pit Vertriebs GmbHLiquidiert

69124 Heidelberg, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht München HRB 118713
Vorher
Grüner CAD- und CAE-Systeme für die Haustechnik GmbHIng. Günter Grüner GmbH
Eingetragen
8.12.1997
Branche
Ingenieurbüros für Fachplanung von technischer GebäudeausrüstungErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieArchitekturbüros für Hochbau
Gegenstand
Entwicklung und Vertrieb von Software im Bereich Bauwesen, insbesondere auf den Gebieten der technischen Gebäudeausrüstung, Gebäudeverwaltung und Instandhaltung, Durchführung der damit verbundenen Service- und Dienstleistungen einschließlich des Hardwarevertriebs.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Austria
50.000 DM
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Ing. Günter Grüner GmbH

München

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 0,00 5,00
I. Sachanlagen 0,00 5,00
B. Umlaufvermögen 747.254,12 747.381,38
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 375.193,84 377.515,26
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 201.000,00 200.000,00
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 372.060,28 369.866,12
C. Rechnungsabgrenzungsposten 479,86 3.045,31
Aktiva 747.733,98 750.431,69

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 298.900,87 417.714,74
I. Gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Bilanzgewinn 273.336,28 392.150,15
davon Gewinnvortrag 392.150,15 297.429,41
B. Rückstellungen 31.226,84 111.388,42
C. Verbindlichkeiten 331.534,74 130.768,48
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 331.534,74 130.768,48
D. Rechnungsabgrenzungsposten 86.071,53 90.560,05
Passiva 747.733,98 750.431,69

Anhang

Allgemeine Angaben

Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG).

Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung gewählt.

Die Firma Ing. Günter Grüner GmbH hat ihren Sitz in München und ist imHandelsregister beim Amtsgericht  München unter der Registernummer 118713 eingetragen.

Die Firma befand sich zum Bilanzstichtag weder in Abwicklung noch in Liquidation.

Der Jahresabschluss der Firma Ing. Günter Grüner GmbH für das Geschäftsjahr 2023 wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Die Gesellschaft hatte im laufenden Geschäftsjahr durchschnittlich 1 Arbeitnehmer beschäftigt.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses

Für einen Darstellungswechsel insbesondere wegen dem Erforderniss einer klaren und übersichtlichen Gliederung, der Darstellung der Ausweiswahlrechte oder etwa wegen Platzproblemen in der Bilanz und GuV, gab es im Wesentlichen keine Veranlassung.

Zur Vergrößerung der Klarheit der Darstellung wurden in der Bilanz einzelne Posten des Gliederungsschemas in § 266 HGB zusammengefasst.

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

Der Jahresabschluss enthält im Wesentlichen keine Posten, deren Werte nicht mit den Vorjahreszahlen vergleichbar sind.

Nach BilRUG wurde der Posten Umsatzerlöse (§ 277 Abs.1 HGB) begrifflich ausgeweitet. Dies hat Auswirkungen auf Schwellenwerte und auf die Abschlussanalyse zur Beurteilung der Ertragslage.

Die außerordentliche Erträge und sonstige betriebliche Erträge waren vor BilRUG durch die typisierende Betrachtungsweise bzw. die Unterscheidung von Umsatzerlösen nach gewöhnlicher und typischer Geschäftstätigkeit geprägt. Im Vergleich zur Abgrenzung der Umsatzerlöse vor BilRUG sind die Kriterien "typisches Leistungsangebot" und "gewöhnliche Geschäftstätigkeit" entfallen.

Unter den Umsatzerlösen wurden nach BilRUG Erlöse aus dem Verkauf und der Vermietung oder Verpachtung von Produkten sowie aus der Erbringung von Dienstleistungen nach Abzug von Erlösschmälerungen, der Umsatzsteuer sowie sonstiger direkt mit dem Umsatz verbundener Steuern ausgewiesen.

Umsatzerlöse, welche vor BilRUG noch unter den außerordentlichen Erträgen oder den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen waren, wurden nunmehr teilweise innerhalb der Umsatzerlöse ausgewiesen. Dies betrifft regelmäßig und insbesondere Grundstückserträge, Erlöse aus der Vermietung und Verpachtung, Erträge aus Provisionen, Lizenzen und Patenten, Erträge aus Mitarbeiterüberlassungen und Erträge aus Managementleistungen.

Erträge aus Anlagenverkäufen, Haftungsvergütungen, Sachbezügen, Wertentnahmen, Erträge aus der Herabsetzung von Pauschalwertberichtigungen, Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen, Erträge aus Währungsgewinnen, Erträge aus Schadensersatzleistungen und Zuschreibungen wurden unter den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen.

Posten, welche vor BilRUG noch unter den außerordentlichen Erträgen erfasst waren, wurden unter den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen.

In Grenzfällen wurde zwecks Lösung von Zuordnungsproblemen ergänzend der Grundsatz der Wesentlichkeit beachtet.

Außerordentliche Aufwands- und Ertragsposten nach BilRUG sind weggefallen. Solche wurden ggf. unter den Aufwendungen bzw. Erträgen mit dem ergänzenden "Vermerk nach Art. 67 Abs. 1 und 2 EGHGB" ausgewiesen.

Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich steuerrechtlicher Maßnahmen

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Der vorliegende Jahresabschluss der Gesellschaft ist unter Beibehaltung der für den Jahresabschluss des Vorjahres angewandten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Zur Entwicklung der immateriellen Vermögensgegenstände sowie der Sach- und Finanzanlagen wird auf den Anlagespiegel verwiesen. Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagevermögen wurden ggf. zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Soweit deren voraussichtliche Nutzungsdauer nicht verlässlich geschätzt werden konnte, wurden diese ggf. auch typisiert über eine Nutzungsdauer von 10 Jahren linear abgeschrieben. Die Gesellschaft hat auf die Inanspruchnahme des Wahlrechts gemäß § 248 Abs. 2 Satz 1 HGB verzichtet. Selbstgeschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden insoweit nicht aktiviert.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Die Aufgliederung und Entwicklung der Anlagenwerte sowie Geschäftsjahresabschreibung je Posten der Bilanz ist aus dem Anlagenspiegel zu entnehmen.

Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von 250,00 EUR (netto) wurden im Jahre des Zugangs entweder sofort und in voller Höhe abgeschrieben oder ggf. auf die gewöhnliche Nutzungsdauer verteilt. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens von einem Wert zwischen 250,01 EUR und  800,00 EUR (netto) wurden entweder sofort und in voller Höhe abgeschrieben oder ggf. auf die gewöhnliche Nutzungsdauer oder im Rahmen der Sammelpostenbewertung auf fünf Jahre verteilt. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens zwischen einem Wert von 800,01 EUR und 1.000,00 EUR (netto) wurden entweder auf die gewöhnliche Nutzungsdauer verteilt oder im Rahmen der Sammelpostenbewertung über fünf Jahre abgeschrieben. Dabei wurde jeweils unterstellt, dass die steuerrechtliche Sammelpostenbewertung geringwertiger Wirtschaftsgüter mit den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung unter Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Wesentlichkeit im Einklang steht.

Die Finanzanlagen wurden - soweit vorhanden - wie folgt angesetzt und bewertet:
-  Beteiligungen zu Anschaffungskosten
-  Anteile an verbundenen Unternehmen zu Anschaffungskosten
-  Ausleihungen zum Nennwert
-  unverzinsliche und niedrig verzinsliche Ausleihungen zum Barwert
-  sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten
Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt.

Vorräte wurden zu den durchschnittlichen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.

Forderungen und Wertpapiere wurden zum Nennwert oder dem niedrigeren beizulegenden Wert unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken angesetzt.

Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Gesellschaft hat von dem Wahlrecht gemäß § 274a Nr. 4 HGB, auf die Abgrenzung latenter Steuern zu verzichten, Gebrach gemacht.

Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern. Sonstige Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet und mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Sonstige Pflichtangaben

Angaben zur Vermittlung eines besseren Einblicks in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Die nachfolgenden, zusätzlichen Angaben sind bei der Beurteilung der wirtschaftlichen Lage zu beachten:

Namen der Geschäftsführer

Zu gesetzlichen Vertretung waren befugt:   Mag. Johannes Messner-Haidenthaler
 Dipl. Ing. Robert Umshaus

Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Geschäftsführern und Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG / § 264c Abs. 1 HGB)

Gegenüber Geschäftsführern und Gesellschaftern bestehen die nachfolgenden Rechte und Pflichten:

Forderungen/Ausleihungen
201.000,00 €



Unterschrift der Geschäftsleitung

München, den 14. März 2024

_________________________________________________
Mag. Johannes Messner-Haidenthaler
Dipl. Ing. Robert Umshaus
Geschäftsführer der Ing. Günter Grüner GmbH

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 14.03.2024 festgestellt.

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