Stammdaten

Register
Amtsgericht Coesfeld HRB 12618
Eingetragen
2.7.2010
Branche
BeteiligungsgesellschaftenGroßhandel mit PhotovoltaikmodulenManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Gegenstand
Übernahme der persönlichen Haftung und die Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, insbesondere die Geschäftsführung und Vertretung der KF-Solar GmbH & Co. KG als deren persönlich haftende Gesellschafterin. Gegenstand der Hauptgesellschaft ist der Betrieb von energietechnischen Anlagen, insbesondere Solaranlagen. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Sie kann Zweigniederlassungen errichten und sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen beteiligen.

Historie

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Management

NameRolle
August Krampe
seit 2.7.2010
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

KF-Solar Verwaltungs-GmbH

Coesfeld

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 20.07.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
20.7.2010
EUR
A. Umlaufvermögen 12.580,72 0,00
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 750,00 0,00
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 11.830,72 0,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 12.580,72 0,00

Passiva

31.12.2010
EUR
20.7.2010
EUR
A. Eigenkapital 12.568,06 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 0,00
1. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -12.500,00 0,00
2. eingefordertes Kapital 12.500,00 0,00
II. Jahresüberschuss 68,06 0,00
B. Rückstellungen 12,66 0,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 12.580,72 0,00

Anhang


zum Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010

Allgemeine sowie rechtliche Grundlagen der Aufstellung des Jahresabschlusses

Die KF-Solar GmbH, Coesfeld ist als kleine Gesellschaft im Sinne des § 267 HGB verpflichtet, gemäß § 264 ff. HGB einen Jahresabschluss aufzustellen und um einen Anhang zu erweitern. Auf die Aufstellung eines Lageberichtes konnte verzichtet werden. Die Aufstellung erfolgte unter erstmaliger Anwendung der gesamten Vorschriften zum Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) Art. 66 III. S. 6 EGHGB.

Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches (§§ 242 ff. HGB) aufgestellt und beachtet ggf. die besonderen Anforderungen des GmbH-Gesetzes.

Die Bilanz wurde gemäß den §§ 265 ff. HGB gegliedert. Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den §§ 275 ff. HGB und wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Bei der Bewertung wurde von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Die Vermögensgegenstände werden einzeln und vorsichtig bewertet. Insbesondere sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres werden unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt.
 
Angewendete Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Im Einzelnen wurden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewendet:

Die Forderungen werden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt.

Das Guthaben bei Kreditinstituten ist zum Nennwert angesetzt.

Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt.

Steuerrückstellungen werden in Höhe der voraussichtlichen Inanspruchnahme unter Berücksichtigung geleisteter Vorauszahlungen gebildet.

Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen sind sämtlich innerhalb eines Jahres fällig.


Sonstige Angaben

Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestehen zum Bilanzstichtag nicht.


Komplementärstellung

Die Gesellschaft ist unbeschränkt haftende Gesellschafterin (Komplementärin) der KF-Solar GmbH & Co. KG, Coesfeld.

Geschäftsführung

Zur Geschäftsführung sind bestellt: August Krampe und Dipl.-Kfm. Heiner Schwaaf.

Angaben zur Vergütung der Geschäftsführung unterbleiben im Hinblick auf die Befreiungsvorschrift nach § 286 Abs. 4 HGB.

Coesfeld, den 09. August 2011

gez. August Krampe
gez. Heiner Schwaaf

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 16.08.2011 festgestellt.

Nachrichten & Medien

Insolvenzbekanntmachungen

Aktuelle Insolvenzverfahren

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Handelsregister Dokumente

Gesellschafterliste
Aktueller Abdruck
Chronologischer Abdruck

Organisationen an dieser Adresse

22 nahegelegene Organisationen

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