Meyplast
Verpackungen GmbH
Harrislee
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
336,00 |
551,00 |
| I.
Sachanlagen |
336,00 |
551,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
120.444,22 |
94.370,14 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
73.635,02 |
80.266,29 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
41.769,49 |
16.508,75 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
46.809,20 |
14.103,85 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
120.780,22 |
94.921,14 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
69.057,65 |
54.800,82 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
29.800,82 |
14.916,09 |
| III.
Jahresüberschuss |
14.256,83 |
14.884,73 |
| B.
Rückstellungen |
7.131,56 |
8.601,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
44.591,01 |
31.519,32 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
44.591,01 |
31.519,32 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
120.780,22 |
94.921,14 |
Anhang zum 31. Dezember 2011
der Firma Meyplast Verpackungen GmbH
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
1. Der Jahresabschluss der Meyplast Verpackungen
GmbH wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs
aufgestellt.
2. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
3. Die Gesellschaft ist eine
kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267
Abs. 1 HGB.
4. Der Jahresabschluss zum
31. Dezember 2011 ist unter Beachtung der allg.
Vorschriften der §§ 242 - 256a HGB sowie der
ergänzenden Vorschriften für
Kapitalgesellschaften gemäß §§
264 ff. HGB aufgestellt.
5. Von den größenabhängigen
Erleichterungen, für kleine Kapitalgesellschaften im
Sinne des § 288 HGB gelten, wurde Gebrauch gemacht.
6. Soweit Wahlrechte Für Angaben in der
Bilanz oder im Anhang ausgeübt werden können,
wurde der Vermerk in der
Bilanz, in Ausnahme im Anhang gewählt.
7. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs.
2 HGB
gegliedert. Die gesetzlichen Gliederungsvorschriften
wurden
beachtet.
8. Das Prinzip der Darstellungsstetigkeit wurde
beachtet.
II. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich steuerrechtlicher Maßnahmen
1. Bilanzierung- und Bewertungsgrundsätze
Immaterielle Vermögensgegenstände, Sach- und
Finanzanlagen
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Rückstellungen und Verbindlichkeiten
Für ungewisse Verbindlichkeiten wurden
Rückstellungen gebildet. Die Rückstellungsbildung
wurde gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Der Jahresabschluss enthält auf fremde
Währung lautende Sachverhalte, die in Euro umgerechnet
wurden.
III. Angaben zur Bilanz
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Die Forderungen zum 31. Dezember 2011 betragen 794,67
€ (Vorjahr: € 31.107,01)
2. Sonstige Vermögensgegenstände
In den sonstigen Vermögensgegenständen zum
31. Dezember 2011 sind Forderungen gegenüber dem
Gesellschafter in Höhe von 66.542,25 € enthalten
(Vorjahr: € 41.769,49 )
IV. Sonstige Angaben
1. Organmitglieder
Geschäftsführer ist Herr Helmut Meyer,
Kaufmann, Harrislee. Er ist allein vertretungsberechtigt
und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
2. Vergütungen an Organmitglieder
Die Gesellschaft macht von den
größenabhängigen Erleichterungen des §
288 HGB, insbesondere zur Angabe der Höhe der
Vergütung an Organmitglieder und der
Beschäftigtenzahl, Gebrauch.
Harrislee, den 06. März 2013
gez. Helmut Meyer
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2011 -
31.12.2011
Der Betrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände gegenüber
Gesellschaftern beträgt 66.542,25 EUR.
1.1.2010 -
31.12.2010
Der Betrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände gegenüber
Gesellschaftern beträgt 41.769,49 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 06.03.2013 festgestellt.
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