Systembau 2000 GmbHLiquidiert

Hinter den Hecken 21, 50129 Bergheim, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Köln HRB 31626
Eingetragen
10.5.1999
Branche
Herstellung von MetallkonstruktionenHerstellung von Ausbauelementen aus MetallHerstellung von Baubedarfsartikeln aus Kunststoffen
Gegenstand
die Erstellung von Systembauten aus Metall, sowie sonstiger Metallbau;

Historie

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Management

NameRolle
Carina Wessel-Roseck
seit 21.11.2006
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

Systembau 2000 GmbH

Köln

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009

Bilanzvergleich

Aktivseite

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31.12.2009
EUR
% 31.12.2008
EUR
% Veränderung
EUR
A. Ausstehende Einlagen 8.500,00 65,57 8.500,00 66,26 0,00
B. Anlagevermögen
I. Sachanlagen 6,00 0,05 6,00 0,05 0,00
C. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 4.409,24 34,01 4.322,86 33,70 86,38
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 48,16 0,37 48,16
12.963,40 100,00 12.828,86 100,00 134,54

Passivseite

31.12.2009
EUR
% 31.12.2008
EUR
% Veränderung
EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 192,85 25.000,00 194,87 0,00
II. Gewinnvortrag / Verlustvortrag - 16.895,34 - 130,33 - 17.047,48 - 132,88 152,14
III. Jahresfehlbetrag/-überschuss - 2.408,54 - 18,58 152,16 1,19 - 2.560,70
B. Rückstellungen 4.700,00 36,26 4.700,00 36,64 0,00
C. Verbindlichkeiten 2.567,28 19,80 24,18 0,19 2.543,10
12.963,40 100,00 12.828,86 100,00 134,54

Die geltenden handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften wurden unter Berücksichtigung der Fortführung der Unternehmenstätigkeit beachtet. Die Gesellschaft nimmt steuerliche Bewertungswahlrechte wahr und übernimmt diese, soweit zulässig, in ihre Handelsbilanz.

Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden wurden beibehalten.

Änderungen gegenüber dem Vorjahr in der Ausübung von Bewertungswahlrechten liegen nicht vor.

Die bisher üblichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden in den folgenden Fällen geändert:

Die Bewertung erfolgte entsprechend den Bewertungsgrundsätzen des § 252 HGB.

Grundsätzliche Änderungen gegenüber dem Vorjahr in der Ausübung von Bewertungswahlrechten sind nicht zu verzeichnen.

Die bisher üblichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden in folgenden Fällen geändert:

Das abnutzbare Anlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um Abschreibungen, das nicht abnutzbare Anlagevermögen zu Anschaffungskosten bewertet.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften vorgenommen.

Die Vorräte wurden mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt.

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.

Die Forderungen wurden mit dem Nennbetrag angesetzt.

Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

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