BOSENHOF Bau GmbH NeukirchenLiquidiert
Krippenberg 5 b, 08459 Neukirchen, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
René Gottwald seit 9.1.2024 | Liquidator |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
BOSENHOF Bau GmbH NeukirchenNeukirchenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020BILANZAKTIVA
ANHANGBilanzierungs- und BewertungsgrundsätzeBilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Der Jahresabschluss wurde auf Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungs- vorschriften des HGB sowie nach ergänzenden Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Zum 01.01.2010 wurde auf die geänderten Vorschriften des BilMoG umgestellt. Die Umstellungseffekte sind dokumentiert. Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des Dritten Buches des HGB (§§ 238 ff.) unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) aufgestellt worden. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB. Entsprechend § 246 HGB sind im Jahresabschluss sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite und Aufwendungen sind nicht mit Erträgen verrechnet worden. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Dabei sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt wurden, auch wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig vom Zahlungspunkt erfasst. Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet: Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die dazu bestimmt sind, dauerhaft dem Geschäftbetrieb zu dienen. Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um die plan- mäßigen Abschreibungen, angesetzt. Nach Art. 67 Abs. 4 Satz 1 EGHGB bestand zum 01.01.2010 ein Wahlrecht zur Fortführung von niedrigeren Wertansätzen von Vermögensgegenständen, die auf Abschreibungen nach § 253 Abs. 3 Satz 3 bzw. Abs. 4 HGB a.F. beruhen. Hiervon wurde Gebrauch gemacht. Entsprechende Zuschreibungen wurden nicht vorgenommen. Den planmäßigen Abschreibungen wurde die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes zugrunde gelegt. Die Abschreibungen des beweglichen Anlagevermögens wurden sowohl degressiv als auch linear vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis zum steuerrechtlich maßgeblichen Wert von 800,00 € wurden im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben. Im Umlaufvermögen wurden entsprechend § 256 HGB der Warenbestand (Material) zu Anschaffungskosten der zuletzt bezogenen Ware bewertet. Unfertige Leistungen wurden zu Herstellungskosten angesetzt. Diese umfassen neben dem Fertigungsmaterial, den Fertigungslöhnen und den Abschreibungen auch die Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie angemessene Kosten der allgemeinen Verwaltung und der betrieblichen Altersvorsorge der Mitarbeiter. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert, vermindert um Wertberichtigungen und unter Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt. Flüssige Mittel wurden zu Nominalwerten angesetzt. Bei der Bemessung der Rückstellungen wurde allen erkennbaren Risiken angemessen und ausreichend Rechnung getragen. Der Wertansatz berücksichtigt zukünftige Kosten- bzw. Preissteigerungen. Entsprechend der Laufzeit erfolgte eine Abzinsung. Die Steuerrückstellungen enthalten den Betrag des Passivüberhangs der latenten Steuern. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Erläuterungen zur BilanzErläuterungen zur Bilanz Die Aufgliederung und die Bewegungen im Anlagevermögen ( Sachanlagen) sind dem Abschreibungsverzeichnis zu entnehmen. Unter den Finanzanlagen sind Wertpapiere zu Anschaffungskosten in Höhe von 271,22 € ausgewiesen. Der Kurswert zum Bilanzstichtag belief sich auf 268,63 €. Es wurde von einer nicht dauernden Wertminderung ausgegangen. Daher wurde keine außerplanmäßige Abschreibung berücksichtigt. Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr liegen nicht vor. Die Steuerrückstellungen enthalten den Betrag des Passivüberhangs der latenten Steuern in Höhe von 9.770,00 €. Dieser Betrag wurde ermittelt aus den Unterschieden zwischen Handels- und Steuer- bilanz in der Bewertung des Anlagevermögens bei den Normalabschreibungen bzw. durch steuerrechtliche Sonderabschreibungen. Es wurde mit einem Steuersatz von 30 % gerechnet. Die sonstigen Rückstellungen betreffen die erwarteten Kosten für Tantieme des Geschäftsführers, für die Erstellung und Prüfung des Jahresabschlusses, für die Erstellung der Steuererklärungen, für Gewährleistungen, für Urlaub der Mitarbeiter, für die Archivierung und Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen sowie für vorausschtliche Betriebskosten der Mieträume. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren bestehen nicht. Sonstige AngabenSonstige Angaben Gesamtvertretungsberechtigter Geschäftsführer im Geschäftsjahr 2020 war Herr Renė Gottwald, Diplom-Betriebswirt (BA).
Neukirchen, den 25. Mai 2021 gez. Rene Gottwald Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 25. Mai 2021 |
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