MHG
Metallhandwerk GmbH
Brandenburg
an der Havel
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
38.933,53 |
26.019,53 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
0,51 |
0,51 |
| II.
Sachanlagen |
38.933,02 |
26.019,02 |
| B.
Umlaufvermögen |
652.752,24 |
521.012,56 |
| I.
Vorräte |
542.383,94 |
392.129,14 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
78.065,25 |
68.594,78 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
32.303,05 |
60.288,64 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.293,40 |
3.983,16 |
| davon
Disagio/Damnum/Unterschiedsbetrag nach § 250
Abs. 3 HGB |
0,00 |
197,43 |
| Summe
Aktiva |
694.979,17 |
551.015,25 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
121.423,67 |
116.981,99 |
| I.
Gezeichnetes Kapital / Kapitalkonto /
Kapitalanteile |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 1.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
91.981,99 |
87.237,37 |
| III.
Jahresüberschuss |
4.441,68 |
4.744,62 |
| B.
Rückstellungen |
4.562,82 |
5.195,82 |
| C.
Verbindlichkeiten |
568.992,68 |
428.837,44 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
568.992,68 |
375.189,03 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
0,00 |
53.648,41 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
0,00 |
49.055,36 |
| Summe
Passiva |
694.979,17 |
551.015,25 |
Anhang
Allgemeine
Angaben zu Bilanzierung, Bewertung, Währungsumrechnung
und Konsolidierung
Der Jahresabschluss ist nach den geltenden Vorschriften
des Handelsgesetzbuches unter Beachtung der Änderungen
durch das BilMoG aufgestellt. Die Bestimmungen über
den Jahresabschluss aus der Satzung wurden beachtet. Von
dem Wahlrecht auf den Umstellungszeitpunkt auf die durch
das BilMoG geänderten Vorschriften,
Vermögensgegenstände und Schulden neu zu bewerten
ist nicht Gebrauch gemacht worden.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft. Von den
größenabhängeigen Erleichterungen wurde im
Wesentlichen Gebrauch gemacht.
Bei der Bewertung ist von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit im Sinne des § 252 HGB
ausgegangen worden.
Der Einzelbewertungsgrundsatz und das
Saldierungsverbot wurden beachtet.
Informationen zur Bilanz
Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den
Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Ergänzend zu den Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes sowie der Satzung zu beachten.
Die im Vorjahr angewandten Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden sind im Wesentlichen beibehalten worden.
Steuerliche Wertansätze sind im Berichtsjahr nicht
mehr berücksichtigt worden.
Das Sachanlagevermögen wurde zu
Anschaffungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden der
Grundlage der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände nach der linearen
Abschreibungsmethode für die in 2018 angeschafften
Wirtschaftsgüter vorgenommen. Die degressive
Abschreibungsmethode wurde bei den Wirtschaftsgütern
beibehalten, für die diese Methode gewählt war.
Die Umstellung der Abschreibungsmethode auf linear erfolgt
insoweit, als die die Anwendung der linearen Methode zu
höheren Abschreibungsbeträgen führt.
Zugänge des beweglichen Sachanlagevermögens
mit Anschaffungskosten bis zu Euro 800,- werden im
Zugangsjahr in voller Höhe abgeschrieben. Der in den
Jahren 2008 und 2009 gebildete Pool gem. § 6 Abs. 2a
EStG a.F. war im Berichtsjahr nicht mehr
planmäßig mit 1/5 der Anschaffungskosten linear
abzuschreiben. Insoweit wurden die steuerrechtlichen
Regelungen auch handelsrechtlich umgesetzt.
Die Abschreibungen auf den Altbestand wurden
planmäßig fortgeführt.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungskosten bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Der Bestand an noch nicht abgerechneten Bauten wurde
auf der Grundlage der gelegten Abschlagsrechnungen
ermittelt. Die Berichtsgesellschaft hat das
Mengengerüst retrograd ermittelt. Die Bewertung
erfolgte zu den Herstellungskosten. Das strenge
Niederstwertprinzip wurde beachtet. Die Ergebnisse der
Nachkalkulation der Aufträge wurden bei der Bewertung
berücksichtigt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Liquide Mittel sind mit dem Nennwert angesetzt.
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen
Versicherungsbeiträge und Zinsen für finanzierte
Güter des Anlagevermögens die Aufwand für
eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Die Bewertung
erfolgte nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung unter Berücksichtigung aller erkennbaren
Risiken.
Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte
über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Sonstige
Angaben
Die ausgewiesenen Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände weisen eine Restlaufzeit von
bis zu einem Jahr auf.
Bei der Forderung gegenüber des
Geschäftsführers in Höhe von Euro 3.994,48
handelt es sich um ein überzahltes Darlehen, welches
im Vorjahr auf dem Konto 1667 geführt wurde. Der
Ausgleich dieser Forderung erfolgt im Folgejahr.
Die Verbindlichkeiten weisen in Höhe von Euro
56.939,84 eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr auf.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu
fünf Jahren bestehen am Bilanzstichtag nicht.
Unter den Verbindlichkeiten sind die erhaltenen
Anzahlungen für noch nicht abgerechnete Bauten in
Höhe von Euro 504.968,97 enthalten. Auf der Aktivseite
wird der Bestand an noch nicht fertig gestellten
Bauvorhaben in Höhe von Euro 461.295,35 ausgewiesen.
Der wesentliche Teil der Bauvorhaben ist bis zum
Bilanzerstellungszeitpunkt abgerechnet.
Verbindlichkeiten aus Steuern werden zum 31. Dezember
2023 in Höhe von Euro 7.083,87 ausgewiesen.
Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit
bestanden am Bilanzstichtag nicht.
Sachverhalte nach § 251 HGB liegen nicht vor.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen mit Wesentlichem
Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
bestanden am Abschlussstichtag nicht.
Unterschrift der Geschäftsleitung
Brandenburg, den
21.11.2024
gez.
Dieter Rode
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung
Der Jahresabschluss wurde am 21.11.2024 von der
Gesellschafterversammlung festgestellt.
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