Humuswirtschaft Ökokompost GmbH
Selbe AdresseSonstige Verwertung von Abfällen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Markus Karsten Fehrmann seit 16.11.2018 | Geschäftsführer |
Arnim Fehrmann seit 21.12.2004 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 65.00% |
| Name | Anteil |
|---|---|
Humuswirtschaft Kaditz GmbHEigenbeteiligung | 35.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% | |
| 93.00% |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Humuswirtschaft Kaditz GmbHDresdenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023LageberichtI. Wirtschaftsbericht 1. Darstellung des Geschäftsverlaufs 1.1. Entwicklung von Branche und Gesamtwirtschaft Die Geschäftszweige der Humuswirtschaft Kaditz GmbH sind: 1. Erdbau, Tiefbau und Abbruch 2. Kompostierung und Erdaufbereitung, Entsorgung und Recycling (verarbeitendes Gewerbe) 3. Containerdienst und Transporte, Lieferung von Erden / Substraten 4. Elektroanlagenbau 5. Service- Werkstatt Nutzfahrzeuge / Traktoren und Landmaschinen, freie KfZ- Werkstatt 6. Vermietung und Verpachtung Die Geschäftszweige Nummer 1. bis 3. sind mit der Entwicklung der Baubranche eng verbunden und damit auch davon abhängig. Der Wirtschaftszweig Tiefbau bekommt die Folgen des Kriegs in der Ukraine deutlich zu spüren (Quelle, auch für die weiteren Branchenangaben: Analyse vom 03.04.2023 "Branchenreport Tiefbau" des Deutschen Sparkassenverlags). Während die Corona-Krise im gesamten Baugewerbe nur wenig Schaden anrichtete, leiden die Tiefbauunternehmen nunmehr an einer Verknappung und Verteuerung von Materialien und Energie. In der Folge wächst der Markt nur noch nominal, während er sich real sowohl beim Umsatz als auch beim Auftragsvolumen verkleinert. Auf der anderen Seite ist der Bedarf angesichts der Herausforderungen bei der Verkehrsinfrastruktur, der Digitalisierung und der Nachhaltigkeit enorm und gibt dem Wirtschaftszweig auch für die nächsten Jahre Rückhalt. Im Wirtschaftszweig Tiefbau wurde im Jahr 2023 ein nominaler Umsatzrückgang verzeichnet. Das Absatzvolumen sinkt zurzeit tendenziell. Durch die negative reale Umsatzentwicklung, die erheblich von öffentlichen Aufträgen abhängt, ist auch künftig mit sinkenden Zahlen und möglicherweise Betriebsaufgaben bzw. auch Insolvenzen zu rechnen. Obwohl der Personalbedarf auftragsbedingt unter Umständen für eine Übergangszeit etwas niedriger sein wird, dürfte sich im Tiefbau der Fachkräftemangel verfestigen. Dies liegt insbesondere daran, dass innerhalb der nächsten Jahre zahlreiche Mitarbeiter in den Ruhestand gehen und oftmals nicht adäquat ersetzt werden können. Kurzfristig dürfte sich der Materialmangel allerdings gravierender auswirken als der Personalmangel. Der Krieg in der Ukraine hat zu einer Verknappung und einer Verteuerung von Material und Energie geführt. In der Folge musste der Wirtschaftszweig seine Leistungen selbst teurer anbieten. Die Wirtschaft in Deutschland hat das Ziel, bis zum Jahr 2045 CO 2 -neutral zu produzieren. Das gilt auch für das gesamte Baugewerbe. Verbunden ist dies mit dem Risiko, dass sich die Leistungen weiter verteuern, aber auch mit der Chance, durch Veränderungen bei der Wertschöpfung den Digitalisierungsprozess voranzubringen. Laut ifo Konjunkturumfrage im Tiefbau war die Stimmungslage im März 2023 noch weitgehend neutral. Was die Erwartungen für die folgenden Monate angeht, zeigte sich aber ein negatives Bild, in dem die Pessimisten überwiegen. Dieser Negativtrend hält an. 1.2. Entwicklung des Unternehmes Die Preise für Treib- und Brennstoffe sanken 2023 leicht. Dadurch verringerten sich die Kosten (Fahrzeuge 378T€; Arbeitsmaschinen 358T€) im Vergleich zu 2022 (Fahrzeuge 543T€; Arbeitsmaschinen 488T€). Allerdings ist auch der Verbrauch insgesamt um rund 113TLiter Diesel gesunken. Der Durchschnittspreis 1,30€/Liter lag um 0,24€ unter dem des Vorjahres. Die Kosten für Dieselkraftstoff haben einen hohen Stellenwert bei den Gesamtkosten in unserem transportintensiven Unternehmen sowie maschinenintensiver Produktion und führen in Zukunft zur Anpassung der Preise im Bereich der Transportleistungen und Endprodukte. Der Anstieg der Entsorgungskosten u.a. durch längere Anfahrtswege und höhere Gebühren von Deponien sowie der Fahrzeugkosten, im Besonderen der Kfz-Reparaturen, ist festzustellen. Wir werden bei unseren langfristigen Entsorgungs- und Bauaufträgen weiterhin das Abrechnungssystem auf eine vollumfängliche Weitergabe an unsere Kunden anpassen. Das Geschäftsjahr 2023 schließt die Humuswirtschaft Kaditz GmbH mit einem höheren Jahresergebnis als im Vorjahr ab. Die produktiven Geschäftsbereiche des Unternehmens Elektrobau und Recycling/Entsorgung weisen in der Kostenrechnung ein positives Ergebnis aus. Die Gesamtleistung des Unternehmens verringerte sich um 2052 T€ (-15,34 %) im Vergleich zum Vorjahr. 1.3. Umsatz- und Auftragsentwicklung nach Tätigkeitsgebieten Die Gesamtleistung sank in unseren Betriebsbereichen Herstellung von Erden und Substraten, Entsorgung/Recycling um -3% = -35T€; im Bereich Instandhaltung/Werkstatt erhöhte sie sich um +10% = 105T€ und verringerte sich im Erdbau/Tiefbau/Abbruch um -23 % = -771T€. Im Bereich Elektrobau stellt sich die Gesamtleistung mit einem Plus von 76 % = 402T€ dar. Die Geschäftsführung schätzt ein, dass aufgrund der stark abgeschwächten Konjunktur in der Branche, den Besonderheiten in Zusammenhang Inflation, Energiekrise und rückläufiger Auftragslage 2024 keine Umsatzsteigerung im Vergleich zu 2023 zu erwarten ist. 1.4. Investitionen und deren Finanzierung Im Geschäftsjahr 2023 wurden ohne Berücksichtigung der Finanzanlagen für insgesamt 547T€ Investitionen durchgeführt. Im Vergleich dazu waren es 2022 882T€. Einen Schwerpunkt unseres Investitionsgeschehens bildet auch 2023 der Austausch von alten Transport- und Entsorgungsfahrzeugen (LKW) durch emissionsarme Fahrzeuge bzw. auch deren Aufbauten im Bereich Erden- und Substratproduktion, Entsorgung und Recycling. Es wurde dazu 1x Absetzkipper mit einem Investitionsaufwand von 116T€ und ein 4-Achs-3-Seiten-Kipper für 137T€ angeschafft sowie weitere Transportfahrzeuge für 46T€. Für die Erweiterung der mobilen Technik des Produktionsbereiches Herstellung von Erden und Substraten, Entsorgung/Recycling wurden 228T€ für die Anschaffung von 1x Radlader aufgewendet. Zudem ist in Geräte für den Bereich Werkstatt 8T€ investiert worden. In weiteren Bereichen unseres Unternehmens wurden 12T€ in diverse Werkzeuge, Geräte und sonstige Betriebsausstattungen investiert. Die Finanzierung der Investitionen erfolgte 2023 durch Eigenmittel. 1.5. Personal- und Sozialbereich Die durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten ist 2023 im Vergleich zum Vorjahr mit insgesamt 107 Mitarbeitern geringfügig gesunken. Die Entwicklung des Beschäftigtenbestandes 2023 richtete sich vorwiegend nach der Auftragslage in den umsatzstarken und produktiven Bereichen. Es ist damit zu rechnen, dass sich auch 2024 der Mitarbeiterbestand entsprechend dem Angebot und der Nachfrage entwickeln wird. Die Geschäftsleitung ist weiterhin an der Qualifizierung und Einarbeitung von jungen Nachwuchs-, Leitungs- und Führungskräften interessiert. Wir sind dennoch bestrebt, der älteren Generation die gleichen beruflichen Chancen zu ermöglich und werden auch zukünftig Mitarbeiter 50+ beschäftigen und einstellen. Damit sichert die Humuswirtschaft Kaditz GmbH auch älteren Menschen im Sozialgefüge ihren Platz. Die Senkung des Altersdurchschnitts ist nicht mehr Hauptanliegen der Mitarbeiterentwicklung. Wir möchten sowohl junge als auch ältere Mitarbeiter gut qualifizieren, um weiterhin unseren hohen Qualitätsstandard anbieten zu können. Engpässe bei der Besetzung von Fahrzeugen und Maschinen werden wie bisher vorrangig durch Neueinstellungen ausgeglichen. Die Beschäftigten werden nach einem betrieblichen Vergütungsrahmen entlohnt, welcher den Mindestlohn der jeweiligen Branche berücksichtigt. Eine Vergütung von Plusstunden erfolgt in Ausnahmefällen. Die Plusstunden werden als Ausgleich für auftragsbedingte Ausfälle über ein Arbeitszeitkonto nachgewiesen, die Zu- und Abgänge monatlich erfasst. Besonderen Wert legt die Geschäftsführung auf ein bewährtes langjähriges Stammpersonal und arbeitet permanent an einer qualitativen Verstärkung als Voraussetzung für eine Qualitätssicherung. Das gute Betriebsklima und die einheitliche Umsetzung von Betriebsstrategien sind leistungsfördernd. Insgesamt 25 aktuell Beschäftigte haben Verträge im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung abgeschlossen. Die Humuswirtschaft Kaditz GmbH ist langjähriger Ausbilderbetrieb in den Berufen Kfz-Mechatroniker, Berufskraftfahrer, Tiefbaufacharbeiter und erstmalig seit September 2022 im Beruf Industriekauffrau/mann. Von den bisherigen Berufsausbildungsverträgen konnten in 2023 zwei erfolgreich im Juni beendet werden - ein Auszubildender konnte übernommen werden. Neue Berufsausbildungsverträge sind in 2023 nicht abgeschlossen worden. Somit beschäftigen wir aktuell 2 Auszubildende. 1.6. Umweltschutz Der Wirtschaftsbereich Entsorgung und Abfallaufbereitung unterliegt besonderen umweltrechtlichen Aspekten, die im Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) geregelt sind. Für diese Geschäftsfelder sind die erforderlichen Genehmigungen, die umweltrechtliche Auflagen beinhalten, im Unternehmen vorhanden. Diesen Verpflichtungen wurde unsere Gesellschaft insbesondere gerecht, indem 1999 die Zertifizierung durch den TÜV SÜD zum Entsorgerfachbetrieb gemäß § 52 KrW-/AbfG (Registrier-Nr. 1215010336) in unserer Firma durchgeführt wurde. Die Zertifizierung wird jährlich durch Überwachungsaudits überprüft und verlängert. Durch den Stadtratsbeschluss Nr. V 1648-47-1996 für den Flächennutzungsplan zum Zustand von Natur und Landschaft, im Zusammenhang mit den durch das Sächsische Naturschutzgesetz - SächsNatSchG - § 7 Abs. 1 i. V. mit §§ 64 und 65 bestehenden Einschränkungen und Auflagen zu unseren Produktionsflächen, der daraus resultierenden Verpflichtung des Rückbaus (bis 2020) der betrieblich genutzten Flächen in landwirtschaftliche Nutzflächen sowie der real bestehenden Altlastenproblematik werden seit 1996 Rückstellungen für Rekultivierung in der Handelsbilanz gemäß § 249 (1) Satz 1 HGB gebildet. Das Gesetz über die Vermeidung und Entsorgung von Abfällen vom 27.08.1986 (AbfG1986), das Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge i. d. F. vom 14.05.1990 (BImSchG), das Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen (KrW-/AbfG) vom 06.10.1996 sowie die gleiche Normenkette (HGB und EStG) sind Grundlage für die außerdem gebildeten Rückstellungen für Entsorgungsleistungen. Sie betreffen das auf dem Betriebsgelände Spitzhausstraße 45 in Dresden sowie in der Betriebsstätte Ottendorf-Okrilla / Grünberg gelagerte Annahmematerial, welches teilweise einer Wiederverwendung zugeführt und teilweise entsorgt werden muss. Die von der Landeshauptstadt Dresden erteilten BImSch - Genehmigungen sind von der Humuswirtschaft Kaditz GmbH zusätzlich mit einer Bankbürgschaft in Höhe von 200.000,00 € besichert. Darüber hinaus besteht bei der AXA Versicherung AG im Rahmen des Vertrages Nr. 10230160728 eine Umwelt-Haftpflichtversicherung. Im Rahmen einer umfassenden Analyse wurden die im Unternehmen sowie in den verbundenen Unternehmen bestehenden Umweltrisiken erfasst, analysiert und über den vorgenannten Versicherungsvertrag umfassend abgesichert. Alle Betriebsstätten des Unternehmens (Spitzhausstraße 45 in Dresden und die Recycling-/ Kompostierungsanlage in Grünberg) sowie alle verbundenen Unternehmen sind einbezogen. Als transportorientiertes Unternehmen legen wir Wert darauf, dass unsere Fahrzeuge und Maschinen den Umweltnormen entsprechen. Es werden nur neue LKW und Maschinen mit der Abgasnorm Euro 5 und Euro 6 / EEV angeschafft. Die im Geschäftsjahr 2023 angeschafften Fahrzeuge und Arbeitsmaschinen sind entsprechend ausgerüstet. 1.7. Sonstige wichtige Ereignisse im Geschäftsjahr Aufgrund der Umfänge aus den Rahmenzeitverträgen im Elektrobau im Besonderen für den Breitbandausbau waren weitere Umstrukturierungen im Personal / Fuhrpark und Technik erforderlich geworden. Somit konnten die Kapazitäten für eine permanente Sicherstellung des Montage- u. Bereitschaftsdienstes gesichert werden. 1.8. Finanzielle Leistungsindikatoren Bei den finanziellen Leistungsindikatoren setzen wir unseren Fokus auf - Entwicklung der Gesamtleistung, - Entwicklung der Material- und Personaleinsatzquote, - Entwicklung der Gesamtrentabilität, Die Gesamtleistung sank von 13,37 Mio€ im Vorjahr auf 11,32 Mio€ in 2023. Das angestrebteZielniveau von 12,0 Mio€ konnte nicht erreicht werden. Die Gesamtrentabilität betrug 4,1 % im Jahr 2023, angestrebtwaren 2,0 %. Die Materialquote bezogen auf die Gesamtleistung betrug 41,0 % im Jahr 2023. Das angestrebteZielniveau von 44,0 % wurde somit um 3 Prozentpunkte unterboten. Die Personaleinsatzquote bezogen auf die Gesamtleistung betrug 37,6 % im Jahr 2023. Das angestrebteZielniveau von 39,5 % wurde somit etwas unterboten. 2. Darstellung der Lage Die wesentlichen Posten der Jahresabschlüsse 2022 bis 2023 sind im Folgenden dargestellt: AKTIVA
Die Umsatzentwicklung sowie die Entwicklung der Gesamtleistung des Unternehmens und der Unternehmensbereiche wird bereits unter 1.2. gewürdigt. Der betriebliche Rohertrag (Umsatzerlöse zzgl. Bestandsveränderungen abzgl. Materialaufwand) verringerte sich von 8.137,9 T€ auf 6.731,1 T€. Die Gesellschaft begleicht ihre Verbindlichkeiten grundsätzlich innerhalb ihrer Zahlungsziele, stets unter Einhaltung möglicher Skontofristen. Die durchschnittliche Laufzeit der skontofähigen Verbindlichkeiten lag 2023 bei 10 Tagen (innerhalb der Netto- Zahlungsziele bei durchschnittlich 21 Tagen). 3. Voraussichtliche Entwicklung mit Hinweisen auf wesentliche Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung 3.1. Risikobericht Die derzeitige allgemeine wirtschaftliche Lage des Unternehmens ist als noch stabil und insgesamt positiv einzuschätzen. Eine wesentliche Beeinträchtigung unseres Unternehmens im Zusammenhang mit den Nachwirkungen der Corona-Pandemie, der Energiekrise und der hohen Inflation ist derzeit noch nicht festzustellen. Auf eine möglicherweise anhaltende mittel- bis langfristig auftretende Wirtschaftskrise ist die Humuswirtschaft Kaditz GmbH aufgrund ihrer breiten Diversifikation und der branchenunüblichen hohen Liquiditätsausstattung gut vorbereitet. Risiken resultieren in 2024 aus der Energiekrise und der hohen Inflationsrate. Es besteht das Risiko des überproportionalen Ansteigens der Deponiekosten bzw. aufgrund der Schließung von Deponien eine Verknappung von Deponievolumen unter Umständen in Verbindung mit erheblich längeren Anfahrtswegen. Darüber hinaus ist mit einer anhaltenden Verteuerung der Energiekosten, Erhöhung der Mautgebühren, als auch der Dieselkosten 2024 zu rechnen. Hinzu kommt ein massiver Anstieg der Personalkosten bedingt durch die schrittweise Anhebung des Mindestlohns. Im Rahmen des Risikomanagements erkennt die Geschäftsführung durch sorgfältige Beobachtung der gesamtwirtschaftlichen und der branchenbezogenen Entwicklung negative Auswirkungen auf das Unternehmen und ergreift sofort alle Maßnahmen der Risikovermeidung und Kompensation. Mit Hilfe langjähriger Erfahrungen und modernen Ansätzen aus der Verjüngung der Geschäftsleitung werden Fehlentwicklungen im Unternehmen schnell erkannt. Durch die Erstellung von Umsatz- und Ergebnisplanungen können Lösungen für die Gegenmaßnahmen schnell eingeleitet werden. Ein wichtiger Baustein der Risikovermeidung ist weiterhin die breite Diversifikation der Gesellschaft. Die Preisentwicklung aufgrund der stark sinkenden gesamtdeutschen Konjunkturlage sowie der allgemein anhaltende Anstieg der Inflationsrate in Verbindung mit den oben dargestellten Risiken wird von der Geschäftsführung permanent überwacht mit dem Ziel, Preissteigerungen an die Endkunden durchzureichen. 3.2. Chancenbericht Im Bereich Entsorgung / Kompostierung und Erdaufbereitung ist die Grundlage für eine stabile Wirtschaftsleistung durch erweiterte, langfristige Verträge für 2024 gegeben. Auch in der Kfz- Werkstatt ist eine sehr große Nachfrage nach unseren Dienstleistungen weiterhin vorhanden, so dass eine wachsende Wirtschaftsleistung 2024 möglich wird. Allerdings bremsen hier die derzeit mangelnden Personalkapazitäten eine Steigerung aus. Durch breite Diversifikation des Leistungsportfolio bieten sich auch im Bereich Tiefbau Chancen, eine ähnliche hohe Auslastung wie in den vorherigen Jahren zu erreichen. Trotz eines zu erwartenden Rückgangs an Investitionen im Wirtschaftsbau ist die Humuswirtschaft Kaditz GmbH durch ihr breites Leistungsspektrum und langjährige Partner im Jahr 2024 gut gerüstet. Eine innerbetriebliche Verlagerung von Tiefbauarbeiten für Mehrfamilienhäuser / Wohnungsbau hin zum Anstieg der Aufträge im Bereich Elektrotiefbau / Breitbandausbau kann zu einer konstanten Auftragslage verhelfen. Im Neubaubereich gibt es nach wie vor einen hohen Investitionsstau, der darauf zurückgeht, dass der Wohnungsbau und Maßnahmen zum Ausbau der Infrastruktur in den letzten Jahren nur zurückhaltend vorangetrieben wurden. Aus diesem Grunde geht man nach Expertenmeinung davon aus, dass noch über Jahre zwar ein erhöhter Bedarf im Neubaubereich existiert. Gebremst wird diese zukünftige Entwicklung jedoch durch stetig steigende Baukosten und durch das steigende Zinsniveau. 3.3. Prognosebericht Es ist davon auszugehen, dass sich die ergebenden volkswirtschaftlichen Bedingungen im Jahr 2024 im Allgemeinen negativ auf die Entwicklung der Investitionstätigkeit im Geschäftsumfeld des Unternehmens auswirken. Nichtsdestotrotz geht die Geschäftsführung davon aus, dass sich die einzelnen Geschäftsbereiche auch in Zukunft positiv und konstant am Anteil des Gesamtumsatzes entwickeln und den Fortgang des Unternehmens sichern. Die notwendigen Investitionen werden in den kommenden beiden Jahren im unternehmensüblichen Umfang erfolgen. Sie werden wie bisher vorrangig durch bereitstehende Eigenmittel getätigt. Es ist nicht beabsichtigt, saisonale und sonstige Schwankungen, die im geringen Umfang im Personalbedarf zu erwarten sind, zwingend durch Neueinstellung auszugleichen. Vielmehr wird voraussichtlich der Beschäftigtenstand im Vergleich der Vorjahre auf einem niedrigeren Niveau stagnieren. Für das Geschäftsjahr 2024 wird bei einer prognostizierten Gesamtleistung von 11.000 T€ ein Jahresüberschuss von 100 T€ (ca.0,90%) erwartet. Die Materialaufwandsquote bezogen auf die Gesamtleistung wird in Höhe von 43,0 %, die entsprechende Personalaufwandsquote in Höhe von 39,0% prognostiziert.
Dresden, den 20. November 2024 Arnim Fehrmann, Geschäftsführer Markus Fehrmann, Geschäftsführer BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
AnhangI. Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht
II. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) in der Fassung des BilRUG aufgestellt. Die Regelungen des GmbH-Gesetzes waren ebenfalls einschlägig. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. Bei der Bilanzierung und Bewertung wurde von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine mittelgroße Kapitalgesellschaft. Die Bestandsveränderungen 2022 aus fertigen und unfertigen Erzeugnissen wurden zur besseren Vergleichbarkeit mit dem Berichtsjahr angepasst zulasten des sonstigen betrieblichen Aufwands. III. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 1. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden mit ihren Anschaffungskosten aktiviert und planmäßig linear abgeschrieben. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter Abschreibungen bewertet. Die im Geschäftsjahr angeschafften geringwertigen Wirtschaftsgüter wurden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Bei den Vorräten werden die Roh- und Betriebsstoffe sowie die Waren zu Anschaffungskosten bzw. den niedrigeren Wiederbeschaffungskosten angesetzt. Die Bewertung der unfertigen und fertigen Erzeugnisse erfolgte zu Herstellungskosten gemäß § 255 Abs. 2 HGB bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert angesetzt. Erkennbaren Risiken wird durch die Bildung von Pauschal- und Einzelwertberichtungen Rechnung getragen. Als Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen. Der Aktive Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung wurde zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sind nach den anerkannten versicherungsmathematischen Grundsätzen mittels der "Projected-Unit-Credit-Methode" berechnet. Als biometrische Rechnungsgrundlage wurden die Heubeck Richttafeln 2018 G verwendet. Im Berichtsjahr wird der von der Deutschen Bundesbank vorgegebene durchschnittliche Marktzinssatz 1,82 % bei der Bewertung zu Grunde gelegt. Rentenanpassungen sind mit 2,00 % p. a. eingerechnet. Bei den Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen ergibt sich zwischen dem Ansatz nach dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz nach dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren ein Unterschiedsbetrag im laufenden Geschäftsjahr in Höhe von Euro 1.271,00, für den eine Ausschüttungssperre besteht. Für einen Teil der Arbeitnehmer besteht eine Ausfinanzierung auf eine rückgedeckte Unterstützungskasse, für die keine Rückstellung zu bilanzieren ist. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Wesentliche Rückstellungen werden gebildet für Entsorgungsleistungen (3.358 T€; im Vorjahr 3.136 T€) sowie für Rekultivierung (1.754 T€; im Vorjahr 1.741 T€). Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden künftige Preis- und Kostensteigerungen (mit 3% p.a.) berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze wurden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der vergangen sieben Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen Bundesbank gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich ermittelt werden. Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. 2. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden. IV. Angaben zur Bilanz 1. Entwicklung des Anlagevermögens Die Entwicklung des Anlagevermögens im aktuellen Geschäftsjahr zeigt der folgende Brutto-Anlagenspiegel.
2. Sonstige Vermögensgegenstände Unter den sonstigen Vermögensgegenständen wurden im Wesentlichen gewährte Darlehen erfasst. 3. Verrechnung von Vermögensgegenständen und Schulden Verpflichtungen aus Pensionszusagen sind teilweise durch Vermögensgegenstände gesichert, die bei der Allianz Lebensversicherungs-AG, Stuttgart, im Rahmen einer Rückdeckungsversicherung angelegt sind. Die angelegten Vermögensgegenstände dienen ausschließlich der Erfüllung der Pensionsverpflichtungen und sind dem Zugriff übriger Gläubiger entzogen. Sie wurden gem. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB im Geschäftsjahr mit den zugrundeliegenden Verpflichtungen verrechnet. Der Zeitwert der Rückdeckungsversicherung wurde mit Schreiben vom 11.03.2024 in Höhe von Euro 96.877,67 bestätigt. Der Wert der zugehörigen Pensionsverpflichtung beträgt Euro 44.307,00 so dass sich ein Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung in Höhe von Euro 52.570,67 ergibt. Für die Saldierung von Schulden aus Altersvorsorgeverpflichtungen mit verrechnungsfähigen Vermögenswerten wurden folgende Werte ermittelt:
4. Erläuterung zu Rückstellung Rekultivierung Grundlage für die Berechnung der Rekultivierung war ab 2005 folgende Fläche, die als landwirtschaftliche Nutzfläche ausgewiesen war.
Die aus Zeiten vor dem Mauerfall angelegte (Alt-)Deponie, die einen Teil der Betriebsfläche belastet, ist den Behörden bekannt. Die beantragte Altlastenfreistellung wurde der Humuswirtschaft Kaditz GmbH versagt. Die Humuswirtschaft Kaditz GmbH ist folglich als Eigentümer der Grundstücke voll für die Nachsorge und den Abschluss der Deponie verantwortlich. Behördlich angeordnete Grundwasseruntersuchungen zur Kontrolle des Gefahrenpotenzials sind im Jahr 2020 und 2021 erfolgt. Für die Gesellschaft bestand die Verpflichtung, bei Ablauf der Betriebsgenehmigung die betrieblich genutzten Flächen in landwirtschaftliche Nutzflächen zurückzubauen. Der aktuelle Flächennutzungsplan, welcher zum 10. November 2020 rechtswirksam geworden ist, weist die betreffenden Stellen jedoch nun als "Fläche für Ver- und Entsorgung" aus. Demnach wird der vollständige Rückbau sowie die Rekultivierung im damals angenommenen Umfang nicht mehr benötigt. Laut dem staatlichen Umweltfachamt Radebeul muss seitens der Humuswirtschaft Kaditz GmbH der Bau einer Oberflächenentwässerung sowie die Abdeckung des Altdeponie-Restlochs erfolgen. Um die Entwässerung sowie die Abdeckung des Deponie-Restlochs zu erstellen, sind folgende Maßnahmen durchzuführen, die Grundlage für die Kalkulation der Rückstellung sind:
Die Humuswirtschaft Kaditz GmbH rechnet mit der Umsetzung der Arbeiten in 2025. Bei der Berechnung der Rückstellung wurde von einer Preissteigerung von jährlich 3 Prozent ausgegangen. 5. Rückstellungsspiegel Die sonstigen Rückstellungen haben sich im Berichtsjahr wie folgt entwickelt:
6. Verbindlichkeitenspiegel und Sicherheiten
1 = Eigentumsvorbehalt Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, beträgt TEuro 314 (VJ: TEuro 214). 7. Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB Die aus den Bürgschaften bestehenden Rückgriffsmöglichkeiten der Banken auf die Gesellschaft in Höhe von TEuro 535 (Gewährleistungsbürgschaften TEuro 335, Vertragserfüllungsbürgschaft TEuro 200) waren nicht zu passivieren, da die Leistungsverpflichtungen durch die Gesellschaft voraussichtlich erfüllt werden und daher mit einer Inanspruchnahme nicht zu rechnen ist. 8. Mitzugehörigkeitsvermerk In den Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind Euro 74.481,24 (Vorjahr: Euro 69.055,64) sonstige Vermögensgegenstände enthalten. Von den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen entfallen Euro 329.409,90 (Vorjahr: Euro 5.305,26) auf Lieferungen und Leistungen. 9. Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern In den sonstigen Verbindlichkeiten sind TEuro 16 (Vorjahr: TEuro 16) Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern enthalten. 10. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Der Gesamtbetrag der nicht bilanzierten sonstigen finanziellen Verpflichtungen beträgt Euro 231.698,00 und beinhaltet ausschließlich solche aus Miet- und Pachtverträgen für Immobilien / Grundstücke mit einer Laufzeit von einem Jahr. V. Sonstige Pflichtangaben 1. Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer Im Jahresdurchschnitt wurden im aktuellen Geschäftsjahr 101 Mitarbeiter (Vorjahr: 100) beschäftigt. Diese gliedern sich wie folgt:
2. Namen der Geschäftsführer Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:
3. Anwendung der Ausnahmeregelung nach § 286 Abs. 3 HGB Auf die Aufstellung des Anteilsbesitzes wurde verzichtet, da diese Aufstellung für die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage nach § 264 Abs. 2 HGB von untergeordneter Bedeutung ist. 4. Ergebnisverwendungsvorschlag gemäß § 285 Nr. 34 HGBDie Geschäftsführung wird der Gesellschafterversammlung vorschlagen, das Ergebnis auf neue Rechnung vorzutragen.
Dresden, den 20. November 2024 Arnim Fehrmann, Geschäftsführer Markus Fehrmann, Geschäftsführer sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 19.12.2024 festgestellt. Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Humuswirtschaft Kaditz GmbH, Dresden Prüfungsurteile Ich habe den Jahresabschluss der Humuswirtschaft Kaditz GmbH, Dresden, - bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus habe ich den Lagebericht der Humuswirtschaft Kaditz GmbH, Dresden, für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 geprüft. Nach meiner Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31.12.2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erkläre ich, dass meine Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Ich habe meine Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Meine Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" meines Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Ich bin von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und habe meine sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Ich bin der Auffassung, dass die von mir erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für meine Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Meine Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der meine Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung übe ich pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahre eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifiziere und beurteile ich die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, plane und führe Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlange Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für meine Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinne ich ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteile ich die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehe ich Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls ich zu dem Schluss komme, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, bin ich verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, mein jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Ich ziehe meine Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum meines Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteile ich Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteile ich den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. • führe ich Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehe ich dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteile die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen gebe ich nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Ich erörtere mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die ich während meiner Prüfung feststelle.
Dresden, den 20. November 2024 Andreas D. Trapp, Wirtschaftsprüfer |
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