Autohaus
Fritz GmbH
Bremen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
98.209,17 |
87.102,98 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
4,00 |
4,00 |
| II.
Sachanlagen |
98.205,17 |
87.098,98 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.288.692,41 |
1.060.559,24 |
| I.
Vorräte |
234.943,88 |
221.594,70 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
923.394,92 |
466.765,12 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
130.353,61 |
372.199,42 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
10.998,36 |
10.831,36 |
| Aktiva |
1.397.899,94 |
1.158.493,58 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
870.123,00 |
705.888,56 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
60.000,00 |
60.000,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
691.129,19 |
691.129,19 |
| III.
Verlustvortrag |
45.240,63 |
-6.935,70 |
| IV.
Jahresüberschuss |
164.234,44 |
-52.176,33 |
| B.
Rückstellungen |
341.350,02 |
316.280,11 |
| C.
Verbindlichkeiten |
186.426,92 |
135.693,67 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
2.898,07 |
158,67 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
631,24 |
| Passiva |
1.397.899,94 |
1.158.493,58 |
Anhang
Gliederung
I. Allgemeine Angaben
II. Angaben zur Darstellung, Bewertung und
Bilanzierung
III. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen
Posten der Bilanz
IV. Sonstige Pflichtangaben
V. Forderungsspiegel
VI. Verbindlichkeitenspiegel
I. Allgemeine Angaben (§ 264 Abs. 1a und 2 HGB)
Die Autohaus Fritz GmbH hat ihren Sitz in Bremen und
ist eingetragen in das Handelsregister beim Registergericht
Bremen (HRB 7533).
Der Jahresabschluss wird auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs
aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften sind die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Die Wahlpflichtangaben zur Bilanz sind
ausschließlich im Anhang dargestellt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wird das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
II. Angaben zur Darstellung, Bilanzierung und
Bewertung
Angaben der Mitzugehörigkeit zu anderen Posten
(§ 265 Abs. 3 HGB)
Einzelne Sachverhalte können im vorliegenden
Gliederungsschema mehreren Bilanzposten zugeordnet werden.
Aus Gründen der Klarheit und Übersichtlichkeit
wird dazu folgende Erläuterung gegeben:
Die Mitzugehörigkeitsvermerke betreffen folgende
Posten und Sachverhalte:
Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht, in der Bilanz mit Euro
385.156,89 (Vorjahr: Euro 200.927,11).
Darin enthalten:Forderungen gegen Gesellschafter mit
Euro 385.156,89 (Vorjahr: Euro 200.927,11).
Angewandte Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
(§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB)
Erworbene immaterielle Anlagewerte werden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterliegen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen werden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Die Anschaffungskosten beweglicher
Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bis zu einem
Wert von Euro 250,00 werden im Jahr des Zugangs voll
abgeschrieben.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von Euro 800,00 werden im Jahre des
Zugangs voll abgeschrieben. Diese werden nach fünf
Jahren als Abgang dargestellt.
Die Vorräte werden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern der Börsen- und
Marktpreis am Bilanzstichtag niedriger ist, wird dieser
angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Für ungewisse Verbindlichkeiten aus
Pensionsverpflichtungen werden Rückstellungen
gebildet. Die Rückstellungsbildung wird in Höhe
des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages bewertet.
Nach § 253 Abs. 6 HGB ergibt sich bei den
Rückstellungen für
Altersversorgungsverpflichtungen zwischen dem Ansatz nach
dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen
zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz nach dem
durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen sieben
Geschäftsjahren ein Unterschiedsbetrag im laufenden
Geschäftsjahr in Höhe von Euro 26.428,00.
Für die handelsrechtliche Bewertung von
rückgedeckten Direktzusagen im Rahmen der Bilanzierung
von Altersversorgungsverpflichtungen wird der IDW RH FAB
1.021 nicht angewendet.
Die sonstigen Rückstellungen werden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
werden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von
über einem Jahr werden mit dem durchschnittlichen
Marktzins der letzten sieben Jahre bewertet.
Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt. Sofern die Tageswerte über den
Erfüllungsbeträgen liegen, werden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern (§ 264c Abs. 1 HGB i.V.m. §
42 Abs. 3 GmbHG)
Aus Gründen der Klarheit werden diese
Forderungen und Verbindlichkeiten separat in der Bilanz
ausgewiesen.
III. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten
der Bilanz
Angabe zu Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr
als einem Jahr (§ 268 Abs. 4 S. 1 HGB)
Eine tabellarische Aufstellung ist in
Abschnitt V beigefügt.
Verrechnung von Vermögensgegenständen und
Schulden (§ 285 Nr. 25 HGB)
Für die Saldierung von Schulden aus
Altersvorsorgeverpflichtungen oder ähnlichen
langfristigen Verpflichtungen mit verrechnungsfähigen
Vermögenswerten werden folgende Werte ermittelt:
Verrechnung von Vermögensgegenständen
und Schulden
|
Euro
|
Erfüllungsbetrag
der Schulden
|
383.881,00
|
Anschaffungskosten der
verrechneten Vermögenswerte
|
222.344,00
|
Zeitwert der
verrechneten Vermögenswerte
|
222.344,00
|
verrechnete Aufwendungen
|
7.097,62
|
verrechnete Erträge
|
6.262,00
|
Angabe zu Verbindlichkeiten, deren Laufzeiten und
Sicherheiten (§ 268 Abs. 5 S.1 HGB i.V.m. §
285 Nr. 1 HGB)
Eine tabellarische Aufstellung ist im
Abschnitt VI beigefügt.
Darüber hinaus bestehen für die
Verbindlichkeiten im üblichen Umfang
branchenübliche bzw. kraft Gesetzes entstehende
Sicherheiten.
Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten
sonstigen finanziellen Verpflichtungen (§ 285 Nr. 3a
HGB)
Die Gesellschaft hat folgende sonstige finanzielle
Verpflichtungen, die nicht nach § 251 HGB anzugeben
sind, aber für die Beurteilung der Ertragslage der
Unternehmens von Bedeutung sind.
Art der sonstigen Verpflichtung
|
Euro
|
Mietaufwendungen
|
100.840,32
|
IV. Sonstige Pflichtangaben
Durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer
(§ 285 Nr. 7 HGB)
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer betrug 18.
V. Forderungsspiegel
|
|
|
|
|
Restlaufzeit bis zu
einem Jahr
|
Restlaufzeit mehr als
ein Jahr
|
Forderungen gesamt
|
|
Euro
|
Euro
|
Euro
|
| 1. Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen |
525.223,67
|
0,00
|
525.223,67
|
(Vorjahr)
|
(251.704,02)
|
(0,00)
|
(251.704,02)
|
| 2. Forderungen gegen
Unternehmen mit denen ein Bet.verh. besteht |
385.156,89
|
0,00
|
385.156,89
|
(Vorjahr)
|
(200.927,11)
|
(0,00)
|
(200.927,11)
|
3. Sonstige
Vermögensgegenstände
|
13.014,36
|
0,00
|
13.014,36
|
(Vorjahr)
|
(9.766,99)
|
(4.367,00)
|
(14.133,99)
|
Summe
|
923.394,92
|
0,00
|
923.394,92
|
(Vorjahr)
|
(462.398,12)
|
(4.367,00)
|
(466.765,12)
|
|
VI. Verbindlichkeitenspiegel
|
|
|
|
|
|
|
|
Restlaufzeit bis 1
Jahr |
Restlaufzeit über
1 Jahr bis 5 Jahre |
Restlaufzeit mehr als 5
Jahre
|
gesamt |
durch Pfand- o.
ä.Rechte gesichert |
Art u. Form d.
Sicherheiten |
|
Euro
|
Euro
|
Euro
|
Euro
|
Euro
|
|
| 1. Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen |
128.287,67
|
0,00
|
0,00
|
128.287,67
|
0,00
|
-
|
| (Vorjahr) |
(103.389,62)
|
(0,00)
|
(0,00)
|
(103.389,62)
|
(0,00)
|
|
| 2. Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschafter |
2.898,07
|
0,00
|
0,00
|
2.898,07
|
0,00
|
-
|
| (Vorjahr) |
(158,67)
|
(0,00)
|
(0,00)
|
(158,67)
|
(0,00)
|
|
| 3. sonstige
Verbindlichkeiten |
55.241,18
|
0,00
|
0,00
|
55.241,18
|
0,00
|
-
|
| (Vorjahr) |
(32.145,38)
|
(0,00)
|
(0,00)
|
(32.145,38)
|
(0,00)
|
|
| Summe |
186.426,92
|
0,00
|
0,00
|
186.426,92
|
0,00
|
-
|
| (Vorjahr) |
(135.693,67)
|
(0,00)
|
(0,00)
|
(135.693,67)
|
(0,00)
|
|
Bremen, 18. Juli
2023
Autohaus Fritz GmbH
gez.
Herr Stefan Fritz, Stefan Fritz
- Geschäftsführer -
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 21.07.2023
festgestellt.
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