Elektro
Kammler GmbH
Augsburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.04.2016 bis zum 31.03.2017
Bilanz
Aktiva
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|
31.3.2017
EUR |
31.3.2016
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
75.985,02 |
64.264,02 |
| B.
Umlaufvermögen |
246.113,98 |
227.813,64 |
| davon
Forderungen gegen Gesellschafter |
1.119,23 |
0,00 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
11.237,16 |
10.228,26 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
333.336,16 |
302.305,92 |
Passiva
|
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31.3.2017
EUR |
31.3.2016
EUR |
| A.
Eigenkapital |
233.412,22 |
214.256,80 |
| B.
Rückstellungen |
27.171,24 |
24.425,94 |
| C.
Verbindlichkeiten |
72.752,70 |
63.623,18 |
| davon
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern |
0,00 |
96,00 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
72.752,70 |
63.623,18 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
333.336,16 |
302.305,92 |
sonstige Berichtsbestandteile
ANHANG
für das Geschäftsjahr 01.04.2016 -
31.03.2017
Elektro Kammler GmbH, Augsburg
A. Allgemeines
Angaben zur
Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht:
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Firmenname laut
Registergericht:
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Elektro Kammler GmbH
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Firmensitz laut
Registergericht:
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Augsburg
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Registereintrag:
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Handelsregister
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Registergericht:
|
Augsburg, Abteilung B
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Register-Nr.:
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14456
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Durchschnittliche
Arbeitnehmeranzahl:
|
9
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Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als
Kleinstkapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB
einzustufen.
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Regelungen des Handelsgesetzbuchs und des GmbH-Gesetzes
aufgestellt.
Größenabhängige Erleichterungen i. S.
der §§ 288 I HGB und 326 HGB wurden bei der
Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses teilweise
in Anspruch genommen.
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) und des
Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) aufgestellt.
Wesentliche Änderungen in den Bilanzierungs- und
Bewertungsgrundsätzen infolge der Anwendung der
Vorschriften des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes
(BilRUG) haben sich nicht ergeben.
B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Die Bilanzierung der immateriellen
Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgt
zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter
Berücksichtigung nutzungsbedingter
planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der
planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes. Bei der Bestimmung der
Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche
Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet. Bei den
immateriellen Vermögensgegenständen erfolgt die
Abschreibung linear. Das Sachanlagevermögen wird
linear oder degressiv abgeschrieben.
Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Soweit am
Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag,
wurde dieser angesetzt.
Forderungen wurden zum Nominalwert angesetzt. Den in
den Forderungen enthaltenen Risiken wird durch die Bildung
angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen
Rechnung getragen.
Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden
zum Nennwert angesetzt.
Der Kassenbestand und die Guthaben bei
Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.
Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert
angesetzt.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des
Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB
angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen
Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungsbetrag
berücksichtigt.
Soweit die Restlaufzeit von Rückstellung am
Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine
Abzinsung mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssatz nach § 253 Abs.
2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des
Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen
Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen
Marktzinssätze der vergangenen sieben
Geschäftsjahre verwendet.
Die Steuerrückstellungen betreffen die Steuern
für das laufende und vorangegangene
Geschäftsjahr.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Auf fremde Währung lautende
Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden
zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag
umgerechnet.
Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB
über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch
genommen.
C. Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
beibehalten werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
D. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz
Das gezeichnete Kapital von 25.564,59 Euro wurde mit
dem Nennbetrag angesetzt.
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen,
außer einer Forderung in Höhe von 1.119,23 Euro,
keine Ausleihungen, Forderungen, Verbindlichkeiten und
übernommene Haftungsverhältnisse.
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem
Jahr: Euro 0,00 (Vj.: Euro 30.156,35)
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr beträgt
Euro 72.752,70(Vj.: Euro 63.623,18)
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt
Euro 0,00 (Vj.: Euro 0,00).
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten,
die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert
sind, beträgt Euro 0,00.
F. Sonstige Angaben
Die Geschäftsführung oblag im
Geschäftsjahr
Herrn Reinhard Kammler, Elektromeister
Augsburg, den 20.11.2017
Kammler GmbH
vertreten durch den Geschäftsführer
gez. Reinhard Kammler
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 12.12.2017 festgestellt.
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