Heinz Huke
GmbH
Großlohra
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.608,00 |
0,50 |
| I.
Sachanlagen |
1.608,00 |
0,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
261.583,83 |
212.351,43 |
| I.
Vorräte |
25.000,00 |
35.000,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
89.175,31 |
76.588,50 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
147.408,52 |
100.762,93 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
875,00 |
|
| Aktiva |
264.066,83 |
212.351,93 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
124.778,92 |
4.006,05 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
20.993,95 |
|
| III.
Jahresüberschuss |
120.772,87 |
-20.993,95 |
| B.
Rückstellungen |
47.529,05 |
3.500,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
91.758,86 |
204.845,88 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
91.758,86 |
204.845,88 |
| Passiva |
264.066,83 |
212.351,93 |
Anhang
A.
Grundsätzliches zum Jahresabschluss und der
Buchführung
1. Die Gesellschaft hat eine den
gesetzlichen Erfordernissen entsprechende Buchführung
unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsgemäßer Buchführung erstellt. Die
Geschäftsvorfälle, das Anlagenverzeichnis und die
Lohnbuchhaltung werden hierbei mit Hilfe der elektronischen
Datenverarbeitung erstellt bzw. geführt. Die
Buchführung entspricht nach meinen Feststellungen den
gesetzlichen Vorschriften.
2. Der Jahresabschluss der
Heinz Huke GmbH Kalksteinbruch Amt Lohra vermittelt
unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsgemäßer Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
Es sind keine Umstände erkennbar, die dazu
führen, dass der Jahresabschluss ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
nicht vermittelt (§ 264 Abs. 2 HGB).
3. Die Saldenvorträge zum
Geschäftsjahresbeginn entsprechen den Endsalden des
vorherigen Geschäftsjahres.
4. Die Form der Darstellung, insbesondere die
Gliederung des Jahresabschlusses, entspricht den
gesetzlichen Regelungen des § 266 HGB.
Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde
nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB)
gewählt.
5. Das Anlagevermögen wird von
mir unter Mitwirkung der Geschäftsführung in
einem vollständigen Bestandsverzeichnis
ordnungsgemäß entwickelt und jährlich durch
die Geschäftsführung auf Vollständigkeit und
Richtigkeit überprüft.
B.
Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung
1. Das Anlagevermögen, Vorräte und
Forderungen wurden zu Anschaffungskosten
bewertet gemäß § 253 Abs. 1,2 HGB.
Dabei sind die immateriellen Vermögensgegenstände
und Sachanlagen um planmäßige lineare
und
degressive Abschreibungen vermindert worden.
Die Abschreibungen sind dabei unter Beachtung der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer ermittelt worden.
Die lineare Abschreibung wird im Jahr der Anschaffung oder
Herstellung nur zeitanteilig für den (vollen) Monat
der Anschaffung oder Herstellung und die folgenden Monate
gewährt gemäß § 7 Abs. 1 S. 4 und Abs.
2 S. 3 EStG.
Die zugegangenen geringwertigen Wirtschaftsgüter
werden im Geschäftsjahr voll abgeschrieben
gemäß § 6 Abs. 2 EStG.
Teilwertabschreibungen bzw. Abschreibungen auf den
niedrigeren Marktwert oder Börsenpreis
gemäß § 253 Abs. 3 HGB, § 6 Abs. 1
EStG waren nicht erforderlich.
Die Posten des Anlagevermögens werden
ausnahmslos zu historischen Anschaffungskosten vermindert
um die planmäßigen Abschreibungen, bilanziert
(vgl. Anlagenspiegel).
Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind zu
Anschaffungskosten, die unfertigen und fertigen Erzeugnisse
mit den handelsrechtlichen (steuerrechtlich =
aktivierungspflichtigen) Kostenbestandteilen
(Einzelkosten zuzüglich Gemeinkostenanteile, etc.) zum
Bilanzstichtag bewertet worden.
Einzelaufstellungen bzw. Inventurlisten zum Bilanzstichtag
liegen vor.
In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
sind keine Forderungen enthalten, bei denen mit einer
Bezahlung eventuell nicht mehr zu rechnen ist.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
beinhalten nur geringe Risiken, sodass hierfür
zusätzlich keine Pauschalwertberichtigung erforderlich
war.
Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verbindlichkeiten.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag passiviert und durch entsprechende
Kontoauszüge bzw. Einzelaufstellungen belegt.
2. Abweichungen von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden: keine
3. Bewertungsvereinfachungsmethoden (§§ 240
Abs. 4 und 3 256 Satz 1 HGB) wurden nicht
angewandt.
4. Allen am Bilanzstichtag erkennbaren bzw.
bestehenden Risiken, soweit sie bis zum Tage der
Bilanzerstellung erkennbar waren, ist entsprechend durch
Rückstellungen bzw. Wertberichtigungen Rechnung
getragen worden. Risiken nach dem Bilanzstichtag von
besonderer Bedeutung sind nicht aufgetreten.
5. Gemäß Gesellschafterbeschluss wird
der Jahresüberschuss 2023 auf neue Rechnung auf das
Kalenderjahr 2024 vorgetragen.
C.
Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung
1. In den ausgewiesenen Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen sind keine mit einer
längeren Laufzeit als fünf Jahre enthalten.
2. Der Anlagenspiegel (§ 268 Abs. 2 Satz 1 HGB)
ist als Anlage beigefügt.
3. Abschreibungen des
Geschäftsjahres: vgl. Anlagenspiegel
4.
Haftungsverhältnisse:
Es bestehen keine Verbindlichkeiten aus der Begebung
und Übertragung von Wechseln und ähnlichen
Haftungsverhältnissen.
Zur Geschäftsführerin der Gesellschaft war
bestellt: Frau Katrin Huke
D.
Lagebericht
Die Geschäftsführung hat gemäß
§ 264 Abs. 1 Satz 3 HGB auf die Aufstellung eines
Lageberichts verzichtet.
sonstige Berichtsbestandteile
Herzberg am Harz, den 11.12.2024
Katrin Huke,
Gesellschafter-Geschäftsführerin
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 11.12.2024
festgestellt.
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