Stammdaten

Register
Amtsgericht Augsburg HRB 8022
Eingetragen
26.2.1981
Branche
Herstellung von Verpackungsmitteln aus KunststoffenBearbeitung und Veredlung von KunststoffwarenHerstellung von Baubedarfsartikeln aus Kunststoffen
Gegenstand
Verarbeitung von Plastikmaterialien und Papier

Historie

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Management

NameRolle
Lothar Wagner
seit 20.8.2002
Geschäftsführer
Ursula Wagner-Karev
seit 20.8.2002
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

Identifizierte Personen (3)

NameAnteil
54.00%
Gertraud Löffelmann
26.00%

Gesellschafter

3 Gesellschafter

GmbH-Struktur

2 von 3 angezeigt

Stadtbergen
27.000 DM
54.00%
Gertraud Löffelmann
Stadtbergen
13.000 DM
26.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Ferdinand Löffelmann GmbH

Stadtbergen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

Amtsgericht Augsburg, HRB 8022

Bilanz zum 31. Dezember 2019

Aktiva

31.12.2019 31.12.2018
EUR EUR TEUR TEUR
A. Anlagevermögen
Sachanlagen - 2
B. Umlaufvermögen
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 11.906,29 31
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 359.744,65 371.650,94 466 497
D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 501.014,72 385
Bilanzsumme 872.665,66 884

Passiva

31.12.2019 31.12.2018
EUR EUR TEUR TEUR
A. Eigenkapital
Gezeichnetes Kapital 25.564,59 26
Bilanzverlust soweit durch Eigenkapital gedeckt -25.564,59 - -26 -
B. Rückstellungen 717.244,00 664
C. Verbindlichkeiten 155.582,66 220
Bilanzsumme 872.826,66 884

Anhang für das Geschäftsjahr 2019

I. Allgemeine Angaben zum Unternehmen und zur Gliederung des

Die Ferdinand Löffelmann GmbH hat ihren Sitz in Stadtbergen und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Augsburg unter der HRB 8022 eingetragen.

II. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für kleine Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) sowie des GmbHG aufgestellt.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 I, 276, 288 HGB) des Jahresabschlusses wurden teilweise in Anspruch genommen.

Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungsgrundsätzen nach den für mittelgroße Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 I 2, 266 ff. HGB).

Die Zuführung des Anpassungsbetrags nach BilMOG für die Pensionsrückstellung von TEUR 7 wurde nunmehr in den sonstigen betrieblichen Aufwand umgegliedert.

III. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Sachanlagen werden mit den Anschaffungs- und Herstellungskosten abzüglich der planmäßigen linearen Abschreibung bilanziert (§§ 253, 255 I HGB). Außerplanmäßige Abschreibungen (§ 253 III 5 HGB) waren nicht erforderlich.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert angesetzt. Ausfallrisiken und allgemeine Kreditrisiken werden durch Einzel- und Pauschalwertberichtigungen angemessen berücksichtigt.

Die Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurde nach der versicherungsmathematischen Teilwertmethode gebildet. Es wurden folgende Annahmen für die Berechnung berücksichtigt:

pauschale durchschnittliche Restlaufzeit von 15 Jahren

durchschnittlicher Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre von 2,71 % (im Vorjahr: 3,21 %), der von der Dt. Bundesbank bekanntgemacht wurde

Rententrend 2 %

Sterbetafeln nach Dr. Klaus Heubeck "Richttafeln 2018 G"

Aus der Abzinsung der Pensionsrückstellungen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre ein Unterschiedsbetrag in Höhe von TEUR 67. Dieser Unterschiedsbetrag ist für die Ausschüttung gesperrt.

Durch die Umstellung der Bewertung der Pensionsrückstellungen nach BilMOG ergab sich ein zusätzlicher einmaliger Rückstellungsbetrag. Wir haben von der Übergangsregelung des Art. 67 I 1 EGHGB Gebrauch gemacht. Demnach wurde dieser Zuführungsbetrag jährlich mit 1/15 den Pensionsrückstellungen zugeführt. Die Unterdeckung der Pensionsrückstellung zum Abschlussstichtag beträgt noch TEUR 33.

Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 I 2 HGB). Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen nicht.

Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 I 2 HGB).

Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt (§ 253 I HGB).

IV. Erläuterungen zur Bilanz

Eigenkapital

Die Gesellschaft ist zum Bilanzstichtag mit TEUR 501 bilanziell überschuldet. Eine Überschuldung im insolvenzrechtlichen Sinn ist nicht gegeben, da die Gesellschaft nur Pensionsverpflichtungen gegenüber Gesellschaftern erfüllt und keine größeren Fremdverbindlichkeiten bestehen.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

V. Sonstige Pflichtangaben

Die Gesellschaft beschäftigte im Jahresdurchschnitt 3 Arbeitnehmer.

Ergebnisverwendung

Der Bilanzverlust ist auf neue Rechnung vorzutragen.

Geschäftsführer

Als Geschäftsführer sind Frau Ursula Wagner-Karev, Stadtbergen und Herr Lothar Wagner, Stadtbergen bestellt.

 

Ferdinand Löffelmann GmbH

gez. Lothar Wagner

gez. Ursula Wagner-Karev

Feststellung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss zum 31.12.2019 wurde am 23.03.2021 festgestellt.

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