Weilchensee 1259. Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG
Selbe AdresseWagniskapital-Beteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Hans-Jochen Boehncke seit 12.4.2013 | Liquidator |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Finitum Rechtsanwalts AG (vormals: FORISION Rechtsanwalts AG)BonnJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010Bilanz zum 31. Dezember 2010Finitum Rechtsanwalts AG (vormals: FORISION Rechtsanwalts AG), BonnA K T I V A
Anhang zum 31. Dezember 2010Finitum Rechtsanwalts AG (vormals: FORISION Rechtsanwalts AG), BonnAllgemeine Hinweise Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Gesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB aus. Der Jahresabschluss auf den 31. Dezember 2010 wurde erstmals nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes erstellt. Entstandene Aufwendungen und Erträge, veranlasst durch den Wechsel auf diese Vorschrift, sind in der Gewinnermittlung entsprechend dargestellt. Die Vorjahresvergleichszahlen wurden auf Grund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst. Von der Möglichkeit der Zusammenfassung von Ausweisposten in der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurde kein Gebrauch gemacht. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Vermögens- und Schuldposten sind unter Beachtung der Vorschriften des HGB für Kapitalgesellschaften und der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung bewertet. Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten trägt allen erkennbaren Risiken nach den Grundsätzen vorsichtiger kaufmännischer Bewertung Rechnung. Das Anlagevermögen wurde zu Anschaffungs- und Herstellungskosten einschließlich Nebenkosten aktiviert und vermindert um lineare Abschreibungen angesetzt (§ 253 Abs. 1 und Abs 2 HGB). Die Abschreibung wurde im Jahre der Anschaffung zeitanteilig vorgenommen (§ 7 Abs. 1 Satz 4 EStG). Von der Bewertungsfreiheit für Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis zu 410 Euro wurde gem. § 6 Abs. 2 EStG Gebrauch gemacht. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die sonstigen Vermögensgegenstände sowie die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt. Die Rückstellungen enthalten alle bis zur Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und wurden in Höhe des Erfüllungsbetrages gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie die sonstigen Verbindlichkeiten wurden gemäß § 253 Abs. 1 HGB mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert. Angaben zur Bilanz Der vorliegende Jahresabschluss wurde in Euro aufgestellt. Die Forderungen haben grundsätzlich eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. In den sonstigen Vermögensgegenständen sind Forderungen gegenüber Gesellschafter in Höhe von 12.078,90 Euro enthalten. Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach Maßgabe von § 250 Abs. 1 HGB angesetzt. Die Rückstellungen haben grundsätzlich eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Ein Teilbetrag der sonstigen Rückstellungen von 1.211 Euro hat eine Laufzeit von mehr als einem bis zu fünf Jahren. Ein weiterer Teilbetrag in Höhe von 304 Euro hat eine Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren. Alle Verbindlichkeiten haben grundsätzlich eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Aufwendungen und Erträge wurden periodengerecht ermittelt. Geleistete Zahlungen für Aufwendungen nach dem Bilanzstichtag wurden abgegrenzt. In den sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträgen sind Zinserträge aus Forderungen gegenüber Gesellschafter in Höhe von 564 Euro enthalten. ErgebnisverwendungDer Bilanzverlust wird auf neue Rechnung vorgetragen. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Auf die Angabe der sonstigen finanziellen Verpflichtungen wird mit Verweis auf § 288 Abs. 1 HGB verzichtet. Sonstige Angaben Auf die Angabe von Organbezügen wird mit Verweis auf § 288 Abs. 1 HGB verzichtet. Auf die Angabe der Mitarbeiterzahlen wird mit Verweis auf § 288 Abs. 1 HGB verzichtet. Sitz und geschäftliche Oberleitung der Gesellschaft befinden sich in Bonn. Im Berichtsjahr setzte sich der Aufsichtsrat wie folgt zusammen
Vorstand war Hans-Jochen Boehncke, Rechtsanwalt, Koblenz. Der Vorstand ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Bonn, den 27.06.2012 Vorstand |
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