe von 1.012,0 TEUR resultiert im Wesentlichen aus dem Periodenergebnis (1.444,1 TEUR), den Abschreibungen (265,9 TEUR), der Abnahme der Rückstellungen (185,8 TEUR) sowie der Zunahme der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Aktiva (624,4 TEUR).

Dem gegenüber steht ein Mittelabfluss aus der Investitionstätigkeit in Höhe von 299,9 TEUR und ein Mittelabfluss aus der Finanzierungstätigkeit in Höhe von 2.068,8 TEUR.

Der Finanzmittelbestand der e.dat GmbH ist im Geschäftsjahr um 1.356,7 TEUR gesunken und beträgt somit zum Bilanzstichtag 2.743,8 TEUR.

2.3.3. Kapitalstruktur

31.12.2020
TEUR
31.12.2019
TEUR
Kurzfristige Verbindlichkeiten und Rückstellungen 2.834,4 3.730,7
Langfristige Verbindlichkeiten und Rückstellungen 717,3 519,3
Eigenkapital 784,2 784,2
Bilanzsumme 4.335,9 5.034,2

Das Eigenkapital beträgt zum Bilanzstichtag 784,2 TEUR (Vorjahr: 784,2 TEUR). Der Anteil des Eigenkapitals an der Bilanzsumme beträgt somit 18,1 % (Vorjahr: 15,6 %). Die langfristigen Verbindlichkeiten 2020 umfassen nur Rückstellungen.

2.3.4. Liquidität

Die Liquidität der e.dat GmbH war zu jeder Zeit gesichert.

2.3.5. Vermögenslage

31.12.2020
TEUR
31.12.2019
TEUR
Anlagevermögen 389,9 355,9
Vorräte 12,8 8,5
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.120,0 484,7
Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten 2.743,8 4.100,5
Sonstige Aktiva 69,4 84,6
Aktiva 4.335,9 5.034,2
Eigenkapital 784,2 784,2
Rückstellungen 1.424,6 1.610,3
Verbindlichkeiten 2.123,0 2.631,6
Sonstige Passiva 4,1 8,1
Passiva 4.335,9 5.034,2

Die Bilanzsumme der e.dat GmbH verringerte sich gegenüber dem Vorjahr um 698,3 TEUR.

Das Anlagevermögen erhöhte sich um 34,0 TEUR. Den Sachinvestitionen standen Abschreibungen in Höhe von 265,9 TEUR gegenüber. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände erhöhten sich um 635,3 TEUR.

Bei den Passiva verringerten sich die Rückstellungen um 185,8 TEUR. Weiterhin verringerten sich die Verbindlichkeiten um 508,6 TEUR, davon aus Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 748,8 TEUR.

2.3.6. Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren

Der finanzielle Leistungsindikator bei der e.dat ist die wesentliche Steuerungsgröße EBIT.

Die Wirksamkeit des prozessorientierten Qualitätsmanagements bei der e.dat GmbH konnte in 2020 durch das erfolgreiche Überwachungsaudit nach DIN EN ISO 9001:2015 nachgewiesen werden. Der Auditor vom TÜV Süd hat das Qualitätsmanagementsystem der e.dat GmbH erneut für normgerecht befunden. Die Mitarbeiter der e.dat GmbH konnten mit der professionellen und routinierten Anwendung der Prozesse erneut ihr gut funktionierendes und normkonformes Managementsystem nachweisen. Der Auditor stellte fest, dass die e.dat GmbH in ihrer Qualitätsarbeit weitere Fortschritte gemacht und über die letzten Jahre eine stetige positive Entwicklung vollzogen hat.

Der kontinuierliche Verbesserungsprozess mit systematischer Prüfung und Optimierung der Prozesse wird weiterhin im Fokus stehen, um die qualitativ hochwertige Dienstleistungserbringung der e.dat GmbH weiter zu gewährleisten.

Die Gesellschaft räumt der Qualifikation der Mitarbeiter - als wesentlichen Faktor für die Unternehmensentwicklung - weiterhin einen hohen Stellenwert ein. Die kundenorientierten Dienstleistungen wurden durch etwa 206 Mitarbeiter realisiert. Das alltägliche Handeln wird durch Kundenzufriedenheit und Zukunftssicherheit bestimmt. Hierzu werden Aus- und Weiterbildungen zu fachlichen Themen sowie zur Zusammenarbeit und Stressbewältigung durchgeführt.

Bei der e.dat GmbH verfügen 13,3 % der Mitarbeiter über einen Hochschul- oder Fachhochschulabschluss, 3,7 % haben eine Meister-/Technikerausbildung bzw. einen gleichwertigen Fachschulabschluss und 81,9 % sind als Facharbeiter ausgebildet. 1,1 % der Mitarbeiter sind ohne beruflichen Abschluss.

Zusätzlich bildet die e.dat GmbH über den Eigenbedarf hinaus Jugendliche aus. Zum Jahresende 2020 befanden sich drei Mitarbeiter in einer Technikerlehre und drei Mitarbeiter im kaufmännischen bzw. IT-Bereich im Ausbildungsverhältnis mit der e.dat GmbH.

3. Prognose-, Chancen- und Risikobericht

3.1. Prognosebericht

Durch die weiterhin zurückhaltende Vergabepraxis der Stadtwerke und Versorger sowie die Weitergabe des Kostendrucks ist nur ein langsames Wachstum möglich. Darüber hinaus entstehen durch die Umsetzung gesetzlicher Anforderungen zunehmend Aufwände, denen keine unmittelbaren Erlöse gegenüberstehen.

Die Geschäftsführung geht davon aus, dass durch die fortgesetzte Diversifikation des Produktportfolios und der damit verbundenen Weiterentwicklung der Vertriebsstrategie sowie durch die angestrebten Optimierungsmaßnahmen ein signifikanter Teil dieser Entwicklung kompensiert werden kann.

Insbesondere die qualitativ hochwertige Arbeit auf neuen Geschäftsfeldern wird hierbei als Empfehlung für zusätzliche Aufträge angesehen. Auch in der Vernetzung innerhalb der Thüga-Gruppe wird ein Vertriebspotential gesehen. Dies soll durch die Betonung der Zugehörigkeit zum "Systemlösungspaket" der Servicegesellschaften der Thüga-Gruppe und die gleichzeitige Nutzung deren bestehender Kommunikationskanäle erfolgen.

Das Jahresergebnis 2020 hat die Prognose übertroffen. Dies resultiert im Wesentlichen aus nicht angefallenen Aufwendungen.

Die Geschäftsführung rechnet für 2021 mit einem ca. 917 TEUR geringerem Jahresergebnis (EBIT). Die aktuelle Ergebnisplanung für 2021 beläuft sich auf ein EBIT von ca. 583 TEUR.

3.2. Risikobericht

3.2.1. Risikomanagementsystem

Die e.dat GmbH betreibt ein Risikomanagement entsprechend dem KonTraG und ist in das Risikomanagement der WEMAG AG integriert. Hiermit wird die Verpflichtung umgesetzt, geeignete Maßnahmen zu treffen, damit Entwicklungen, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden, früh erkannt werden. Durch das Sicherstellen der unternehmensweiten systematischen Erfassung, Bewertung und Kommunikation von Risiken sowie deren zeitnahe Aktualisierung wird die Zweckmäßigkeit des Systems gewährleistet.

3.2.2. Risiken

Relevante Einzelrisiken und die Gesamtrisikolage der e.dat GmbH werden regelmäßig an die Geschäftsleitung und die Gesellschafterin berichtet. Bei wesentlichen Veränderungen werden diese umgehend informiert.

Bestandsgefährdende wirtschaftliche, rechtliche oder sonstige wesentliche Risiken der künftigen Entwicklung bestehen unmittelbar nicht. Die Zusammenarbeit mit der Gesellschafterin wird auf Basis der bestehenden Verträge fortgeführt.

3.3. Chancenbericht

In den kommenden Jahren soll das Geschäft durch die Akquise von neuen Mandanten und die Erschließung neuer Produktfelder breiter aufgestellt werden, sodass dauerhaft positive Umsatzrenditen erzielt werden können. Dafür gilt es, die Marktfähigkeit mittelfristig durch die konsequente Optimierung bestehender Prozesse und Systeme zu verbessern.

Um die Eigenerbringung von Dienstleistungen zu vervollständigen, wurde gemeinsam mit der E-MAKS GmbH & Co. KG und Thüga SmartService GmbH ein gemeinsames Inkasso-Unternehmen gegründet, welches in 2021 den Produktionsbetrieb aufnehmen soll.

Im 4. Quartal 2020 wurde ein Projekt zur Prüfung einer Fusion mit einem Dienstleistungsunternehmen mit ähnlichem Dienstleistungsportfolio, wie die e.dat GmbH, gestartet. Das Projekt soll bis Ende 1. Quartal 2021 abgeschlossen sein und eine Entscheidungsempfehlung für die Gesellschafter hervorbringen. Ziel einer möglichen Fusion soll die Dienstleistungsfähigkeit für weitere Mandanten und die Hebung von Synergien sein.

 

Schwerin, den 01. März 2021

e.dat GmbH, Schwerin

Die Geschäftsführung

Bilanz

Aktivseite

31.12.2020
31.12.2019
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 352.654,95 307.922,51
II. Sachanlagen
1. technische Anlagen und Maschinen 3.148,94 4.143,62
2. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 34.034,01 43.834,53
37.182,95 47.978,15
389.837,90 355.900,66
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 12.831,00 8.514,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 416.956,39 139.080,57
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 699.443,16 332.725,85
(davon gegen Gesellschafter € 283,42; Vorjahr € 0,00)
3. sonstige Vermögensgegenstände 3.665,44 12.870,67
1.120.064,99 484.677,09
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 2.743.839,77 4.100.499,58
3.876.735,76 4.593.690,67
C. Rechnungsabgrenzungsposten 22.743,45 31.458,52
D. aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung 46.589,58 53.163,60
4.335.906,69 5.034.213,45

Passivseite

31.12.2020
31.12.2019
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 250.000,00 250.000,00
II. Gewinnvortrag 534.215,65 534.215,65
784.215,65 784.215,65
B. Rückstellungen
1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 278.317,63 269.175,63
2. sonstige Rückstellungen 1.146.266,20 1.341.167,70
1.424.583,83 1.610.343,33
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 28,00 1.024,41
2. erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 10.310,00 0,00
3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 427.176,77 193.674,49
4. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 1.603.161,87 2.351.959,80
(davon gegenüber Gesellschaftern € 1.602.338,70; Vorjahr € 2.351.959,80)
5. sonstige Verbindlichkeiten 82.350,57 84.935,77
(davon aus Steuern € 79.357,55; Vorjahr € 83.815,02)
2.123.027,21 2.631.594,47
D. Rechnungsabgrenzungsposten 4.080,00 8.060,00
4.335.906,69 5.034.213,45

Gewinn- und Verlustrechnung

2020
2019
1. Umsatzerlöse 19.119.827,55 18.075.515,21
2. sonstige betriebliche Erträge 475.617,39 184.371,04
19.595.444,94 18.259.886,25
3. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 13.966,95 6.736,00
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 1.348.224,90 911.738,60
1.362.191,85 918.474,60
4. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 7.764.431,43 7.104.342,97
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 1.725.175,67 1.552.938,47
(davon für Altersversorgung € 150.724,59; Vorjahr € 151.311,54)
9.489.607,10 8.657.281,44
5. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 265.946,21 260.989,76
6. sonstige betriebliche Aufwendungen 6.978.183,86 6.398.534,96
7. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 0,00 23.029,38
(davon aus Abzinsung € 0,00; Vorjahr € 23.029,38)
8. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 55.439,82 35.288,98
(davon an verbundene Unternehmen € 20.626,55; Vorjahr € 5.228,87)
(davon aus Aufzinsung € 34.813,27; Vorjahr € 30.059,00)
9. Ergebnis nach Steuern +1.444.076,10 +2.012.345,89
10. Aufwendungen aus Gewinnabführung 1.444.076,10 2.012.345,89
11. Jahresüberschuss 0,00 0,00

Anhang

A. Allgemeines

Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine mittelgroße Kapitalgesellschaft. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Schwerin und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Schwerin (HRB 7139) eingetragen. Der Jahresabschluss der e.dat GmbH zum 31. Dezember 2020 ist nach den Vorschriften des HGB, des GmbHG und des EnWG aufgestellt. Die Gesellschaft hat den Jahresabschluss freiwillig nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) aufgestellt. Die Gliederung der Bilanz wurde nach § 265 Abs. 5 HGB in den Bereichen Verbindlichkeiten erweitert. Der Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung liegt das Gesamtkostenverfahren zugrunde.

Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der WEMAG AG mit Sitz in Schwerin einbezogen, die den Konzernabschluss für den größten und den kleinsten Kreis der Unternehmen aufstellt. Der von der WEMAG AG aufgestellte Konzernabschluss ist beim elektronischen Bundesanzeiger (www.bundesanzeiger.de) abrufbar. Die WEMAG AG ist beim Amtsgericht Schwerin in das Handelsregister unter der Nummer HRB 615 eingetragen. Mit der WEMAG AG besteht seit dem 1. Januar 2006 ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag.

B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Aktiva

Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten erfasst und linear entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Die Nutzungsdauer verringert sich bei Anschaffungen mit Vertragsbindungen auf drei Jahre.

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten - vermindert um Abschreibungen - angesetzt. Bei den Herstellungskosten erfolgt der Ansatz nach § 255 Abs. 2 HGB. Wahlrechte zur Einbeziehung weiterer Kostenbestandteile wurden nicht ausgeübt.

Die Nutzungsdauern der wesentlichen Gruppen sind folgender Tabelle zu entnehmen:

Jahre
Immaterielle Vermögensgegenstände 3
sonst. techn. Anlagen und Maschinen 6-15
andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 5-14

Zugänge ab dem 01. Januar 2008 werden ausschließlich linear unter Anwendung betriebsgewöhnlicher Nutzungsdauern abgeschrieben.

Geringwertige Vermögensgegenstände mit einem Wert bis 150 EUR (netto ohne Umsatzsteuer) wurden ab dem 1. Januar 2008 bis zum 31. Dezember 2017 sofort erfolgswirksam erfasst und geringwertige Vermögensgegenstände mit einem Wert zwischen 150 EUR und 1.000 EUR (jeweils netto ohne Umsatzsteuer) wurden auf einem Sammelposten erfasst und über fünf Jahre abgeschrieben. Ab dem 1. Januar 2018 werden geringwertige Vermögensgegenstände mit einem Wert bis 800 EUR sofort erfolgswirksam erfasst.

Sofern erforderlich werden außerplanmäßige Abschreibungen zum Ansatz eines niedrigeren beizulegenden Wertes vorgenommen.

Das Finanzanlagevermögen wird mit Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Ausleihungen werden mit ihrem Nennbetrag ausgewiesen.

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgt bei Anwendung zulässiger Bewertungsvereinfachungsverfahren zu Anschaffungskosten oder mit den niedrigeren Werten am Bilanzstichtag.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert oder dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Allen erkennbaren Einzelrisiken und dem allgemeinen Kreditrisiko werden durch angemessene Wertabschläge Rechnung getragen.

Die Bankguthaben sind zum Nennbetrag bilanziert.

Für bereits im Geschäftsjahr angefallene Ausgaben, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen, wird ein aktiver Rechnungsabgrenzungsposten gebildet.

Unter den Voraussetzungen des § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB werden Vermögensgegenstände des Finanzanlagevermögens mit den Rückstellungen für Altersteilzeit verrechnet. Gleiches gilt für die damit im Zusammenhang stehenden Aufwendungen und Erträge.

Passiva

Die Bilanzierung der Pensionsrückstellungen und der Verpflichtungen aus der Jubiläumsgeldregelung sowie aus der Altersteilzeitregelung erfolgte gemäß handelsrechtlichen Vorschriften.

Als versicherungsmathematisches Verfahren für die Bewertung der Pensionsrückstellungen und der Rückstellungen aus der Jubiläumsregelung wurde die Projected Unit Credit Method (projizierte Einmalbetragsmethode) gewählt. Die bei der Berechnung auf den Bilanzstichtag prognostizierten Rechnungszinssätze betragen für die Pensionsrückstellungen 2,30 % (Vorjahr 2,71 %) p. a. und für die Rückstellungen aus der Jubiläumsregelung 1,60 % (Vorjahr 1,97 %) p. a. bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren. Der Rechnungszinssatz beträgt für die Altersteilzeitrückstellung 0,44 % (Vorjahr 0,58 %) p. a. Wesentliche Abweichungen zu den von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssätzen Stand Ende Dezember 2020 bestanden nicht. Den Berechnungen der Pensionsrückstellungen liegen die Richttafeln 2018G von Prof. Dr. Klaus Heubeck zugrunde. Künftige Lohn- und Gehaltssteigerungen wurden wie im Vorjahr mit 2,5 % zugrunde gelegt. Dem Unterschiedsbetrag bei den Pensionsrückstellungen gemäß § 253 Abs. 6 Satz 1 HGB in Höhe von 24.203,00 EUR stehen frei verfügbare Rücklagen in ausreichender Höhe gegenüber. Eine Ausschüttungssperre in Bezug auf den Bilanzgewinn besteht daher nicht.

Bei der Bemessung der sonstigen Rückstellungen wird allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten nach Maßgabe des HGB angemessen und ausreichend Rechnung getragen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden abgezinst. Die Abzinsung erfolgt mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der letzten sieben Geschäftsjahre.

Die Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages (d. h. einschließlich zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen) angesetzt.

Die erhaltenen Anzahlungen werden zum Nennbetrag angesetzt und werden nicht verzinst.

Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Für bereits im Geschäftsjahr erhaltene Einnahmen, die Erlöse für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen, wird ein passiver Rechnungsabgrenzungsposten gebildet.

Da die Gesellschaft einen Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag mit der WEMAG AG, Schwerin, abgeschlossen hat und ihr Einkommen als Organgesellschaft somit dem Organträger zugerechnet wird, entfällt die Bilanzierung laufender und latenter Steuern bei der Gesellschaft.

C. Angaben zu den einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung

Anlagevermögen

Die Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2020 ist im Anlagenspiegel dargestellt.

Finanzanlagen

Die Anteile an Beteiligungen haben sich im Geschäftsjahr 2020 um die Anteile an der energy COLLECT GmbH & CO. KG, Freiburg, erhöht. Die Gesellschaft befindet sich im Geschäftsjahr jedoch noch in Gründung. Es wurde in 2020 noch keine Einlage geleistet.

Vorräte

Die Vorräte in Höhe von 13 TEUR (Vorjahr 9 TEUR) wurden inventurmäßig erfasst und mit dem Durchschnittswert bzw. mit dem niedrigen beizulegenden Wert am Bilanzstichtag bewertet. Es handelt sich um zum Einbau bei Kunden bestimmte Funkrundsteuerempfänger sowie Antennengehäuse.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände setzen sich wie folgt zusammen:

31.12.2020
TEUR
davon Restlaufzeit >1 Jahr
TEUR
31.12.2019
TEUR
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 417 0 139
Forderungen gegen verbundene Unternehmen 699 0 333
Sonstige Vermögensgegenstände 4 0 13
Summe 1.120 0 485

In den Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 699 TEUR (Vorjahr 333 TEUR) enthalten.

Sämtliche Forderungen haben, wie im Vorjahr auch, eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.

Rechnungsabgrenzungsposten

In dem aktiven Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von 23 TEUR (Vorjahr 31 TEUR) sind ausschließlich Aufwandsabgrenzungen, das Jahr 2021 betreffend, enthalten.

Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung

Der aktive Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung in Höhe von 47 TEUR (Vorjahr 53 TEUR) resultiert aus dem Saldierungsgebot laut § 246 Abs. 2 Sätze 2 und 3 HGB.

Eigenkapital

Mit der WEMAG AG, als alleinige Gesellschafterin der e.dat GmbH, besteht ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag. Nach Maßgabe des Vertrages wird das Geschäftsjahresergebnis an die WEMAG AG abgeführt. Das Eigenkapital bleibt in Vorjahreshöhe bestehen.

Rückstellungen

Die Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen: 31.12.2020
TEUR
31.12.2019
TEUR
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 278 269
sonstige Rückstellungen 1.146 1.341
Summe 1.424 1.610

Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen für Altersteilzeit, sonstige Aufwendungen für das Personal sowie für ausstehende Lieferantenrechnungen.

Der Wert des als Deckungsvermögen verwandten verpfändeten Wertpapierdepots zum Zeitwert von 210 TEUR (Anschaffungskosten 610 TEUR) für Altersteilzeitverpflichtungen, der dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen ist, wurde gemäß § 246 Abs. 2 S. 2 HGB mit dem Erfüllungsbetrag der Rückstellungen für Altersteilzeitverpflichtungen (606 TEUR; Vorjahr 460 TEUR) verrechnet.

Den Zinsaufwendungen aus der Änderung der Abzinsung der Rückstellungen für Altersteilzeitverpflichtungen von 3 TEUR (Vorjahr 5 TEUR) und den Personalaufwendungen aus Zuführungen zu den Rückstellungen für Altersteilzeitverpflichtungen von 351 TEUR (Vorjahr 146 TEUR) steht im Berichtsjahr ein Zinsertrag von 3 TEUR aus dem Deckungsvermögen gegenüber.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:

31.12.2020 davon mit einer Restlaufzeit von 31.12.2019
insgesamt
TEUR
< 1 Jahr
TEUR
1 - 5 Jahre
TEUR
>5 Jahre
TEUR
insgesamt
TEUR
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 0 0 0 0 1
Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 10 10 0 0 0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 427 427 0 0 194
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 1.603 1.603 0 0 2.352
sonstige Verbindlichkeiten 83 83 0 0 85
Summe 2.123 2.123 0 0 2.632

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen im Wesentlichen mit 1.444 TEUR (Vorjahr 2.012 TEUR) Verbindlichkeiten aus der Gewinnabführung und mit 158 TEUR (Vorjahr 346 TEUR) Verbindlichkeiten aus Umsatzsteuer gegenüber der Gesellschafterin.

In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten aus Lohnsteuer in Höhe von 79 TEUR (Vorjahr: 84 TEUR) enthalten.

Sämtliche Verbindlichkeiten zum 31. Dezember 2020 haben, wie im Vorjahr, eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr und sind nicht besichert.

Rechnungsabgrenzungsposten

Im passiven Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von 4 TEUR (Vorjahr 8 TEUR) sind ausschließlich Einnahmen für die Kompensation eines Auftrages zur Postleitzahlenvalidierung enthalten.

Umsatzerlöse

Die Aufgliederung der Umsatzerlöse ergibt sich wie folgt: 2020
TEUR
2019
TEUR
Erlöse Abrechnungsdienstleistungen 9.866 9.509
Erlöse Messwesen 4.263 5.109
sonstige Umsatzerlöse 4.991 3.458
Summe 19.120 18.076

In den Umsatzerlösen sind periodenfremde Mindererlöse in Höhe von 102 TEUR enthalten.

Die Umsatzerlöse werden im Inland erzielt.

Sonstige betriebliche Erträge

In den sonstigen betrieblichen Erträgen in Höhe von 476 TEUR sind im Wesentlichen Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von 433 TEUR sowie Erträge aus der Erstattung gemäß Aufwendungsausgleichsgesetz in Höhe von 26 TEUR enthalten.

Materialaufwand

Der Materialaufwand setzt sich wie folgt zusammen:

2020
TEUR
2019
TEUR
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 14 7
Aufwendungen für bezogene Leistungen 1.348 912
Summe 1.362 919

Personalaufwand

Der Personalaufwand setzt sich wie folgt zusammen: 2020
TEUR
2019
TEUR
Löhne und Gehälter 7.765 7.104
soziale Abgaben 1.519 1.358
Aufwendungen für Altersversorgung und für 206 195
Unterstützung
Summe 9.490 8.657
Die Anzahl der Mitarbeiter inkl. Geschäftsführer beträgt im Jahresdurchschnitt: 2020
Anzahl
2019
Anzahl
Angestellte 180 161
Gewerbliche Arbeitnehmer 11 12
Summe 191 173
davon Auszubildende 5 4
davon Geschäftsführung 1 1

Abschreibungen

Die Abschreibungen belaufen sich im Geschäftsjahr auf 266 TEUR.

Darin enthalten ist eine für das Geschäftsjahr 2019 nachgeholte außerplanmäßige Abschreibung in Höhe von weniger als 1 TEUR aufgrund der Vertragsbeendigung mit den Stadtwerken Eilenburg.

Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:

2020
TEUR
2019
TEUR
Serviceleistungen 5.448 5.052
Beratungs- und Prüfungskosten 280 207
Telekommunikationsdienstleistungen 501 470
Mieten und Pachten 497 350
Werbemaßnahmen 80 75
sonstige Personalaufwendungen 111 135
Büromaterial 21 28
Reisekosten 20 56
Beiträge und Gebühren 11 10
Ausgleichszahlungen 2 1
Übrige sonstige betriebliche Aufwendungen 7 15
Summe 6.978 6.399
Zinsergebnis 2020
TEUR
2019
TEUR
Das Zinsergebnis ergibt sich wie folgt:
Andere Zinsen und ähnliche Erträge 0 23
= sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 0 23
Zinsaufwendungen an verbundene Unternehmen 21 5
Andere Zinsen und ähnliche Aufwendungen 35 30
= Zinsen und ähnliche Aufwendungen 56 35
Zinsergebnis -56 -12

Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen betreffen mit 35 TEUR die Aufzinsung von Rückstellungen (Vorjahr 30 TEUR).

D. Sonstige Angaben

Sonstige finanzielle Verpflichtungen und Haftungsverhältnisse

Finanzielle Verpflichtungen für Leistungen des Jahres 2021 bestehen für Abrechnungsdienstleistungen sowie für sonstige Serviceleistungen gegenüber der WEMAG Netz GmbH in Höhe von 2.911 TEUR, gegenüber der WEMAG AG in Höhe von 1.670 TEUR und gegenüber der WEMACOM Telekommunikation GmbH in Höhe von 48 TEUR. Längerfristige Verpflichtungen bestehen nicht.

Daneben besteht zum 31. Dezember 2020 ein Bestellobligo in Höhe von 4.958 TEUR.

Darüber hinaus lagen keine wesentlichen sonstigen finanziellen Verpflichtungen vor.

Haftungsverhältnisse bestehen zum Bilanzstichtag nicht.

Geschäfte größeren Umfangs mit verbundenen oder assoziierten Unternehmen nach § 6b Abs. 2 EnWG

Im Geschäftsjahr bestanden mit der Gesellschafterin WEMAG AG sowie mit der WEMAG Netz GmbH Zusammenarbeitsverträge über Dienstleistungen und Abrechnungsservice im größeren Umfang, die weitergeführt oder erweitert wurden. Die Abrechnung hierzu erfolgte über Service Level Agreements zu marktüblichen Bedingungen.

Insbesondere berechnete die WEMAG Netz GmbH der e.dat GmbH für IT Dienstleitungen 1.662 TEUR, für zentrale Dienste 394 TEUR, für Personaldienstleistungen 353 TEUR, für Dienstleistungen der Telekommunikation 221 TEUR, für Fuhrparkleistungen 107 TEUR, sowie für kaufmännische Dienste 77 TEUR, die zu Aufwand bei der Gesellschaft führten. Die WEMAG AG berechnete der e.dat GmbH für Personaldienstleistungen 903 TEUR, für sonstige Dienstleistungen 360 TEUR und für kaufmännische Dienstleistungen 231 TEUR.

Die Nutzung der Telekommunikation-Mietleitung und die Betreuung der Telefonanlage werden über einen Service Level Agreement mit der WEMACOM Telekommunikation GmbH geregelt. Hierfür wurden der e.dat 47 TEUR berechnet. Die Gesellschaft erzielte gegenüber der WEMACOM Telekommunikation GmbH Erlöse in Höhe von 1.730 TEUR für die Vorbereitung und die Erfassung von Telekommunikationseinrichtungen, die Übernahme von Sekretariatsaufgaben sowie Unterstützungsleistungen für das Projekt Breitband.

Aus den Verträgen mit der WEMAG Netz GmbH zu Zählerwesen/Ablesung wurden 9.461 TEUR und für sonstige Dienstleistungen lt. diverser Angebote 462 TEUR ertragswirksam gebucht. Die WEMAG AG betreffend wurden 4.673 TEUR für kaufmännische Dienstleistungen und mit der mea Energieagentur Mecklenburg-Vorpommern GmbH 31 TEUR erlöst.

Für kaufmännische Dienstleistungen gegenüber der WEMACOM Breitband GmbH wurden 991 TEUR erlöst.

Der Anspruch der WEMAG AG auf Gewinnabführung der e.dat entsteht immer am Ende des jeweiligen Geschäftsjahres. Aufgrund der später erfolgenden Abführung für 2019 in 2020 entstanden der e.dat Zinskosten in Höhe von 21 TEUR.

Geschäftsführung

Herr Ralf Borchert, Plate, ist seit 1. Februar 2009 Geschäftsführer der e.dat GmbH, Schwerin.

Für die Angaben zu den Bezügen wird von der Schutzklausel gemäß § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch gemacht.

Abschlussprüferhonorare

Das für das Geschäftsjahr 2020 erfasste Honorar des Abschlussprüfers beträgt für die Abschlussprüfung (inklusive Auslagen) 14 TEUR.

Nachtragsbericht

Nach Abschluss des Geschäftsjahres 2020 sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten.

Ergebnisverwendung

Das Ergebnis des Geschäftsjahres in Höhe von 1.444 TEUR wird gemäß Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag an die WEMAG AG abgeführt.

 

Schwerin, den 01. März 2021

e.dat GmbH, Schwerin

Die Geschäftsführung

Anlagenspiegel

Anschaffungs- und Herstellungskosten
Anfangsstand 01.01.2020
Zugang
Abgang
Umbuchung
Endstand 31.12.2020
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 3.364.333,11 298.085,45 0,00 0,00 3.662.418,56
3.364.333,11 298.085,45 0,00 0,00 3.662.418,56
II. Sachanlagen
1. technische Anlagen und Maschinen 72.801,42 0,00 0,00 0,00 72.801,42
2. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 322.411,69 1.798,00 0,00 0,00 324.209,69
3. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
395.213,11 1.798,00 0,00 0,00 397.011,11
Anlagevermögen gesamt 3.759.546,22 299.883,45 0,00 0,00 4.059.429,67
Abschreibungen
Anfangsstand 01.01.2020
Zugang
Abgang
Zuschreibung
Umbuchung
Endstand 31.12.2020
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 3.056.410,60 253.353,01 0,00 0,00 0,00 3.309.763,61
3.056.410,60 253.353,01 0,00 0,00 0,00 3.309.763,61
II. Sachanlagen
1. technische Anlagen und Maschinen 68.657,80 994,68 0,00 0,00 0,00 69.652,48
2. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 278.577,16 11.598,52 0,00 0,00 0,00 290.175,68
3. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
347.234,96 12.593,20 0,00 0,00 0,00 359.828,16
Anlagevermögen gesamt 3.403.645,56 265.946,21 0,00 0,00 0,00 3.669.591,77
Buchwerte 31.12.2020
Buchwerte 31.12.2019
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 352.654,95 307.922,51
352.654,95 307.922,51
II. Sachanlagen
1. technische Anlagen und Maschinen 3.148,94 4.143,62
2. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 34.034,01 43.834,53
3. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 0,00
37.182,95 47.978,15
Anlagevermögen gesamt 389.837,90 355.900,66

Die Gesellschafterversammlung hat am 23.04.2021 den Jahresabschluss 1. Januar bis 31. Dezember 2020 festgestellt. Im Geschäftsjahr wurde ein Jahresüberschuss in Höhe von 1.444.076,10 EUR erwirtschaftet. Er wird in voller Höhe gemäß Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag an die Gesellschafterin abgeführt.

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die e.dat GmbH, Schwerin

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der e.dat GmbH, Schwerin, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der e.dat GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

- entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschenhandelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2020 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 und

- vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus

- identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen wir Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

- gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

- beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

- ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

- beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

- beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

- führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG

Prüfungsurteil

Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 eingehalten hat.

Nach unserer Beurteilung wurden die Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des Entwurfs einer Neufassung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Abs. 5 Energiewirtschaftsgesetz (IDW EPS 610 n.F.) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG" weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die gesetzlichen Vertreter ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten haben.

Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unser Prüfungsurteil zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG beinhaltet.

Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde."

 

Schwerin, den 19.03.2021

PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Dr. Andreas Focke, Wirtschaftsprüfer

ppa. Martin Zucker, Wirtschaftsprüfer

Nachrichten & Medien

Insolvenzbekanntmachungen

Aktuelle Insolvenzverfahren

Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen

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Aktueller Abdruck
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Liste von Unternehmen und Organisationen an oder in der Nähe dieser Geschäftsadresse. Die Daten umfassen Firmennamen, Adressen, Registrierungsdetails und Branchenklassifikationen.
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