Kerida GmbHLiquidiert
Ahornstraße 19, 52538 Selfkant, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Sabine Räther-Duras seit 10.1.2011 | Geschäftsführer |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Kerida GmbHMönchengladbachJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012BilanzAKTIVA
ANHANG zum Jahresabschluss per 31.12.2012der Kerida GmbH, MönchengladbachBilanzierungs- und Bewertungsmethoden Der Jahresabschluss der Kerida GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Die Gliederung der Bilanz zum 31. Dezember 2012 entspricht § 266 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften vorgenommen. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens mit einem Wert bis Euro 410,00 wurden im Jahr des Zugangs aktiviert und im Jahr der Anschaffung als geringwertige Wirtschaftsgüter abgeschrieben. Der Ansatz der Forderungen erfolgte mit dem Nennwert. Sonstige Vermögensgegenstände, die aus Ansprüchen von Gesellschaftern resultieren, sind in der Bilanz gesondert mit einem Davon-Vermerk versehen. Die Rückstellungen wurden entsprechend der Vorschrift des § 249 HGB gebildet und beinhalten folgende Rückstellungen: Steuerrückstellungen betreffen die Gewerbesteuer 2012. Die Sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Der Ansatz der Verbindlichkeiten erfolgte mit den Rückzahlungsbeträgen. Sonstige Verbindlichkeiten, die aus Ansprüchen von Gesellschaftern resultieren, sind in der Bilanz gem. § 42 Abs. 2 GmbHG gesondert mit einem Davon-Vermerk versehen.
Mönchengladbach, den 30.09.2014 Sabine Räther Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 30.09.2014 |
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