Top Ten
Holding AG
Postbauer-Heng
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
425.189,00 |
425.947,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
189,00 |
947,00 |
| II.
Finanzanlagen |
425.000,00 |
425.000,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
191.513,49 |
173.995,90 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
89.269,56 |
75.402,62 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
102.243,93 |
98.593,28 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
616.702,49 |
599.942,90 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
509.380,00 |
500.185,52 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
475.000,00 |
475.000,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
11.658,71 |
1.259,28 |
| III.
Bilanzgewinn |
22.721,29 |
23.926,24 |
| B.
Rückstellungen |
17.968,92 |
11.141,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
89.353,57 |
88.616,38 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
616.702,49 |
599.942,90 |
Anhang
Der Jahresabschluss der Top Ten Holding AG wurde auf
der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des Aktiengesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Die Bewertung wurde unter der Annahme der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit gem. §
252 Abs. 1 Nr. 2 HGB vorgenommen. Dem stehen weder
rechtliche noch tatsächliche Gegebenheiten entgegen.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen.
Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller
erkennbaren Risiken bewertet.
Die Bankguthaben sind mit dem Nennwert bewertet.
Das gezeichnete Kapital ist mit dem Nennwert
bilanziert und entspricht dem Gesellschaftsvertrag.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die
Rückstellungen sind in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages gem. § 253 Abs. 1
S. 2 HGB angesetzt. Rückstellungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer
Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssatzes gem. § 253 Abs. 2 S. 1 HGB i.V. mit
der RückAbzinsV vom 18. November 2009 abgezinst.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt. Sofern die Tageswerte über den
Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
An dem nachfolgend aufgeführten Unternehmen
besteht ein Anteilsbesitz von mindestens 20% aller Anteile,
über den gemäß § 285 Nr. 11 HGB zu
berichten ist.
Name:
Top Ten Investment-Vermittlungs AG
Sitz:
Postbauer-Heng
Höhe:
375.000,00 €
Anteil:
100%
Jahresergebnis:
Jahresüberschuss 2010: 12.893,39 €
Eigenkapital:
836.475,61 € (31.12.2010)
Name:
Top Ten AG
Sitz:
Neckarsulm
Höhe:
50.000,00 €
Anteil:
100%
Jahresergebnis:
Jahresüberschuss 2010: 0,00 €
Eigenkapital:
1.088.989,53 € (31.12.2010)
Das gezeichnete Kapital setzt sich gem. § 160
Abs. Nr. 3 AktG wie folgt zusammen:
20 Stammaktien im Nennwert von je 2.500,00 €
= 50.000,00 €
1.000 Stammaktien im Nennwert von je 50,00 €
= 50.000,00 €
75.000 Stammaktien im Nennwert von je 5,00 € =
375.000,00 €
Der Bilanzgewinn wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte der Gesellschaft durch folgende
Personen geführt:
Herr Dieter Schumann, Finanzdienstleister (Vorstand)
Der Aufsichtsrat setzte sich aus folgenden Personen
zusammen:
Herr Hans Schramm, Diplom-Ingenieur (Vorsitzender)
Herr Siegfried Liebchen, Kaufmann (Stellvertreter)
Herr Peter Burggraf und Graf zu Dohna-Lauck,
Diplom-Kaufmann
Auf die Aufstellung des Anteilsbesitzes wurde gem.
§ 286 Abs. 3 HGB verzichtet, da diese Aufstellung nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung dem
Unternehmern einen erheblichen Nachteil zufügen kann.
Der Jahresabschluss wurde am 19.07.2011 festgestellt.
Gez. Dieter Schumann
Vorstand
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