Goldschmitt
GmbH
Külsheim
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.086.863,50 |
808.162,50 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
0,50 |
0,50 |
| II.
Sachanlagen |
1.086.863,00 |
808.162,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
434.367,75 |
376.620,41 |
| I.
Vorräte |
37.912,69 |
38.255,21 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
218.434,60 |
157.767,81 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
178.020,46 |
180.597,39 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
6.402,50 |
3.363,00 |
| D.
Aktive latente Steuern |
55.780,00 |
16.421,00 |
| Aktiva |
1.583.413,75 |
1.204.566,91 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
189.672,02 |
243.714,74 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
218.150,15 |
155.194,98 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
54.042,72 |
-62.955,17 |
| B.
Rückstellungen |
481.307,27 |
518.123,39 |
| C.
Verbindlichkeiten |
833.394,46 |
436.903,78 |
| D.
Passive latente Steuern |
79.040,00 |
5.825,00 |
| Summe
Passiva |
1.583.413,75 |
1.204.566,91 |
Anhang
1. Allgemeine Erläuterungen zum
Unternehmen
Die Goldschmitt GmbH hat ihren Sitz in Külsheim.
Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts
Mannheim unter HRB HRB 570045 eingetragen.
2. Allgemeine Erläuterungen zum
Jahresabschluss
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 ist nach
den generellen Ansatz- und
Bewertungsvorschriften des HGB
sowie unter Berücksichtigung der besonderen
Vorschriften für Kapitalgesellschaften
unter Beibehaltung der Form der
Darstellung insbesondere der Gliederung der Bilanz, Gewinn-
und Verlustrechnung und des Anhangs
aufgestellt worden.
Der Jahresabschluss wurde entsprechend den
Gliederungsvorschriften der §§ 266 ff. HGB
aufgestellt. Die Goldschmitt GmbH ist eine kleine
Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 HGB.
Im Interesse einer größeren Klarheit und
Übersichtlichkeit sind die nach den gesetzlichen
Vorschriften bei den Posten der Bilanz und der
Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke
ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in Bilanz
bzw. Gewinn- und Verlustrechnung oder Anhang
anzubringen sind, im Anhang aufgeführt.
Im Unterschied zum Vorjahr werden die passiven
latenten Steuern nicht mehr unter den
Steuerrückstellungen, sondern unter passive latente
Steuern ausgewiesen. Um die Vergleichbarkeit mit dem
Vorjahr zu erhöhen, wurde der entsprechende
Vorjahresbetrag in Höhe von EUR 5.825,00 ebenfalls
umgegliedert.
3. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind
gegenüber dem Vorjahr grundsätzlich
beibehalten worden.
Die
entgeltlich erworbenen immaterielle
Vermögensgegenstände und
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich
planmäßiger Abschreibung
bewertet. Bei Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens, deren Nutzung zeitlich begrenzt
ist, werden entsprechend ihrer voraussichtlichen
Nutzungsdauer planmäßige Abschreibungen
vorgenommen.
Diese erfolgt beim beweglichen
Anlagevermögen nach der linearen Methode. Im Jahr der
Anschaffung bzw. Herstellung wird die
Abschreibung monatsgenau vorgenommen (pro rata temporis).
Selbständig nutzbare, bewegliche
Vermögensgegenstände mit Anschaffungs- oder
Herstellungskosten bis EUR 800,00 werden im
Erwerbsjahr voll abgeschrieben.
Die
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie die
Handelswaren sind mit den Anschaffungskosten
unter Anwendung der Durchschnittsmethode
abzüglich angemessener Abschläge angesetzt.
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind grundsätzlich
mit dem Nennbetrag angesetzt. Das allgemeine
Kreditrisiko bei Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen ist durch eine
Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. Der
Kassenbestand und die
Guthaben bei Kreditinstituten sind
mit dem Nennwert ausgewiesen.
Als
Rechnungsabgrenzungsposten sind auf der Aktivseite
Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit
sie als Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem
Tag darstellen.
Es wird vom Wahlrecht der
aktiven latenten Steuern gemäß § 274
HGB Gebrauch gemacht. Hierunter werden im Wesentlichen die
Steuerbelastungsunterschiede bezüglich der Differenzen
zwischen handelsrechtlichen und steuerlichen
Wertansätzen abgebildet. Der Bewertung der aktiven
latenten Steuern liegt ein unternehmensindividueller
Steuersatz von 29,0 % zugrunde.
Die Gesellschaft hat die
Pensionsrückstellungen durch ein
versicherungsmathematisches Gutachten unter
Berücksichtigung der handelsrechtlichen
Bewertungsvorschriften ermitteln lassen. Die
Bewertung der Pensionsrückstellungen zum
31.12.2023 basiert auf folgenden Parametern:
Zinssatz der Deutschen Bundesbank: 1,82 %
(10-Jahres-Durchschnitt)
Gehaltstrend: 0 %
Rententrend: 2,0 %
Fluktuationswahrscheinlichkeit: 0,0 %
Bewertungsmethode: Anwartschaftsbarwertverfahren
(projected unit credit method)
Biometrische Parameter: Richttafeln 2018 G nach
Heubeck
Die
Rückstellungen sind in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem
Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben
Geschäftsjahre abgezinst. Die sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Die
Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Passive latente Steuern werden gemäß
§ 274 Abs. 1 S. 2 HGB angesetzt, sofern sich ingesamt
eine zukünftige Steuerbelastung aufgrund von
Abweichungen zwischen Handels- und Steuerbilanz ergibt. Die
latenten Steuern werden mit einem pauschalen
Ertragssteuersatz von 29,0 % bewertet.
4. Erläuterungen zur Bilanz
a) Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen gegenüber Gesellschaftern
betragen EUR 33.187,93 (Vj. EUR 24.376,98).
b) Latente Steuern
Passive latente Steuern bestehen für die
unterschiedlichen Abschreibungen im Anlagevermögen.
Aktive latente Steuern ergeben sich aus den
unterschiedlichen Wertansätzen der
Pensionsrückstellungen. Die Bewertung erfolgte mit dem
durchschnittlichen Gewerbesteuer- und
Körperschaftssteuersatz von 29,0 %.
c) Rückstellungen für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen
Die Berechnung der Pensionsrückstellung zum
31.12.2023 weist eine planmäßige Auflösung
für das Geschäftsjahr 2023 in Höhe von
EUR 20.659,00 aus. Die
Pensionsrückstellungen betragen
danach EUR 425.915,00.
Entsprechend der Neuregelung des § 253 Abs. 2
HGB ist bei der Durchschnittsbetrachtung für die
Ermittlung des Zinssatzes bei der Bewertung der
Altersvorsorgeverpflichtungen verpflichtend ab 2016 nicht
mehr auf die vergangenen sieben Jahre (Zinssatz 1,74 %),
sondern auf die vergangenen zehn Jahre abzustellen.
Der Unterschiedsbetrag zwischen beiden Bewertungsmethoden
beträgt im Geschäftsjahr 2023 EUR 3.858,00
und ist gemäß § 253 Abs. 6 HGB für die
Ausschüttung gesperrt.
d) Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis
zu einem Jahr betragen EUR 230.107,46 (Vj. EUR 70.594,31).
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem
Jahr bestehen in Höhe von EUR 603.287,00 (Vj. EUR
366.309,47).
In den Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern in Höhe von EUR
85.350,00 (Vj. EUR 105.150,00) enthalten.
In den Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten aus
Steuern in Höhe von EUR 6.275,02 (Vj. EUR 19.015,28)
enthalten.
In den Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten im
Rahmen der sozialen Sicherheit in Höhe von EUR
4.061,00 (Vj. EUR 3.794,25) enthalten.
5. Sonstige Angaben und Erläuterungen
a) Personalentwicklung
Bei der Gesellschaft waren im laufenden
Geschäftsjahr durchschnittlich 19 Personen
beschäftigt.
b) Organe der Gesellschaft
Die Geschäftsführung der Gesellschaft oblag
Frau Anette Goldschmitt, Külsheim und Herrn Stefan
Goldschmitt, Neunkirchen.
c) Ergebnisverwendung
Der ausgewiesene Jahresfehltbetrag in Höhe von
EUR 54.042,72 soll nach Verrechnung mit dem
Gewinnvortrag in Höhe von EUR
218.150,15 auf neue Rechnung
vorgetragen werden.
Külsheim-Steinbach, den
25. April 2025
gez.
Anette Goldschmitt, Geschäftsführerin
gez.
Stefan Goldschmitt, Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 25.04.2025
festgestellt.
|