BL Handel + Logistik GmbH

Stammdaten

Register
Amtsgericht Saarbrücken HRB 15654
Eingetragen
4.4.2006
Branche
Großhandel mit Brennstoffen und MineralölerzeugnissenWärme- und KältehandelGroßhandel mit chemischen Erzeugnissen
Gegenstand
Der Handel mit und der Vertrieb von Flüssiggas und Mineralölprodukten, Anlagen und Gasgeräten, die Erbringung damit verbundener Dienstleistungen, insbesondere Transportleistungen, sowie der Handel mit Waren aller Art.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Hans Georg Lenhof
seit 12.8.2008
Geschäftsführer
Birgit Lenhof
seit 4.4.2006
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
Lenhof GdbR
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Lenhof GdbR
Germany
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

BL Handel + Logistik GmbH

Überherrn

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 26.679,00 26.466,00
I. Sachanlagen 26.679,00 26.466,00
B. Umlaufvermögen 2.640.969,22 2.882.649,88
I. Vorräte 176.212,93 339.161,64
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 2.151.587,33 1.889.442,22
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 313.168,96 654.046,02
C. Rechnungsabgrenzungsposten 2.496,30 0,00
Summe Aktiva 2.670.144,52 2.909.115,88

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 1.026.564,36 1.059.124,66
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 1.034.124,66 781.399,69
III. Jahresfehlbetrag 32.560,30 -252.724,97
B. Rückstellungen 1.239.928,00 1.287.863,00
C. Verbindlichkeiten 403.652,16 562.128,22
Summe Passiva 2.670.144,52 2.909.115,88

Anhang für das Geschäftsjahr 2023

Allgemeine Angaben

Die BL Handel + Logistik GmbH hat ihren Sitz in 66802 Überherrn und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Amtsgericht Saarbrücken HRB 15654.

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) und den Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Der Jahresabschluss umfasst die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und den Anhang. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt. Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.

Die Anschaffungskosten der Zugänge an beweglichen geringwertigen Anlagegegenständen mit Anschaffungskosten im Einzelnen von mehr als EUR 150,00 bis EUR 1.000,00 werden in den Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG einbezogen und im Jahr des Zugangs und den folgenden vier Jahren linear aufgelöst. Zugänge von geringwertigen Wirtschaftsgütern bis € 800,00 im Berichtszeitraum wurden in voller Höhe abgeschrieben.

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und -preisminderungen bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken ist durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen ausreichend Rechnung getragen worden.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr sind mit dem Barwert angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Anlagevermögen

Wegen der größenabhängigen Erleichterung (§ 288 Abs. 1 Nr. 1 HGB) ist der Anlagespiegel nicht Bestandteil des Anhangs.

Umlaufvermögen

Unter den Forderungen und den sonstigen Vermögensgegenständen werden Forderungen gegen Gesellschafter und nahestehenden Unternehmen von TEUR 459 (Vorjahr: TEUR 297) ausgewiesen.

Eigenkapital

Das Stammkapital von EUR 25.000 ist mit dem Nennbetrag angesetzt.

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren haben nicht bestanden.

Unter den Verbindlichkeiten werden keine Verbindlichkeiten gegen Gesellschafter ausgewiesen (Vorjahr: TEUR 0).

Haftungsverhältnisse

Zum Bilanzstichtag bestehen Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB in einem Gesamtbetrag von TEUR 780.

Die Haftungsverhältnisse gliedern sich wie folgt:

Gesamt 31.12.2023
(EUR)
Gesamt Vorjahr
(EUR)
Gesichert durch gewährte Pfandrechte und sonstige Sicherheiten
Verbindlichkeiten aus Bürgschaften Dingliche Absicherung auf der Immobilie in Überherrn, Breiter Weg 28
780.000,00 780.000,00 250.000,00
Bürgschaft von Hans-Georg und Birgit Lenhof
500.000,00

Sonstige Angaben

Angaben nach § 264 Abs. 2 HGB

Über Umstände, die dazu führen, dass der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage nicht vermittelt, waren keine Angaben zu machen.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen (§ 285 Nr. 3a HGB)

Zum Bilanzstichtag bestehen nicht in der Bilanz ausgewiesene oder vermerkte finanzielle Verpflichtungen, die für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind, in Höhe von jährlich TEUR 78.

Beschäftigte Arbeitnehmer (§ 285 Nr. 7 HGB)

Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer beträgt 10. Die Ermittlung erfolgte entsprechend § 267 Abs. 5 HGB.

Ausschüttungssperre

Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen (Pensionsrückstellungen) nach Maßgabe des durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren ermittelt sich wie folgt:

EUR
Pensionsrückstellungen gem. durchschn. Zinssatz der vergangenen 7 Jahre 1.215.565,00
Pensionsrückstellungen gem. durchschn. Zinssatz der vergangenen 10 Jahre 1.205.360,00
Ausschüttungsgesperrter Unterschiedsbetrag 10.205,00

Gewinne dürfen nur ausgeschüttet werden, wenn die nach der Ausschüttung verbleibenden frei verfügbaren Rücklagen zuzüglich eines Gewinnvortrags und abzüglich eine Verlustvortrags mindestens dem zuvor dargestellten Unterschiedsbetrag entsprechen (§ 253 Abs. 6 HGB).

Weitere Angaben

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

 

Überherrn

Gez.:

Herr Hans Georg Lenhof, Geschäftsführer

und

Frau Birgit Lenhof, Geschäftsführerin

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 28.8.2025.

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