RP APNIESA-US GmbH
Selbe AdresseManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Karolin Prechtl seit 13.2.2026 | Liquidator |
Herbert Wunderlich seit 13.2.2026 | Liquidator |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
ZukunftslInvest S.à.r.l. | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
RP Asian Equity GmbHUsingenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010Bilanz zum 31. Dezember 2010AKTIVA
Anhang zum Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis 31.12.2010I. VorbemerkungDer Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der §§ 264 ff. HGB unter Beachtung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft i. S. d. § 267 Abs. 1 HGB. Im Rahmen der Aufstellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2010 wurde von den größenabhängigen Erleichterungen der §§ 266 Abs. 1 Satz 3, 274a und 288 Abs. 1 HGB teilweise Gebrauch gemacht. Bei der Offenlegung werden die größenabhängigen Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften weitgehend in Anspruch genommen. Das Geschäftsjahr der Gesellschaft entspricht dem Kalenderjahr. Das am 29. Mai 2009 in Kraft getretene Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts ("BilMoG") ist in Bezug auf Ansatz- und Bewertungsvorschriften erstmals auf den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2010 der Gesellschaft anzuwenden (Art. 66 Abs. 3 Satz 1 EGHGB). Von der Möglichkeit einer vorzeitigen Anwendung wurde kein Gebrauch gemacht (Art. 66 Abs. 3 Satz 6 EGHGB). Aufgrund der Neuregelung von § 277 Abs. 5 Satz 2 HGB in der Fassung des BilMoG werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erstmals die Erträge aus der Währungsumrechnung unter dem Posten "Sonstige betriebliche Erträge" und die Aufwendungen aus der Währungsumrechnung unter dem Posten "Sonstige betriebliche Aufwendungen" als sog. "davon-Vermerke" ausgewiesen. II. Bilanzierungs- und BewertungsgrundsätzeDer Ansatz und die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten erfolgt nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung. Die unter den Finanzanlagen ausgewiesenen Wertpapiere des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten, vermindert um außerplanmäßige Abschreibungen gemäß § 253 Abs. 3 Satz 3 HGB, bewertet. Gleichartige Wertpapiere werden zu einer Gruppe zusammengefasst und nach §§ 240 Abs. 4, 256 Satz 2 HGB mit dem gewogenen Durchschnittswert angesetzt. Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung werden außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren Wert vorgenommen, der den Vermögensgegenständen am Abschlussstichtag beizulegen ist. Die Feststellung der voraussichtlichen Dauerhaftigkeit einer Wertminderung wird für gleichartige Wertpapiere gesondert getroffen. Die voraussichtliche Dauerhaftigkeit einer Wertminderung wird unter Anwendung bestimmter Aufgreifkriterien beurteilt. Soweit gleichartige Wertpapiere ein Aufgreifkriterium erfüllen, wird für sie einzeln geprüft, ob eine Abschreibung wegen dauerhafter Wertminderung erforderlich ist. In Anlehnung an die Verlautbarung des Versicherungsfachausschusses des Instituts der Wirtschaftsprüfer ist ein Aufgreifkriterium erfüllt, wenn der Zeitwert gleichartiger Wertpapiere in den dem Bilanzstichtag vorangehenden sechs Monaten permanent um mehr als 20 % unter ihrem Buchwert liegt. Liegt der Zeitwert länger als ein Geschäftsjahr unter dem Buchwert, so ist ein weiteres Aufgreifkriterium erfüllt, wenn der Durchschnittswert der täglichen Börsenkurse der gleichartigen Wertpapiere in den letzten zwölf Monaten um mehr als 10 % unter dem Buchwert liegt. Sofern eines der beiden Aufgreifkriterien erfüllt ist, wird der Abschreibungsbedarf nach dem Umfang der Wertminderung gleichartiger Wertpapiere beurteilt, der als voraussichtlich dauerhaft angesehen werden muss. Als Anhaltspunkt für den Umfang der voraussichtlich dauerhaften Wertminderung dient der Stichtagskurs der Wertpapiere am Bilanzstichtag. Für Investmentfondsanteile richtet sich die Beurteilung der voraussichtlichen Dauerhaftigkeit einer Wertminderung nach den im Fonds gehaltenen Vermögensgegenständen. Zum Nachweis für den voraussichtlich nur vorübergehenden Teil der Wertminderung werden fundierte Aussagen unabhängiger Analysten zu den einzelnen im Fonds bzw. direkt gehaltenen Wertpapieren berücksichtigt. Daneben werden weitere Analyseverfahren auf Basis von Kursgewinnverhältnissen, Net Asset Values oder sonstigen Analysen der Kursverläufe der Wertpapiere verwendet. Sofern sich in einem späteren Jahr herausstellt, dass die Gründe für die außerplanmäßige Abschreibung nicht mehr bestehen, wird der Betrag dieser Abschreibung gemäß § 253 Abs. 5 Satz 1 HGB wieder zugeschrieben. Die Bewertung der sonstigen Vermögensgegenstände erfolgt mit den Anschaffungskosten oder dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert; Guthaben bei Kreditinstituten werden mit dem Nennwert am Bilanzstichtag bilanziert. Das Genussrechtskapital wird aufgrund der Genussrechtsbedingungen als bilanzielles Eigenkapital beurteilt. Nach den Genussrechtsbedingungen gewähren die Genussrechte eine Beteiligung am Gewinn, Verlust und Liquidationserlös. Die Rechte der Genussrechtsinhaber stehen ferner im Rang nach den Rechten der übrigen Gläubiger und nach den Genussrechtsbedingungen ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Das Genussrechtskapital wird der Gesellschaft grundsätzlich auf unbestimmte Zeit gewährt. Nach der Stellungnahme des Hauptfachausschusses des Instituts der Wirtschaftsprüfer zur Behandlung von Genussrechten im Jahresabschluss von Kapitalgesellschaften (HFA 1/1994) sind daher die Kriterien zum Ausweis des Genussrechtskapitals als bilanzielles Eigenkapital erfüllt. In Erweiterung des gesetzlich vorgeschriebenen Gliederungsschemas wird das Genussrechtskapital als gesonderter Posten innerhalb des Eigenkapitals ausgewiesen. Rückstellungen für hinsichtlich des Zeitpunktes und der Höhe nach ungewisse Verbindlichkeiten werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag bilanziert. Die auf fremde Währung lautenden Fremdwährungsguthaben und -verbindlichkeiten werden mit dem Devisenkurs im Zeitpunkt der Anschaffung umgerechnet. Bei einer Änderung des Devisenkurses erfolgt bei langfristigen Fremdwährungsforderungen ggf. eine Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert unter Zugrundelegung des Devisenkassamittelkurses am Bilanzstichtag. Unter Berücksichtigung des Imparitätsprinzips erfolgt bei langfristigen Fremdwährungsverbindlichkeiten eine Bewertung zum höheren Devisenkassamittelkurs zum Bilanzstichtag. Kurzfristige Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten sowie Guthaben und Verbindlichkeiten bei Kreditinstituten werden gem. § 256a Satz 2 HGB zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag angesetzt. III. Erläuterungen zur BilanzBei den Wertpapieren des Finanzanlagevermögens handelt es sich ausschließlich um Anteilscheine an dem Investmentfonds "Allianz RCM High Dividend Asia Pacific - W (H-EUR)" (ISIN LU0266665115). Das Portfolio des Investmentfonds enthält Unternehmen des pazifisch-asiatischen Raumes außerhalb Japans, die sich durch nachhaltig hohe Dividendenausschüttungen auszeichnen. Es handelt sich um eine währungsgesicherte Anteilsklasse, um das Risiko von Wechselkursänderungen zu verringern. Von dem Investmentfonds "Allianz RCM High Dividend Asia Pacific - W (H-EUR) (ISIN LU0266665115)" befinden sich zum 31. Dezember 2010 93.611,13 Anteile im Umlauf. Hiervon werden 43.986,134 Anteile von der RP Asian Equity GmbH gehalten (= 46,99%). Der Rücknahmepreis des Investmentfonds "Allianz RCM High Dividend Asia Pacific - W (H-EUR) (ISIN LU0266665115)" zum Jahresultimo beträgt pro Investmentfondsanteil EUR 889,76. Im Geschäftsjahr 2010 wurden keine außerplanmäßigen Abschreibungen vorgenommen. Die als Finanzanlagen gehaltenen Wertpapiere mit einem Buchwert von EUR 40,074 Mio. sind nicht mit dem strengen Niederstwert bewertet. Der Zeitwert dieser Wertpapiere beträgt EUR 39,137 Mio. Für das zum 30. September 2010 endende Geschäftsjahr des Investmentfonds "Allianz RCM High Dividend Asia Pacific - W (H-EUR) (ISIN LU0266665115)" für den Zeitraum vom 1. Oktober 2009 bis zum 30. September 2010 hat die RP Asian Equity GmbH am 17. Dezember 2010 eine Ausschüttung i.H.v. EUR 1.160.844,66 vereinnahmt. Beschränkungen in der täglichen Rückgabe der Rückgabe der Investmentfondsanteile bestehen nicht. Das Finanzanlagevermögen ist zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Die Guthaben bei Kreditinstituten werden bei der Commerzbank AG, Frankfurt am Main, unterhalten. Sämtliche Verbindlichkeiten sind innerhalb eines Jahres fällig. IV. Erläuterungen zur GeschäftsführungDie Geschäftsführung setzt sich wie folgt zusammen:
Die Gesellschaft wird durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. V. Angaben zum EigenkapitalDas gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt EUR 25.000,00 und wird zu 100 % von der Anovia Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, gehalten. Der Jahresabschluss der Anovia Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, ist beim Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main hinterlegt (HRB 51672). Das Eigenkapital der RP Asian Equity GmbH beträgt Ende 2010 EUR 41,9 Mio. Innerhalb des Eigenkapitals ist ein Genussrechtskapital mit einem Gesamtnominalbetrag zum 31. Dezember 2010 in Höhe von EUR 40,0 Mio. ausgewiesen. Ursprünglich wurde ein Genussrechtskapital von TEUR 300.000 eingeworben und bestand aus der Ausgabe von 6.000 Genussscheinen mit einem Nominalbetrag von jeweils TEUR 50. In den Geschäftsjahren 2007 bis 2010 hat die Gesellschaft insgesamt 5.200 eigene Genussscheine mit jeweils einem Nominalbetrag von TEUR 50 erworben und eingezogen. Der Erwerb der eigenen Genussscheine im Geschäftsjahr 2010 erfolgte jeweils unter pari. Der sich ergebende Unterschiedsbetrag in Höhe der jeweiligen Differenz zwischen dem Nennwert und dem Kaufpreis wurde als Ertrag aus der Einziehung eigener Genussscheine erfolgswirksam erfasst. Für das Geschäftsjahr 2010 beschloss die Gesellschafterversammlung am 23. Dezember 2010 eine Ausschüttung auf das Genussrechtskapital in Höhe von insgesamt TEUR 1.600, die unter den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen ist. VI. Angaben zur GewinnverwendungDie Gesellschaft hatte im Geschäftsjahr 2010 einen Jahresüberschuss in Höhe von EUR 3.880.071,60 erzielt. Nach Verrechnung mit dem Verlustvortrag aus dem Vorjahr in Höhe von EUR 2.036.980,69 beträgt der verbleibende Bilanzgewinn zum 31. Dezember 2010 somit EUR 1.843.090,91. Die Geschäftsführung schlägt vor, an den Alleingesellschafter für das Geschäftsjahr 2010 eine Gewinnausschüttung in Höhe von EUR 2.500,00 vorzunehmen und den verbleibenden Bilanzgewinn auf neue Rechnung vorzutragen.
Usingen, 30. Juni 2011 RP Asian Equity GmbH Geschäftsführung Dietmar Becker Karolin Prechtl Herbert Wunderlich Feststellung des JahresabschlussesDer Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 wurde noch nicht festgestellt. |
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