Uwe Schnusenberg GmbHLiquidiert

Westfalenweg 114, 33415 Verl, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Gütersloh HRB 8209
Eingetragen
28.4.2009
Branche
Großhandel mit sonstigen Baustoffen und BauelementenGroßhandel mit NE-Erzen, NE-Metallen und NE-MetallhalbzeugHerstellung von Baubedarfsartikeln aus Kunststoffen
Gegenstand
der Betrieb eines Baustoff- und Natursteinhandels.

Historie

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Management

NameRolle
Uwe Schnusenberg
seit 12.8.2020
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

Gesellschafter
Beta

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Wilhelm Schnusenberg
33415 Verl
12.750 €
51.00%
Uwe Schnusenberg
33415 Verl
12.250 €
49.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Uwe Schnusenberg GmbH

Verl

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010

Bilanz zum 31. Dezember 2010

der Firma Uwe Schnusenberg GmbH

AKTIVA

(alle Beträge
in EUR)
31.12.2010 31.12.2009
A. Anlagevermögen    
I. Sachanlagen 20.385,00 0,00
B. Umlaufvermögen    
I. Vorräte 69.372,27 42.203,70
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 27.005,58 17.151,61
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten etc. 1.120,55 686,33
C. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 3.152,00
Bilanzsumme Aktiva 117.883,40 63.193,64

Passiva

   
(alle Beträge
in EUR)
31.12.2010 31.12.2009
A. Eigenkapital    
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 13.187,99 0,00
III. Jahresüberschuss 3.817,11 13.187,99
B. Rückstellungen 14.903,87 6.551,42
C. Verbindlichkeiten 60.974,43 18.454,23
Bilanzsumme Passiva 117.883,40 63.193,64

Anhang für das Geschäftsjahr 2010

der Firma Uwe Schnusenberg GmbH

1.) Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss, zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches und GmbH-Gesetzes unter Berücksichtigung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt.

Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz wurden die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 S. 2 EGHGB nicht angepasst.

Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§ 266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB erstellt.

Die Gesellschaft hat als kleine Gesellschaft von den größenabhängigen Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften analog nach §§ 267 Abs. 1, 326 HBG teilweise Gebrauch gemacht. Insbesondere hat sie dabei auf die Aktivierung und Passivierung latenter Steuern verzichtet.

Es waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend:

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren wurden mit den Anschaffungskosten bzw. unter Beachtung des Niederstwertprinzips mit dem niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nominalwert angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde das allgemeine Kreditrisiko durch eine angemessene Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

Der Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten sind mit dem Nennwert angesetzt.

Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt.

Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken. Die Steuerberechnung ist auf der Grundlage des Gewinnverwendungsvorschlages erfolgt.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert.

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden. Zum Bilanzstichtag bestanden keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen.

2.) Erläuterungen zur Bilanz

Gegenüber Gesellschaftern bestanden zum Bilanzstichtag Forderungen von 6.263,74 EUR und Verbindlichkeiten von 15.624,97 EUR.

Die sonstigen Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen:

Gewährleistungen 5.000,00 EUR
Gesetzliche Aufbewahrungspflichten 1.900,00 EUR
Abschlusskosten 1.500,00 EUR.

3.) Sonstige Angaben

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurde die alleinige Geschäftsführung durch Herrn Uwe Schnusenberg wahrgenommen.

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

Die Gesellschafterversammlung hat den Jahresabschluss am 04.04.2012 in der vorliegenden Form festgestellt.

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