RSE
Generalbau GmbH
Flachslanden
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
32.243,00 |
37.505,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1.197,00 |
1.676,00 |
| II.
Sachanlagen |
31.046,00 |
35.829,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
524.184,12 |
254.058,22 |
| I.
Vorräte |
236.250,00 |
179.914,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
96.201,66 |
70.597,79 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
68.540,70 |
70.485,68 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
191.732,46 |
3.546,43 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
193,00 |
197,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
556.620,12 |
291.760,22 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
76.340,10 |
108.348,52 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
30.677,51 |
30.677,51 |
| II.
Bilanzgewinn |
45.662,59 |
77.671,01 |
| B.
Rückstellungen |
162.420,00 |
87.559,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
313.090,02 |
90.362,70 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
313.090,02 |
90.362,70 |
| D.
Passive latente Steuern |
4.770,00 |
5.490,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
556.620,12 |
291.760,22 |
Anhang für
2011
RSE Generalbau GmbH, Flachslanden
Allgemeine Hinweise
Der vorliegende Jahresabschluss wurde
gemäß §§ 242ff. und 264ff. HGB sowie
nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG und des
Gesellschaftsvertrags aufgestellt. Es gelten die
Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften.
Die Gesellschaft hat die nach
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) geltenden
Vorschriften angewendet.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren
unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden maßgebend.
Erworbene
immaterielle Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten bilanziert und werden, sofern sie der
Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um
planmäßige Abschreibungen (lineare Methode)
vermindert.
Das
Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Die
Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens
werden nach Maßgabe der voraussichtlichen
Nutzungsdauer abgeschrieben.
Für bis zum 31. Dezember 2009 zugegangene
Wirtschaftsgüter, für die die degressive
Abschreibungsmethode gewählt wurde, wird zur linearen
Methode in dem Jahr übergegangen, für welches die
lineare Methode erstmals zu höheren
Jahresabschreibungsbeträgen führt. Alle
übrigen Anlagegüter werden linear abgeschrieben.
Geringwertige Anlagegüter bis zu einem
Netto-Einzelwert von 150,00 EUR sind im Jahr des Zugangs
voll abgeschrieben bzw. als Aufwand erfasst worden; ihr
sofortiger Abgang wurde unterstellt.
Die Abschreibungen auf Zugänge des
Sachanlagevermögens werden im Übrigen
zeitanteilig vorgenommen.
Die
Vorräte werden nach Angaben der
Geschäftsführung zu Anschaffungs- und
Herstellungskosten bzw. zu den niedrigeren Tageswerten
angesetzt.
Die Bestände an
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sind zu
durchschnittlichen Einstandspreisen oder zu niedrigeren
Tagespreisen am Bilanzstichtag aktiviert.
Die
unfertigen und fertigen Erzeugnisse sind auf der
Basis von § 252 HGB i.V.m. § 255 HGB bewertet,
Kosten der allgemeinen Verwaltung wurden nicht nach §
255 Abs. 2 Satz 3 HGB aktiviert.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert
angesetzt. Allen risikobehafteten Posten ist durch die
Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen nach Angaben
der Geschäftsführung Rechnung getragen; das
allgemeine Kreditrisiko ist durch pauschale Abschläge
berücksichtigt. Unver-zinsliche Forderungen mit einer
Laufzeit von mehr als einem Jahr sind abgezinst.Die
Forderungen enthalten solche an Gesellschafter in Höhe
von 68.540,70 €, diese werden mit 3,5 % p. a.
verzinst.
Die
Steuerrückstellungen und die
sonstigen Rückstellungen berücksichtigen
nach Angaben der Geschäftsführung alle ungewissen
Verbindlichkeiten. Sie sind in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags (d. h.
einschließlich zukünftiger Kosten- und
Preissteigerungen) angesetzt. Rückstellungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden abgezinst. In
Anwendung des in Art. 67 Abs. 3 EGHGB eingeräumten
Wahlrechts wurden Rückstellungen nach § 249
Abs. 2 HGB in der bis zum 28. Mai 2009 geltenden Fassung
beibehalten (Aufwandsrückstellungen).
Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Für die Ermittlung
latenter Steuern aufgrund von temporären oder
quasi-permanenten Differenzen zwischen den
handelsrechtlichen Wertansätzen von
Vermögensgegenständen, Schulden und
Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen
Wertansätzen oder aufgrund steuerlicher
Verlustvorträge werden die Beträge der sich
ergebenden Steuerbe- und -entlastung mit den
unternehmensindividuellen Steuersätzen im Zeitpunkt
des Abbaus der Differenzen bewertet und nicht abgezinst.
Aktive und passive Steuerlatenzen werden unsaldiert
ausgewiesen.
Die Aktivierung latenter Steuern unterbleibt in
Ausübung des dafür bestehenden Ansatzwahlrechts,
wenn keine passiven latenten Steuern auszuweisen sind.
Auf
fremde Währung lautende
Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten
wurden grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs
zum Abschlussstichtag umgerechnet. Bei einer Restlaufzeit
von mehr als einem Jahr wurde dabei das Realisationsprinzip
(§ 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 HGB) und das
Anschaffungskostenprinzip (§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB)
beachtet.
Erläuterungen zur Bilanz
Bilanzgewinn
Im Bilanzgewinn ist ein Gewinnvortrag von 77.671,01
EUR enthalten.
Latente Steuern
Die Berechnung der latenten Steuern erfolgte
gemäß § 274 HGB. Der Berechnung wurde ein
Steuersatz von 30 % zugrunde gelegt.
Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen sind im
Wesentlichen für Urlaubsansprüche,
Gewährleistungsansprüche, ausstehende
Lieferantenrechnungen, Jahresabschlusskosten und
Aufbewahrungspflicht gebildet.
Verbindlichkeiten
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten mit bis zu
einem Jahr ergeben sich aus der Bilanz. Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren sind
in den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in
Höhe von 0,00 EUR und in den sonstigen
Verbindlichkeiten in Höhe von 0,00 EUR enthalten.
Die Verbindlichkeiten umfassen solche gegenüber
Gesellschaftern in Höhe von 0,00 EUR.
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten, der durch
Pfandrechte oder ähnliche Rechte besichert ist,
beträgt zum Bilanzstichtag 0,00 EUR.
Das Risiko einer etwaigen Inanspruchnahme aus §
251 HGB wird nach Angaben der Geschäftsführung
als gering eingeschätzt.
Ausschüttungssperre
In Höhe von 0,00 EUR besteht gemäß
§ 268 Abs. 8 HGB eine Gewinnausschüttungssperre.
Sonstige Angaben
Geschäftsführung
Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der
Gesellschaft von Frau Erika Schneider geführt.
Flachslanden, 13. Juli
2012
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Geschäftsführung
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Erika Schneider
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sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 18.07.2012 festgestellt.
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