Stammdaten

Register
Amtsgericht Jena HRB 519179
Eingetragen
31.1.2022
Branche
Gewinnung von anderen Natursanden und KiesGewinnung von Naturwerksteinen, Kalk- und Gipsstein, Schiefer und sonstigem GesteinSteinkohlenbergbau
Gegenstand
ist der Betrieb eines Steinbruchs.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Heinz Günter Huke
seit 16.3.2022
Prokura
Kevin Huke
seit 16.3.2022
Prokura
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Benzstraße 1, 37412 Herzberg am Harz
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Heinz Huke GmbH

Großlohra

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 1.608,00 0,50
I. Sachanlagen 1.608,00 0,50
B. Umlaufvermögen 261.583,83 212.351,43
I. Vorräte 25.000,00 35.000,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 89.175,31 76.588,50
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 147.408,52 100.762,93
C. Rechnungsabgrenzungsposten 875,00  
Aktiva 264.066,83 212.351,93

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 124.778,92 4.006,05
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag 20.993,95  
III. Jahresüberschuss 120.772,87 -20.993,95
B. Rückstellungen 47.529,05 3.500,00
C. Verbindlichkeiten 91.758,86 204.845,88
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 91.758,86 204.845,88
Passiva 264.066,83 212.351,93

Anhang

A. Grundsätzliches zum Jahresabschluss und der Buchführung

  1. Die Gesellschaft hat eine den gesetzlichen Erfordernissen entsprechende Buchführung unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung erstellt. Die Geschäftsvorfälle, das Anlagenverzeichnis und die Lohnbuchhaltung werden hierbei mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung erstellt bzw. geführt. Die Buchführung entspricht nach meinen Feststellungen den gesetzlichen Vorschriften.
  
  2. Der Jahresabschluss der Heinz Huke GmbH Kalksteinbruch Amt Lohra vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

Es sind keine Umstände erkennbar, die dazu führen, dass der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild nicht vermittelt (§ 264 Abs. 2 HGB).

3. Die Saldenvorträge zum Geschäftsjahresbeginn entsprechen den Endsalden des vorherigen Geschäftsjahres.

4. Die Form der Darstellung, insbesondere die Gliederung des Jahresabschlusses, entspricht den gesetzlichen Regelungen des § 266 HGB.

Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) gewählt.

  5. Das Anlagevermögen wird von mir unter Mitwirkung der Geschäftsführung in einem vollständigen Bestandsverzeichnis ordnungsgemäß entwickelt und jährlich durch die Geschäftsführung auf Vollständigkeit und Richtigkeit überprüft.

B. Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

1. Das Anlagevermögen, Vorräte und Forderungen wurden zu Anschaffungskosten bewertet gemäß § 253 Abs. 1,2 HGB. Dabei sind die immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen um planmäßige lineare und                   degressive Abschreibungen vermindert worden.
Die Abschreibungen sind dabei unter Beachtung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer ermittelt worden. Die lineare Abschreibung wird im Jahr der Anschaffung oder Herstellung nur zeitanteilig für den (vollen) Monat der Anschaffung oder Herstellung und die folgenden Monate gewährt gemäß § 7 Abs. 1 S. 4 und Abs. 2 S. 3 EStG.

Die zugegangenen geringwertigen Wirtschaftsgüter werden im Geschäftsjahr voll abgeschrieben gemäß § 6 Abs. 2 EStG.

Teilwertabschreibungen bzw. Abschreibungen auf den niedrigeren Marktwert oder Börsenpreis gemäß § 253 Abs. 3 HGB, § 6 Abs. 1 EStG waren nicht erforderlich.

Die Posten des Anlagevermögens werden ausnahmslos zu historischen Anschaffungskosten vermindert um die planmäßigen Abschreibungen, bilanziert (vgl. Anlagenspiegel).

Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind zu Anschaffungskosten, die unfertigen und fertigen Erzeugnisse mit den handelsrechtlichen (steuerrechtlich = aktivierungspflichtigen)  Kostenbestandteilen (Einzelkosten zuzüglich Gemeinkostenanteile, etc.) zum Bilanzstichtag  bewertet worden. Einzelaufstellungen bzw. Inventurlisten zum Bilanzstichtag liegen vor.

In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind keine Forderungen enthalten, bei denen mit einer Bezahlung eventuell nicht mehr zu rechnen ist.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen beinhalten nur geringe Risiken, sodass hierfür zusätzlich keine Pauschalwertberichtigung erforderlich war.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen  Verbindlichkeiten.

Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag passiviert und durch entsprechende Kontoauszüge bzw. Einzelaufstellungen belegt.

2. Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden: keine

3. Bewertungsvereinfachungsmethoden (§§ 240 Abs. 4 und 3 256 Satz 1 HGB) wurden nicht
angewandt.

4. Allen am Bilanzstichtag erkennbaren bzw. bestehenden Risiken, soweit sie bis zum Tage der Bilanzerstellung erkennbar waren, ist entsprechend durch Rückstellungen bzw. Wertberichtigungen Rechnung getragen worden. Risiken nach dem Bilanzstichtag von besonderer Bedeutung sind nicht aufgetreten.

5. Gemäß Gesellschafterbeschluss wird der Jahresüberschuss 2023 auf neue Rechnung auf das Kalenderjahr 2024 vorgetragen.

C. Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

1. In den ausgewiesenen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind keine mit einer längeren Laufzeit als fünf Jahre enthalten.

2. Der Anlagenspiegel (§ 268 Abs. 2 Satz 1 HGB) ist als Anlage beigefügt.

3. Abschreibungen des Geschäftsjahres:  vgl. Anlagenspiegel

4. Haftungsverhältnisse:

Es bestehen keine Verbindlichkeiten aus der Begebung und Übertragung von Wechseln und ähnlichen Haftungsverhältnissen.

Zur Geschäftsführerin der Gesellschaft war bestellt:  Frau Katrin Huke

D. Lagebericht

Die Geschäftsführung hat gemäß § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

sonstige Berichtsbestandteile


Herzberg am Harz, den 11.12.2024

Katrin Huke, Gesellschafter-Geschäftsführerin


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 11.12.2024 festgestellt.

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