tec-promotion GmbH
Selbe AdresseErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Nicolas Voggenreiter seit 2.4.2020 | Geschäftsführer |
Michael Brokmann seit 2.4.2020 | Prokura |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
brokmann Informationsmanagement GmbHNürnbergJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010Bilanz zum 31. Dezember 2010Aktiva
ANHANG für das Geschäftsjahr 2010A. ALLGEMEINE ANGABENDer Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches sowie den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages aufgestellt. Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne § 267 Abs. 1 HGB. Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen aufgestellt. Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit nicht vor (Art. 67 Abs. 8 S. 1 EGHGB). Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 Abs. 8 S. 2 EGHGB nicht angepasst. Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden: B. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODENImmaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen Die Bewertung des Sachanlagevermögens erfolgte zu Anschaffungskosten oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes (§ 253 Abs. 1 S. 1, Abs. 3 HGB). Bewegliche Anlagenzugänge wurden linear abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter werden ab dem Berichtsjahr nach § 6 Abs. 2 EStG sofort abgeschrieben. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung angemessen dotierter Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen. Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt (§ 253 Abs. 1 HGB). Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle bis zur Bilanzerstellung bekanntgewordenen Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten auf der Grundlage einer vorsichtigen kaufmännischen Beurteilung. Sie sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 Abs. 2 S. 1 HGB). Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert. Latente Steuern Die Berechnung der latenten Steuern beruht auf temporären Differenzen zwischen Bilanzposten aus handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Betrachtungsweise gem. § 274 HGB. Die sich ergebenden Steuerbe- und -entlastungen werden verrechnet angesetzt. Der zur Berechnung der latenten Steuern verwendete Ertragssteuersatz liegt bei 31 %. Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt hierbei 447 %. C. ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZForderungen und Sonstige Vermögensgegenstände Sämtliche Forderungen sind innerhalb eines Jahres fällig. Forderungen gegen Gesellschafter bestehen am Abschlussstichtag nicht. Verbindlichkeiten Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten (§ 268 Abs. 5 S. 1 HGB, § 285 Nr. 1 und Nr. 2 HGB) ergeben sich wie folgt: VERBINDLICHKEITENSPIEGEL ZUM 31. DEZEMBER 2010
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern bestehen in Höhe von T€ 28,4. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen (§ 285 Nr. 3a HGB) Die Mietaufwendungen betragen T€ 5,8 p.a. Ansonsten bestehen keine wesentlichen Haftungsverhältnisse, die für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind. D. SONSTIGE ANGABENGeschäftsführer Im Handelsregister ist Herr Michael Brokmann als Geschäftsführer eingetragen. Für die Angabe der Bezüge wird die Schutzklausel in Anspruch genommen (§ 286 IV HGB).
Nürnberg, 27. Oktober 2011 brokmann Informationsmanagement GmbH Michael Brokmann, Geschäftsführer Bitte ergänzen: Der Jahresabschluss wurde gemäß Gesellschafterversammlung am 27.10.2011 festgestellt. |
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