Ergo.fol
Norflex GmbH
Ingolstadt
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
1.1.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
2.757.565,63 |
3.360.435,19 |
| I.
Sachanlagen |
2.757.565,63 |
3.360.435,19 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.256.738,67 |
2.243.938,18 |
| I.
Vorräte |
707.811,67 |
644.558,91 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
918.085,51 |
1.051.504,28 |
| davon
gegen Gesellschafter |
154.720,00 |
87.660,67 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
630.841,49 |
547.874,99 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
31.589,44 |
61.165,03 |
| Aktiva |
5.045.893,74 |
5.665.538,40 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
1.1.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
373.894,73 |
373.894,73 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
100.000,00 |
100.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
273.894,73 |
273.894,73 |
| III.
Jahresüberschuss/-fehlbetrag |
0,00 |
|
| B.
Rückstellungen |
596.879,51 |
589.290,85 |
| C.
Verbindlichkeiten |
4.075.119,50 |
4.702.352,82 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
175.000,00 |
175.000,00 |
| Passiva |
5.045.893,74 |
5.665.538,40 |
Anhang
1. Gesetzliche Grundlagen
Der Jahresabschluss wurde nach den Bestimmungen der
§§ 242 bis 256 und §§ 264 bis 288
HGB unter Berücksichtigung des
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (kurz BilRUG)
aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren
die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Die Gesellschaft erfüllt die
Größenmerkmale einer kleinen
Kapitalgesellschaft. Danach ist der Jahresabschluss um
einen Anhang zu ergänzen und ein Lagebericht
aufzustellen. Von der Aufstellung eines Lageberichtes wurde
Abstand genommen.
Die Gesellschaft ist unter HRB 1049 im
Handelsregister beim Amtsgericht Ingolstadt eingetragen.
Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte unter
der Annahme der Unternehmensfortführung
gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284
Abs. 2 HGB) sind im Rahmen der handelsrechtlichen
Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung, unter Beachtung ergänzender
Vorschriften für Kapitalgesellschaften, ausgeübt.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
2.1 Das
Anlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Die
Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen
Nutzungszeit der Vermögensgegenstände und
entsprechend den handelsrechtlichen Vorschriften nach der
linearen Methode vorgenommen.
Geringwertige Vermögensgegenstände mit
Einzelanschaffungskosten bis zu EUR 800,00 werden im Jahr
des Zugangs voll abgeschrieben. Eine Aktivierung in einem
Sammelposten wird nicht vorgenommen.
2.2 Die
Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
2.5 Die
Forderungen und Sonstigen
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert,
vermindert um eine ausreichende Pauschalwertberichtigung,
angesetzt. Das strenge Niederstwertprinzip wurde beachtet.
2.4 Das
Gezeichnete Kapital der Gesellschaft ist mit dem
Nominalbetrag ausgewiesen und stimmt mit der Eintragung im
Handelsregister überein.
2.5 Die
Rückstellungen für Pensionen wurden unter
Anwendung versicherungsmathematischer Grundsätze nach
dem Teilwertverfahren mit dem Rechnungszinssatz von 6,0 %
ermittelt. Dabei wurden die Richttafeln 2018 G nach Prof.
Dr. Klaus Heubeck angewendet. Eine Dynamik war nicht zu
berücksichtigen. Es wurden lediglich die
steuerrechtlichen, nicht die handelsrechtlichen
Vorschriften beachtet.
2.6 Die
Steuerrückstellungen und
Sonstigen Rückstellungen sind nach dem
notwendigen Maß vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt
(§ 253 Abs. 1 HGB). Sie
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verbindlichkeiten.
2.7
Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert.
3. Arbeitnehmerzahl
Die Gesellschaft beschäftigte im
Geschäftsjahr 2022 durchschnittlich 23 gewerbliche
Arbeitnehmer und 10 Angestellte.
4. Informationen zum Jahresabschluss
4.1
Verbindlichkeiten
Von den bilanzierten Verbindlichkeiten hat ein
Gesamtbetrag in Höhe von T-EUR 2.210 (Vorjahr: T-EUR
1.484) eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Die Sonstigen Verbindlichkeiten sind teilweise durch
Sicherungsübereignung von Maschinen gesichert.
4.2
Haftungsverhältnisse und sonstige
finanzielle Verpflichtungen
Die Ergo.fol Norflex GmbH hat zum Bilanzstichtag
31.12.2022 Verpflichtungen aus Verträgen für die
Betriebsgebäude mit einer jährlichen
Pachtverpflichtung von T-EUR 210,
Fahrzeugleasingverträgen mit einer jährlichen
Verpflichtung von T-EUR 16 sowie Maschinen-, Geräte-,
EDV-Leasing mit einem jährlichen Betrag von T-EUR 1.
Die Ergo.fol Norflex GmbH hat seit 2020 einen
Factoringvertrag mit der Targo Bank über einen
maximalen Rahmen von T-EUR 500 abgeschlossen, im Rahmen
dessen die Erlöse aus den abgetretenen
Forderungen abgetreten werden. Hierzu ist ein Guthabenkonto
bei der Oldenburgischen Landesbank verpfändet.
Darüber hinaus bestehen keine
Haftungsverhältnisse oder sonstige finanzielle
Verpflichtungen, über die nach §§ 251, 268
Abs. 7 HGB zu berichten wäre.
sonstige Berichtsbestandteile
Ingolstadt, 11.09.2023
gez.
Maria Köppl, Geschäftsführerin
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.09.2023
festgestellt.
|