BF
Metallservice GmbH
Leinburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
1.1.2011
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.274,00 |
0,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
846,00 |
0,00 |
| II.
Sachanlagen |
428,00 |
0,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
8.097,27 |
12.500,00 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
80,40 |
0,00 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
8.016,87 |
12.500,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
9.371,27 |
12.500,00 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
1.1.2011
EUR |
| A.
Eigenkapital |
7.351,52 |
12.500,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-7.500,00 |
-12.500,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
17.500,00 |
12.500,00 |
| II.
Jahresfehlbetrag |
10.148,48 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
965,00 |
0,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.054,75 |
0,00 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
1.054,75 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
9.371,27 |
12.500,00 |
Anhang
Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des
Jahresabschlusses
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der §§ 264, 267 II HGB auf.
Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den
Vorschriften des Bilanzmodernisierungsgesetzes (BilMoG)
aufgestellt.
Gliederung:
Die Gliederung der Bilanz erfolgte gem. § 266
HGB.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren § 275 II HGB aufgestellt.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden § 284 II Nr.
1
HGB
:
Bilanzierungsmethoden:
1. Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
2. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten
sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichen
gegliedert.
3. Das Anlagevermögen weist nur
Gegenstände aus, die bestimmt sind dem
Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen.
4. Rückstellungen sind nur im Rahmen des §
249 HGB gebildet worden.
Bewertungsmethoden:
1. Die Wertansätze der
Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit
denen der Schlussbilanz des vorhergehenden
Geschäftsjahres überein.
2. Bei der Bewertung wird von der Fortführung
der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen auch
tatsächliche und rechtliche Gegebenheiten nicht
entgegen.
3. Die Vermögensgegenstände und Schulden
sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden.
4. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt,
selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem
Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden
sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie
am Abschlussstichtag realisiert sind.
5. Einzelne Positionen sind wie folgt bewertet worden
:
Die Bilanzierung der immateriellen
Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgt
zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter
Berücksichtigung nutzungsbedingter
planmäßiger Anschreibungen. Grundlage der
planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes (§ 253 1, III HGB). Bei den
immateriellen Vermögensgegenständen erfolgt die
Abschreibung linear. Die beweglichen Anlagegüter
werden ebenfalls linear abgeschrieben. Die geringwertigen
Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens werden
entsprechend der steuerlichen Vorschriften bilanziert.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert
angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen enthaltenen Risiken wird bei Bedarf durch
Bildung angemessen dotierter Einzel- und
Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen.
Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 I 2 HGB).
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert (§253 I 2 HGB).
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt (§ 253 I HGB).
6. Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig von den
Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss
berücksichtigt worden.
ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ
Forderungen
Die Forderungen werden alle innerhalb eines Jahres
bezahlt.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten von insgesamt
EUR 1.054,75 haben eine Restlaufzeit bis zu 1 Jahr.
SONSTIGE PFLICHTANGABEN
Geschäftsführerorgane
Im Geschäftsjahr wurden die Geschäfte der
Gesellschaft von Frau Kirsten Gabriel-Fett geführt.
Außer der Geschäftsführerin waren im
Berichtsjahr keine weitern Organe bestellt.
Leinburg, den 25. Januar 2013
Die Geschäftsführerin:
gez. Gabriel-Fett Kirsten
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 25.01.2013 festgestellt.
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